Vertraxt Juni 30, 2016 Hallo Foristen, da ich als Vollerwerbsgeminderter wohl zuviel Zeit habe übernahm ich kürzlich ne Vorsorgevollmacht für eine weitläufig verwandte Dame. Sie war und ist überfordert mit der Bewältigung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Zu ihrer Person: geb am 14.8.35 Singel, ohne Nachkommen Diabetis Mellitus (Insulinpflichtig) Zwei künstliche Hüftgelenke und noch vieles mehr. Schlecht zu Fuß. Einkünfte: 850 € DRV-Rente + 170 € Betriebsrente monatlich. Keinerelei Ersparnisse (QVC-süchtig) Wohnt in einer 80m2 Eigentumswohnung. Wohngeld 180 Euro Monatliche Abschlagszahlung füe Strom 170 € (heizt elektrisch). Nun bin ich unter einem Berg von Papieren auf zwei Versicherungen gestossen. Basler Versicherung (waren wohl ursprünglich mal "Deutsch Ring"- Policen. 1.) Basler Unfallversicherung ohne Dynamik (AUB 05-PUR) - (DRS 1911) Gefahrengruppe S Im Invaliditätsfall: Grundversicherungssumme 50'000 € Unfallrente ab 50% invalidität 400 € im Todesfall 5'000 € Krankenhaustagegeld 20 € Bergungskosten 8'000 € Bonus Unfallhilfe 12'000 € Rücktransport bei Tod im Ausl 8'000 € Kurkostenbeihilfe 1'000 € Jährliche Prämie 423,53 incl Steuer 2.) Basler Soforthilfe (hieß wohl bei Deutscher Ring "RingPflegeHilfe") Keine Ahnung was das für ne Versicherung ist. Unter ihren Unterlagen ist (noch) nichts zu finden. Das WWW gibt auch nichts informatives her. Jedenfalls kostet das auch noch ca 360 € im Jahr! Jetzt zu meinen Fragen: Sind diese Versicherungen überhaupt sinnvoll für eine 81 jährige Singeldame? Zumal sie keine Nachkommen / Erben hat. Es sind schon gewaltige finanzielle Happen bei ihrer mageren Rente. Lässt sich da finanziell was drehen, ggf Versicherungswechsel? Oder einfach kündigen und gut ist. Ich hoffe auf Informationen und Tipps von euch, damit ich nicht völlig unwissend am 7.7. zum Termin bei der Basler Agentur aufkreuze. Viele Grüße Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 1, 2016 Zur Unfallversicherung: Keine weitere Wertung, da ohnehin nur 2 Optionen offen stehen: Kündigen oder behalten. Ein Versichererwechsel kommt aufgrund des Alters und der Gebrechen nicht mehr infrage. Müsste man schauen, inwieweit da an den einzelnen Stellschrauben bezüglich Beitragshöhe gedreht werden kann. Da soll der Baslervermittler mal, falls möglich, ein Alternativangebot ohne Krankenhaustagegeld rechnen. Ist eine Progression Vertragsbestandteil? Zur SofortHilfe: Nun ja. Die Basler zahlt eben bei (vorübergehender) Hilfebedürftigkeit nach einem Unfall oder einer definierten schweren Krankheit die Kosten für eine Betreuung, in diesem Fall durch die Malteser. Es gibt eine festgelegte Höchstversicherungssumme (5.000 bzw.. 10.000 €), die dann bspw. für Einkäufe durch den Hilfsdienst, die Wohnungsreinigung etc. pp. verwandt werden können. Ist nahe dran an vergleichbaren Assistance-Leistungen klassischer Unfallversicherungen. Meine persönliche, bescheidene Meinung: Die potentielle Leistung steht in keiner vernünftigen Relation zum Beitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Juli 1, 2016 Danke für Deine Infos, Matthew, jetzt seh ich etwas klarer. Werde wohl die SofortHilfe kündigen. Bin auf das Gespräch mit dem Baslermann gespannt. Grüße Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
grapf111 Juli 2, 2016 · bearbeitet Juli 2, 2016 von lausbua Hi Thomas, ich kenne das Bedingungswerk und die eventuell vereinbarte Progression der Basler nicht (kannst du diese Infos noch nachreichen?). Wurde über die Thematik des Mitwirkungsanteil schon gesprochen? (Zu 95% wird dieser nicht "positiv" im Bedingungswerk geregelt sein). Kann mir in der Krankheitssituation beim besten Willen keinen Fall vorstellen der da "glatt" über die Bühne gehen würde. Dazu kommt, dass diverse Zusatzleistungen vereinbart sind die für mich im Grundsatz fragwürdig sind. Bergungskosten (vmtl. beitragsfrei), Todesfallleistung (ohne Nachkommen?), KHT (von Matthew schon angesprochen), Rücktransport ausm Ausland (wann ist die Dame im Ausland? - vmtl. auch beitragsfrei). Nicht falsch verstehen, ein Wechsel ist nicht mehr möglich aber bei der Frage ob Kündigung oder Reduzierung der "Zusatz"-Leistungen, tendiere ich aufgrund der gegebenen Umstände stark zur Kündigung. Bin gespannt was der Baslervermittler so hören lässt, vielleicht ergibt sich ja eine deutlich Beitragsreduzierung. Bitte beim Gespräch unbedingt nach dem Mitwirkungsanteil fragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 4, 2016 Der Hinweis auf den Mitwirkungsanteil ist nicht unberechtigt, sollte aber auch nicht auf die Goldwaage gelegt werden. Sicher ist ein erhöhter Mitwirkungsanteil (bis hin zu 100 %) unzweifelhaft ein Vorteil, denn: Alles, was zu einem geringeren Streitpotenzial mit dem Versicherer führen kann, ist grundsätzlich erst einmal als positiv zu werten. Dieser Punkt für sich isoliert betrachtet beantwortet aber nicht die Frage, ob es sich um eine "gute" Police handelt oder nicht. Warum? Hier hilft ein Blick in das VVG, namentlich § 182. Der Versicherer ist beweispflichtig, wenn er Leistungen aufgrund einer mitwirkenden Krankheit / Gebrechen kürzen möchte. Der Versicherer muss dazu den Vollbeweis führen. Darüber hinaus muss er überzeugend darlegen, dass der mitwirkende Verschleiß über das entsprechend altersgerechte Maß hinaus zum Unfall geführt hat bzw. mitgewirkt hat. Er darf also einen gebrechlichen Rentner nicht mit einem jungen und vergleichsweise fitten 20-jährigen gleichsetzen. Und zu guter Letzt muss natürlich auch ein kausaler Zusammenhang zwischen Krankheit und Unfallereignis bestehen. Daher ist es oftmals so, dass ein Streit in diesem Zusammenhang sehr oft im Sinne des Versicherten beschieden wird. Ergo: Ein erhöhter Mitwirkungsanteil ist erst einmal gut, sollte aber niemals isoliert zu einer Wertung eines Tarifes führen. Und ob man die Police nun kündigen sollte? Seien wir uns einer Tatsache bewusst: Theoretisch ist eine Neueindeckung aufgrund des Alters zwar möglich (wenn auch mit deutlich eingeschränkter Anbieterauswahl), in Kombination mit den bestehenden Vorerkrankungen aber quasi nicht möglich. Das sollte berücksichtigt werden, bevor eine voreilige Kündigung ausgesprochen wird. Die Dame wird keinen neuen Vertrag bekommen, soweit lehne ich mich in diesem Fall guten Gewissens aus dem Fenster. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Juli 4, 2016 Hallo Lausbua und Matthew, bei "Progression" weiß ich nicht so genau was gemeint ist. Möglicherweise dies: "Zusätzlich zu den allgemeinen Vertragsunterlagen gelten: Besondere Bedingungen für Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätenstaffel 300%" (was immer das heißt). Ebenso "Mitwirkungsanteil". das blick ich nicht, trotz intensiver Netzsuche. Kündigen möchte ich die beiden Policen erst mal nicht. Eher die Leistungen beschneiden um die Beiträge zu senken. Ich harre nun des Gesprächs mit dem Baslermann Grüße Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 5, 2016 · bearbeitet Juli 5, 2016 von Matthew Pryor Hallo Thomas, bei "Progression" weiß ich nicht so genau was gemeint ist. Möglicherweise dies: "Zusätzlich zu den allgemeinen Vertragsunterlagen gelten: Besondere Bedingungen für Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätenstaffel 300%" (was immer das heißt). genau das ist gemeint. Ist relativ schnell erklärt: Du erhältst für jeden Prozentpunkt einer Invalidität den entsprechenden Anteil aus der Grundsumme (die in deinem Fall 50.000 € beträgt). Wird nun bspw. ein Invaliditätsgrad von 10 % festgestellt, erhältst du von der Versicherung entsprechend 10 % der Grundsumme, ergo 5.000 €. Im schlimmsten Fall, also einer Vollinvalidität oder 100 % Invaliditätsgrad, sind das dann eben 50.000 €, die volle Grundsumme. Ist nun eine Progressionsstaffel vereinbart, steigert sich die Leistung ab einem Invaliditätsgrad > 25% entsprechend. Der Verlauf der Staffel sollte den Versicherungsbedingungen entnommen werden können. Zum Vergleich: Bezogen auf dich (bzw. deine Bekannte) würden bei einer Vollinvalidität 300 % der Grundsumme ausgezahlt werden. Der Verlauf könnte bspw. so aussehen: Bis 25% anteilig der Grundsumme (Progression wirkt sich gar nicht aus, das ist gängig), >25% jeweils 3% mehr (26→28, 27→31, 28→34, 50→100), >50% dann jeweils 4% mehr (51→104, 52→108, 100→300). Eine Progression macht in aller Regel Sinn, sollte aber vernünftig ausgestaltet sein. Das in Fall der Bekannten zu diskutieren ist allerdings müßig, zunächst einmal sollten die Optionen (falls es überhaupt welche gibt) mit dem Vermittler besprochen werden. Sollten hierzu andere Vorschläge unterbreitet werden, kannst du die ja hier noch einmal vorstellen und besprechen. Zum Mitwirkungsanteil: Der Versicherer wird im Leistungsfall wahrscheinlich prüfen, ob eine bereits vorhandene Krankheit an dem Unfall mitgewirkt hat und in welchem Umfang. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, ab welchem Anteil die Leistung gekürzt wird. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen legen hier einen Anteil von 25% fest. Ist der Mitwirkungsanteil geringer, unterbleibt eine Kürzung. Ist er höher, wird der Mitwirkungsanteil in Abzug gebracht. Nun gibt es Versicherer, die einen höheren Anteil vereinbart haben und im günstigsten Fall komplett auf eine Kürzung verzichten. Nehmen wir nun an, die Basler hat diese Verbesserung nicht und kürzt bereits ab 25%. Konkret: Es wird ein Invaliditätsgrad von 40% festgestellt. Der Versicherer stellt fest, dass eine Krankheit (bzw. ein Gebrechen) mitursächlich für den Unfall war, und zwar zu 50%. Nun wird entsprechend entweder der Invaliditätsgrad gekürzt (von 40% auf 20%) oder aber die Leistung (von dann 70.000 € auf 35.000 €). Von daher ist es auch nicht unerheblich, ob der Invaliditätsgrad gekürzt wird oder aber die Leistung. Die Kürzung der Leistung ist in aller Regel vorteilhafter, wie du auch an diesem Beispiel siehst. Allerdings darf der Versicherer eben auch nur dann kürzen, wenn zwischen der Krankheit und dem Unfall eine unmittelbare Kausalität besteht, die Krankheit also tatsächlich maßgeblich mitverantworlich für das Unfallereignis gewesen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Juli 5, 2016 · bearbeitet Juli 5, 2016 von Vertraxt Danke Metthew, für Deine fundierte Info. nun, ich denke, ich bin jetzt diesbezüglich gerüstet für das Gespräch mit dem Baslermann. Grüße Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Juli 13, 2016 Hallo, mit dem Baslermann habe ich nun gesprochen. Das Gespräch verlief etwas schleppend da der Vertreter von Basler nicht so firm war mit den ehemaligen "Deutscher Ring"-Produkten. Letzendlich bin ich zu dem Schluß gekommen die Basler SofortHilfe zu kündigen. Die UZV wird (erst einmal) weiter bestehen. Eine Besachneidung der Leistungen lohnt dort nicht. Grüße Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag