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Knarf

Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt?

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Knarf
· bearbeitet von Knarf

Hallo,

 

ich arbeite bei einem Konzern in Leipzig.

Der Konzern hat viele kleine Tochterunternehmen - eins u.a. in Hannover.

Jetzt sollen die Mitarbeiter vertraglich auf die Tochterunternehmen "aufgeteilt" werden. Ich lande dann bei der Tochter, die ihren Sitz in Hannover. Ich bin - wie auch schon die letzten Jahre - regelmäßig drei Tage die Woche im Büro Hannover. Die anderen beiden Tage im Büro in Leipzig.

Der Arbeitgeber im Vertrag ist die Tochter in Hannover. Laut Vertrag ist mein Arbeitsort Leipzig. Mein Wohnsitz ist auch dort.

 

Jetzt im Zuge der Vertragsumstellung kam so die Frage auf, welche Beitragsbemessungsgrenze dann zukünftig bei mir gilt. Die Personalabteilung sagt weiterhin Ost. Aber ist das in dieser Konstellation richtig so? Wovon ist die Einteilung abhängig?

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