Der_Milchmann Juli 19, 2016 · bearbeitet Juli 19, 2016 von Der_Milchmann Hallo zusammen, nach längerem Mitlesen möchte ich mich hier kurz vorstellen und Euch im Weiteren um eineEinschätzung bezüglich meines Vorgehens bitten. Persönliches: Männlich, 31Jahre, fest angestellter Ingenieur, 70000 brutto letztes Jahr, verheiratet,keine Kinder. Zum eigentlichenProblem: Ich habedamals zum Berufseinstieg in 2012 eine Rürup / BU - Kombi bei MLPabgeschlossen. ("Klassiker "). Versicherung ist die Alte Leipziger(einziger Lichtblick?). Abgeschlossen habe ich eine BU-Rente von 2300 €, die bis jetzt durch Dynamik (5%) auf 2662 € angestiegen ist. Monatsbeiträge aktuell: 86 € Rürup + 85 € BU. Auch ich bin damals auf das Etikett "Steuerförderung" reingefallen und habe dasdringende Bedürfnis, diesen Fehler zu korrigieren, da ich mich zwischenzeitlichin das Besteuerungsthema eingearbeitet habe und mir dabei die Augen geöffnetwurden. Kurz zumeinem Verständnis der Sache: Ich habe zwar durch die Kopplung der BU an dieRente einen zusätzlichen jährlichen Steuervorteil. Bei Eintritt einer BU,eigentlich egal zu welchem Zeitpunkt, wirkt dieser Vorteil aber wie einTaschengeld gegenüber der Mehrbelastung durch die volle Besteuerung der Kombigegenüber der Ertragsbesteuerung. Dies ist natürlich umso gravierender, jelänger die BU anhält. Als Zahlenbeispiel aus meiner Berechnung: Werde ich morgen BU (was hoffentlich generell nie, aber bitte auchnicht im Kombiprodukt auftreten sollte), hätte ich ca. 1000 € Steuerersparnisdurch die BUZ bis jetzt, würde aber bis ich 62 bin insgesamt ca. 63000 € mehran Steuern zahlen (Ausgehend von einer Differenz im Netto von ca 200 € proMonat, die Annahmen kann ich bei Bedarf nachreichen, das Ergebnis deckt sichaber in der Größenordnung mit den Zahlen, die ich hier bereits gefunden habe). DerVorteil, den ich bis jetzt hatte löst sich damit innerhalb eines Jahres in Luftauf und wird von da an zum Bumerang. Nun also aufgrund obiger Betrachtung mein Entschluss: Raus da! Für das exakte Vorgehenbenötige ich jedoch etwas Unterstützung. Parallel bespare ich nämlich über Entgeltumwandlung eine bAV mit derzeit ca. 86 € Gesamtbeitrag pro Monat (Bei AMB Generali, genaue Daten müsste ich herausfinden). Davon erhalte ich 26 € als AVWL vom Arbeitgeber, der Rest fließt ausdem Bruttolohn in den Vertrag. Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung(Pensionskasse??) mit Beitragsbefreiung bei BU. Somit hätte ich also einelaufende Absicherung, sollte der BU-Fall eintreten. Laut Aussage desVermittlers (nicht MLP) greift diese Befreiung für die gesamte Versicherungsprämie von derzeit 86 €monatl. Dabei sei angemerkt, dass ich den Vertrag damals zu Ausbildungszeitenin 2004 geschlossen habe. Der Rechnungszins liegt bei aus heutiger Sichtfulminanten 3,25%. Mein Plan lautet wie folgt: Aufstocken der BU-Rente über Nachversicherung bis auf 2500 €, bezogen auf denEinstiegsbetrag (Dynamiken unberücksichtigt), möglich bei der AL ohneGesundheitsprüfung Umwandlungder BUZ in SBU. (Die Möglichkeit besteht. Hatte den gleichen Impuls ziemlichgenau vor einem Jahr, hab mich dann aber von der Beraterin bequatschen lassenund es verworfen). Freistellungder Basisrente EvtlAufstockung der bAV. Dasganze unter Umgehung von MLP (gibt noch genug Leichen im Keller, auf die ichhier nicht eingehen möchte) Ist das Vorgehen aus Eurer Sicht umsetzbar und sinnvoll? Ich habe hier auch schon überdie Kombi von einer klassischen RV bei der Alten Leipziger mit dieser BUgelesen. Die wichtigste Frage aus meiner Sicht: Wie mache ich das am geschicktesten?Versicherungsmakler? Direkt bei der AL? Wie finde ich einen Partner, der dasumsetzt. Mein Misstrauen in "Berater" ist mittlerweile so groß, dass ich am liebsten alles selbst machen würde. Ich bedanke mich vorab schonmal für Eure Unterstützung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 19, 2016 Moin, im Prinzip hast du die Problematik doch schon durchdrungen. Natürlich kann sich das ganze Konstrukt (steuerlich) rechnen, nämlich dann, wenn eine Berufsunfähigkeit sehr spät oder besser noch nie eintritt. Dann kann man sich am Ende des Tages (bzw. der Vertragsdauer) freuen, einen schönen Schnitt zu machen (ich beziehe das jetzt nur auf die Zusatzversicherung). Mit 27 (?) Jahren wurde der Vertrag geschlossen, mit 66 wirst du berufsunfähig und beziehst noch ein Jahr lang Leistungen aus dem Vertrag. Prima, die Wette ist aufgegangen. Passiert dir das ganze aber in jungen Jahren, verkehren sich die vermeintlich schönen Vorteile deutlich ins Gegenteil. Zusätzlich lässt sich der Bedarf schwerlich exakt festlegen, da du nicht weißt, wie hoch der Anteil der zu versteuernden Rente ausfällt. Das Problem hast du grundsätzlich auch in Schicht 3 mit dem Ertragsanteil. Allerdings stellt das in der Praxis aufgrund der Freibeträge wohl eher ein zu vernachlässigendes Problem dar. Von daher kann ich deine Überlegung, die BUZ in eine SBU umzuwandeln, gut nachvollziehen. Wenn du abgesehen davon noch in Schicht 1 privat vorsorgen möchtest, kann man das Ganze auch mit einer Beitragsbefreiung bei BU versehen. Das ist aber wieder ein anderes Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 19, 2016 Ist so eine typische Trotzreaktion ala "ich hab mich von einem Strukki bequatschen lassen, alle Vermittler sind schlecht". In der Theorie kannst du diese Trotzreaktion ausleben, es gibt gute Gründe, warum du es nicht solltest. Zunächst aber noch einmal die Anleitung, die ja erst an die 30 mal im Forum steht. Aufstocken der BU-Rente über Nachversicherung bis auf 2500 €, bezogen auf denEinstiegsbetrag (Dynamiken unberücksichtigt), möglich bei der AL ohneGesundheitsprüfung Umwandlungder BUZ in SBU. (Die Möglichkeit besteht. Hatte den gleichen Impuls ziemlichgenau vor einem Jahr, hab mich dann aber von der Beraterin bequatschen lassenund es verworfen). Freistellungder Basisrente EvtlAufstockung der bAV. Dasganze unter Umgehung von MLP (gibt noch genug Leichen im Keller, auf die ichhier nicht eingehen möchte) Will man genau nur das, benötigt man zwar einen Vermittler, kann aber theoretisch alles punktgenau vorgeben. Die Reihenfolge wie folgt ... 1. BG Einstufung des Altvertrags prüfen. Wenn BG nicht 1++, erst den Altvertrag umstellen lassen auf 1++. (vom Beitrag her dürfte das schon 1++ sein) 2. Zeitgleiche Kündigung (=dauerhafte Beitragsfreistellung bei Rürup) und Reaktivierung gem. Bedingungen als SBU 3. Die Reaktivierung ist ein technischer Neuabschluss, funktioniert auch mit Antrag, nur eben ohne RISIKOPRÜFUNG (riesiger Unterschied zu ohne Gesundheitsprüfung), also quasi neuer Antrag, daher wird ein Vermittler benötigt 4. Zeitgleich mit der Reaktivierung kann die Nachversicherung ereignisunabhängig erfolgen, das ist ebenfalls technisch gesehen ein neuer Antrag über die 200 Euro BU Rente ereignisunabhängige Nachversicherung -> Umstellung ist idR zu Monatsbeginn des Folgemonats möglich und erledigt, Unterlagen dauern ein bissel. --- Nachdem das gemacht wurde, hat man gem. vorliegender Situation voraussichtlich einen SBU Einzeltarif (normal teurer Courtage / Provisionstarif) mit 5 % Dynamik, der gänzlich ausgereizt ist. --- Aus verschiedenen Gründen ist das nicht sehr clever. 70.000 Brutto entsprechen aktuell schon einer Versicherbarkeit von rd. 3.800 Euro BU Rente. Setzt man es so um wie oben, hat man die 2662 + 200 = 2882 und das wars. In Zukunft dann 5 % Dynamiken, mögliche Erhöhung um 5 % des Vorjahresbeitrags. Und die Gehaltsentwicklung ist sicher noch nicht abgeschlossen, Kinder und Haus könnten auch noch kommen. Entsprechend empfehle ich in der Praxis ein ganz anderes Prüfschema. So Versicherbarkeit gegeben ist, sollte dringend überlegt werden, auf 2 Verträge zu splitten. In der Praxis würde ich bei freier Auswahl eine Variante wählen, bei welcher der Zweitvertrag eine Nachversicherung um 100 % der Ursprungsrente bis max 2500 zulässt. Das heißt beispielhaft: Grüner Anbieter - BU Rente mit 1250 als SBU AL - Gewünschter Betrag von x bis max 2882 in der Theorie Eine Auskopplung ist immer ein technischer Neuantrag. Entsprechend flexibel bin ich dabei. Ich kann sehr wohl auch hingehen und die hier oft beschriebene MiniBUZ wählen und zeitgleich bis zur Grenze X als SBU nachversichern. Statt bspw. 2882 SBU mit 5 % Wirkungsgrad geht bspw. auch 1000er BUZ + bis maximale 1882er SBU. Ich bin da völlig frei in der Kombination, auch mit zuvor beschriebenem Zweitvertrag, so das meine Gesundheitshistorie hergibt. Es ist für den Laien wohl nur eher nicht mal eben durchschaubar. Eine mögliche Gestaltung könnte bspw. so aussehen ... 1250 grün 1000er MiniBUZ + 500er SBU Dann habe ich bei grün noch 1250 Nachversicherung über 5 Jahre bis 37 auf einen Schlag. Bei der AL noch 1000 Nachversicherung bis Ablauf der ursprünglichen 5 Jahre auf einen Schlag, danach in 500er Schritten. Aus 2750 Euro BU Rente kann ich also ohne Risikoprüfung technisch 5000 Euro BU Rente machen, nur ein Beispiel, keine Empfehlung. --- Der nächste Punkt ist die generelle Sinnhaftigkeit der BUZ Konstruktion. Ein Punkt, bei dem MP und ich vermutlich nie einer Meinung sein werden. Es fängt auf rechnerischer Seite damit an, dass 65 und 67 in der BUZ ein rechnerisches Nullsummenspiel durch die garantierte BUZ Ablaufleistung sind. 65 ist gegenüber 67 aber um die 15 % teurer in der Prämie. Diese 15 % Prämieneinsparung kann ich aber auch in den Sparbaustein stecken, statt es als Risikoprämie in den Sand zu setzen. Darüber hinaus ist eine Beitragsbefreiung in Schicht 1 (Rürup) und Schicht 2 gleichermaßen sinnlos. Zunächst mal bringt eine reine Beitragsbefreiung gar nichts. Die 10 % Beitragsdynamik, welche der Versicherer ab Leistungsfall übernimmt, die macht den Wirkungsgrad aus. Oder anders formuliert. Sinn der BUZ besteht darin, dass der Versicherer ab Eintritt des Leistungsfalls die Beiträge zum Sparbaustein übernimmt und jedes Jahr während der BU den jeweiligen Vorjahresbeitrag wieder um 10 % erhöht. Diese Konstruktion kann sehr wohl auch in Rürup oder bAV umgesetzt werden, es ist nur hochgradig dämlich. Bei einer längeren BU kommt durch den Zinseszinseffekt der Dynamik eine ordentliche Ablaufsumme zusammen, siehe beigefügtes PDF Beispiel. In Schicht 3 besteuere ich nur die tatsächlichen Erträge. Und die sind nicht sonderlich hoch, da die Ablaufsumme hauptsächlich durch Einzahlungen entsteht. In Schicht 2 und 1 versteuere ich hingegen die gesamte Leistung, also auch die Beiträge (im BU Fall zahlt die ja der Versicherer, ein steuerlich absetzen findet ja nicht statt), die Steuerbelastung ist also je nach Einzelfall um einige 10.000te Euro höher. --- Darüber hinaus: Sollte ich mich tatsächlich dafür entscheiden nur auf SBU umzustellen, würde ich in dem Fall wenigstens erwarten für den Minimalaufwand einer vergünstigten Tarif angeboten zu bekommen, beispielsweise eine C-Tarif statt dem aktuell vorhandenen, teureren Einzeltarif. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, warum der "umbauende Vermittler" wieder mit voller Courtage / Provision für das reine Einreichen von Unterlagen belohnt werden sollen. -> das bezieht sich nur auf die Beiträge, der Vertrag ist ansonsten der Gleiche, nur die Prämien unterscheiden sich deutlich in Abhängigkeit von der Vermittlervergütung --- Kurzum: Natürlich kann man die Trotzreaktion vorziehen, nach Fahrplan machen und den Vermittler zum Unterlageneinreicher degradieren. Blöd dabei: a - Der Vermittler kassiert dafür doppelt so viel, wie wenn ich das Ding zwischen den Schultern benutze b - Ich selbst versäume ggf. die letzte Chance einer technisch sinnvolleren Gestaltung Oder anders formuliert: Den Vermittler freut die Trotzreaktion und dir hilft sie nicht weiter. Aber gut, jedem Tierchen sein Blessierchen. buz-sparbeitrag.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der_Milchmann Juli 19, 2016 Vielen Dank für die ehrlichen und sehr ausführlichen Antworten. Das Problem an den MLP-Beratern ist aus meiner Sicht vor allem, dass Sie viele Dinge durch Firmenbrille sehen. Die Trotzreaktion ist ein Stück auch einfach Ärger über mich selbst, dass ich als Berufseinsteiger mit der Ich-muss-jetzt-vorsorgen-will-mich-aber-nicht-drum-kümern-Einstellung an die Sache herangegangen bin. Eine, ich nenne es mal Wissensasymmetrie ist bei sowas nie gut. Mittlerweile bin ich schlauer. Die Kombinationen, die Polydeikes angeregt hat, sehe ich zum ersten Mal. Dass ich doch drastisch unterversichert sein würde, war am Anfang noch nicht klar. Die Gehaltssteigerung in den letzten Jahren war recht massiv Folgenden Punkt müsst Ihr mir erklären. Aus 2750 Euro BU Rente kann ich also ohne Risikoprüfung technisch 5000 Euro BU Rente machen, nur ein Beispiel, keine Empfehlung. Warum geht das ohne Risikoprüfung? Eine Gesundheitsprüfung ist aber trotzdem notwendig? Ist der "Grüne Anbieter" eine andere Gesellschaft oder läuft das alles über die Alte Leipziger? Übersehe ich hier was? Berufsgruppe ist übrigens 1++. Hinsichtlich etwaiger Gesundheitsfragen habe ich mitterweile leider das Problem, dass ich im April wegen Ohrgeräuschen (Tinnitus) in Behandlung war (keine weiteren Beschwerden seitdem). Nachdem was ich gelesen habe, ist dies auch Bestandteil der Gesundheitsprüfung und führt recht sicher zum Ausschluss, falls man das pauschal überhaupt sagen kann. Bedeutet die Aufspaltung in 1250 grün 1000er MiniBUZ + 500er SBU eine Kündigung bestehender Verträge? So wie ich Eure Antworten deute läuft es auf jeden Fall auf eine Abtrennung der BU von der Basisrente hinaus, richtig? Brauche ich dazu zwingend einen Vermittler? Wenn nein, was ist mit etwaigen Gesundheitsfragen? Kann ich die Unterlagen dazu einfach selbst bei der Versicherung anfragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 19, 2016 · bearbeitet Juli 19, 2016 von polydeikes Nochmal Begriffsklärung. Nachversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung oder ohne erneute Risikoprüfung stattfinden. Die AL hat bspw. ohne erneute Risikoprüfung. D.h., der Gesundheitszustand und alle anderen Risikofaktoren (Hobbies, Änderungen des Berufs etc.) bleiben unberücksichtigt. Es ist abhängig von der Nachversicherungsart nur anzugeben, dass man aktuell nicht BU ist (oder BU Anträge gestellt hat) und bei ereignisunabhängiger Nachversicherung kommt noch die Krebs, HIV und Herzinfarkt / Schlaganfall - Frage. Das Gegenteil der Nachversicherung ohne Risikoprüfung ist die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Ein Beispiel hierfür ist die ereignisunabhängige "Nachversicherungsgarantie" beim Volkswohlbund. Haben Sie mit uns die Individuelle Nachversicherungsgarantie vereinbart, ... ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf den vereinbarten Betrag anheben. Zur Ausübung der Individuellen Nachversicherungsgarantie sind uns aktuelle Einkommensbestätigungen sowie eine Erklärung, dass die bei Antragstellung angegebene Tätigkeit weiterhin in gleicher Weise ausgeübt wird, einzureichen. Kurz gesagt, wird die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Nachversicherung. Streng genommen, wenn ich als Student bspw. abschließe, habe ich bei Nachversicherung immer eine andere Tätigkeit. Das juckt den VWB hier bspw. in der Praxis so lange nicht, so lange ich in der angenommenen Risikogruppe bleibe. Man muss aber nicht von BWL zum Dachdeckerberuf wechseln, ein Chemiker im Umgang mit Gefahrenstoffen sagt hier schon ... "ja hätte ich mal die Bedingungen gelesen". Für ein Studium als Ingenieur analog, der Bauing kann je nach konkreter Tätigkeit gut und gern in 4 verschiedenen Risikogruppen / Berufsgruppen landen. --- Kurz formuliert: Nachversicherungsregelungen einer BU sind nur belastungsfähig, wenn es Nachversicherung OHNE ERNEUTE RISIKOPRÜFUNG ist. Alles andere ist Käse, siehe bspw. VWB. --- Daraus leitet sich ab, schließe ich heute einen Vertrag mit Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung, ist nur der aktuelle Gesundheitszustand / Risiko für den jetzigen Antrag relevant. Was sich an Gesundheit, Tätigkeit und Hobby zum Zeitpunkt der Nachversicherung in bspw. 4-5 Jahren verändert hat, das ist in keinster Weise relevant. --- Wenn man sich etwas nicht vorwerfen kann, dann ist es, dass man in jungen Jahren und speziell vor Berufseinstieg keine 100 % bedarfsgerechte BU Konstruktion schnüren konnte. Das dürfte in den seltensten Fällen überhaupt möglich sein, die Glaskugel möchte ich dann aber auch gern haben. Der Zeitpunkt einer Prüfung der Möglichkeiten ist normalerweise der nach Berufseinstieg und erstem "Zug" in der Nachversicherung. (auch so ne AL Story, die ereignisunabhängige geht beliebig oft hintereinander in den ersten 5 Jahren bis max. 35 und bis zur Höchstgrenze) Zu dem Zeitpunkt ist eigentlich die Überlegung Nachversicherung oder Zweitvertrag angebracht. Beides kann bedarfsgerecht sein, man muss es aber überlegen und beurteilen. --- Der Punkt ist also der ... Ich kann den AL Vertrag voll ausreizen, dann sind es besagte rund 2,8k und in Zukunft 5 % Dynamik an SBU. Das ist alles an Puffer, was nachversicherungstechnisch überhaupt noch da ist. Dann ist Sense und es ist in Relation zum jetzigen Einkommen schon nicht reichhaltig. Wobei das natürlich meint, dass man mit der Summe als Single ohne Verpflichtungen sicher ganz gut hin kommen kann. Nur was, wenn doch Familie und bspw. Haus kommen? Die Antwort ist ... nix, ist immer noch summentechnisch Ende der Story. Daher stellt die Alternative an der Stelle eine Prüfung auf einen Zweitvertrag dar. Und darauf bezog sich eigentlich recht deutlich mein Beispiel. Wie ich die AL reaktiviere, mein Bier, maximal flexibel. Bekomme ich einen Zweitvertrag bei einem geeigneten Anbieter, habe ich auch bei diesem wieder eine Nachversicherungsgarantie. Und hier bietet sich eben der Grüne an, wegen der 100 %, max. 2000, ereignisunabhängig auf einen Schlag binnen 5 Jahre und max 37 ... an. Der Grüne ist darüber hinaus bedingungsseitig auf dem Level einer AL, also auch keine wirkliche Schlechterstellung. Wobei zu relativieren ist: Ggü. den 2012er AL Bedingungen ist der Grüne seit 2015 klar im Vorteil. Im Zuge der Reaktivierung bekommt man aber die aktuellen AL Bedingungen und die sind vorbehaltlich indiv. Faktoren rein quantitativ schon ein Teil der aktuellen Marktspitze. --- Oder nochmal anders und verkürzt formuliert. Ich schließe bspw. 1250 als Neuvertrag beim Grünen ab, dann kann ich dort vorbehaltlich wirtschaftlicher Angemessenheit binnen 5 Jahre und max. 37 in diesem Vertrag auf bis zu 2500 hoch. Im AL Vertrag kann ich auch bis 2500 hoch, allerdings bei mehr als 5 Jahren Laufzeit oder ü35 nur noch in 500er Schritten ereignisabhängig. In Summe ergibt das potentielle 5000 Euro BU Rente per Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung, so wirtschaftliche Angemessenheit gegeben ist. --- Man muss BU Renten nicht immer bis auf max. und Kante erhöhen, aber man sollte die Möglichkeit haben das zu tun, wenn es Lebensveränderungen verlangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lorddoc Juli 19, 2016 · bearbeitet Juli 19, 2016 von lorddoc Auch ich bin damals auf das Etikett "Steuerförderung" reingefallen und habe dasdringende Bedürfnis, diesen Fehler zu korrigieren, da ich mich zwischenzeitlichin das Besteuerungsthema eingearbeitet habe und mir dabei die Augen geöffnetwurden. Kurz zumeinem Verständnis der Sache: Ich habe zwar durch die Kopplung der BU an dieRente einen zusätzlichen jährlichen Steuervorteil. Bei Eintritt einer BU,eigentlich egal zu welchem Zeitpunkt, wirkt dieser Vorteil aber wie einTaschengeld gegenüber der Mehrbelastung durch die volle Besteuerung der Kombigegenüber der Ertragsbesteuerung. Dies ist natürlich umso gravierender, jelänger die BU anhält. Als Zahlenbeispiel aus meiner Berechnung: Werde ich morgen BU (was hoffentlich generell nie, aber bitte auchnicht im Kombiprodukt auftreten sollte), hätte ich ca. 1000 € Steuerersparnisdurch die BUZ bis jetzt, würde aber bis ich 62 bin insgesamt ca. 63000 € mehran Steuern zahlen (Ausgehend von einer Differenz im Netto von ca 200 € proMonat, die Annahmen kann ich bei Bedarf nachreichen, das Ergebnis deckt sichaber in der Größenordnung mit den Zahlen, die ich hier bereits gefunden habe). DerVorteil, den ich bis jetzt hatte löst sich damit innerhalb eines Jahres in Luftauf und wird von da an zum Bumerang. Das ist in deinem Fall nur auf den ersten Blick korrekt, wie ich im Jahr 2010 in diesem Forum erläutert hatte (Quelle: Gleiche Situation mit MLP und gleiches Rürup/BUZ Kombi bei der Alten Leipziger; gleiche Augenöffnung). Der Beitrag von 2010 scheint aber leider nicht mehr da zu sein. Kurzfassung: - Im Grunde genommen hast du zunächst Recht, dass man im Falle einer BU durch die Besteuerung schlechter gestellt ist - Der Nachteil wird aber dadurch, aufgehoben, dass im Fall der BU die Beiträge zum Rürup weitergezahlt werden (zusätzlich zur BU-Rente); und das inkl. der vereinbarten Dynamik bis zum Jahr 67 (vor allem durch die Dynamik kommt da einiges an Barwert zusammen, von dem man dann ab 67 in der Rente profitiert (wenn man es überlebt) - Der "Nachteil", dass die BU-Rente zu niedrig ist lässt sich zudem sehr einfach umgehen, indem man die BU-Rentenhöhe der BUZ so weit aufstockt, dass die BUZ-Rente nach Steuern der SBU-Rente einer eigenständigen SBU entsprechen würde. Dadurch dass man von dem benötigten Mehrbetrag vom Finanzamt 42% wiederbekommt, lohnt sich das immer. Ich wiederhole: Wenn Gehalt weiterhin im Spitzensteuersatz bleibt, du in Deutschland bleibst und ein normales Erwerbsleben planst, dann ist die Kombination aus Rürup und BUZ in jedem Fall finanziell besser (egal ob BU eintritt oder nicht). Das Berechnungssheet habe ich angehängt (sieht etwas komplex aus, aber hoffentlich selbsterklärend). Somit würde ich es mir gut überlegen: Die steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge ist in deinem Fall ein sehr attraktives Geschenk (und von der AL-Kombi auch noch perfekt ausgereizt), das ich nicht leichtfertig aufgeben würde. Disclaimer: Wenn man wie ich nach 5 Jahren in die Schweiz umzieht, dann klappt das System leider nicht mehr, da das schweizer Finanzamt die Basisrente leider nicht steuerlich akzeptiert. Unabhängig davon würde mich aber das Angebot für die SBU interessiert; ich gehe davon aus es wird deutlich mehr als 50% der heutigen Prämie sein. rürup-bu-steuerrechnung wertpapier forum.xlsx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 19, 2016 Lass dich nicht von dem Quark verwirren. Hab es auch in seinem damaligen thread schon erläutert: https://www.wertpapier-forum.de/topic/33377-kombination-bu-rurup-aus-steuerlicher-sicht-sinnvoll/?do=findComment&comment=1011774 --- Wenn man nur ausreichend kreativ rechnet und möglichst alle relevanten Faktoren außen vor lässt, kommt man immer zu einer rechnerischen Rechtfertigung jeder noch so absurden Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lorddoc Juli 19, 2016 Lass dich nicht von dem Quark verwirren. Hab es auch in seinem damaligen thread schon erläutert: http://www.wertpapie...ost__p__1011774 Wenn man nur ausreichend kreativ rechnet und möglichst alle relevanten Faktoren außen vor lässt, kommt man immer zu einer rechnerischen Rechtfertigung jeder noch so absurden Meinung. Danke für das Update. Die weitere Diskussion ab 2016 hatte ich nicht mehr mitbekommen. Gerade die Auswirkungen von einer temporärer BU hatte ich in der Tat nicht bedacht. Die Nachteile der Basisrente sind natürlich auch bekannt, aber da nur ca. 40% der Beiträge in die Basisrente fliessen (Wenn ich es richtig verstanden habe, gehen die Überschüsse komplett in die BU), ist die Gesamteinzahlung von 35k in die Basisrente bis zur Rente "vernachlässigbar" (Der Beitrag von Der_Milchmann ist sogar noch etwas geringer als bei mir). Eine genaue Erläuterung für den "Vernichter von 10000den Euros" ohne Milchmädchenrechnung oder abstruse Renditen fände ich also spannend. Zumal die Steuererspranis ja zu gleichen Renditen in ETF investiert werden kann. Anyway: Wie bereits angedeutet hat sich die Entscheidung von damals bei mir als falsch herausgestellt, da ich in die Schweiz gezogen bin, wo der Vorteil der Steuerersparnis nicht gilt, aber alle Nachteile der Kombination weiter gelten. Das Leben ist eben nicht gradlinig, die steuerliche Behandlung der Zukunft unklar; und eine SBU auf jeden Fall deutlich flexibler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 19, 2016 Lies es doch einfach, steht alles drin. An zig anderen Stellen auch lang und breit ... Es geht nicht um SBU oder BUZ. Es geht um Schicht 1,2 oder 3 ... Es gibt nur einen technischen Grund für die BUZ, dass ist die Dynamik auf die Sparzahlung im Leistungsfall und das hat 0 mit Rürup zu tun. Der Versicherer nimmt die Dynamik ab Eintritt der BU mit, erhöht also in jedem Jahr der eingetretenen BU um eben diese 10 % den Vorjahresbeitrag zum Sparbaustein. Es kann doch nicht so schwer sein, einfach mal die elementaren Basics zu lesen. Nehme man nur obiges Beispiel PDF, welches von einem sehr kleinen Sparbaustein und relativ spätem Eintrittszeitpunkt der BU ausgeht. Diese Ablaufsumme dort ist entweder vollständig zu versteuern, oder eben ertragsanteilig, schon hast du deine 10.000te Euro. Ich hab nun wahrlich oft genug alle Nachteile erläutert und in deinem Fall auch konkret beschrieben, wo deine ganzen Denk- und Rechenfehler sind. Das Lesen kann ich dir aber nicht auch noch abnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag