Tooni Juli 9, 2016 Mir ist da gerade eine theoretische Konstellation eingefallen, bei der ich nicht weiß, wie das gehandhabt wird! Was passiert eigentlich, wenn die Summe meiner Kapitaleinkünfte negativ ist (ohne Aktien), ich aber außerdem noch ausschüttungsgleiche Erträge habe? Bekomme ich dann trotzdem eine Steuerbescheinigung? Wenn ja, was wird da bescheinigt? Eine Verlustbescheinigung soll nicht beantragt werden! Denkbar wären ja zwei Fälle: a.) Kap.-Einkünfte z.B. -1.000€, agE: +2.000€, Ergebnis insgesamt also positiv. Gibt es eine Steuerbescheinigung? b.) Kap.-Einkünfte z.B. -2.000€, agE: +1.000€, Ergebnis insgesamt also negativ. Was passiert mit den agE, wenn es keine Steuerbescheinigung gibt? Fallen die einfach unter den Tisch? Hmm... keine Ahnung, wie so etwas gehandhabt wird... Kennt sich da jemand aus? Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juli 9, 2016 Ich hatte den Fall mal so: Bei einer Bank Verluste und agE. Verluste sollten dort stehen bleiben -> keine Verlustbesch. StBesch kam nicht -> angefordert War wie gewünscht: keine Kapitalerträge, aber agE bescheinigt Ich denke, das meintest Du auch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 10, 2016 Ich denke, das meintest Du auch?Exakt! Genau DAS wollte ich wissen. Vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag