pstein Juni 15, 2016 Angenommen man hat aus dem Verkauf von Anleihen und Fondsanteilen in einem Jahr einen Gewinn erzielt. Ich rede NICHT von normalen Zinserträgen sondern von Kursgewinnen! Auf der anderen Seite habe ich Kursverluste aus Aktienverkäufen realisiert. Kann man die beiden verrechnen? D.h. kann man von den Aktienkursverlusten erst die Anleihe+Fondskursgewinne abziehen? Oder werden die Anleihe+Fondskursgewinne wie Kapitalerträge behandelt? Ich finde im Internet dazu keine klare Aussage. Ein Link zu einem massgebenden Urteil oder einer steuerrechtlichen Verordnung wäre schön. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 15, 2016 Angenommen man hat aus dem Verkauf von Anleihen und Fondsanteilen in einem Jahr einen Gewinn erzielt. Ich rede NICHT von normalen Zinserträgen sondern von Kursgewinnen! Auf der anderen Seite habe ich Kursverluste aus Aktienverkäufen realisiert. Kann man die beiden verrechnen? D.h. kann man von den Aktienkursverlusten erst die Anleihe+Fondskursgewinne abziehen? Oder werden die Anleihe+Fondskursgewinne wie Kapitalerträge behandelt? Ich finde im Internet dazu keine klare Aussage. Ein Link zu einem massgebenden Urteil oder einer steuerrechtlichen Verordnung wäre schön. Nein, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Juni 15, 2016 aber Aktienverluste koennen mit Gewinne aus anderer Kapitalertràge verrechntet werden (99% sicher) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 15, 2016 aber Aktienverluste koennen mit Gewinne aus anderer Kapitalertràge verrechntet werden (99% sicher) 100% falsch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 15, 2016 Ich finde im Internet dazu keine klare Aussage. Ein Link zu einem massgebenden Urteil oder einer steuerrechtlichen Verordnung wäre schön. Kennst du Wikipedia? Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften) auf der Ebene der Bank verrechnet, wobei Verluste aus Aktienverkäufen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können (§ 20 Abs. 6 EStG). Und im Gesetz steht es natürlich auch: Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Juni 15, 2016 aber Aktienverluste koennen mit Gewinne aus anderer Kapitalertràge verrechntet werden (99% sicher) 100% falsch dank für die Korrektur es ist umgekehrt möglich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag