payday August 20, 2016 Ich habe Anteile am HSBC EM ETF DE000A1JXC94 am 07.01.2016 und 20.01.2016 gekauft. Am 19.02.2016 habe ich eine Ausschüttung erhalten und es wurde auf diese Kapitalertragsteuer einbehalten. Am 04.05. wurde diese Ausschüttung allerdings korrigiert bzw. neu abgerechnet. Diesmal ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Ich nehme an, dies hat damit zu tun, das der ETF im Jahr 2015 steuerhäßlich geworden ist. Auf Nachfrage bei der Depotbank wurde mir allerdings auch nur mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft die Ausschüttung im Nachhinein als steuerfrei gemeldet hat. Wenn ich das richtig verstehe, dürfte ich doch aber von der Steuerhäßlichkeit des ETF im im Jahr 2015 eigentlich nicht betroffen sein, da ich die Fondsanteile erst 2016 erstmalig gekauft habe!? Wieso wurde dann aber keine Kapitalertragsteuer bei der Ausschüttung einbehalten? Ich nehme mal an ich muss diese Ausschüttung dann in meiner Steuerklärung für 2016 angeben und Steuern dafür entrichten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 20, 2016 Das hat mit 2015 gar nichts zu tun. Du hast ja erst in 2016 gekauft und das Geschäftsjahr läuft immer von Januar bis Dezember. Am 28.01.16 gab es eine Ausschüttung. Wieso die allerdings von der Fondsgesellschaft steuerfrei sein sollte, verstehe ich nicht. Höchstwahrscheinlich wurde eher dein Freibetrag belastet. Finanzen.net Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
payday August 22, 2016 · bearbeitet August 22, 2016 von payday Vielen Dank für die Antwort. Ein Freibetrag habe ich bei diesem Depot nicht eingerichtet und es wurde folglich auch keiner belastet. Ich kann es mir leider auch nicht erklären, wieso diese erste Ausschüttung im Jahr 2016 im Nachhinein steuerfrei wurde. Die folgenden beiden Ausschüttungen im Jahr 2016 waren wieder ganz normal mit Abzug der Kapitalertragsteuer. Ich vermute das muss schon etwas mit dem Jahr 2015 zu tun haben. Da die Steuerfrei-Korrektur der Ausschüttung genau zu dem Zeitpunkt kam, als die Veröffentlichung des ETF für das Jahr 2015 im Bundesanzeiger erschien und der ETF für das Jahr 2015 steuerhäßlich wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 22, 2016 Ich vermute das muss schon etwas mit dem Jahr 2015 zu tun haben. Da die Steuerfrei-Korrektur der Ausschüttung genau zu dem Zeitpunkt kam, als die Veröffentlichung des ETF für das Jahr 2015 im Bundesanzeiger erschien und der ETF für das Jahr 2015 steuerhäßlich wurde. Das ist Zufall. Die KAG haben bis zu 4 Monate, unter bestimmten Bedingungen sogar länger, Zeit, ihre Daten an den Bundesanzeiger zu melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
payday August 26, 2016 · bearbeitet August 26, 2016 von payday Ich habe jetzt noch einmal beim Depotanbieter nachgefragt, wieso die Ausschüttung steuerfrei ist und folgende Antwort erhalten: Es wurde uns kein steuerpflichtiger Anteil gemeldet. Deshalb wurde die Abrechnung steuerfrei vorgenommen. Wir nehmen die Abrechnung anhand der uns gemeldeten Daten vor. Ist kein steuerpflichtiger Anteil enthalten, dann können wir auch keine Kapitalertragsteuer berechnen. Das ist nicht ungewöhnlich und passiert ab und zu. So ganz verstehe ich es leider immer noch nicht. Ich nehme mal stark an, ich muss diese steuerfreie Ausschüttung dann in meiner Steuerklärung für 2016 angeben und Steuern dafür zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 26, 2016 Wer ist denn überhaupt dein Depotanbieter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 5, 2016 Ich sehe 3 Möglichkeiten: 1. Du vergisst die Sache und versteuerst diese Ausschüttung genau so, wie die Diba Dir das am Jahresende per Steuerbescheinigung vorschlägt. 2. Du schreibst die Fondsgesellschaft an und bittest um die steuerlichen Daten der Ausschüttung. Dann ggf. wieder die Diba angehen. 3. Du wartest, bis die Ausschüttung im Bundesanzeiger erscheint. Nach den Vorjahren wird das vermutlich Ende April 2017 geschehen. Mögliche Hintergründe der Steuerfreiheit: a) ist tatsächlich steuerfrei, zB weil eine Substanzausschüttung vorliegt b) Fehler bei der Datenübertragung von Fondsgesellschaft zu WM Daten (dem zentralen Datensammler und -verteiler für solche Infos) c) Fehler in der Datenübertragung von WM Daten zur Bank d) interner Fehler der Bank Für am wahrscheinlichsten halte ich b oder c. a ist unwahrscheilich, da unüblich bei Aktienfonds und zumindest in den letzten 2 Jahren bei dem Fonds nicht vorgekommen. d wurde ja wohl schon geprüft Aber wenn die Bank von WM Daten die Info bekommt, es sei nichts zu versteuern, ist das bis zum Beweis des Gegenteils Fakt für die Bank. Weiter wird da nach meinen Erfahrungen nicht geprüft. Deshalb ggf oben Vorschlag 2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gordon_gekko September 20, 2016 2. Du schreibst die Fondsgesellschaft an und bittest um die steuerlichen Daten der Ausschüttung. Dann ggf. wieder die Diba angehen. 3. Du wartest, bis die Ausschüttung im Bundesanzeiger erscheint. Nach den Vorjahren wird das vermutlich Ende April 2017 geschehen. Vielleicht stehe ich einfach nur auf dem Schlauch und du meinst die Veröffentlichung der korrigierten Ausschüttung vom 19.2. Aber die ursprüngliche Veröffentlichung ist doch schon im Bundesanzeiger drin: aber was mich hier wundert ist, dass der Betrag der ausgeschütteten Beträge null ist, aber der Betrag der Ausschüttung nicht. Oder ist das in diesem Fall normal? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 21, 2016 Des Rätsels Lösung dürfte in Ziffer a) aa) stehen: Die Ausschüttung besteht zu 100% aus ausschüttungsgleichen Erträgen der Vorjahre. Diese wurden aber bereits in den entsprechenden Vorjahren steuerlich wirksam und unterliegen daher in diesem Jahr nicht mehr der Steuer. (Laien-Halbwissen, aber die Identität der beiden Zahlen ist auffällig und macht die Vorgehensweise plausibel) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n September 21, 2016 Unter a) aa) steht was ausgeschüttet wurde. Es wird dementsprechend keine Steuer auf die Ausschüttung einbehalten, sondern die Korrekturgröße für die Verkaufsabrechnung wird wieder um den entsprechenden Betrag reduziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gordon_gekko September 21, 2016 Das heißt jetzt im Klartext, die Ausschüttung vom 19.2 war wirklich steuerfrei und die ING-DiBa hat mit ihrer hier beschriebenen Korrektur alles richtig gemacht?: Ich habe Anteile am HSBC EM ETF DE000A1JXC94 am 07.01.2016 und 20.01.2016 gekauft. Am 19.02.2016 habe ich eine Ausschüttung erhalten und es wurde auf diese Kapitalertragsteuer einbehalten. Am 04.05. wurde diese Ausschüttung allerdings korrigiert bzw. neu abgerechnet. Diesmal ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer. LG gordon gekko Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag