Heraklit Juli 31, 2016 Hallo, vor kurzem habe ich mir den sehr gelungen Beitrag zum Thema Steuereinfachkeit durchgelesen. Aktuell bin ich auf der Suche nach einem ausschüttenden, physisch replizierenden EM-Fond. Dabei bin ich auf den UBS-ETF LU0480132876 gestoßen, welcher laut Übersicht steuereinfach sein soll. Nun möchte ich im Bundesanzeiger auch selbst die Steuereinfachkeit im Bundesanzeiger nachprüfen können. Bekanntlich wird hierzu unter anderem der Wert der ausschüttungsgleichen Erträge geprüft. Im Bundesanzeiger habe ich nun folgende Werte gefunden (vgl. UBS Bundesanzeiger): - Betrag der Ausschüttung: 1,2224 - In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre: 0,1626 - Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0,000 Was ist mit den ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre gemeint? Ist es ausreichend, dass die aE hier 0 sind (wie oft behauptet), oder müssen die Ausschüttungen nicht doch mindestens 40% der aE betragen? Welche Angaben muss ich konkret in diesem ETF prüfen? Danke und viele Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag