Mareike August 4, 2016 Stimmt das eigentlich, wenn ich einmal im Leben eine Steuererklärung gemacht habe, dass ich es dann jedes Jahr machen muss? Auch wenn ich keine Steuerrückzahlung bekomme? LG Mareike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 4, 2016 Der Staat möchte doch natürlich wissen, ob er nicht von dir vielleicht noch Geld bekommt. Die Steuererklärung ist keine Einbahnstraße, die nur in Richtung Rückerstattung läuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kindle August 4, 2016 Ich zitiere den Angestellten der Finanzbehörde im Ort: "Einmal drin, immer drin." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular August 4, 2016 · bearbeitet August 4, 2016 von domkapitular Eine Einkommensteuererklärung muss erstellt werden, wenn die Voraussetzungen zur Pflichtveranlagung gegeben sind. Diese stehen unter anderem auf den Hinweisen zum Mantelbogen. Ob da vorher schon einmal eine Erklärung eingereicht wurde (z.b. eine Antragsveranlagung) ist irrelevant. Das FA wird vielleicht nachfragen, dann kann man darauf hinweisen, dass keine Veranlagungspflicht besteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthes2010 August 4, 2016 Nein das stimmt so nicht. Bist du nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben, kannst du jedes Jahr entscheiden ob du eine Erklärung abgibst. Es kann allerdings auch noch sein, dass dich das FA zur Abgabe auffordert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag