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ETF Sparplan für Kinder

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free2k

Hallo, ich bin vor kurzem Zwillings-Papa geworden und mache mir natürlich Gedanken, wie man für die Kleinen etwas anspart. Ich dachte an einen ETF-Sparplan mit einer Laufzeit von 18 bzw. 20 Jahren.

1. Erfahrungen mit Geldanlagen

Absoluter Beginner. Habe nur einen Fondsgebunden Riester bei der DWS

2. Darstellung von bereits vorhandenen Fondspositionen (ISIN angeben)

Ja, als Riester-Vertrag: DWS Toprente Dynamik. Wird von mir aber nur bespart. Aktiv mache ich hier nichts

 

3. Zeitliche Aufwandsbereitschaft für eure Fondsanlage

Eigentlich möchte ich das Geld nur anlegen bzw. ansparen und mich wenig aktiv darum kümmern

4. Risikotyp/Risikobereitschaft/Umgang mit Verlusten

Ich bin eher der konservative Sparer. Das heißt nicht, dass nicht keine Verluste vertrage. Aber lieber etwas weniger Rendite, als zu hohe Verluste ;)

Optionale Angaben:

1. Alter

32 Jahre, verheiratet, zwei Kinder. BU vorhanden. Haus vorhanden, aber gehört noch der Bank und wird mtl. abbezahlt ;)2. Berufliche Situation

Ich fest angestellt. Frau verbeamtet

3. Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft?

 

Über meine Fondsanlage

1. Anlagehorizont

20 Jahre

 

2. Zweck der Anlage

Startkapital für Kinder

3. Einmalanlage und/oder Sparplan?

Sparplan

4. Anlagekapital

50€ insgesamt (25€ pro Kind)

 

Ich dachte an ComStage MSCI World TRN UCITS ETF bei der Comdirect.

Hier stelle ich mir noch zwei Fragen:

- Sollte das Depot jeweils auf die Kinder laufen und meinen Namen? Steuerlicher Aspekt. Was passiert, wenn sie 18 Jahre sind, etc.?

- Komplett 50€ sparen und später durch zwei teilen, oder gleich 2x 25 besparen? Gibt es hier Unterschiede?

 

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Ramstein

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Musterboo
· bearbeitet von Musterboo

1. Sollte das Depot auf die Kinder laufen?

2. Steuerlicher Aspekt. Was passiert, wenn sie 18 Jahre sind, etc.?

3. Komplett 50€ sparen und später durch zwei teilen, oder gleich 2x 25 besparen? Gibt es hier Unterschiede?

4. Einmalanlage oder Sparplan?

 

1. Wenn das Depot auf die Kinder läuft, ist es von Anfang an deren Geld, wenn es auf Papi bleibt kann er es auch für Nutten und Koks ausgeben wenn die Spielschulden zu hoch sind. Zudem ist es steuerlich von Vorteil wenn die Eltern Ihren Sparer Pauschbetrag schon ausgeschöpft haben, den Pauschbetrag der Kinder mit zu benutzen.

2. Wenn Die Kiddys 18 sind wollen sie Führerschein und Auto. Wenn wir mal davon ausgehen, dass die eingezahlten ca. 5000€ sich verdoppelt haben sollte dies für beides reichen.

Ab 18 sollte man dann auch als Elternteil keinen Zugriff mehr haben um die Verwendung des Geldes beeinflussen zu können. Beim Verkauf der Fonds muss natürlich Steuer auf die Kursgewinne bezahlt werden. Den Verkauf kann man aber z.B. splitten auf 2 Jahre durch Führerschein mit 17 und Auto mit 18. dann fällt nicht alles auf den selben Pauschbetrag.

3. Wenn auf die Kinder dann auf Beide Kinder aufteilen ansonsten zusammen lassen.

4. Bei einer Einmalanlage auf den Zeitraum kommt im Normalfall mehr dabei raus. (Mythos Cost Average Effekt)

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marcero

1. Wenn das Depot auf die Kinder läuft, ist es von Anfang an deren Geld, wenn es auf Papi bleibt kann er es auch für Nutten und Koks ausgeben wenn die Spielschulden zu hoch sind.

 

Dann ist es natürlich besser, wenn die Kinder es mit 18 für Nutten und Koks ausgeben. :lol:

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

1. Sollte das Depot auf die Kinder laufen?

2. Steuerlicher Aspekt. Was passiert, wenn sie 18 Jahre sind, etc.?

3. Komplett 50€ sparen und später durch zwei teilen, oder gleich 2x 25 besparen? Gibt es hier Unterschiede?

4. Einmalanlage oder Sparplan?

 

1. Wenn das Depot auf die Kinder läuft, ist es von Anfang an deren Geld, wenn es auf Papi bleibt kann er es auch für Nutten und Koks ausgeben wenn die Spielschulden zu hoch sind. Zudem ist es steuerlich von Vorteil wenn die Eltern Ihren Sparer Pauschbetrag schon ausgeschöpft haben, den Pauschbetrag der Kinder mit zu benutzen.

2. Wenn Die Kiddys 18 sind wollen sie Führerschein und Auto. Wenn wir mal davon ausgehen, dass die eingezahlten ca. 5000€ sich verdoppelt haben sollte dies für beides reichen.

Ab 18 sollte man dann auch als Elternteil keinen Zugriff mehr haben um die Verwendung des Geldes beeinflussen zu können. Beim Verkauf der Fonds muss natürlich Steuer auf die Kursgewinne bezahlt werden. Den Verkauf kann man aber z.B. splitten auf 2 Jahre durch Führerschein mit 17 und Auto mit 18. dann fällt nicht alles auf den selben Pauschbetrag.

3. Wenn auf die Kinder dann auf Beide Kinder aufteilen ansonsten zusammen lassen.

4. Bei einer Einmalanlage auf den Zeitraum kommt im Normalfall mehr dabei raus. (Mythos Cost Average Effekt)

 

 

1. Ja, es ist rechtlich deren Geld, obwohl Du wegen der Geschäftsunfähigkeit / beschränkten Geschäftsfähigkeit noch das letzte Wort hast. Sie können es also im Zweifel vor dem 18. LJ ohne Eure Genehmigung nicht ausgeben.. Es wird auch auf den Pauschalfreibetrag der Kinder angerechnet.

 

2. Aus Nr. 1 ergibt sich, dass bis dahin ziemlich sicher nichts an Steuern anfällt, weil ja alle Dividenden / Ausschüttungen über den Pauschfreitrag angerechnet wurden. Ggf. gibt es riesige Kursgewinne, die den Pauschbetrag übersteigen. Dann verkauft man halt einen Teil im Dezember und den anderen Teil im darauf folgenden Januar......

Mit 18, also dem Eintritt der Volljährigkeit, haben die Kinder dann aber volles Zugriffsrecht auf das Geld. Da können Sie machen was sie wollen.

 

3. Für jedes Kind einzeln, also 2x 25 Euro. Dafür sprechen m. A. folgende Gründe.

a) Jedes Kind hat einen EIGENEN Freibetrag

b) Was passiert, wenn ein Kind so clever ist, und den Sparplan einfach laufen lässt während das andere das Geld lieber auf den Kopf hauen will ? Wenn man dann so ein Ding teilen muss, ist es blöd.....

> Da das Depot bei comdirect bei regelmäßigem Besparen eh kostenlos ist, sollte der Aufwand überschaubar sein

 

4. Im Prinzip stimme ich zu, wegen des Zinses Zinses macht meist eine Einmalanlage mehr Sinn. Der Cost Average (also Sparplan) macht mehr Sinn, wenn die Kurse stark schwanken. Kannst Du in die Zukunft sehen, was passiert? Ne....? Ich auch nicht.....Mach was Dir besser passt....oder eine Glaskugel..

 

 

Den ETF auf den MSCI world finde ich o. K.

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Musterboo
· bearbeitet von Musterboo

hmnnn.....

 

Danke dass du meine Antwort noch einmal übersetzt hast SumSum.

 

Man sollte jedoch noch auf den Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttenden Fonds eingehen.

Der TE spricht vom ComStage MSCI World TRN UCITS ETF.

Dieser ist thesaurierend! Somit ist deine Antwort zu Punkt 2 nicht zutreffend

Bei diesem Fonds werden die Dividenden wiederangelegt und somit wird der jährlich verfügbare Sparer Pauschbetrag von 801,- nicht genutzt.

Kursgewinne und Dividenden fallen somit bei Verkauf von Anteilen, auf den in diesem Jahr gültigen Pauschbetrag.

Der Pauschbetrag von den Jahren ohne Anteilsverkäufe bleibt somit ungenutzt.

Eine Lösung wurde von SumSum schon genannt... Anteilsverkauf splitten: z.B. Führerschein mit 17Jahren Auto mit 18Jahren...... unter Nutzung der Grenzen des Pauschbetrages.

Wenn die Kinder z.B. noch zur Schule gehen und nach abgelaufenem Kalenderjahr, die Einkünfte insgesamt so niedrig sind, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann man auch die einbehaltene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung zurückholen oder wenn vorher schon soweit bekannt eine Nichtveranlagungsbescheinigung über das Finanzamt beantragen. dies wird gerne auch von Studenten genutzt.

Somit kann man noch mehr als nur den Sparer Pauschbetrag nutzen.

 

Zu Punkt 3 sei erwähnt, dass ein kostenloser Sparplan natürlich über eine Laufzeit von 18-20 Jahren nicht kostenlos bleiben muss.

Es kann daher durchaus vorkommen, dass ma z.B. den ETF wechseln muss um weiterhin kostenlos besparen zu können.

 

Edit:

Wenn die Kinder unterhalb des Pauschbetrages bleiben sind Sie bzw. Die Eltern nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Wenn nicht andere Gründe dies erfordern.

Deshalb bleibt man gerne darunter um kein Papierkram zu haben.

Nv-Bescheinigung wurde oben schon erwähnt.

 

Hier gibt es also dann wieder 2 Fälle:

Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Anteilsverkäufe Einkommenssteuerpflichtig z.B. durch eine Lehre, Arbeit etc.

oder sie sind nicht Einkommenssteuerpflichtig, da Sie noch zur Schule gehen. Abi, Studium etc.

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SumSum

hmnnn.....

 

Danke dass du meine Antwort noch einmal übersetzt hast SumSum.

 

Man sollte jedoch noch auf den Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttenden Fonds eingehen.

Der TE spricht vom ComStage MSCI World TRN UCITS ETF.

Dieser ist thesaurierend! Somit ist deine Antwort zu Punkt 2 nicht zutreffend

Bei diesem Fonds werden die Dividenden wiederangelegt und somit wird der jährlich verfügbare Sparer Pauschbetrag von 801,- nicht genutzt.

Kursgewinne und Dividenden fallen somit bei Verkauf von Anteilen, auf den in diesem Jahr gültigen Pauschbetrag.

Der Pauschbetrag von den Jahren ohne Anteilsverkäufe bleibt somit ungenutzt.

Eine Lösung wurde von SumSum schon genannt... Anteilsverkauf splitten: z.B. Führerschein mit 17Jahren Auto mit 18Jahren...... unter Nutzung der Grenzen des Pauschbetrages.

Wenn die Kinder z.B. noch zur Schule gehen und nach abgelaufenem Kalenderjahr, die Einkünfte insgesamt so niedrig sind, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann man auch die einbehaltene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung zurückholen oder wenn vorher schon soweit bekannt eine Nichtveranlagungsbescheinigung über das Finanzamt beantragen. dies wird gerne auch von Studenten genutzt.

Somit kann man noch mehr als nur den Sparer Pauschbetrag nutzen.

 

Zu Punkt 3 sei erwähnt, dass ein kostenloser Sparplan natürlich über eine Laufzeit von 18-20 Jahren nicht kostenlos bleiben muss.

Es kann daher durchaus vorkommen, dass ma z.B. den ETF wechseln muss um weiterhin kostenlos besparen zu können.

 

Edit:

Wenn die Kinder unterhalb des Pauschbetrages bleiben sind Sie bzw. Die Eltern nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Wenn nicht andere Gründe dies erfordern.

Deshalb bleibt man gerne darunter um kein Papierkram zu haben.

Nv-Bescheinigung wurde oben schon erwähnt.

 

 

Dieser ist thesaurierend! Somit ist deine Antwort zu Punkt 2 nicht zutreffend

 

Sorry, also manchmal nervt es ja doch.....WEIL ES KEINE PAUSCHAL "SO ODER SO" ANTWORT GIBT

 

 

Also, ich kriege durchaus von thesauierenden Fonds von meiner Depotbank regelmäßig so tolle Mitteilungen, wo drin steht....

"Mitteilung thesauierung": Summe xy

Datum der Thesauierung: "mm-tt-jjjj"

"Auf Ihren Freibetrag wurden angerechnet: Summe xy..."

 

Soll ich jetzt noch etwa so einen alten Zettel scannen ?

 

 

DEINE Aussage stimmt so nicht. Im Zweifel schau Dir erst den Einzelfall an....im Zweifel würde ich immer einen FSA reintun...

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Musterboo
· bearbeitet von Musterboo

Also, ich kriege durchaus von thesauierenden Fonds von meiner Depotbank regelmäßig so tolle Mitteilungen, wo drin steht....

"Mitteilung thesauierung": Summe xy

Datum der Thesauierung: "mm-tt-jjjj"

"Auf Ihren Freibetrag wurden angerechnet: Summe xy..."

 

Soll ich jetzt noch etwa so einen alten Zettel scannen ?

 

DEINE Aussage stimmt so nicht. Im Zweifel schau Dir erst den Einzelfall an....im Zweifel würde ich immer einen FSA reintun...

 

Ich würde es aufbewahren.... das Finanzamt geht manchmal komische Wege, da werden teilweise sogar Steuergesetze geändert. :blink:

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

hmnnn.....

 

Danke dass du meine Antwort noch einmal übersetzt hast SumSum.

 

Man sollte jedoch noch auf den Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttenden Fonds eingehen.

Der TE spricht vom ComStage MSCI World TRN UCITS ETF.

Dieser ist thesaurierend! Somit ist deine Antwort zu Punkt 2 nicht zutreffend

Bei diesem Fonds werden die Dividenden wiederangelegt und somit wird der jährlich verfügbare Sparer Pauschbetrag von 801,- nicht genutzt.

Kursgewinne und Dividenden fallen somit bei Verkauf von Anteilen, auf den in diesem Jahr gültigen Pauschbetrag.

Der Pauschbetrag von den Jahren ohne Anteilsverkäufe bleibt somit ungenutzt.

Eine Lösung wurde von SumSum schon genannt... Anteilsverkauf splitten: z.B. Führerschein mit 17Jahren Auto mit 18Jahren...... unter Nutzung der Grenzen des Pauschbetrages.

Wenn die Kinder z.B. noch zur Schule gehen und nach abgelaufenem Kalenderjahr, die Einkünfte insgesamt so niedrig sind, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann man auch die einbehaltene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung zurückholen oder wenn vorher schon soweit bekannt eine Nichtveranlagungsbescheinigung über das Finanzamt beantragen. dies wird gerne auch von Studenten genutzt.

Somit kann man noch mehr als nur den Sparer Pauschbetrag nutzen.

 

Zu Punkt 3 sei erwähnt, dass ein kostenloser Sparplan natürlich über eine Laufzeit von 18-20 Jahren nicht kostenlos bleiben muss.

Es kann daher durchaus vorkommen, dass ma z.B. den ETF wechseln muss um weiterhin kostenlos besparen zu können.

 

Edit:

Wenn die Kinder unterhalb des Pauschbetrages bleiben sind Sie bzw. Die Eltern nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Wenn nicht andere Gründe dies erfordern.

Deshalb bleibt man gerne darunter um kein Papierkram zu haben.

Nv-Bescheinigung wurde oben schon erwähnt.

 

 

Dieser ist thesaurierend! Somit ist deine Antwort zu Punkt 2 nicht zutreffend

 

Sorry, also manchmal nervt es ja doch.....WEIL ES KEINE PAUSCHAL "SO ODER SO" ANTWORT GIBT

 

 

Also, ich kriege durchaus von thesauierenden Fonds von meiner Depotbank regelmäßig so tolle Mitteilungen, wo drin steht....

"Mitteilung thesauierung": Summe xy

Datum der Thesauierung: "mm-tt-jjjj"

"Auf Ihren Freibetrag wurden angerechnet: Summe xy..."

 

Soll ich jetzt noch etwa so einen alten Zettel scannen ?

 

 

DEINE Aussage stimmt so nicht. Im Zweifel schau Dir erst den Einzelfall an....im Zweifel würde ich immer einen FSA reintun...

 

 

SCHAUST Du bitte hier !!!

http://sauerkrautundzaster.de/etf-entscheidungshilfe

 

 

ich übersetz es Dir mal ganz einfach an einem Beispiel.:

dbx MSCI World ETF -> Thesauierend, SWAP -> Steuerstundung: ja

IShares MSCI World ETF -> Thesauierende Variante, physisch nachbildend -> Dividenden physisch generiert -> keine Steuerstundung

 

So, nun guckst Du dann noch, ob der eine DE, eine IRL oder GB vor dem Zahlencode hat. Dann weist Du, ob er steuerstundend ist oder nicht....

 

 

Bei den in Raum stehenden Summen für die Kinder würde ich welche kaufen, wo keine Steuerstundung drin ist und die Ausschüttungen / Thesauierungen jedes Jahr über die Jahre verteilt auf den FSA schreiben. Bei den Steuerstundenden kann es passieren, dass plötzlich am Ende alles auf einmal fällig wird und der FSA bei Verkauf dummerweise plötzlich nicht ausreicht. Der Steuerstundungseffekt - Schuß kann also auch nach hinten losgehen.

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Musterboo

Allerdings ist der Ländercode z.B. DE in der Isin nicht bindend für das Fonddomizil

Beispiel: DE0002511243 Fonddomizil Irland

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