redhorse Juli 23, 2016 · bearbeitet Juli 23, 2016 von redhorse Guten Abend, ich habe zum 01.06. eine BU abgeschlossen und einen Risikozuschlag von 25 Prozent wegen Bluthochdrucks erhalten, da in einem Befundbericht zum Nachweis einer nicht vorhandenen Krankheit ein erhöhter Blutdruck am Tag der Untersuchung aufgeführt wird. Ich habe nun inzwischen eine 24-Stunden-Messung bei meinem Hausarzt durchgeführt und kann nun mit einem Attest des Artzes sowie mit dem Befundbericht nachweisen, dass mein Blutdruck völlig in Ordnung ist. Ist meine BU nun verpflichtet den Risikozuschlag aufzuheben? Falls ja, die BU wurde ja erst kürzlich abgeschlossen und ich möchte gerne die versicherte Rente etwas erhöhen, ist das im Regelfall möglich? In den knapp 2 Monaten hat sich mein Gesundheitszustand nicht verändert. Ich habe beim Abschluss die Rente etwas verringert, da die Beiträge inklusive Risikozuschlag über meinem geplanten Budget lagen. Vielen Dank für eure Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 23, 2016 Der Fehler war nicht korrekt aufzubereiten vor Abschluss. Was nicht da ist, kann nicht zu einem Problem werden, wenn man es sauber macht. Ansonsten gelten die RegeLungen des https://dejure.org/gesetze/VVG/41.html ... hört sich hier aber nicht nach objektivem Wegfall der Voraussetzungen an, bei der zeitlichen Nähe und ggf. anderem Kontext ... ggf. möglich, in Abhängigkeit vom tats. Risikoumstand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
redhorse Juli 24, 2016 · bearbeitet Juli 24, 2016 von redhorse Alles klar, danke. Ich werde meinen Makler am Montag bitten sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag