El Cheffe August 1, 2016 Hat jetzt nichts mit Wertpapieren zu tun, hätte aber eine kurze Frage zur Steuererklärung. Fahrtkosten zu Fortbildungen kann man ja prinzipiell von der Steuer absetzen. Wie sieht das aus, wenn ich vom Arbeitgeber bzw. dem Fortbildungsveranstalter bereits 0,20 € pro km erstattet bekommen habe? Kann ich trotzdem noch die Fahrtkosten voll absetzen oder gar nicht mehr oder nur noch teilweise? Vielen Dank für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron August 1, 2016 Nein kannst du eigentlich nicht nochmal voll absetzen du hast ja schon was vom Arbeitgeber bekommen was man auch bei der Erklärung angeben sollte. Du schreibst ja eh deine gefahren km auf,und in das Feld bereits vom Arbeitgeber erhaltene zuwendung diesen Betrag. Fortbildung oder Dienstreise müsstest du mal schauen ob du da nicht eh die vollen km angeben kannst statt nur einfache Strecke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Cheffe August 1, 2016 · bearbeitet August 1, 2016 von El Cheffe Nein kannst du eigentlich nicht nochmal voll absetzen du hast ja schon was vom Arbeitgeber bekommen was man auch bei der Erklärung angeben sollte. Du schreibst ja eh deine gefahren km auf,und in das Feld bereits vom Arbeitgeber erhaltene zuwendung diesen Betrag. Fortbildung oder Dienstreise müsstest du mal schauen ob du da nicht eh die vollen km angeben kannst statt nur einfache Strecke. Okay vielen Dank! ich mache zum ersten mal eine Steuererklärung, deswegen die (vielleicht blöde) Frage. Ich kämpfe mich durch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 8, 2016 Hallo, bereits 0,20 € pro km erstattet bekommenWie denn erstattet, besteuert oder steuerfrei? Wenn besteuert, dann kannst du auch die vollen Kosten absetzen. Und wenn steuerfrei, dann musst du die Erstattung in der Steuererklärung angeben, es gibt bei den Dienstreisen extra ein Feld dafür. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
El Cheffe August 8, 2016 Hallo, bereits 0,20 € pro km erstattet bekommenWie denn erstattet, besteuert oder steuerfrei? Wenn besteuert, dann kannst du auch die vollen Kosten absetzen. Und wenn steuerfrei, dann musst du die Erstattung in der Steuererklärung angeben, es gibt bei den Dienstreisen extra ein Feld dafür. Stefan Steuerfrei. Habe ich aber zwischenzeitlich gefunden und alles schon erledigt, trotzdem danke für deine Antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag