o0Pascal0o Juni 18, 2016 Guten Tag, sehe ich das richtig, dass man für Geschäftsanteile, wie bei den Volksbanken auch einen Freistellungsauftrag benötigt. Dort gibt es ja 1x im Jahr dann Dividende. -> https://www.vr.de/privatkunden/mitgliedschaft.html dankesehr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Juni 18, 2016 "Benötigen" ist nicht ganz richtig, denn es geht auch ohne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Juni 18, 2016 Wenn die Genossenschaft einen Freistellungsauftrag auf Anteilsdividenden entgegen nimmt - ja. Meine Genossenschaftsanteile bei einem Grosshändler werden grundsätzlich besteuert, eine Freistellung ist aus "organisatorischen" Gründen nicht möglich. Bei VR oder PSD Banken mag das anders sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 18, 2016 · bearbeitet Juni 18, 2016 von o0Pascal0o Wenn man einen Freistellungsauftrag bei der BANK hat, zählt dieser doch ebenfalls für das Geschäfsvermögen, oder etwa nicht? Also.. wenn er dafür verwendet werden darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Juni 18, 2016 Wenn man einen Freistellungsauftrag bei der BANK hat, zählt dieser doch ebenfalls für das Geschäfsvermögen, oder etwa nicht? Also.. wenn er dafür verwendet werden darf. ??? Was meinst Du damit, kannst Du das nochmal verständlich formulieren? - Freistellungsauftrag zählt zum Geschäftsvermögen der Bank? - Hä? - Freistellungsauftrag kann für Geschäftskonto bei der Bank verwendet werden? - sicher nicht... - ...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 18, 2016 · bearbeitet Juni 18, 2016 von odensee Wenn man einen Freistellungsauftrag bei der BANK hat, zählt dieser doch ebenfalls für das Geschäfsvermögen, oder etwa nicht? Also.. wenn er dafür verwendet werden darf. Bei der Volksbank, bei der ich Anteile habe, kann ich den Freistellungsauftrag dafür nutzen. Ich vermute, es ist bei anderen Volksbanken nicht anderes, aber was hindert dich daran, dort einfach nachzufragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag