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wertpapiertiger

Verkauf ausl. thesaurierer Flatex Ab-/Verrechnung

Empfohlene Beiträge

wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger

Hi,

 

bin derzeit ein wenig verunsichert wegen einer Flatex Abrechnung. Ich habe genau einen Verkauf in 2015 vorgenommen.

Da ich die AgE in den (Halte-)Vorjahren ja immer brav in der Steuererklärung angegeben habe will ich nun die Doppelbesteuerung vermeiden.

 

In der ermittelten Steuerbemessungsgrundlage auf der Verkaufsabrechnung werden ja die Zw Gewinne, Substanzausschüttungen und AgE genannt.

Wenn ich selbst die AgE über die Haltedauer aufsummiere komme ich auf andere AgE Werte.

 

Flatex führt z.B. in der Bescheinigung für 2015 noch einen Betrag unter" als zugeflossen geltend aber noch nicht dem St.-abzug unterworfen.." auf.

Da ich keinerlei Verkäufe bis auf den o.g. hatte (ansonsten nur Thesaurierungen Ausschüttungen) müsste diese Zahl ja einen Teil der AgE aus der Haltedauer ausmachen.

 

Und siehe da meine versteuerten AgE der Jahre 2012,2013 entsprechen diesem Betrag bis auf 0,5€ genau.

Wenn ich die AgE 2015 und 2014 aufsummiere bin ich ebenfalls quasi bei dem in der Verkaufsabrechnung erwähnten Flatexwert.

 

Der Fonds hatte ca Ende 2014 die WKN gewechselt. Hat das dazu geführt das steuerlich aufzubrechen ?

 

Ich würde nun in der Steuererklärung die gesamten AgE aus der Haltedauer (abzüglich 2015 da noch nicht versteuert) zum Abzug bringen und dann sollte das doch passen !?

 

Ist das so korrekt ? :blushing:

 

Grüsse ins Forum

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wertpapiertiger

....Bueller? ...Bueller?? anyone ? anyone ?

crying.gif

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B3n

Welche WKN.

Handelstag Kauf und Handelstag Verkauf.

 

Ohne die Angaben ist keine konkrete Aussage dazu möglich.

 

Das Finanzamt interessiert sich erstmal nur für den Betrag der in der Steuerbescheinigung unter " als zugeflossen geltend aber noch nicht dem St.-abzug unterworfen.." aufgeführt ist.

Wenn du hierzu eine Abweichung hast sollte man sich das anschauen.

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wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger

Welche WKN. Handelstag Kauf und Handelstag Verkauf. Ohne die Angaben ist keine konkrete Aussage dazu möglich.

Das Finanzamt interessiert sich erstmal nur für den Betrag der in der Steuerbescheinigung unter " als zugeflossen geltend aber noch nicht dem St.-abzug unterworfen.." aufgeführt ist.

Wenn du hierzu eine Abweichung hast sollte man sich das anschauen.

 

DE000A1C8QT0 Kauf am 26.10.11

 

Anteilspreis 96,46

von Flatex ausgewiesener

Zw. Gewinn 1,3572

(ISIN wurde ausgetauscht von iShares ~ 10.11.2014)

 

IE00B66F4759 Verkauf am 25.06.15

 

Anteilspreis 107,64

von Flatex ausgewiesener

Zw. Gewinn je Anteil 1,324

AgE je Anteil 1,1162252

Substanzausschüttung je Anteil 1,059802600

 

 

Einbehalten wurden beim Verkauf von Flatex 3,5082 (KapSt + Soli)

Steuerbemessung wurde von Flatex mit 13,3017 je Anteil ermittelt

 

In der Steuerbescheinigung für 2015 stehen bei "Veräusserung/Rückgabe

als zugeflossen geltenden..." 0,9347

 

AgE für die Jahre 2012/13/14 habe ich 1,3300682 je Anteil ermittelt

 

Vor Verkauf sind zum GJ Ende 2015 dann nochmals 0,7137 je Anteil angefallen .

 

 

Nach meinen eigenen Berechnungen, ggfs kleine Währungsschwankungen aufgrund andere Tageskurse als Flatex>>

AgE 2012 + 2013 ergeben ~ 0,9398 und AgE 2015 + 2014 ergeben ~ 1,1039

 

Deckt sich also quasi mit den AgE die auf der Verkaufsabrechnung ausgewiesen sind und den in der Steuerbescheinigung ausgewiesenem Betrag bei "Rückgabe/Veräusserung und noch nicht versteuert)

oder ?

 

Grüsse

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kleinerfisch

Ich komme zu diesem Ergebnis (alle Daten aus Bundesanzeiger):

 

Thes. Feb 12: 0,4683917

Thes Feb 13: 0,4714765

Thes Feb 14: 0,3902477

Thes Feb 15: 0,7136607

Summe: 2,0437766

 

Das deckt sich weitgehend mit Deinem Ergebnis.

Die Thes. von Feb 15 wurde am 19. Jun 15 veröffentlicht, die Daten sollten also beim Verkauf am 25. Jun bekannt gewesen sein.

Wenn nicht, wären beim Verkauf die Vorjahresdaten als Schätzwert genommen worden. Damit ergäben sich ca. 1,72 als agE, was der Flatex-Abrechnung auch nicht entspricht.

 

Dabei gab es nur einmal ausl. Quellensteuern, nämlich

Thes. Feb 13: 0,0032223

 

Die Zwischenausschüttungen sind bzgl. agE und QSt unerheblich, da bereits voll versteuert.

Allerdings sind sie wegen der Substanzausschüttungen doch relevant.

 

Ich komme dabei zu

Substanzausschüttung Mrz 13: 0,5012674

Substanzausschüttung Sep 13: 0,3435446

Summe: 0,844812

alle anderen Zwischenausschüttungen waren ohne SA.

 

Das zu versteuernde Ergebnis des Verkaufs müsste sich also so errechnen:

 

Verkaufspreis: 107,64

- Kaufpreis: 96,46

+ gez. ZwG: 1,3572

- erh. ZwG: 1,324

+ SubstA: 0,844812

+ agE: 2,0437766

- QSt: 0,0032223

Veräußerungsgewinn: 10,017458

+ erh. ZwG: 1,324

- agE: 2,0437766

zu versteuern: 13,385234

 

In der StBesch 2015 sollten unter "bei Veräusserung/Rückgabe

als zugeflossen geltenden..." die 2,0437766 agE stehen

und unter Z15 die 0,7136607 mit angegeben/eingerechnet sein.

 

Die Änderung der ISIN müsste steuerlich neutral sein. Die Werte beider ISINs für die Thes. 2014 sind im Bundesanzeiger auch identisch (frühere hab ich nicht geprüft).

Dass die agE von flatex denen für 12/13 entsprechen, kann nur Zufall sein. Dass sie denen für 2014/15 entsprechen, könnte dagegen an der ISIN-Änderung liegen. Allerdings sollten sie ihnen dann auch genau entsprechen.

 

Weiteres Vorgehen:

Du hast beim Verkauf gegenüber meiner Rechnung schon mal 0,08/Anteil gutgemacht.

Unter "bei Veräußerung" machst Du nun 1,10 Verlust.

Wenn die 2015er agE in Zeile 15 der StBesch mit angegeben sind bleibt es dabei, wenn nicht, machst Du nochmal 0,713 gut.

Also insgesamt ein Verlust von 1,02 oder 0,31 EUR/Anteil.

Es kommt nun darauf an, um wie viele Anteile es geht.

 

Jetzt kannst Du entweder von flatex eine detaillierte Verkaufsabrechnung bzw. Berechnung der Werte der StBesch anfordern oder die Werte der StBesch in Deiner Steuererklärung mit schriftlicher Begründung berichtigen.

Ersteres wird nach meinen Erfahrungen zäh und langwierig. Letzteres hat bei mir schon zum Erfolg geführt (bei anderen wohl nicht). Allerdings habe ich auch seit 2009 jährlich die Summe der versteuerten Thesaurierungen auf die Positionen aufgeschlüsselt, so dass es für das Finanzamt einfach war, nachzuvollziehen, wie viel für jede Position in den Vorjahren bereits versteuert wurde.

 

Fazit:

Für 50 EUR würde ich mir den Streit mit Flatex nicht antun, einen Brief ans Finanzamt trotz ungewisser Erfolgsaussichten schon. Bei 500 EUR sieht's schon anders aus.

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wertpapiertiger

Ich komme zu diesem Ergebnis (alle Daten aus Bundesanzeiger):

 

Thes. Feb 12: 0,4683917

Thes Feb 13: 0,4714765

Thes Feb 14: 0,3902477

Thes Feb 15: 0,7136607

Summe: 2,0437766

 

Das deckt sich weitgehend mit Deinem Ergebnis.

Die Thes. von Feb 15 wurde am 19. Jun 15 veröffentlicht, die Daten sollten also beim Verkauf am 25. Jun bekannt gewesen sein.

Wenn nicht, wären beim Verkauf die Vorjahresdaten als Schätzwert genommen worden. Damit ergäben sich ca. 1,72 als agE, was der Flatex-Abrechnung auch nicht entspricht.

 

Dabei gab es nur einmal ausl. Quellensteuern, nämlich

Thes. Feb 13: 0,0032223

 

Die Zwischenausschüttungen sind bzgl. agE und QSt unerheblich, da bereits voll versteuert.

Allerdings sind sie wegen der Substanzausschüttungen doch relevant.

 

Ich komme dabei zu

Substanzausschüttung Mrz 13: 0,5012674

Substanzausschüttung Sep 13: 0,3435446

Summe: 0,844812

alle anderen Zwischenausschüttungen waren ohne SA.

 

Das zu versteuernde Ergebnis des Verkaufs müsste sich also so errechnen:

 

Verkaufspreis: 107,64

- Kaufpreis: 96,46

+ gez. ZwG: 1,3572

- erh. ZwG: 1,324

+ SubstA: 0,844812

+ agE: 2,0437766

- QSt: 0,0032223

Veräußerungsgewinn: 10,017458

+ erh. ZwG: 1,324

- agE: 2,0437766

zu versteuern: 13,385234

 

In der StBesch 2015 sollten unter "bei Veräusserung/Rückgabe

als zugeflossen geltenden..." die 2,0437766 agE stehen

und unter Z15 die 0,7136607 mit angegeben/eingerechnet sein.

 

Die Änderung der ISIN müsste steuerlich neutral sein. Die Werte beider ISINs für die Thes. 2014 sind im Bundesanzeiger auch identisch (frühere hab ich nicht geprüft).

Dass die agE von flatex denen für 12/13 entsprechen, kann nur Zufall sein. Dass sie denen für 2014/15 entsprechen, könnte dagegen an der ISIN-Änderung liegen. Allerdings sollten sie ihnen dann auch genau entsprechen.

 

Weiteres Vorgehen:

Du hast beim Verkauf gegenüber meiner Rechnung schon mal 0,08/Anteil gutgemacht.

Unter "bei Veräußerung" machst Du nun 1,10 Verlust.

Wenn die 2015er agE in Zeile 15 der StBesch mit angegeben sind bleibt es dabei, wenn nicht, machst Du nochmal 0,713 gut.

Also insgesamt ein Verlust von 1,02 oder 0,31 EUR/Anteil.

Es kommt nun darauf an, um wie viele Anteile es geht.

 

Jetzt kannst Du entweder von flatex eine detaillierte Verkaufsabrechnung bzw. Berechnung der Werte der StBesch anfordern oder die Werte der StBesch in Deiner Steuererklärung mit schriftlicher Begründung berichtigen.

Ersteres wird nach meinen Erfahrungen zäh und langwierig. Letzteres hat bei mir schon zum Erfolg geführt (bei anderen wohl nicht). Allerdings habe ich auch seit 2009 jährlich die Summe der versteuerten Thesaurierungen auf die Positionen aufgeschlüsselt, so dass es für das Finanzamt einfach war, nachzuvollziehen, wie viel für jede Position in den Vorjahren bereits versteuert wurde.

 

Fazit:

Für 50 EUR würde ich mir den Streit mit Flatex nicht antun, einen Brief ans Finanzamt trotz ungewisser Erfolgsaussichten schon. Bei 500 EUR sieht's schon anders aus.

 

Vielen Dank für deine Antwort.

 

In den AgEs der Flatex Steuerbescheinigung sind die 2015er AgE enthalten. Somit geht es um 1,02 Verlust je Anteil.

Eine Korrektur lohnt sich und ich werde entsprechend einen Vermerk der Steuerklärung beilegen und darauf verweisen das ich in den Vorjahren jeweils die AgE versteuert habe

und es ohne Berücksichtigung und Abzug zu einer Doppelbesteuerung kommen würde.

 

Beste Grüsse

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kleinerfisch

Ich würde unbedingt in der Anlage KAP, Zeile 7, rechte Spalte, die korrigierten Beträge eintragen und diese dann in dem Vermerk erläutern.

Sonst besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Korrektur übersieht.

Viel Erfolg dabei.

 

Wenn's nicht zu viel Arbeit macht, gib mal Bescheid wie es ausgegangen ist.

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