Flexieflex Juli 2, 2016 Meine Schwester hat Ihre Riester-Rente bereits gekündigt und Ihren Rückkaufswert bereits erhalten. Sie war von dem Produkt nicht mehr überzeugt, Ihre Entscheidung. Jetzt habe ich Ihr gesagt, das Sie das nächstes Jahr noch versteuern muß. Sie hatte ein Gesamtkapital von 9345,70€. Davon wurden Zulagen 1541,10€ und Steuerermäßigungen 619,00€ bereits abgezogen. Ausgezahlt hat Sie bekommen 7185,60€. In dem Schreiben stehen noch "Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung" 1040,12€ Jetzt die Frage. Muß Sie die Zinserträge von 1040,12€ in der Steuerklärung angeben? Das Schreiben von der Versicherung hat Sie noch nicht für die Steuerklärung. Da Sie Ihren Freibetrag von 801€ gar nicht benutzt, würde dieser doch von der Summe abgezogen werden und der Rest -25%? Also 1040,12€ -801€ = 240€ - 25% = 60€ Rückzahlung an das Finanzamt. Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen, das ich Ihr sagen kann, was auf Sie noch zukommen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 3, 2016 "Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung" ist eine ganz andere Steuerart als Kapitalerträge. Da ist nichts verrechenbar. Sie muss die 1040,12€ ganz normal mit ihrem persönlichen (Grenz-)steuersatz versteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flexieflex Juli 3, 2016 1467545097[/url]' post='1036290']"Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung" ist eine ganz andere Steuerart als Kapitalerträge. Da ist nichts verrechenbar. Sie muss die 1040,12€ ganz normal mit ihrem persönlichen (Grenz-)steuersatz versteuern. Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Also wird dieser Betrag Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen dazugerechnet und mit Ihrem persönlichen Steuersatz berechnet, sowie bis jetzt nur das normale Bruttoeinkommen als Grundlage diente? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 3, 2016 Ja leider . Kommt immer darauf an wie das steurlich ausgewiesen wird. Wären Zinsen, Dividenden etc. ausgewiesen, hätte man die Abgeltungssteuer und den Freibetrag geltend machen können. Deine Schwester erhält ein Blatt wo steht was sie wo eintragen muss. Ich bin mir nach dem Satz "Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung" nicht sicher wieviel sie versteuern muss. Ich musste den kompletten Betrag versteuern den ich erhalten habe, mir wurde zuvor aber auch nichts abgezogen. Ich war bereits Rentner und habe mir meinen Riesterbanksparplan nach der sogenannten Bagatellregelung komplett auszahlen lassen. Andere können dir vielleicht mehr dazu schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag