kmst April 7, 2006 Hi, ich habe mal eine Frage zu Optionsscheinen speziell Calls. Ich erwerbe eine Stückzahl N Calls auf eine Aktie X mit dem Bezugsrecht sagen wir 10:1. Wider Erwarten (bin Einsteiger) läuft der Call gut und ich kann ihn mit Gewinn verkaufen. Erwirbt der Käufer dann das Bezugsrecht von mir? Sprich muß ich ihm, wenn er den Call einlösen will die Aktien liefern? Oder liefert die der Emmitent? In anderen Worten, ist mein Risiko beim Kauf und Verkauf des Calls auf das Kapital beschränkt das ich zum Erwerb einsetze? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leif April 7, 2006 Der Emittent ist Stillhalter, nicht du. Du verkaufst OS in der Regel sowieso nicht an eine andere Person, sondern an den Emittenten, da sich bei manchen Aktien der Handel schon schwierig gestaltet und es unzählige Kombination von OS auf Einzeltitel gibt. Da kann so ein Handel gar nicht laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy April 9, 2006 Erwirbt der Käufer dann das Bezugsrecht von mir? Sprich muß ich ihm, wenn er den Call einlösen willdie Aktien liefern? Oder liefert die der Emmitent? Du kaufst und verkaufst an den Emittenten. Du musst nichts liefern. Wohl kannst du durch den OS Aktien erwerben, dass kommt aber fast immer teurer als wenn du direkt die Aktien kaufen würdest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lu99 April 10, 2006 Du kaufst und verkaufst an den Emittenten. Nicht ganz richtig würde ich sagen, ein Bespiel. Geld steht bei 0.8 und Brief bei 0.82. Ein Marktteilnehmer gibt einen Verkaufs-Auftrag Limitiert bei 0.81 ein, wenn ich jetzt möchte, kann ich die Papiere erwerben für 0.81 in dem ich einen Limitierten Kauf-Auftrag mache. Das Bezugsrecht ist im Schein gegeben, der Schein ist ein Vertrag zwischen Emi und Besitzer, woher Du ihn erworben hast spielt keine Rolle... Ciao Lu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag