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o0Pascal0o

Geschäftsanteile Freistellungsauftrag

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o0Pascal0o

Guten Tag,

 

sehe ich das richtig, dass man für Geschäftsanteile, wie bei den Volksbanken auch einen Freistellungsauftrag benötigt. Dort gibt es ja 1x im Jahr dann Dividende.

-> https://www.vr.de/privatkunden/mitgliedschaft.html

 

dankesehr

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FranzFerdinand

"Benötigen" ist nicht ganz richtig, denn es geht auch ohne.

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Cai Shen

Wenn die Genossenschaft einen Freistellungsauftrag auf Anteilsdividenden entgegen nimmt - ja.

 

Meine Genossenschaftsanteile bei einem Grosshändler werden grundsätzlich besteuert, eine Freistellung ist aus "organisatorischen" Gründen nicht möglich. Bei VR oder PSD Banken mag das anders sein.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Wenn man einen Freistellungsauftrag bei der BANK hat, zählt dieser doch ebenfalls für das Geschäfsvermögen, oder etwa nicht? Also.. wenn er dafür verwendet werden darf.

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moonraker

Wenn man einen Freistellungsauftrag bei der BANK hat, zählt dieser doch ebenfalls für das Geschäfsvermögen, oder etwa nicht? Also.. wenn er dafür verwendet werden darf.

:huh:???

Was meinst Du damit, kannst Du das nochmal verständlich formulieren?

- Freistellungsauftrag zählt zum Geschäftsvermögen der Bank? - Hä?

- Freistellungsauftrag kann für Geschäftskonto bei der Bank verwendet werden? - sicher nicht...

- ...?

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odensee
· bearbeitet von odensee

Wenn man einen Freistellungsauftrag bei der BANK hat, zählt dieser doch ebenfalls für das Geschäfsvermögen, oder etwa nicht? Also.. wenn er dafür verwendet werden darf.

 

Bei der Volksbank, bei der ich Anteile habe, kann ich den Freistellungsauftrag dafür nutzen. Ich vermute, es ist bei anderen Volksbanken nicht anderes, aber was hindert dich daran, dort einfach nachzufragen?

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