Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
ZPlan

BUZ vs. SoloBU

Empfohlene Beiträge

ZPlan
· bearbeitet von ZPlan

Liebes WPF!

 

Ich hatte das Themen in einem anderen Thread angeschnitten, möchte es nun aber der Übersichtlichkeit wegen und der doch etwas anderen Themensetzung von diesem trennen.

 

Für die Risikoabsicherung habe ich mich für eine Versicherung der DÄV entschieden, welche ich nun in Anbetracht meines weiteren "Wissenszuwachses" überprüfen und ggf. anpassen möchte.

 

Derzeit:

BU kombiniert mit einer privaten Altersvorsorge (habe ich damals möglichst "niedrig" gewählt) - Schicht 3. Im Leistungsfall wird der Rentenbeitrag durch den Versicherer um 10% pro Jahr erhöht.

 

Wie im anderen Thread geschrieben, finde ich die Kombination aus AV und Risikovorsorge aufgrund einer nicht 100%-igen Trennbarkeit beider Themen gar nicht mal so falsch - die Beträge sind natürlich in Anbetracht eines späteren Abschlussalters (damals 26J) nicht mehr ganz so profitabel wie noch in der Beispielrechnung von Polydeikes im BU-Sticky. Auf der anderen Seite würde auch hier noch im Leistungsfall eine ansehnliche Summe herauskommen...

 

Dennoch überlege ich, ob ich alles in eine SoloBU zu überführen und die dadurch eingesparten Beiträge selbst in einen Sparplan investiere - die BU bleibt unterm Strich eine Risikoversicherung und kein Vermögensaufbau.

 

Polydeikes hatte im anderen Thread bereits geschrieben, dass die DÄV natürlich keine beliebig häufige Verweigerung der 5% Dynamik ermöglicht (2x hintereinander, dann 1x erhöhen ist also Pflicht).

 

Verwirrt hat mich nur folgender Satz von Polydeikes noch:

DÄV und AL sind in technischer Hinsicht Äpfel und Birnen, es bietet sich nicht an das innerhalb eines Themas zu diskutieren. Bedingungsseitig zudem untere Mittelklasse vs. Oberklasse (zumindest Stand 01/2015, die Einschränkung muss man hinsichtlich AL + Arzt machen). Oder anders formuliert, AL aus 2013 wäre hier für den TO auch kein Bedingungswerk mit Segen.

Welche der beiden Versicherer ist nun in welcher Klasse zu finden und worin liegt der Klassenunterschied?

 

Das Hauptaugenmerk meines Threads soll darüber hinaus jedoch die Frage nach SoloBU vs. BUZ sein.

 

Besten Dank! :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Das Grundproblem: Arzt ist nicht gleich Arzt. Am einfachsten ist das dadurch zu verstehen, dass allein bei Arztberufen mind. 3 verschiedene Risikogruppen üblicherweise zur Anwendung kommen können.

 

Der Arztberuf hat im Allgemeinen Grundanforderungen an eine BU und je nachdem was für ein Arzt man ist, gibt es speziellere Anforderungen. Um das mal beispielhaft zu machen:

 

Regelung bzgl. konkreter Verweisung und Infektionsklausel sind grundsätzlich Dinge, über die man beim Arzt (jedem praktizierenden) gesprochen haben sollte und die der Kunde verstanden haben sollte. Beides sind zeitgleich Dinge, die ich nicht bedingungsgemäß unterlegt haben muss (bspw. DÄV/AXA Verzicht auf kVw oder Barmenia Infektionsklausel ... > eher unnötige Werbegags). Inwieweit ich das aber trotzdem will, kann ich nur entscheiden, wenn ich es verstanden habe.

 

---

 

Dann gibt es konkrete Anforderungen, abhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf. Da ist es schon mal nicht sehr förderlich, wenn ich eine Tätigkeitsklausel ala AXA / DÄV in der BU Definition habe. Gibt aber hinreichend andere Beispiele, um mal nur 2 rauszugreifen:

 

Der Praxisinhaber Arzt ist Freiberufler. Die DÄV / AXA weitet die Umorganisationsklausel auf Freiberufler aus (Freiberufler != Selbstständiger). Ziemlicher Käse, der den Nachweis einer BU deutlich erschweren könnte.

 

Oder am Beispiel alter AL Bedingungen, der "zuletzt ausgeübte Beruf". Bei den vor 2015er Bedingungen konnte auch der Beruf geprüft werden, der vor 12 Monaten ausgeübt wurde. Das kann bspw. beim Arzt richtig in die Hose gehen, wenn man erst in den letzten 12 Monaten zum Facharzt wurde, der Versicherer aber auf die mögliche Behandlung von Schniefnasen durch einen "Assistenzart" prüft ...

 

Wie gesagt, stark vereinfacht. Es gibt genügend andere Punkte. Die Arztanordnungsklausel der DÄV / AXA ist auch kein Segen, kann man besser haben. Fehlende Obergrenzen zur zumutbaren Einkommensreduzierung sind unterklassig, die Regelungen bzgl. Ausscheiden aus dem Berufsleben ebenfalls. Zu addieren sind diverse weitere Nickligkeiten, Meldepflichten bspw. ... Verkehrdsdelikteproblematik usw. usf. ...

 

---

 

Kurzum: DÄV / Axa bedingungsseitig bestenfalls untere Mittelklasse. Dazu kommen die diversen technischen Einschränkungen für bestimmte Zielsetzungen.

 

---

 

Den Schluss, dass nun pauschal AL die bestmögliche Lösung für Ärzte sei, kann ich so nicht teilen. Die AL Bedingungen ab 2015 sind erheblich stärker als die Axa Bedingungen, die Tarife sind Oberklassetarife. Individuelle Eignung ergibt sich aber immer aus der individuellen Situation. Und zu letzterer gehören neben den beruflichen Eigenheiten / Planungen auch gesundheitliche Umstände etc. pp. ...

 

Legt man nur die 2 Bedingungen von DÄV und AL nebeneinander, wird die Geschichte nach dem Lesen und Interpretieren der Bedingungen klar in Richtung AL pendeln. Deswegen muss es noch lange nicht die allgemeine nonPlusUltra Lösung sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZPlan
· bearbeitet von ZPlan

@Polydeikes:

Vielen Dank für deine Ausführungen und das Hervorheben einzelner Bedingungen!! :thumbsup:

 

Was mich noch interessieren würde:

Ich überlege mir noch ein Angebot für eine SoloBU anfertigen zu lassen (für eine Vergleichbarkeit der Kosten) und diese dann mit einer extrigen Rente (also KEIN Kombi-Police) zu ergänzen.

So könnte ich im Notfall einzeln von einander stunden lassen und mir einen leistungsstärkeren Rententarif suchen (die Gesamtrechnung muss natürlich bei Auflösung/Umstellung einer BUZ noch stimmen).

 

Bei den Renten habe ich nun gesehen, dass diese teils die Option beinhalten bei BU-Fall den Beitrag inkl. Dynamik fortzuführen, was einer quasi selbstgeschusterten BUZ gleichkommen würde, nur dass ich so die Möglichkeit habe, mir einen Versicherer zu suchen, der die attraktivsten Renditen bietet.

Dabei bin ich unter anderem auf die AL mit dem sog. P-Modus (?) gestoßen.

 

Was hältst du denn von solchen Konstrukten? Verschlingt die Absicherung der Rentenzahlungen bei BU zu viel Rendite oder ist es tatsächlich ein lohnenswertes Konstrukt?

 

Von diesen Modellen profitiert man im Allgemeinen - so mein Empfinden - vor allem als junger Berufsstarter, während im Alter zunehmend die eingezahlten Beträge des Versorgungswerkes/DRV von Gewicht werden und daher eine solche kleine Rente zwar eine nette Ergänzung, aber nicht mehr der große Wurf sein dürfte.... oder mache ich mir da selbst etwas vor?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Im Grundsatz kann man alles tun. IdP würde ich nicht jede kapitalbildende Lösung mit einer Beitragsbefreiungsbuz koppeln. Dafür gibt es mehrere Gründe, bspw. ...

 

1) Die BU Definition muss längst nicht auf dem Level einer guten BU sein

2) Die Übernahme der Sparleistungen wird ggf. nicht mehr dynamisiert, wenn die Dynamik der Rentenversicherung nicht gezogen wurde

3) Es kann je nach Umfang der RV recht teuer werden

 

zu 1) Bspw. bietet die IR vergleichsweise starke (Netto-)Fondspolicen an, die bei Vorliegen der Voraussetzungen durchaus interessant sein können. Die BU Definition ist nicht auf dem Level einer bspw. AL.

 

zu 2) Nur wenn die Beitragsbefreiungsbuz inkl. der dynamischen Erhöhung im Leistungsfall sepparater Baustein gg. Mehrbeitrag ist, ist diese unabhängig vom Schicksal der Beitragsdynamik der Hauptversicherungen. Bei manchen RV-Produkten ist das nicht der Fall.

 

zu 3) Eine solche BB-BUZ ist auf 300 Euro Sparbeitrag prozentual ähnlich teuer wie auf bspw. 30 Euro Sparbeitrag.

 

---

 

Ich würde nicht behaupten, dass die regulären AL RV-Produkte in Schicht 3 zu denen gehören, die im Marktvergleich attraktive Renditen versprechen. Ich würde eher sagen, die regulären Einzeltarife gehören teilweise zum Teuersten, was der Markt zu bieten hat. Bei Nettotarifen sieht das ein wenig anders aus, in Schicht 2 und 1 auch.

 

Oder anders formuliert: Altersvorsorgeverträge respektive kapitalbildende Verträge in größerem Umfang ganz sicher nicht als AL Einzeltarife (reguläre Kostenbelastungen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZPlan
· bearbeitet von ZPlan

Vielen Dank für deine Erklärungen.

 

1.) Also wäre es bei diesem Vorhaben wichtig zu schauen, ob die Dynamik im BU-Fall auch dann vom Rentenversicherer weitergeführt wird, wenn die Dynamik der RV z.B. im betroffenen Jahr oder zuvor schon einmal abgelehtn wurde? (Teufel im Detail)

2.) RV die einen separaten Baustein für die Befreiung im BU-Fall haben sind bzgl 1.) als "zuverlässiger" (natürlich genau Bedingungen studieren!) zu erachten?

 

 

zu 3) Eine solche BB-BUZ ist auf 300 Euro Sparbeitrag prozentual ähnlich teuer wie auf bspw. 30 Euro Sparbeitrag.

 

Heißt doch auch, dass sich womöglich bei einem Rentenbaustein und den Einsparungen bei der BU (da diese dann nicht mehr die Rente mittragen muss) sehr gut auch noch eine für mich rentablere Situation ergeben könnte... wieder mal Fallentscheidung?

 

Würdest du denn in Anbetracht meines Eingangsposts an eine Trennung/Umstellung der BUZ aus Schicht 3 in eine reine SoloBU mit extriger Rente nachdenken oder es dann doch so belassen?

(eine genaue Kosten-Nutzen-Rechnung dürfte ohnehin eine Notwendigkeit sein).

 

Oder nochmals anders gefragt:

Wenn du unter den Bedingungen (Alter/Beruf) im ersten Post eine neue BU abschließen würdest und die Berufsstarteroption mit 24 Monaten (das war doch glaub bei der AL so?) verstrichen ist, in eine BUZ oder SoloBU + RV tendieren?

Mir persönlich ist ehrlich gesagt, obwohl ich deinen Leitfaden (7.3/7.4 im Sticky) nun schon einige Male überdacht habe noch nicht so ganz genau klar, worin der Unterschied meiner obigen KOmbi-Police zu der im Sticky liegt... Dass die Rente aufgrund von 10 Jahren verstrichener Zeit weniger rentabel ausfällt, ist mir natürlich klar.

 

Vielen Dank, dass du auf diese ganzen Anfragen so ausführlich antwortest!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir aneinander vorbei reden. Und ich fürchte, du bist warum auch immer der irrigen Annahme, dass RV + Beitragsbefreiungsbuz + SBU irgendwie billiger sei als die normale BUZ, das Gegenteil ist marktbreit der Fall.

 

Die AL ist hier ein Spezialfall. Früher war es so, dass für BUZ und SBU unterschiedliche Überschusssätze von 28 und 25 % galten. Der Risikobeitrag BU war somit in der BUZ deutlich günstiger und der Baustein Beitragsbefreiungsbuz mit Dynamisierung wurde getrennt exakt preislich ausgewiesen.

 

Heute ist es so, dass sich die BU Beiträge bis auf Centabweichungen gleichen, die Überschusssätze gleich gesetzt wurden. Die Beitragsbefreiungsbuz mit Dynamisierung wird nicht mehr als extra Baustein kostenseitig ausgewiesen. Dafür hat die BUZ den Verzicht auf 163 VVG noch drin, die SBU nicht mehr.

 

Ansonsten sind aber die Bedingungen SBU und BUZ bei der AL gleich. Bei der DÄV sind BUZ und SBU NICHT DIE GLEICHEN Bedingungen!

 

---

 

Das Manöver MiniBuz ist ein Ansatz für Berufseinsteiger oder vor Berufseinstieg möglichst viel technische Absicherung aus limitierten Mitteln zu machen. Das Manöver ist genau für diesen Zweck und nur für diesen Zweck gedacht. Für einen im Beruf stehenden greift das Manöver nur sehr bedingt, bzw. gar nicht, da ganz andere technische Zielsetzungen gegeben sein sollten.

 

Spätestens als Facharzt erreiche ich eine Einkommensregion, wo die maximal nachversicherbaren 2500 Euro BU Rente einfach auf Kante genäht sind. Allerspätestens dann, wenn Frau / Kind / Haus / finanzielle Verpflichtungen kommen. Wenn ich also in der Einkommensregion schon bin oder kurz davor stehe, wird das Augenmerk technischer Überlegungen eher dahin gehen mir 2 BU Verträge bei 2 Gesellschaften zu holen, um die entsprechende Nachversicherungsmöglichkeit nach hinten raus zu erhalten / zu schaffen.

 

Ungeachtet dessen kann auch eine MiniBUZ ein Baustein dieser Überlegung sein. Im Gegensatz zur eigentlichen Zielgruppe aber nie eine alleinige Lösung.

 

---

 

Darüber hinaus ist es, wenn die Rahmenbedingungen identisch sind (und das sind sie halt meistens nicht) und man es so will, völlig egal ob man nun RV mit Beitragsbefreiungsbuz + SBU oder reine BUZ nimmt. Das ist Geschmackssache, kann jeder so machen, wie es in die eigene Planung passt und den eigenen Wünschen entspricht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZPlan
· bearbeitet von ZPlan

Vielen Dank für deine Antwort!

 

Das mit den günstigeren Beiträgen habe ich wohl etwas falsch verstanden - danke für den Hinweis!

Ich würde also wahrscheinlich in einer BUZ +/- gleich/vielleicht etwas günstiger als bei getrennten Policen wegkommen - auf Kosten der Flexibilität.

 

 

Bei der DÄV sind BUZ und SBU NICHT DIE GLEICHEN Bedingungen!

 

Wenn ich noch mehr deiner Zeit in Anspruch nehmen darf:

Worin genau liegen die wichtigsten Unterschiede hier?

Geht es primär um Verrechnungsgrundlagen oder um tatsächlich im Leistungsfall, z.B. für die Anerkennung eines solchen Falles, relevante Bedingungen? Also Punkte um die ich mir eklatante Gedanken machen muss, ehe ich überhaupt in Erwägung ziehe, die BUZ in eine SoloBU umzuwandeln. Sollte sich natürlich meine Situation durch eine SoloBU im Gegensatz zu einer BUZ (Kombi-BU) verschlechtern, würde ich natürlich von einer Umstellung absehen!

 

Danke für den Hinweis bzgl. der 2500€ BU-Rente. Ich werde das nochmal mit meinem Versicherungsmenschen be- und ansprechen.

Für mich klingt es unterm Strich danach, dass der Rentenbaustein, so wie er derzeit realisiert ist, ohnehin "so klein" (möchte die Bedeutung einer AV jetzt nicht herunterspielen!) ist, dass ich mir mehr Gedanken um die zukünftige Erweiterbarkeit der BU-Rente als der AV-Rente machen sollte.

 

Ehrlich gesagt würde ich derzeit, sofern sich die BU-Fall-Bedingungen nicht verschlechtern (Leistungen, Beiträge, Bedingungen, etc. - daher oben nochmal die Rückfrage zu deinem Zitat) eher zu einer SoloBU tendieren (später ggf. eine zweite um den erhöhten Kapitalbedarf abzudecken) und aus diesen dann eine AV bzw. zu diesen getrennt eine AV aufbauen. Ich scheine mehr, wenn ich deine Anmerkungen zu den Summen der BU so lese, mir mehr um die BU-Summe an sich als um die damit verknüpften AV-Bausteine Gedanken machen zu müssen.... auf der anderen Seite sollte ich, sofern sich bei einer Umstellung zu große Kapitalverluste ergeben sollten, von dieser MiniRente auch nicht allzu viel "Schaden" zu erleiden (?).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
schuggy

Man sollte sich immer die Frage stellen, ob man beide Produkte auch einzeln abschließen würde. Bei der AV mit Garantie in Fonds bezweifel ich das mal stark wenn man sich Alternativen anschaut. Ebenso ist bei einer SBU eine deutliche Leistungsverbesserung drin für eine kleinere Präme, voraussgesetzt der Gesundheitszustand passt. Dann wäre noch mehr Geld für eine Anlage frei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZPlan
· bearbeitet von ZPlan

Ich wollte euch allen nochmal für die vielen Anmerkungen und Denkanstöße danken!

 

Von der Geschichte einer Kombination aus AV und BU bin ich nun gänzlich abgekommen und werden in nächster Zeit nochmal eine Überprüfung meiner BU anstellen.

 

Von Polydeikes wurden ja bereits die wesentlichen "Knackpunkte" der DÄV genannt:

Beitragsfreistellung für max. 12 Monte, ggf. Problematik bei Festellung einer BU als Selbstständiger, keine beliebig häufige Ablehnung der Dynamik bei Beitragserhöhungen.

 

Mit diesen Negativpunkten könnte ich soweit eig noch recht gut leben, da ich keine Selbstständigkeit anstrebe und eine Erhöhung um 5% im weiteren Verlauf alle 3 Jahre eigentlich ganz gut mit der Inflation skalieren dürfte...

 

Fallen euch noch andere GRAVIERENDE/WICHTIGE Punkte der DÄV ein, die ich beachten sollte, ehe ich mich evtl. zu sehr auf ein Angebot eines anderen Anbieters versteife?

 

Mir ist ehrlich gesagt der Punkt mit "Infektionsklausel" noch nicht so ganz klar: Handelt sich dabei nun um die Hervorhebung einer Selbstverständlichkeit oder ist es tatsächlich von Belang für die Anerkennung einer BU (bei der Tätigkeit als Arzt!)?

 

In meinen BU-Bedingungen steht zum Thema zumutbare Minderung des Einkommens mWn etwas von "max. 20%". Ist das evtl. neu?

Versichert ist mWn ebenfalls die "zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt". Hier wurde mir immer erklärt, dass bspw. ein chirurgisch tätiger Allgemeinarzt im Falle einer Einschränkung dieser chirurgischen Tätigkeit nicht in den internistischen Tätigkeitenbereich verwiesen werde dürfte, da seine tatsächliche Tätigkeit ja eben chirurgischer und nicht internistischer Natur wäre?

 

 

Nur nochmal zum Verständnis:

Als Arzt bin ich NIEMALS (sofern ich vorher eben als solcher gearbeitet habe) in eine andere Beschäftigung verweisbar, sondern eben BU, wenn ich nicht mehr als Arzt arbeiten kann? (das Stichwort war glaub "soziale Anerkennung"?)

Oder habe ich das in einen vollkommen falschen Ordner abgeheftet?!

 

Nichstdestotrotz kann man ja nochmal vergleichen :thumbsup:

 

 

 

Viele Grüße und vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe

Nur nochmal zum Verständnis:

Als Arzt bin ich NIEMALS (sofern ich vorher eben als solcher gearbeitet habe) in eine andere Beschäftigung verweisbar, sondern eben BU, wenn ich nicht mehr als Arzt arbeiten kann? (das Stichwort war glaub "soziale Anerkennung"?)

Oder habe ich das in einen vollkommen falschen Ordner abgeheftet?!

 

Ja, hast du falsch abgeheftet. Du hast nämlich den kleinen Zusatz "...im Moment von der Rechtssprechung so angesehen..." vergessen. Wenn nämlich in 2-3 Jahren fast alle Ärzte durch Computer/Roboter abgelöst wurden oder nur noch für einen Hungerlohn die Drecksarbeit machen, dann siehts möglicherweise anders aus. :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ein paar Dinge gehen durcheinander. Eine BU ist mpMn grds. in Leistungswahrscheinlichkeit, Anpassbarkeit und Flexibilität zu unterteilen. Die letzteren zwei Punkte sind idR technische Überlegungen, die keine direkten Auswirkungen auf die Leistungswahrscheinlichkeit haben.

 

Anpassbarkeit meint bspw. Nachversicherungsregelungen oder auch, ob bspw. eine gegen Mehrbeitrag eingekaufte Leistungsdynamik überhaupt bedingungsseitig geregelt ist. Flexibilität meint, inwiefern eine BU sich an die Lebensumstände anpassen kann. Typisches, plattes Beispiel in den alten Debekabedingungen, Versicherungsschutz erlosch bei Auslandsaufenthalten bei 6+ Monaten ex ggf. schlichtweg ...

 

Oben stehen entsprechend dem Kontext eig. nur technische Dinge, zur Leistungswahrscheinlichkeit ( = Fallstricke) wurde gar kein Wort verloren. In #2 hatte ich nur beispielhaft Dinge angesprochen, das ist ganz weit weg von der langen Liste der potentiellen Fallstricke in Mittelklassebedingungen.

 

---

 

Ansonsten sind diverse Fehler im Post drin. So geht es bspw. bei Kammerberufeb nicht um Selbstständigkeit, sondern um Freiberufler. Auch Interpretation des Tätigkeitsbegriffs ist schlichtweg hahnebüchen, diesbezüglich ist aber die Einschränkung gem. Rechtssprechung zulässig.

 

Wie dem auch sei, mir zu mühsig hier alles aufzudröseln, das dauert in fundierter Beratung nicht aus Spass an der Freude Stunden.

 

---

 

Infektionsklausel ist im Prinzip simpel. Eine echte zu haben, wäre eine Leistungserweiterung, hat am Markt nur die Barmenia. Rest ist nur eine Leistungsvereinfachung, sofern ein vollständiges Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird (quasi nie der Fall und zudem Lohnausfall seitens Behörde zu ersetzen) oder ggf. + Minimalerweiterung wie Gutachten.

 

Ein Arzt, der nicht auf Grund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall unmittelbar berufsunfähig ist, kann auch mittelbar berufsunfähig werden.

 

Leicht verständlich aber überholt, HIV. Bekannt aber noch nicht ausgebrochen = nicht unmittelbar BU durch die Krankheit. Ggf. aber mittelbar BU, sofern eine gesetzliche oder adäquate Norm untersagt den Beruf auszuüben, Leistungspflicht anyway. Es gilt aktuell eher die Auffassung, dass die Norm zum Abschlusszeitpunkt schon bestehen muss (bspw. Infektionsschutzgesetz).

 

Auf dieses Gesetz stellen die Formulierungen der Bedingungen idR ja auch ab.

 

---

 

Bzgl. der zumutbaren Einkommensreduzierung würde ich mal Wort für Wort lesen und das an ZWEI Stellen der Bedingungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Nur nochmal zum Verständnis:

Als Arzt bin ich NIEMALS (sofern ich vorher eben als solcher gearbeitet habe) in eine andere Beschäftigung verweisbar, sondern eben BU, wenn ich nicht mehr als Arzt arbeiten kann? (das Stichwort war glaub "soziale Anerkennung"?)

Oder habe ich das in einen vollkommen falschen Ordner abgeheftet?!

 

Ja, hast du falsch abgeheftet. Du hast nämlich den kleinen Zusatz "...im Moment von der Rechtssprechung so angesehen..." vergessen. Wenn nämlich in 2-3 Jahren fast alle Ärzte durch Computer/Roboter abgelöst wurden oder nur noch für einen Hungerlohn die Drecksarbeit machen, dann siehts möglicherweise anders aus. :P

 

Soziale Wertschätzung. Grds. ist in abstr. und konkreter Verweisung die Lebenstellung enthalten (= Einkommen und soziale Wertschätzung). Ein Akademiker ist bspw. weder abstrakt noch konkret auf eine nicht akademische Tätigkeit / Beruf verweisbar.

 

Einer der Punkte, warum BU eben keine Arbeitskraftabsicherung, sondern Statusabsicherung ist.

 

Eine BU ist aber zeitgleich keine Karriereversicherung. Was insbesondere bei Schülern, Azubis und Studenten zu massiven Fallstricken führt.

 

Sinngem. auch hier. Es hat zwar absolut nichts mit der Rechtssprechung zu tun, sondern mit dem Berufsbegriff. Der Berufsbegriff einer BU ist ungleich dem arbeitsrechtlichen Begriff. Der Inhalt des Begriffs könnte wiederum Änderungen unterliegen.

 

Würde als das, was konkret den Arztberuf ausmacht, analog zu den abstrusen Ideen von Okabe mit der Zeit herabgewürdigt werden, würde die soziale Wertschätzung so nicht mehr greifen.

 

Wenn schon plattes Beispiel zur Verdeutlichung, dann eher so: Arztberuf würde in Zukunft mit reiner Ausbildung von 1-2 Jahren ausgeübt werden können ... fiktiv ...

 

Soziale Wertschätzung des Berufs wäre nicht mehr die heutige. Somit hätte sich die Aussage, dass Ärzte eh nicht auf was anderes denn Arzt zu sein verwiesen werden können, erledigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

 

Mit diesen Negativpunkten könnte ich soweit eig noch recht gut leben, da ich keine Selbstständigkeit anstrebe und eine Erhöhung um 5% im weiteren Verlauf alle 3 Jahre eigentlich ganz gut mit der Inflation skalieren dürfte...

 

 

Moin,

nur mal so, zum drüber nachdenken:

1) welche Inflation meinst Du damit? die reale - oder das was von offizieller Seite ermittelt und veröffentlicht wird?

2) Es soll Situationen im Leben geben, wo man Dich gar nicht fragen wird, ob Du das willst. Wenn ich da an selbstständige Friseure denke, die bei Ihrem früheren Arbeitgeber Ihren Arbeitsstuhl anmieten und dann dort als Selbstständige weiter tätig sein durften,

da fallen mir bei einem Mediziner noch ein paar Dinge mehr ein, wenn es dem Krankenhaus(betreiber) darauf ankommt, Sozialabgaben zu sparen, weil das irgendeine Unternehmensberatung mit ein paar Power Point Folien an die Wand geworfen hat...

Da darf ebenso die Frage erlaubt sein, wo man eigentlich mit seinen Vertragsbedingungen steht, wenn man evtl. einmal nicht mehr als Arzt arbeitet/arbeiten will....

 

Will da keine Panik schüren, finde es aber auch ein wenig fahrlässig zu sagen "hab ich nicht vor" - denn erstens kommt es anders ..usw..usw..

 

Alle anderen, wesentlichen Punkte hat @polydeikes ja hinreichend erläutert - sollte eigentlich ausreichen, um die richtige Entscheidung zu treffen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...