Geldanfänger August 24, 2016 Liebes Forum, seit 9 Jahren habe ich einen Riester, den ich auch bespare. Es ist die DWS Riester Rente Premium. Nun ist es ja so, dass im Falle meines Todes der Wert der Police verfällt bzw. der DWS zufällt. Das Geld ist dann weg. Macht es Sinn, einfach einen zweiten Vertrag für meine Frau abzuschließen, sagen wir mit 5 EUR, und den dann sofort beitragsfrei zu stellen? Dann könnte ja mein Vermögen auf den Vertag meiner Frau umgebucht werden, Kosten entstünden keine. Falls das günstig erscheint, wäre es dann nicht das einfachste, wieder eine RRP bei der DWS abzuschließen, weil dann die Wechselei intern erfolgen kann? Oder sollte man da ein ganz anderes Produkt wählen? Vielen Dank für Eure Rückmeldung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker August 24, 2016 Nun ist es ja so, dass im Falle meines Todes der Wert der Police verfällt bzw. der DWS zufällt. Das Geld ist dann weg. Hä? Wie kommst du darauf? Oder meinst du die Rentenversicherung, die nach Antritt deiner Rente einen großen Teil deines Guthabens bekommt um die Rentenzahlung bis zum Lebensende zu gewährleisten? In der Ansparphase kann deine Frau das Guthaben übertragen. Wenn Sie keinen Vertrag hat, dann muss sie halt nachträglich einen abschließen. (geht aber manchmal nur bis zu einem gewissen Lebensjahr) Sie kann sich das Guthaben natürlich auch auszahlen lassen und die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Oder sollte man da ein ganz anderes Produkt wählen? Ja. Einen guten Banksparplan, der Bonuszinsen zahlt. Wenn das mit den Aktien ein Flop wird, dann kann man immernoch flexibel auf einem gutverzinsten Sparvertrag einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldanfänger August 24, 2016 · bearbeitet August 24, 2016 von Geldanfänger Ich hatte das mal so verstanden, dass in der Ansparphase das geld nur übertragen werden kann, wenn meine Frau ebenfalls einen Riester hat. Dass sie sich das Guthaben abzüglich der Förderungen und Steuervorteile auszahlen lassen kann, wusste ich nicht. Da werde ich morgen nochmal bei der DWS anrufen. Wenn, dann käme sowieso nur ein pro forma Riester in Frage. Also 5 EUR und beitragsfrei. Über genaue Produkte habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. DWS dachte ich, wird im falle des Falles am einfachsten sein. Aber: welchen Banksparplan kannst Du denn empfehlen bzw. hast Du einen tipp, wo ich mal schauen sollte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff August 25, 2016 Bei dem Vererben von Riesterguthaben kann es zu Problemen kommen. In der ARD (ZDF?)-Mediathek habe ich hierzu mal einen Bericht gesehen. Gesetzlich soll es möglich sein. Jedoch kann es technisch nicht abgebildet werden. Bei dem dargestellten Fall konnte, wenn ich mich recht erinnere, nur das Kapital ohne Zulagen auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Alle Zulagen wären verloren gewesen. Die gesetzlichen Vorgaben zeigen viele Wege auf, wie mit Riesterguthaben umgegangen werden können sollte. Die Realität zeigt oft ein anderes Bild. Siehe hierzu auch die Möglichkeiten Wohnförderkonten zu tilgen o.ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 25, 2016 · bearbeitet August 25, 2016 von polydeikes Sorry, aber ihr schmeißt da grad einiges durcheinander. Riester geht bei Tod in der Ansparphase zunächst mal in die gesetzliche Erbreihenfolge (oder Bezugsrecht) und zwar im Zuge einer vorzeitigen Vertragsauflösung / förderschädlichen Kündigung. Die Wirkungen einer vorzeitigen Vertragsauflösung können in den Bedingungen ggf. nachteilig geregelt sein, es geht aber erst einmal nichts auf Vertragsebene verloren. Darüber sieht das Gesetz vor, dass auch förderunschädlich übertragen werden kann, so es Ehefrau oder kindergeldberechtigtes (oder Freibetrag) Kind im eigenen (ehemaligen) Haushalt sind. Dieses "kann" bezieht sich aber auf die steuerliche Dimension, also es "kann" förderunschädlich auf einen anderen Vertrag übertragen werden. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass ein Anbieter zu einem anderen im Todesfall während Ansparphase übertragen muss, oder ein anderer Anbieter einen eingehenden Übertrag annehmen müsste. Das und NUR DAS ist die Realität. Alles Weitere regelt das was man unterschreibt, die vertraglichen Regelungen / Bedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldanfänger August 25, 2016 D. h, der Vertrag kann so gestaltet sein, dass der Anbieter einen Übertrag auf einen anderen Vertrag ablehnen kann und dann das Geld abzüglich Förderungen einfach ausbezahlt? Je nachdem, wie es im Vertrag steht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ozymandias1 August 25, 2016 Ich habe das Riester-Vermögen meiner verstorbenen Frau (Banksparplan MVB-RentePlus) inklusive aller Zulagen förderunschädlich geerbt und auf meinen Banksparplan bei der MVB übertragen lassen. Ging völlig problemlos. Stiftung Warentest sprach Ende 2013 von einem Recht auf Kapitalübertragung, bei dem es aber damals noch Probleme in der Praxis gab, so dass Betroffene oft das geerbte Guthaben in einem zweiten Vertrag weiterführen mussten: https://www.test.de/...icht-4618794-0/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 26, 2016 Es besteht eigentlich auch kein reales Problem. Es gibt für Datensätze von vor 2010 / 2012 teils anbieterseitig technische Probleme und es verursacht Aufwand und somit Kosten. Ungeachtet dessen muss stets in "Kann" und "Muss" Regelungen bei Riester unterschieden werden. Die Annahme eines eingehenden Übertrags ist immer eine "Kann" Regelung, es gibt keinen derartigen Kontrahierungszwang. Gerade auch beim Banksparplänen mit historisch hohen Bonuszinsen aus der Vergangenheit muss damit gerechnet werden, dass eingehende Überträge schlichtweg abgelehnt werden. Zumindest insofern kein bedingungsgemäßes Anrecht besteht oder zumindest eine derartige Vereinbarung in Textform getroffen wurde, auf die man sich berufen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag