C-F Juni 13, 2016 So, nach einigem Lesen hier im Forum habe ich mich angemeldet um meine BU-Absicherung zu diskutieren. BU-Leitfaden habe ich gelesen und (leider ) verstanden. Zunächst zu mir: 28 Jahre, angestellter Arzt, ledig, liiert, keine Kinder, Familiengründung geplant. Bu-"Historie": 2013 noch im Studium BUZ+fondsgebundene Altersvorsorge bei der DÄF abgeschlossen. Rabattierter Beitrag für 2 Jahre (ca. 50€/Monat), anschließend ca. 200€/Monat. Klar war dass die Rabattieren über den restlichen Verlauf gegengerechnet wird ("Du zahlst 2 Jahre 150€ weniger, dafür 40 Jahre 5€v mehr" salopp gesagt...). Leistungsausschlüsse gibt es folgende: "...Es ist vereinbart, dass * Ekzematöse Hauterkrankungen einschließlich Folgen und Komplikationen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleiben. Abweichend hiervon sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen - Tumorerkrankungen der Haut - Tuberkulose und vergleichbare spezifische Infektionen der Haut sofern diese Schädigungen erstmalig nach Vertragsschluß aufgetreten sind. Dieser Nachweis ist vom Versicherten durch Vorlage geeigneter Befund-/Facharztberichte sowie Aussagen zu Ausmaß und Grad der damit verbundenen Leistungseinschränkungen zu erbringen. * Erkrankungen und Funktionsstörungen des Venensystems beider Beine einschließlich Folgen und Komplikationen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleiben." * Hobby-Tauchsport ist eingeschlossen. Die Ausschlüsse waren zunächst dtl. "radikaler", so waren z.B. sämtliche Hauterkrankungen ausgeschlossen. Auf Nachfrage konnten die LAs auf oben genannte Passagen reduziert werden. Laut meinem DÄF-Berater/Verkäufer könne nach 3 Jahren (sprich dieses Jahr) eine erneute Überprüfung durchgeführt werden. Hierbei sehe ich v.a. für den ersten Punkt relative gute Chancen. Beide Punkte waren seit Vertragsabschluss nie wieder ärztlich dokumentiert. Im Sommer 2015 erfolgte dann automatisch die Beitragsanpassung auf den vollen Beitrag. Im Herbst dann die Umstellung auf die Rürüp-Variante. Die umgeförderte Altersvorsorge wollte mein DÄF-Berater weiterlaufen lassen, ich habe diesen Baustein aber zunächst beitragsfrei gestellt. Aktuell habe ich somit folgenden Tarif: DF 2G-15: Fondsgebundene Rentenversicherung in der Basisversorgung mit BUZD, Berufsgruppe 1#: 2000€ BU-Rente, 5% jährliche Dynamik, 2% Steigerung im Leistungsfall. Aufstockung der Rentenversicherung im Leistungsfall um 10%. Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Bezugsrecht im Todesfall der Ehepartner. Rentenfaktor 28,99€. Die eigentliche Frage: Ich hatte mich damals gut informiert, nun habe ich mich aber - wie ich denke - besser informiert . Über die Sinnhaftigkeit von Rürup brauchen wir nicht diskutieren, die "Foren-Meinung" kenne ich, daher auch dieses Thema hier: * Macht es Sinn (wenn es möglich ist, das müsste ich dann mit meinem DÄF-Berater besprechen) die BUZ wieder auf den ungeförderten Vertrag umzustellen? * Macht es Sinn sich nach einer anderweitigen BUZ/SBU umzusehen (und dann meine aktuelle zu kündigen?) Dass ich bei einer Umstellung, Neuabschluss etc. erstmal etwas Geld verlieren werde ist klar, es kommt halt auf die Gesamtrechnung für die nächsten 40 Jahre an... Wie ist es mit den Leistungsausschlüssen, liegen diese per HIS bei den anderen Versicherern vor? Die Zeiten für die Ursachen der Ausschlüsse müsste ich eigtl. überschritten haben. Ggf. müsste ich aber bei allgemeinen Fragen wie "Liegen Erkrankungen, Gebrechen etc... vor" doch etwas angeben, auch wenn ich aktuell nicht "krank" bin. Von den Tarifbedingungen ist die DÄV (AXA) ja nicht komplett falsch. Nach Lesen des BU-Stickys sehe ich den Ausschluss der konkreten Verweisung als dtl. Vorteil, dafür den Leistungsausschluss bei vorsätzlichen Vergehen im Straßenverkehr etc. als Nachteil. Ansonsten sind mir keine groben Schnitzer aufgefallen. Die Erhöhungsoptionen (z.B. bei Erlangung des Facharzttitels etc.) finde ich auch "nicht schlecht". Ganz sicher bin ich mir noch nicht bei der Nachprüfung: "Wir können erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit im Sinne von §2 konkret ausübt, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch Fort- oder Weiterbildung) zu berücksichtigen sind. Bei diesem Satz bin ich mir nicht sicher ob ich ihn wirklich richtig verstehe und aber somit "gut" oder "schlecht" ist. Tarifbeitrag: 271,06€/mtl. Zahlbeitrag: 213,14€/mtl. (RV 103,18€ + BUZD-Beitragsbefreiung 11,40€ + BUZD 98,55€) Puh, ich hoffe dass man es lesen und verstehen kann und freue mich über ein paar kritische Anregungen, Empfehlungen, Vorschläge..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 13, 2016 · bearbeitet Juni 13, 2016 von polydeikes Du bist als praktizierender Arzt sowieso praktisch nicht konkret (auf etwas anderes denn als praktizierender Arzt) verweisbar (soziale Wertschätzung). Völlig unabhängig davon, ob es in den Bedingungen steht oder nicht. Ich wäre sehr vorsichtig diesen Werbegag der DÄV / AXA als Vorteil zu sehen. --- Schema normal: Risikovoranfragen stellen und schauen, was man wie kriegen könnnte, dann weiter sehen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZPlan Juni 13, 2016 · bearbeitet Juni 13, 2016 von ZPlan % Entfernt, um eine Vermischung verschiedener Themen zu vermeiden % % Entschuldigung für entstandene Unannehmlichkeiten! % Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 13, 2016 Mhm. Inhaltlich ist es schon ziemlich ungeeignet die zwei Themen zu vermischen. Der DÄV Vertrag hat im Prinzip nichts mit den technischen Möglichkeiten einer AL gemein. Diesen Ansatz der MiniBuz mit diversen Nebenaspekten (Jungakademikerregelung usw.) gibt es bei der AL, bei der DÄV nicht. Um darüber hinaus weitere Flexibilitätsbeispiele zu nennen: Bei einer DÄV kann ich auch nicht 24 Monate stunden lassen oder bspw. Dynamiken beliebig oft widersprechen, ohne dieses Anrecht zu verlieren. DÄV und AL sind in technischer Hinsicht Äpfel und Birnen, es bietet sich nicht an das innerhalb eines Themas zu diskutieren. Bedingungsseitig zudem untere Mittelklasse vs. Oberklasse (zumindest Stand 01/2015, die Einschränkung muss man hinsichtlich AL + Arzt machen). Oder anders formuliert, AL aus 2013 wäre hier für den TO auch kein Bedingungswerk mit Segen. Beim TO kommt dazu, dass der Versicherungsschutz durch Ausschlüsse beschnitten ist. Durch Rivos kann er prüfen, inwieweit Versicherungsschutz ohne diese Ausschlüsse zu haben wäre. Von daher ist das die zu empfehlende Herangehensweise. Potentiell sind bessere Bedingungen und ggf. umfassenderer Versicherungsschutz hinsichtlich der statistischen BU Ursachen ggf. möglich. Und wenn das möglich ist / wäre, würde ich doch nicht mehr am DÄV Vertrag rumdoktoren ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZPlan Juni 13, 2016 @polydeikes: Okay, vielen Dank! Ich werde einen neuen Thread eröffnen (hoffe, ich habe dich jetzt richtig verstanden?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 13, 2016 Mich stört es nicht, noch hätte ich das zu entscheiden. Aber es bietet sich inhaltlich nicht an, das hier zu vermischen, sind doch sehr unterschiedliche Dinge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von Peter Wolnitza Die eigentliche Frage: Ich hatte mich damals gut informiert, nun habe ich mich aber - wie ich denke - besser informiert . Über die Sinnhaftigkeit von Rürup brauchen wir nicht diskutieren, die "Foren-Meinung" kenne ich, daher auch dieses Thema hier: * Macht es Sinn (wenn es möglich ist, das müsste ich dann mit meinem DÄF-Berater besprechen) die BUZ wieder auf den ungeförderten Vertrag umzustellen? * Macht es Sinn sich nach einer anderweitigen BUZ/SBU umzusehen (und dann meine aktuelle zu kündigen?) Dass ich bei einer Umstellung, Neuabschluss etc. erstmal etwas Geld verlieren werde ist klar, es kommt halt auf die Gesamtrechnung für die nächsten 40 Jahre an... Wie ist es mit den Leistungsausschlüssen, liegen diese per HIS bei den anderen Versicherern vor? Die Zeiten für die Ursachen der Ausschlüsse müsste ich eigtl. überschritten haben. Ggf. müsste ich aber bei allgemeinen Fragen wie "Liegen Erkrankungen, Gebrechen etc... vor" doch etwas angeben, auch wenn ich aktuell nicht "krank" bin. Von den Tarifbedingungen ist die DÄV (AXA) ja nicht komplett falsch. Nach Lesen des BU-Stickys sehe ich den Ausschluss der konkreten Verweisung als dtl. Vorteil, dafür den Leistungsausschluss bei vorsätzlichen Vergehen im Straßenverkehr etc. als Nachteil. Ansonsten sind mir keine groben Schnitzer aufgefallen. Die Erhöhungsoptionen (z.B. bei Erlangung des Facharzttitels etc.) finde ich auch "nicht schlecht". Ganz sicher bin ich mir noch nicht bei der Nachprüfung: "Wir können erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit im Sinne von §2 konkret ausübt, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch Fort- oder Weiterbildung) zu berücksichtigen sind. Bei diesem Satz bin ich mir nicht sicher ob ich ihn wirklich richtig verstehe und aber somit "gut" oder "schlecht" ist. Tarifbeitrag: 271,06€/mtl. Zahlbeitrag: 213,14€/mtl. (RV 103,18€ + BUZD-Beitragsbefreiung 11,40€ + BUZD 98,55€) Puh, ich hoffe dass man es lesen und verstehen kann und freue mich über ein paar kritische Anregungen, Empfehlungen, Vorschläge..... Moin, ich versuche mal, das ein wenig aufzudröseln: Rürup - ok abgehakt. DÄV / A.L. - klarer Vorteil seitens A.L. (aktuelle Bedingungen unterstellt): Flexibler (Stichworte Dynamik, Nachversicherungsoptionen, Nichtanrechnung von Dynamik etc.) weitere diverse Formulierungen in den AVB Umstellen in SBU? - Nein Umstellen in BUZ Schicht 3 - Ja, auch wenn die Vertragsgestaltung nicht optimal ist. Bevor man aber an dem Vertrag "rumstochert" sollte man klären, ob A.L. versichern würde - zu welchen Konditionen - Stichwort: Riskovoranfragen Danach kann man entscheiden, ob man sich die Mühe mit den Klauseln bzw. der generellen Vertragsumstellung macht. Kurz dazu: Wenn der Versicherer anbietet, nach drei Jahren die Klausel erneut zu prüfen, bedeutet das nicht, dass diese automatisch entfällt, wenn man drei Jahre keine Arzttermine deswegen hatte. Man kann also keinen Rechtsanspruch daraus herleiten. Der Versicherer sagt lediglich: Ich schau es mir nochmal an. EDIT: Auf Basis der aktuellen Gesundheitsangaben. HIS spielt dabei keine Rolle: Die Versicherer melden keine Diagnosen dorthin, sondern nur, dass ein Vertrag zu nicht normalen Bedingungen zustande kam. Der Risikoprüfer einer neu angefragten Gesellschaft entscheidet immer aufgrund der aktuell beantworteten Gesundheitsfragen. Das Problem ist also nicht ein älterer HIS Eintrag sondern das Problem ist der aktuelle Gesundheitszustand. Die immer wieder propagierte Story mit dem "lebenslangen Stempel auf der Stirn" ist Nonsense. Ohne das alles vorher vernünftig abgeklärt zu haben (auch das Hobby Tauchen kann ein Rolle spielen - evtl. taucht man heute tiefer als vor 3 Jahren, unternimmt Wracktauchen o.ä. Dinge, was zu einer anderen Risikoeinschätzung als damals führen kann) - sind m.E. Überlegungen in Richtung Klauseln, Umstellung des Vertrages etc. erst mal zweitrangig. Hoffe, das hilft ein wenig weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 Alles klar, danke für die Antworten! * Hobby-Tauchen wird keinen Unterschied machen (da ist nichts dazugekommen!) * Bei den Ausschlüssen ist mir klar, dass da "Grunderkrankungen" die zwar aktuell nicht behandlungsbedürftig sind, aber prinzipiell ein Leben lang bestehen, immer zu Trage kommen werden. Daher oben auch die Einschätzung dass die Hauterkrankungen ggf. nicht mehr zu Trage kommen werden, die Venenerkrankungen sind da schon eher "für das restliche Leben" -> Werde also eine Risikovoranfrage stellen und schauen was dabei raus kommt. Die AL ist somit also zunächst erste Wahl wenn ich das richtig verstehe? (natürlich abhängig von den Leistungsausschlüssen nach Anfrage) -> Dort wäre ja auch eine Kombination mit einer Mini-AV möglich um die fehlenden Rentenbeiträge bei BU im jungen Alter auszugleichen. Danke nochmal! Über weitere Anregungen freue ich mich natürlich auch, werde jetzt erstmal mit meinem Versicherungsmakler telefonieren.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 Update: Also wir werden uns nochmal zusammensetzen und die Risikoanfrage stellen. Bei ihm läuft das über eine Software in der er mehrere Anbieter hat, bei der direkt Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse angegeben werden, die dann verbindlich (!) sind (auf Nachfrage mehrfach bestätigt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2016 Software Rivo ... die Antwort überlasse ich Peter ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von Peter Wolnitza Update: Also wir werden uns nochmal zusammensetzen und die Risikoanfrage stellen. Bei ihm läuft das über eine Software in der er mehrere Anbieter hat, bei der direkt Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse angegeben werden, die dann verbindlich (!) sind (auf Nachfrage mehrfach bestätigt). Sry, wenn ich das so deutlich sage: Der Mensch hat von BU Risikoprüfung nicht viel/keine Ahnung! In Deinem Falle, mit Deiner Anamnese und LAs beim aktuellen Versicherer - die sind angabepflichtig! - wird bei diesen standardisierten, relativ "Scharf" eingestellten 08/15 Tools nichts anderes rauskommen, als das, was jetzt schon geschrieben steht. Es geht ja auch nicht darum, irgendeinen Versicherer aus der dritten Reihe zu finden, der das Risiko ohne Ausschlüsse oder Zuschläge zeichnet. Dafür kann man diese standardisierten Tools ja noch gelegentlich verwenden. Es geht darum, maximal einen, evtl. zwei Versicherer dazu zu motivieren, ein Risiko möglichst ohne irgendwelche Erschwernisse anzunehmen - das ist eine ganz andere Aufgabenstellung! Wichtig ist dabei auch eine ganz sorgfältige Aufbereitung der Gesundheitsangaben - da hilft es nichts, nach Gefühl mal was in eine Software reinzuklimpern. Der Typ soll den Griffel in die Hand nehmen und eine vernünftige, individuelle RiVo machen, bei den Sachbearbeitern nachfassen - sonst wird das nix. Viel Erfolg! EDIT: @polydeikes....ertappt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2016 Das war aber noch seeeehr schonend ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von C-F Genau das war das Ziel meines letzten Beitrags, danke! Mein Ziel ist aktuell die AL. Von daher mal schauen was in seiner Bewertung rauskommt, dann wird mein Auftrag definitiv lauten manuell mehr herauszubekommen. Eine drittklassige Versicherung bzw. mit gröberen Ausschlüssen werde ich sicher nicht abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von polydeikes Stells dir vereinfacht so vor, es gibt 2 Grundprobleme. a - Das Problem 30cm vor dem Bildschirm b - Die Versicherer gehen grundsätzlich davon aus, dass der potentielle Versicherungsnehmer bei jeder Gelegenheit betrügen wird. (womit sie erwiesenermaßen statistisch gesehen recht haben) --- A ist simpel zu erklären. Diese Tools wollen bspw. grundsätzlich Diagnosen haben. Blöd wenn der Laie ne Lumboischialgie eintippen lässt (weil steht ja in der Arztakte), obwohl es eigentlich nur nen BWS war. Die ganze Komponente Aufbereitung der Gesundheitsgeschichte, Klärung von reinen Abrechnungsdiagnosen etc. entfällt hier gänzlich. Die Möglichkeiten eigene Arztberichte zur Minimierung von Anzeigepflichtverletzungen oder zur individuellen Klärung vorzulegen entfällt hier fast gänzlich. Die Software analysiert auch keine bildgebende Diagnostik / keine pathologischen Befunde. Skoliose ist halt Skoliose und im Zweifelsfall nen LA. Regulär gilt zwar allgemein Skoliosen bis 10 Grad Cobbwinkel gehen medizinisch glatt, wesentlich sind aber die Begleitbeschwerden und ob die Skoliose bspw. nur ein Zufallsbefund (Hand auflegen) war, ohne jedweden Beschwerdeverlauf. All sowas kann die Software nicht klären. Dazu wird man in ein Schema gepresst, dass kaum Verhandlungs- oder Darstellungsspielraum zulässt. Dazu noch ein paar Fehler des Eingebenden und ich habe sowohl nen be*********es Votum als ggf. auch noch eine schwebende Anzeigepflichtverletzung gratis ... --- B ist erheblich schwieriger. Peter hat das mit der Formulierung "scharf eingestellter Filter" bereits angedeutet. Die elektronischen Rivos sind eine ganze Ecke knackiger im Votum, als die tatsächliche Risikobeurteilung durch einen Risikoprüfer auf Basis sauber zur Entscheidung vorbereiteter Angaben. Ich will das an der Stelle nicht groß ausdehnen, das Relevanteste hat Peter schon gesagt. Den Grau- und Ermessensspielraum richtiger Rivos hat die elektronische Rivo schlichtweg nicht [punkt] --- Schlussfolgerung bleibt, damit änderst du mit Sicherheit nichts am Versicherungsschutz, es sei denn mit potentiellen Anzeigepflichtverletzungen. Wenn das deine einzige Alternative ist, behalt mal besser deinen DÄV Vertrag. Erschwerend kommt hinzu, hat man erstmal das Ergebnis des Systems, ist eine Nachverhandlung generell quasi fast unmöglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 Puh, danke nochmal für diese umfassende/aufhellende Erklärung! Also gibt es entweder eine anonyme Risikovoranfrage oder den Wechsel zu einem anderen Vermittler! Da ich gerade noch deinen Beitrag im "Nachbarthread" gelesen habe: Wenn keine Ausschlüsse/Risiken vorhanden wären, welcher Anbieter (bzw. Plural) wären dann deine Empfehlung? Also natürliche deine Empfehlungen im Sticky (Continentale, AL, etc.), aber würdest du das auf meinen Beruf/Lebenssituation noch weiter einschränken? Danke nochmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 14, 2016 Und warum gleich den Vermittler wechseln? Ich weiß jetzt nicht, welches Tool der Vermittler benutzt, kann es mir aber im Grunde denken. Und, soweit ich richtig informiert bin, ist hier auch eine "Verndiagnose" ohne nähere Eingabe von persönlichen Daten möglich. Sehe jetzt also nicht wirklich, was in einem ersten Schritt dagegen sprechen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2016 Also gibt es entweder eine anonyme Risikovoranfrage oder den Wechsel zu einem anderen Vermittler! "Anonyme Rivos" gibt es so nicht wirklich. Früher hab ich versucht das umständlich zu erklären, heute verwende ich nur noch folgendes flappsiges Gleichnis: Du hast sehr starken Heuschnupfen und schreibst dem Versicherer ... ich, nobody, keine weiteren Angaben, habe starken Heuschnupfen ... Wie denkst du, reagiert der Versicherer, wenn er nicht weiss ... , ob du Landschaftsgärtner (also quasi schon bereits bu ...) oder Büroangestellter bist? Auch wenn es Gesellschaften gibt, die Rivos sogar nur anonym bearbeiten. Will ich ein brauchbares Ergebnis, muss ich dem Risikoprüfer auch brauchbare Angaben geben. Garbage in, garbage out ... Deinen Vermittler kenne ich nicht, geschweige denn könnte ich ihn beurteilen. Aber mit keine elektronische Rivo hat Peter in jedem Fall recht, absolutes NoGo, wenn man mehr als nen Schnupfen hat / hatte ... --- Wenn keine Ausschlüsse/Risiken vorhanden wären, welcher Anbieter (bzw. Plural) wären dann deine Empfehlung? So rum funktioniert das idP nicht. Man bespricht die Eigenheiten / individuelle Konstellation und schaut sich dann zusammen an, was das konkret für den BU Markt (was gibt es) heißt. Beispielhaft hatte ich ja den eingeschränkten Verzicht auf konkrete Verweisung der DÄV und die Infektions"musterklausel" der Barmenia genannt, Punkte, denen meiner Meinung nach meist unnötig / überflüssig viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Da kann je nach konkreter individueller Situation anderes wesentlich wichtiger sein. Die AL Bedingungen seit 2015 sind aber auf jeden Fall bei Ärzten zu berücksichtigen und als eine der allgemeinen Referenzen zu sehen. Sehe jetzt also nicht wirklich, was in einem ersten Schritt dagegen sprechen sollte. Überflüssig. Will man nur mal so ne grobe anonyme Orientierung, kann man auch gleich den Leitfaden zur Risikoprüfung nehmen. Erreicht hat man damit so oder so mal gar nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 Und warum gleich den Vermittler wechseln? Ich weiß jetzt nicht, welches Tool der Vermittler benutzt, kann es mir aber im Grunde denken. Und, soweit ich richtig informiert bin, ist hier auch eine "Verndiagnose" ohne nähere Eingabe von persönlichen Daten möglich. Sehe jetzt also nicht wirklich, was in einem ersten Schritt dagegen sprechen sollte. Wegen diesem Satz: "Erschwerend kommt hinzu, hat man erstmal das Ergebnis des Systems, ist eine Nachverhandlung generell quasi fast unmöglich." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2016 Glaube, MP meinte das eher so, dass ein eine grobe anonyme Abfrage mit diesen Tools durchaus möglich ist. Wenn ich das richtig verstanden habe. Soweit wäre das ohne Frage richtig, löst aber nicht das Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 Mmmmh, ok. Also grob schauen ok, auch wenn das keinen Wert hat. Jede richtige Risikovoranfrage aber nur händisch und nicht per Tool. Vom Leitfaden her sieht es eigtl. eher "besser aus" als bisher. Mit etwas Glück gibt es keine Ausschlüsse, maximal aber die bisherigen Ausschlüsse. "Würde ich behaupten....". Die Unterschiede der "konkreten individuellen Situation" sind mir in Bezug auf die BU-Bedingungen noch nicht so ganz klar. Aber vlt. kommen mir da noch ein paar Geistesblitze. Bei AL wäre ich als Arzt ohne operative Tätigkeit dann ja BG 1++?! Die anderen Versicherer werden ja grob ähnlich einteilen (ggf. nur bis BG1+?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 14, 2016 Vereinfacht gesagt bestehen BU Bedingungen aus vielen, vielen Einzelkriterien. Und kein Anbieter hat bei jedem dieser Kriterien die Musterdefinition (= das Marktmaximum). Also gilt es zu schauen, was gibt der Markt her und was will ich davon haben. Oder anders formuliert: Die Gewichtung einzelner Kriterien hängt von der individuellen Situation ab. Einzelbeispiele hatte ich genannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
C-F Juni 14, 2016 Also ob mir das unbeschränkte Widerspruchsrecht der Dynamik bei der AL wichtiger ist als die Karenzzeitregelung bei der Canada Life (willkürlich exemplarisch aus dem BU Stick rausgesucht). Klar ist dass bei jedem Anbieter irgend ein Punkt besser/schlechter ist als bei einem anderen. Ziel ist die für insgesamt gute Absicherung und v.a. Leistung/Anerkennung im BU-Fall mit möglichst wenig Fallstricken, Ausreden, Ausschlüssen etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 15, 2016 Wegen diesem Satz:<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">"Erschwerend kommt hinzu, hat man erstmal das Ergebnis des Systems, ist eine Nachverhandlung generell quasi fast unmöglich." Wenn die Abfrage anonym und ohne personenbezogene Daten erfolgt, darfst du mir gerne erklären, warum das ein Problem darstellen sollte. Ich denke, dass diese Tools sich durchaus eignen, einen ersten Eindruck von der Annahmepolitik der jeweiligen Gesellschaften zu bekommen. Ganz unproblematisch ist das nicht, das sehe ich auch, zumindest dann, wenn man darauf den kompletten Antragsprozess stützen möchte. Deine Argumentation hinkt an dieser Stelle aber gewaltig, zumindest wenn man das als grundsätzliche Aussage verstehen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 15, 2016 War nicht seine Aussage, er hat mich nur zitiert : https://www.wertpapier-forum.de/topic/49409-bururup-auflosungumstellung-sinnvoll/?do=findComment&comment=1032861 Das sind praktische Erfahrungswerte von mir und 2 Kollegen. Wir haben das mit einem zusammengestellten Fall in Variationen getestet. Einmal das Votum regulär und über 2 tools, ua. das eines größeren Pools. Weiterhin, was nach einem elektronischen Votum noch machbar ist. Bis hin zur Aussage eines Risikoprüfers einer Gesellschaft, dass er darauf keinen Einfluss mehr hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag