ETF Jäger Juli 23, 2016 · bearbeitet Juli 23, 2016 von ETF Jäger Liebe Leute, vor kurzem entschied ich mich für zwei ETF. Beide steuereinfache Ausschütter aus dem Ausland (Irland). Nun lese ich was von Investmentfonds-Besteuerung, die sich zum Jahr 2018 ändern soll. Was wird sich einfach gesagt für mich ändern? Und: Kann man dann einfach ausländische Thesaurierer nehmen, ohne die Problematik mit der Steuererklärung bzw. der Doppelbesteuerung? Ich bin gerade einfach entsetzt. :-( Viele Grüße ETF Jäger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 23, 2016 Im Sticky ETF-Depot aufbauen (Beitrag #4 Regulierungen, Vorschriften, Gesetze) gibt es das neue Gesetz und einen Kommentar dazu. Hast du das schon gelesen? Was ist noch unklar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETF Jäger Juli 23, 2016 Sorry irgendwie sind das zu viel Informationen für mich. Dachte ich hab nun alles verstanden, was für mich relevant ist.... entgeht mir das geplante Gesetz! Hab schon viel gelesen aus dem Link, was du gepostet hast. Bin nicht durch. Aber irgendwie bin ich genau so doof wie vorher... ETF lohnen sich doch dann kaum noch für kleine Privatanleger (200 - 500 Euro mtl. Anlagesumme), oder? Zum Kotzen, sorry....... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thaistatos Juli 23, 2016 warum sollen die sich nicht lohnen? Weil du Steuern auf Kapitaleinkünfte zahlen musst? Die zahlst du sonst auch, nur eben erst beim Verkauf. Hast du deinen Freibetrag ausgeschöpft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETF Jäger Juli 23, 2016 · bearbeitet Juli 23, 2016 von ETF Jäger warum sollen die sich nicht lohnen? Weil du Steuern auf Kapitaleinkünfte zahlen musst? Die zahlst du sonst auch, nur eben erst beim Verkauf. Hast du deinen Freibetrag ausgeschöpft? Nein, bei weitem nicht ausgeschöpft. Nun, im Moment ist das doch so, dass Steuern (ungeachtet des Freibetrags) fällig werden bei Ausschüttung bzw. bei Verkauf, solange ein Gewinn vorliegt. Richtig? Wie wird das in Zukunft denn sein? Ich habe verstanden, dass auf der Fondseite mit einer Formel pauschal versteuert wird (was genau?). Hier greift ja der Steuerfreibetrag mal nicht! Jetzt geschieht das ja auf der Anlegerseite ? Die Frage ist: Werde ich weniger Rendite erzielen als jetzt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juli 23, 2016 Von der Abschaffung der Nutzbarkeit des Sparerpauschbetrags für Fondsanleger habe ich noch nirgendwo etwas gelesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fosamax88 Juli 23, 2016 · bearbeitet Juli 23, 2016 von Fosamax88 Von der Abschaffung der Nutzbarkeit des Sparerpauschbetrags für Fondsanleger habe ich noch nirgendwo etwas gelesen. So wie ich das aus verschiedenen Artikel heraus gelesen habe, gestaltet sich das Ganze wie im Anhang dargestellt. Insgesamt kommt es zu einer leichten Steuererhöhung, unabhängig davon, ob Sparerfreibetrag ausgeschöpft, oder nicht. Dadurch, dass auf Fondsebene versteuert wird, hat man deutliche Renditeeinbußen wenn der Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt ist. Ist das soweit korrekt? Ps: Angenommen der ETF schüttet alles aus und die Vorabpauschale wird mal nicht betrachtet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fosamax88 Juli 23, 2016 · bearbeitet Juli 23, 2016 von Fosamax88 Das "Lustige" ist ja, dass falls die Abgeltungssteuer abgeschafft wird und Kapitalerträge mit dem persönlichen Spitzensteuersatz versteuert werde, man mit einem Spitzensteuersatz von 42% besser da steht als vor der Reform. Aber natürlich immer noch weitaus schlechter als mit der Abgeltungssteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tz03 Juli 23, 2016 Danke für den Sticky Ramstein! Das neue Gesetz muss ich mir auch noch ein paar Mal durchlesen bis ich genau verstehe was da vor sich gehen soll. Das hier fiel mir aber noch auf: Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), sind 1. Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31. Dezember 2017 eingetreten sind, steuerfrei und 2. Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen 100 000 Euro übersteigt. Da geht er also dahin mein steuerfreier Bestandsschutz. Wenn ich’s aber richtig verstehe heißt dass nur das Gewinne auch nach dem 1.1.18 steuerfrei sind solange der Gesamtgewinn seit Kauf unter 100K bleibt? Die Situation bei mehr als 100k Gewinn scheint mir aber nicht ganz klar. Bedeutet „Gewinn aus der Veräußerung“ seit Kauf vor 2009 oder Gewinn ab 1.1.18? Wenn’s ab Kauf ist dann würden die Gewinne bis zum 1.1.2018 mit besteuert was Punkt 1 widerspricht. Je nachdem muss man als Anleger mit mehr als 100k steuerfreier Wertsteigerung im „vor 2009er“ Portfolio anders reagieren. Im ersten Fall tunlichst vor dem 1.1.18 verkaufen um den ganzen Gewinn steuerfrei zu realisieren, im 2. Fall gibt’s keinen Handlungsbedarf. Wie interpretiert Ihr diesen Abschnitt? Gruss Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Juli 23, 2016 Danke für den Sticky Ramstein! Das neue Gesetz muss ich mir auch noch ein paar Mal durchlesen bis ich genau verstehe was da vor sich gehen soll. Das hier fiel mir aber noch auf: Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), sind 1. Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31. Dezember 2017 eingetreten sind, steuerfrei und 2. Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen 100 000 Euro übersteigt. Da geht er also dahin mein steuerfreier Bestandsschutz. Wenn ich’s aber richtig verstehe heißt dass nur das Gewinne auch nach dem 1.1.18 steuerfrei sind solange der Gesamtgewinn seit Kauf unter 100K bleibt? Die Situation bei mehr als 100k Gewinn scheint mir aber nicht ganz klar. Bedeutet „Gewinn aus der Veräußerung“ seit Kauf vor 2009 oder Gewinn ab 1.1.18? Wenn’s ab Kauf ist dann würden die Gewinne bis zum 1.1.2018 mit besteuert was Punkt 1 widerspricht. Je nachdem muss man als Anleger mit mehr als 100k steuerfreier Wertsteigerung im „vor 2009er“ Portfolio anders reagieren. Im ersten Fall tunlichst vor dem 1.1.18 verkaufen um den ganzen Gewinn steuerfrei zu realisieren, im 2. Fall gibt’s keinen Handlungsbedarf. Wie interpretiert Ihr diesen Abschnitt? Gruss Thomas Steht m.M.n. eindeutig in Satz 2: Steuerpflichtig werden Gewinne ab dem 1.1.2018, die 100.000€ übersteigen. Also bleibt beliebig hoher Gewinn, der bis zum 31.12.2017 aufgelaufen ist stets steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fosamax88 Juli 24, 2016 Stimmt das so, was ich oben geschrieben habe? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldanfänger Juli 24, 2016 Das ist ja äußerst kompliziert. Ich kapiere nichts. Kannes aber sein, dass die Steuererklärung nun deutlich komplizierter wird? Also steuereinfach bzw. steuerschön gibt es nicht mehr? Muss das alles nochmal lesen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 24, 2016 Ein Gesetz ist erst einmal ein praktisch nur schwer anwendbare Hülle, Was fehlt, sind die Ausführungsbestimmungen, die es noch nicht gibt. Idealfall: Den inländischen Depotbanken wird vorgegeben, alle relevanten Daten zu ermitteln, anzuwenden, und dem Finanzamt und dem Depotinhaber mitzuteilen, der sie dann in seine Steuererklärung übernimmt. Realität: Werden wir sehen. Jegliche jetzige Spekulation ist für (_!_). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldanfänger Juli 24, 2016 Ja. Idealfall wäre gut. Das hieße aber auch, dass man in alle jetzt steuerhässlichen ETFs investieren könnte, z. B. World Small Caps. Anscheinend werden ja alle ETFs gleich behandelt. Aber - alles Spekulation. Mal sehen, wie das sich ausgestaltet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gelbbauchunke Juli 24, 2016 (_!_) Danke, wieder was neues gelernt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag