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JumpinJackFlash

Wohngebäudeversicherung Aig/Wüba

Empfohlene Beiträge

grapf111
· bearbeitet von lausbua

Hallo zusammen,

 

bitte entschuldigt die deutlich verspätete Antwort. Zuerst möchte ich nochmal kurz anmerken, dass ich mich neu angemeldet habe, mit der Motivation tiefergehende Gespräche über Versicherungen zu führen. Die Beiträge welche ich von polydeikes und Matthew Pryor bisher gelesen habe, hatte ich so in der Vergangenheit in diversen Foren nie wirklich gefunden. Auch ich bin also hier um etwas neues zu lernen :).

 

Vorab, ich bin nicht der allergrößte VEMA-Fan. Liegt wohl daran, dass sich dort mittlerweile auch die ein oder andere Person rumtreibt die ich als, zumindest teilweise, "unseriös" einschätzen würde.

 

Fakt ist, es wurde eine Deckungserweiterung zu den normalen Wüba Bedingungen vereinbart welche diese nochmal deutlich verbessern. Den Passus welchen ich als Bildschirm-Screenshot bzgl. Grober Fahrlässigkeit bereits gepostet habe, findet sich auch in diesem Schreiben. Ich möchte das Schreiben nicht in aller Vollständigkeit hochladen, da ich nicht weiß inwiefern dies gewünscht wird. (Vielleicht kann aber JumpingJackFlash das Schreiben über seinen Makler anfordern ;) )

 

Zu einigen Punkten würde ich aber gerne noch eure Meinung hören.

 

 

Sturmstärke 8: Sollte doch Usus sein, oder? Mir fällt auf die schnelle niemand ein der ab Windstärke 7 leistet?

Ableitungsrohre: Mir sind einige Tarife bekannt die höhere Leistungen pauschal vereinbart haben aber wie wahrscheinlich sind Schäden bei denen 10% nicht ausreichen? Wir hatten bisher noch keinen Schaden bei welchen dies (unabhängig ob WüBa oder nicht) nicht ausgereicht hätte. Aber natürlich wäre besser wenn auch dort "bis zur Versicherungssumme stehen würde".

 

Es sei noch angemerkt, dass die WüBa nicht nur den klassischen Bruch versichert sondern auch Beschädigungen wie z.B. !!Muffenversatz!!

Inneneinrichtung/geöffnetes Fenster: Wie ist hier die übliche Regelung? Fällt sowas nicht unter den Passus grobe Fahrlässigkeit? Die Innen"einrichtung" wäre ja sowieso nie über die Gebäudeversicherung gedeckt oder steh ich grad aufm Schlauch und ihr meint was anderes?

 

Gefahrerhöhung anzuzeigen und Sonderkündigungsrecht: Ähnlich wie beim Punkt zur Windstärke auch, verzichtet dort ein Versicherer komplett auf sein Kündigungsrecht?

 

Regenwasseranlagen: Was genau verstehst du unter einer Regenwasseranlage? In den Bedingungen findet sich folgender Punkt, sollte also in meinen Augen versichert sein oder denke ich die Sache falsch an?

 

4. Nässeschäden

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig

austretendes Wasser, insbesondere Leitungswasser, Wasserdampf, Sole, Öle, Kühl- und

Kältemittel (zum Beispiel aus Rohren, Schläuchen, Regenfallrohre, Dachrinnen, Kanäle,

Drainagen, Becken, Wasserbetten, Aquarien, Spring- und Tischbrunnen, Fußbodenheizung,

Schwimmbädern, Regenwasseraufbereitungsanlagen), zerstört oder beschädigt werden oder

abhandenkommen.

Ausgeschlossen bleiben Schäden von noch nicht in Rinnen oder sonstigen

Auffangbehältnissen gefassten Regen und, Überschwemmungen und witterungsbedingten

Rückstau..

5. Nicht versicherte Schäden

Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

a. Plansch- oder Reinigungswasser

b. Wasser aus Eimern, Gießkannen und sonstigen mobilen Behältnissen

c. Rückstauschäden durch Regen und Überschwemmung

d. Schwamm

e. Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder

den Erdrutsch verursacht hat

f. Schäden durch noch nicht in Rinnen oder sonstigen Auffangbehältnissen gefassten

Regen und Überschwemmungen

 

 

Sonst noch positive Deckungserweiterungen:

 

- Neuwerterstattung auch ohne Wiederaufbau

- grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme

- grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheiten (max. 20% Kürzung)

- auch Schäden durch Überstrom und Kurzschluss (Haustechnik)

 

 

Vielen Dank für die bisherige Diskussion, sehr interessant und führt dazu dass man sich nochmal intensiver mit gewissen Punkten befasst :).

 

Ich halte die WüBa jetzt nicht für den heiligen Gral der Versicherungsbedingungen, finde das Konzept aber stimmig und bleibe auch erstmal bei der Aussage, dass es sich um ein starkes Bedingungswerk handelt.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die mir aufgefallenen Sachen sind Basics. Zu mehr bin ich auch gar nicht in der Lage, mit WGB hab ich idP 0 zu tun. Und wenn wir schon bei Basics sind, kneif dir die Anspielung auf die Hausrat, denn ...

 

1) Mag ja Laminat ggf. grds. Hausratversicherungsgegenstand sein, besagte hochwertige Böden (bspw. Parkett) nicht zwangsweise und

2) spielt das für meine Formulierung gar keine Rolle.

 

---

 

Windstärke 8 ist nur die Musterdefinition nach VGB. Niemand ist verpflichtet die Musterdefinition zu verwenden, respektive es ist niemandem verboten bspw. nach oben hin abzuweichen. Entsprechend gibt es genügend Anbieter, die keine Mindeststärke haben. Auf die schnelle fallen mir Interlloyd, K+M, Domcura oder bspw. InterRisk ein. Es gibt durchaus auch grds. eher gute Tarife, wie bspw. die Waldenburger, die auch nur auf Mindestwindstärke 8 abstellen.

 

Das ist nur dann unproblematisch, wenn der Schaden nur durch Sturm bei einem ansonsten völlig intakten Haus entstanden sein kann. Mich stört es hier [punkt]

 

---

 

Das moderne Hauptproblem bei Ableitungsrohren ist die "innerhalb" Definition, das ist das NoGo. Mir sind zwei Fälle von pgh bekannt, kommt vom Trend mit Bodenplatte zu bauen, was drunter oder drumherum um die Bodenplatte ist, ist nicht innerhalb. Kurzum ... nur Zuleitungsrohre.

 

Das Produkt hier sichert die Ableitungsrohre zumindest mal auch außerhalb des Gebäudes (aber nicht außerhalb des Versicherungsgrundstücks, das geht bspw. sehr wohl auch) und die Definition des Eintrittszeitpunktes ist in Ordnung. Ob nun eine Summenbegrenzung ein Problem ist, hängt doch davon ab, wv. "Rohrrisiko" ich habe. Kommt das Rohr direkt "aus und in die Straße" und das Haus steht direkt dran, evtl. kein Problem. Gehen die Rohre bspw. noch fein über das Nachbargrundstück, schon eher.

 

Grundaussage: Es geht mehr.

 

Ob man mehr haben will, soll jeder für sich entscheiden. Ob man es gebraucht hätte, weiss man grds. immer erst dann, wenn es zu spät ist.

 

---

 

... Passus grobe Fahrlässigkeit?

 

Auch grobe Fahrlässigkeit ist bis zur Versicherungssumme versicherbar. K+M z.Bsp. oder Interrloyd ...

 

---

 

Gefahrerhöhung anzuzeigen und Sonderkündigungsrecht: Ähnlich wie beim Punkt zur Windstärke auch, verzichtet dort ein Versicherer komplett auf sein Kündigungsrecht?

 

Es geht erst einmal darum was anzuzeigen ist und ja, das geht besser. Hier haben wir bspw. in §21 nur "schuldhaft", was auch leichte Fahrlässigkeit meint. Die haben wir bspw. in guten Tarifen generell nicht drin (erst ab grober Fahrlässigkeit). Zudem ist der Begriff Gefahrerhöhung bedingungsseitig nicht konkretisiert. Auch hier gilt wieder: Andere Versicherer schreiben exakt in die Bedingungen, was eine Gefahrerhöhung iS ihrer Bedingungen ist. Darüber hinaus lamentieren und probieren funktioniert dann nicht mehr.

 

Also alles schon 2-3 Schritt vor der Kündigung ...

 

---

 

Regen ... Regen ist hier raus, zumindest der Regen, den wir in vielen Regionen Deutschlands grad erst hatten. Vergleich doch mal die Formulierung bspw. mit angehängtem PDF.

 

---

 

Vielen Dank für die bisherige Diskussion, sehr interessant und führt dazu dass man sich nochmal intensiver mit gewissen Punkten befasst :).

 

Wie gesagt. Ich bin ein fachlich völlig unqualifizierter Diskussionpartner für WGB, begegnet mir idP so gut wie gar nicht und will ich auch gar nicht wirklich haben. Die benannten Punkte sind daher alles nur Basics und Dinge, die mir als Laien ins Auge springen. Das spricht nicht unbedingt dagegen, dass bei eingehender Beschäftigung eines fachlich versierten Betrachters nicht noch deutlich mehr Punkte auftauchen.

 

Ob das Ding nun überdurchschnittlich ist, respektive was Durchschnitt ist, vermag ich nicht zu sagen. Dafür kenne ich nur grob einen viel zu kleinen Marktausschnitt.

4394.pdf

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Matthew Pryor
Ich möchte das Schreiben nicht in aller Vollständigkeit hochladen, da ich nicht weiß inwiefern dies gewünscht wird.

Von meiner Warte aus sehr gerne wink.gif.

 

Sturmstärke 8: Sollte doch Usus sein, oder? Mir fällt auf die schnelle niemand ein der ab Windstärke 7 leistet?

Nach GDV-Standard, wie von polydeikes bereits erwähnt. Natürlich können Versicherer auch "nach unten" davon abweichen. Daher ist es auch vorteilhaft, wenn der Versicherer in seinen Bedingungen festlegt, dass vom jeweiligen Standard nicht zum Nachteil des VN abgewichen wird, dieser Standard quasi als MIndestleistungsversprechen garantiert wird. Das machen viele Versicherer, die VEMA nicht, zumindest nicht in dem hier diskutierten Konzept. Es ist lediglich die Aussage zu finden, dass auf Wunsch des VN bei einer Schlechterstellung auf Basis dieses Standards reguliert wird. Das muss ich als VN aber auch erst einmal zu meinem Vorteil wissen und entsprechend nutzen können.

Und es gibt eben auch Versicherer, die bereits ab einem niedrigeren Schwellenwert leisten würden, weil sie eben auf die verbandsgemäße Definition einer Mindestwindstärke verzichten. Die Domcura gehört übrigens nicht dazu, es sei denn, ich hätte ein neues Bedingungswerk mit eben diesem verbesserten Passus verpasst.

Positiv zu werten sind aber durchaus die Bedingungsweiterentwicklung (§ 28) sowie die Besserstellungsklausel (§ 29) der VEMA.

Ableitungsrohre: Mir sind einige Tarife bekannt die höhere Leistungen pauschal vereinbart haben aber wie wahrscheinlich sind Schäden bei denen 10% nicht ausreichen?

Zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinlich, aber eben auch nicht pauschal auszuschließen. Prozentuale Regelungen klemmen mitunter eben am Versicherungswert des Hauses...

Das Produkt hier sichert die Ableitungsrohre zumindest mal auch außerhalb des Gebäudes (aber nicht außerhalb des Versicherungsgrundstücks, das geht bspw. sehr wohl auch) und die Definition des Eintrittszeitpunktes ist in Ordnung.

Naja, doch...:

 

sowie auch außerhalb des Versicherungsgrundstückes wenn diese der Ver- oder Entsorgung des Grundstückes dienen oder der Versicherungsnehmer die

Gefahr hierfür trägt.

Dann aber eben für die Ableitungsrohre mit einer Deckelung auf 10%, und das auch bereits außerhalb des Gebäudes, sprich auch auf dem Grundstück selbst. Das sehe ich persönlich jetzt nicht als elementare Schwäche des Tarifes, gleichwohl es hierfür auch deutlich bessere Lösungen am Markt gibt.

 

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polydeikes

Danke für die Korrektur.

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Matthew Pryor

Dafür nicht, die (Sach)-Hand wird schließlich oft genug von der (Riester/BU)-Hand gewaschen einenheben.gif...

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grapf111
· bearbeitet von lausbua
Ich möchte das Schreiben nicht in aller Vollständigkeit hochladen, da ich nicht weiß inwiefern dies gewünscht wird.

Von meiner Warte aus sehr gerne wink.gif.

 

Wenn du möchtest kann ich dir das Schreiben zu deiner Verwendung gerne per Mail übersenden. Möchte es aber ungern im Internet verbreiten.

 

Schäden an Innenausstattung.

---

 

Hab den Absatz in den Bedingungen (für alle die evtl. noch mitlesen) folgend eingefügt, finde ich auch nicht besonders toll :unsure:

 

Sturm/Hagel

5. Nicht versicherte Schäden

Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind

a. Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht

geschlossene Fenster und Außentüren, es sei denn, dass diese Öffnungen durch

Sturm oder Hagel entstanden sind.

 

 

K&M - Bedinungen / Ich möchte den Thread jetzt nicht mit einer Endlos-Diskussion in die Länge ziehen aber es ist ja bisher noch sehr interessant :)

 

In den K&M Bedingungen finde ich keine wirkliche Aussage zur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung. Überlese ich etwas? Die WüBa kürzt an der Stelle wie oben schonmal erwähnt maximal um 20%.

 

Ableitungsrohre auf dem Grundstück nur bis 10.000 €, außerhalb nur bis 5.000 €... wird wohl im Schnitt, wenn ich nicht gerade im Baumhaus wohne, deutlich unter den 10% der WüBa liegen.

 

Thematik Rückstausicherungen

 

§20 Abs. E ) Im übertragenen Sinn (bitte korrigiert mich): Rückstausicherungen sind stets funktionsbereit zu halten.

 

Die WüBa verzichtet auf diese Obliegenheit komplett.

 

 

Durch das herauspicken einzelner Punkte dreht man sich mEn recht schnell im Kreis. Alles in allem würd mich eure Meinung zu den oben genannten Punkten noch sehr interessieren. :)

 

Viele Grüße

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Wenn du möchtest kann ich dir das Schreiben zu deiner Verwendung gerne per Mail übersenden. Möchte es aber ungern im Internet verbreiten.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">
Gerne, wenn du magst via PN.

 

Hab den Absatz in den Bedingungen (für alle die evtl. noch mitlesen) folgend eingefügt, finde ich auch nicht besonders toll

 

Nun ja... Diesen Ausschluss findest du in den meisten Bedingungswerken, wenige Ausnahmen bestätigen die Regel, dann aber auch in der Regel mit Deckelung (bspw. Interlloyd Infinitus bis zu 2.500 €).

 

In den K&M Bedingungen finde ich keine wirkliche Aussage zur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung. Überlese ich etwas? Die WüBa kürzt an der Stelle wie oben schonmal erwähnt maximal um 20%.

Muss man sich herleiten. In den Bedingungen zur allsafe domo ist der Ausschluss formuliert (§3 Punkt 1). Dieser Passus fehlt in den Bedingungen zur allsafe casa. Da K&M in beiden Bedingungswerken auf "Schäden" abstellt, muss davon ausgegangen werden, dass dieser Ausschluss bei der allsafe casa keine Geltung hat. Umsichtige Vermittler lassen sich das selbstredend entsprechend dokumentieren wink.gif. Vorteil VEMA: Repräsentantenregelung.

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich machs vergleichsweise kurz, mir zu mühsig da ewig drauf rum zu kaufen: Die K+M Bedingungen wurden NUR auf einen speziellen Punkt hin von mir mit reingestellt (Behauptung -> Beleg).

 

Gewöhnt euch bitte ab zu schlussfolgern, dass aus einer einzelnen Regelung (besser oder Idealregelung egal) folgt, dass das ganze Produkt pauschal "das Beste" oder was auch immer sei. Eine Tendenz, die ich hier in vielen Bereichen immer wieder lese. BU Beispiel: Die AL bietet einige Musterregelung, daraus wird dann gemacht ... "AL sei die beste Lösung" ... es sei "Forenkonsens, dass die Al die beste BU sei" ... oder was auch immer.

 

Das funktioniert so einfach nicht. Es gibt praktisch keine Sparte, mit einem "pauschal besten Produkt". Es wird immer irgendeinen Punkt geben, den A oder B oder C bestmöglich regeln. In dem Sinne auch die Kritik hier im thread, das Vemateil sei "xyz" halte ich für eine mutige Pauschalaussage.

 

Und da liegt die eigentliche Vermittlerleistung. Die Vermittlerleistung kann nicht sein einen Vergleichsrechner zu bedienen um Listenpreise auszuspucken. Das kann Chucky24 schneller und billiger. Mit dem Vermittler zusammen sollten inhaltliche Unterschiede heraus gearbeitet und bewertet werden, dafür zahlt ihr den Vermittler, nicht für das Bedienen eines Vergleichsrechners. Und das können chucky24 und co. heute nicht und werden es auch in Zukunft nicht können, individuelle Beratung ist nicht durch robots darstellbar.

 

Das Forum kann wiederum dazu beitragen, Grundwissen oder Sensibilität über einzelnen Punkten oder Themen aufzubauen. Das ist, respektive kann viel wert sein. Individuelle Bewertung oder Beratungsersatz wird man hingegen im Forum idR nicht darstellen können.

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Matthew Pryor
Gewöhnt euch bitte ab zu schlussfolgern, dass aus einer einzelnen Regelung (besser oder Idealregelung egal) folgt, dass das ganze Produkt pauschal "das Beste" oder was auch immer sei. Eine Tendenz, die ich hier in vielen Bereichen immer wieder lese. BU Beispiel: Die AL bietet einige Musterregelung, daraus wird dann gemacht ... "AL sei die beste Lösung" ... es sei "Forenkonsens, dass die Al die beste BU sei" ... oder was auch immer.

Da bin ich grundsätzlich bei dir. Sollte der ein oder andere Teilnehmer hier aber gerade am Anfang seiner Vermittlertätigkeit stehen, kann eine lose Diskussion über Grundsätzlichkeiten aber, so denke ich, nicht schaden. Ansonsten hast du recht, das "eine" Bedingungswerk, das für jede Situation das Nonplusultra darstellt, findet sich eigentlich in keiner Sparte.

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polydeikes

Am Anfang der Vermittlertätigkeit oder am Anfang des Vermittlungsprozesses? :D;):prost:

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Matthew Pryor

Zumindest die sagenumwobene Sonderverinbarung scheint man(n) weiter unter Verschluss halten zu wollen.

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grapf111

Total vergessen, habs dir grad gesendet.

 

Ich machs vergleichsweise kurz, mir zu mühsig da ewig drauf rum zu kaufen: Die K+M Bedingungen wurden NUR auf einen speziellen Punkt hin von mir mit reingestellt (Behauptung -> Beleg).

 

Gewöhnt euch bitte ab zu schlussfolgern, dass aus einer einzelnen Regelung (besser oder Idealregelung egal) folgt, dass das ganze Produkt pauschal "das Beste" oder was auch immer sei. Eine Tendenz, die ich hier in vielen Bereichen immer wieder lese. BU Beispiel: Die AL bietet einige Musterregelung, daraus wird dann gemacht ... "AL sei die beste Lösung" ... es sei "Forenkonsens, dass die Al die beste BU sei" ... oder was auch immer.

 

Das funktioniert so einfach nicht. Es gibt praktisch keine Sparte, mit einem "pauschal besten Produkt". Es wird immer irgendeinen Punkt geben, den A oder B oder C bestmöglich regeln. In dem Sinne auch die Kritik hier im thread, das Vemateil sei "xyz" halte ich für eine mutige Pauschalaussage.

 

Und da liegt die eigentliche Vermittlerleistung. Die Vermittlerleistung kann nicht sein einen Vergleichsrechner zu bedienen um Listenpreise auszuspucken. Das kann Chucky24 schneller und billiger. Mit dem Vermittler zusammen sollten inhaltliche Unterschiede heraus gearbeitet und bewertet werden, dafür zahlt ihr den Vermittler, nicht für das Bedienen eines Vergleichsrechners. Und das können chucky24 und co. heute nicht und werden es auch in Zukunft nicht können, individuelle Beratung ist nicht durch robots darstellbar.

 

Das Forum kann wiederum dazu beitragen, Grundwissen oder Sensibilität über einzelnen Punkten oder Themen aufzubauen. Das ist, respektive kann viel wert sein. Individuelle Bewertung oder Beratungsersatz wird man hingegen im Forum idR nicht darstellen können.

 

super zusammengefasst. :thumbsup:

 

 

 

Ich hatte anfangs im Thread erwähnt, dass die Wüba zu den stärksten Versicherern im Gebäudebereich zählt. Ich denke der Satz kam anders rüber als er gedacht war - natürlich sollte man für sich selber die einzelnen Leistungspunkte hinterfragen bzw. den Makler löchern. Im Grunde halte ich das Gesamtpaket der Wüba für äußerst vernünftig und zählt in der Gesamtbetrachtung (auch nach der Diskussion hier im Thread) in meinen Augen nach wie vor zu den Stärkeren - je nach Leistungspunkt von standard bis sehr gut. Dass es die beste Versicherung ist, habe ich nirgends behauptet und sollte auch nie so rüberkommen.

 

Sollte ich auf dem Holzweg sein und ein Passus komplett grottig geregelt sein, bitte ich natürlich um Aufklärung.

 

Viele Grüße

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polydeikes

Nun. Im Eingangspost blieb "eines der stärksten ...", "... muss man kennen ...", "kann man NICHTS mit falsch machen ...". Derartige Pauschalisierungen stören uns hier gewaltig. Ich denke, selbst bei meiner oberflächlichen und laienhaften Zusammenfassung dürfte deutlich geworden sein, dass es mehr als genug Diskussionsspielraum für den jeweils individuell Betroffenen gibt, die Aussagen so schwerlichst haltbar sind.

 

Allein wenn man das "NICHTS" gegen "nicht viel" oder "wenig" tauscht und den Scherz mit den Bäumen auslässt, läuft die Diskussion vermutlich anders. Zumindest ich hätte mich dann gar nicht beteiligt, weil mich WGB ähnlich stark interessiert, wie der umgefallene Sack Reis in China.

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grapf111

Im Eingangspost waren Formulierungen gewählt die man im Versicherungsbereich nicht wählen sollte und ich so normal auch nicht wähle. Es war mein erster (oder einer der ersten) Beiträge hier im Forum, weshalb ich um Nachsicht bitte.

 

In diesem Sinne freue ich mich schon auf die nächsten Themen und hoffe, dass OP eine für sich passende Deckung gefunden hat :)

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JumpinJackFlash

Hallo zusammen.

Spät aber ich habe nun Informationen über Deckungswerweiterungen erhalten.

Blindgängerschäden

Der Ausschluss "Krieg" bezieht sich nicht auf Schäden, insb. Explosioin, durch Blindgänger des 1. und des 2. Weltkrieges.

 

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Die Versicherungsbedingungen beinhalten kein Recht auf Leistungskürzung (Quotelung) bei grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Insoweit sind Schäden auch bei grob fahrlässiger Schadensverursachung bis zur Versicherungssumme ohne gesonderten Hinweis in

den Bedingungen mitversichert.

 

Schäden an Rohren

Erweiternd zu anderen Bedinungswerken sind "-auch frostbedingte-Beschädigung, Bruch, Undichtigkeit und Verstopfung" versichert und nicht nur der

"Bruch". Insoweit bedarf es keiner Definition der Abgrenzung zwischen Bruch un anderen Beschädigungen, wie z.B. Wurzeleinwuchs, Muffenversatz.

 

Behördliche Sicherheitsvorschriften / Rauchmelderpflicht

Das Bedingungswerkt sieht die Einhaltung behördlicher Sicherheisvorschriften nicht als Obliegenheit vor. Insoweit bedarf es keiner Regelung, dass der

Versicherer auf sein Rech der Leistungskürzung bei Nichtinstallation von Rauchmeldern verzichtet.

Natürlich empfiehlt es sich schon zum Schutz des eigenen Lebesn und der Gesundheit Rauchmelder zu installieren un zu warten

 

Nachweispflicht des VN zum Entritt des Schadens/ Besserstellungsklausel

Ist strittig bo der Schadenseintritt der AIG oder dem Vorversicherer erfolgt ist, wird AIG die Regulierung des Schadens übernehmen.

Dder Versicherungsnehmer hat seine etwaigen Ansrpüche gegenüber dem Vorversicherer an AIG abzutreten.

 

Machen diese Erweiterungen den Tarif jetzt zu einem "Ja kannste machen" oder fehlt noch was ?

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