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Wohngebäudeversicherung Aig/Wüba

Empfohlene Beiträge

JumpinJackFlash

Hallo liebes Forum.

 

Ich habe heute ein Angebot für eine Wohngebäudeversicherung erhalten.

Kann jemand von euch ein Feedback zu folgendem Tarif geben:

 

Versicherer Aig/Wüba Vema Konzept

Wohnfläche ca 150 m²

Umfang Feuer, Leitungswasser, Stum Hagel, Elementar

Selbsterhalt: ohne generellen SB

 

Es geht um einen Neubau in diesem Jahr.

 

Gehört der Tarif bezüglich des Leistungsumfangs zu den besseren Tarifen/Versicherungen oder wie ist er am aktuellen Markt anzusehen ?

Die Rohbau-Zeit ist (bis zum Einzug) kostenlos und es wird damit geworben das der Tarif derzeit eines der besten Deckungskonzepte am deutschen

Markt bietet.

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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Xeronas

Ob es der beste Tarif am Markt ist, kann ich dir nicht zu 100% sagen. Da werden Meinungen sowieso immer differieren, je nachdem welche Versicherer/Deckungskonzepte angeboten und vermittelt werden. Die perfekte, allgemeingültige Lösung wird es nie geben.

 

Allerdings kenne ich die Eckpunkte des VEMA-Deckungskonzepts der Wüba und kann für mich aufjedenfall sagen, dass du mit dem Versichererer m. E. n. nichts verkehrt machen kannst. Das Bedingungswerk ist solide und durchaus als überdurchschnittlich einzustufen.

 

Ich selbst habe mein Gebäude - wenn auch deutlich günstiger, da Spezialtarif - auch dort versichert.Kann aus dem Arbeitsalltag auch nichts schlechtes über die Wüba berichten - sowohl bei allg. Vertragsfragen als auch bei Schadenfällen ist bisher immer alles, spartenübergreifend, ohne große Probleme abgelaufen.

 

 

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Matthew Pryor

Es wäre nett und auch hilfreich, wenn du das Angebot möglichst inklusive der Versicherungsbedingungen hier einstellen könntest.

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grapf111
· bearbeitet von lausbua

edit: hab überlesen, dass es sich um einen Neubau handelt deshalb einige Punkte rausgenommen.

 

 

Wie in vielen Sparten sollte vor dem Abschluss der Versicherung das Risiko im Fokus stehen. Erst wenn dies richtig aufbereitet wurde (stimmige Wertermittlung etc.) gehts zum zweiten Schritt - der Tarifauswahl.

 

Gehört der Tarif bezüglich des Leistungsumfangs zu den besseren Tarifen/Versicherungen oder wie ist er am aktuellen Markt anzusehen ?

 

Das VEMA-Deckungskonzept ist im Forum mit Sicherheit bekannt und zählt in der Gesamtbetrachtung auch zu den stärksten die du finden wirst. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Im Einzelfall und bei einzelnen Leistungserweiterungen (z.B. Aufräumungskosten für Bäume) findest du Versicherer die für jeweils einzeln rausgesuchte Leistungsinhalte höhere Limits anbieten. Grundsätzlich wirst du mit der Wüba und dem VEMA-Konzept nichts falsch machen.

 

 

Ich selbst habe mein Gebäude - wenn auch deutlich günstiger, da Spezialtarif - auch dort versichert.Kann aus dem Arbeitsalltag auch nichts schlechtes über die Wüba berichten - sowohl bei allg. Vertragsfragen als auch bei Schadenfällen ist bisher immer alles, spartenübergreifend, ohne große Probleme abgelaufen.

 

Um Verwirrungen zu vermeiden. "Spezial-Tarif" ist etwas unglücklich formuliert. Es handelt sich um den normalen Tarif lediglich mit Rabbatierung - sollte es nicht stimmen bitte ich gerne um Korrektur :).

 

 

Zur Schadensituation:

 

Es wird Schäden geben die unproblematisch abgewickelt werden. Andere Fälle ziehen sich und sind oft belastend. Man kann unmöglich durch eine einzelne Schadenbearbeitung auf das komplette Schadenmanagment der Gesellschaft schließen - dafür gibt es zu viele Unwägbarkeiten. Alles in allem sollte die Schadenbearbeitung aber dein Makler übernehmen.

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Matthew Pryor
Das VEMA-Deckungskonzept ist im Forum mit Sicherheit bekannt und zählt in der Gesamtbetrachtung auch zu den stärksten die du finden wirst.

Mir nicht. Ich kenne nur die regulären Tarife, und die sind mehr oder weniger unbrauchbar. Da du ja offensichtlich detailliert mit dem Bedingungswerk auseindergesetzt hast, bist du vielleicht so freundlich und erhellst mich?

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grapf111
· bearbeitet von lausbua
Das VEMA-Deckungskonzept ist im Forum mit Sicherheit bekannt und zählt in der Gesamtbetrachtung auch zu den stärksten die du finden wirst.

Mir nicht. Ich kenne nur die regulären Tarife, und die sind mehr oder weniger unbrauchbar. Da du ja offensichtlich detailliert mit dem Bedingungswerk auseindergesetzt hast, bist du vielleicht so freundlich und erhellst mich?

 

Sorry, wollte niemanden auf den Schlips treten. Bin selber noch nicht solange im Forum aktiv und dachte es wäre bestimmt schonmal gepostet worden.

 

Es gab vor einigen Jahren noch einige Leistungserweiterungen. U.a. Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit (Schaden), erweiterete Rohrschäden (Verstopfung, Undichtigkeit), maximale Kürzung von 20% bei Obliegenheitsverletzung... Die restlichen Erweiterungen sollten weniger relevant sein.

 

 

 

edit: nach paar Versuchen funktioniert auch der Upload ;)

Vema-Sondervereinbarung.pdf

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polydeikes

Net labern, Bedingungen rein stellen ... :lol:

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Matthew Pryor
Sorry, wollte niemanden auf den Schlips treten. Bin selber noch nicht solange im Forum aktiv und dachte es wäre bestimmt schonmal gepostet worden.

Halb so wild. Hätte ja sein gekonnt, dass du es auf dem kurzen Dienstweg zur Verfügung stellen kannst. Ansonsten bzw. bei Unkenntnis sind grundsätzliche Aussagen natürlich eher mit Vorsicht zu genießen bzw. zu treffen...

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grapf111

Ich brauch wohl noch paar Versuche bis ichs aufs erste Mal hinbekomm. Aber Bedingungen sollten jetzt im obigen Post drinnen sein :D

 

sorry nochmal.

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polydeikes

Basicfrage eines WGB Laien: Verzicht auf 81 VVG net drin? Bin ich blind?

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grapf111
· bearbeitet von lausbua

Basicfrage eines WGB Laien: Verzicht auf 81 VVG net drin? Bin ich blind?

 

Das ist korrekt, darauf wollte ich durch meine Aussage bzgl. der Leistungserweiterungen ggü der VEMA hinweisen. Ich möchte die komplette Datei ungern hochladen. Den Text habe ich aber beigefügt.

grobe Fahrlässigkeit.docx

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polydeikes

Mhm. Das .doc ist bei mir irgendwie leer, steht nichts drin.

 

 

 

 

 

 

Wat mir ansonsten auf die Schnelle auffällt und ich bin nun nicht sonderlich fit in WGB + kein wirklicher Marktüberblick, ganz im Gegenteil ...

 

- Branddefiniton nur gem. Muster VGB, aber zumindest Nutzwärmeschäden nicht ausgeschlossen :(

 

---

 

- Leitungswasser auch über Frostschäden hinaus für Heizung :thumbsup:

 

- Ableitungen auf 10 % der VS begrenzt :ermm:

 

- Austritt aus Regenwasseranlagen nicht versichert :(

 

- Gasaustritte aus Heizung nicht versichert, nur Wasserdampf -_-

 

---

 

- Sturmschäden mit Mindestwindstärke 8 :(

 

- Schäden an Inneneinrichtung bei geöffneten Fenstern = Ausschluss :(

 

---

 

- Kosten (Aufräumkosten etc.) bis zur VS? :thumbsup:

 

---

 

- Gefahrenerhöhungen pauschal anzuzeigen und Kündigungsrechte nach 23 und 29 VVG :'(

 

---

 

 

 

... und zählt in der Gesamtbetrachtung auch zu den stärksten die du finden wirst ...

 

Also zumindest auf Basis der obigen Bedingungen zweifle ich an der Aussage, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

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grapf111

Schaffe es leider nicht mehr auf die einzelnen Punkte einzugehen. Schreibe aber die nächsten Tage gerne nochmal was dazu. Es sei nur gesagt, dass eine Verbesserung bei einem Punkt oftmals drei andere schlechter stellt. Kann das auch bei Gelegenheit gerne mit nem Beispiel liefern. Alles in allem habe ich auch nicht gesagt die Wüba wäre die beste Gesellschaft, zählt aber overall zu den stärkeren - dabei bleib ich erstmal :)

 

 

Die Datei nochmal als PDF.

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT - PDF.pdf

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

So ein PDF ist ja schön und gut, aber: Wieso schreibt man das dann nicht gleich rechtsverbindlich in die Bedingungen? Handhaben andere Versicherer schließlich auch so.

zählt aber overall zu den stärkeren

Overall? Zu deutsch überall? Sicher nicht. Nicht bei Feuer, nicht bei Leitungswasser, nicht bei Sturm / Hagel. Und dann bleibt auch nicht mehr so viel übrig.

Es sei nur gesagt, dass eine Verbesserung bei einem Punkt oftmals drei andere schlechter stellt.

Das hätte ich dann gerne doch noch etwas ausführlicher erläutert bekommen.

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polydeikes

Mhm, das PDF ist doch glatt gelogen. Bei den Obliegenheiten habe ich doch wortwörtlich Quotelungen drin stehen. Ich weiss nicht, diese VEMA Story kommt mir idP generell intransparent vor. Ich erinnere mich sehr dunkel daran, dass die VEMA mal einem Kollegen trotz gültiger Maklervollmacht verwehren wollte Bedingungen und Nebenabreden einzusehen. Macht es insgesamt für mich, der idP mit WGB nix zu tun hat, nicht gerade leichter, komischer Verein.

 

Bzgl. Marktüberblick kann ich nichts Repräsentatives bieten. Ich kenne grob die Bedingungen von IR / K+M und Domcura, das wars. Daran gemessen haut mich das, was ich dort oben lese, als Laien mal nicht gerade vom Hocker. Aber ja, das ist sicherlich nicht repräsentativ und zu einer "Markteinordnung" bin ich offen zugegeben auch nicht befähigt, bzw. interessiert es mich 0, wv schlechter sind.

 

Ungeachtet dessen erweitere ich gern meinen Horizont, auch wenn WGB für mich nun keinen praktischen Nutzen hat. Insofern, schreib ruhig ein paar Dinge noch dazu. In WGB ist Alex hier der Profi, er wird sicherlich auch noch was schreiben.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Mhm, das PDF ist doch glatt gelogen. Bei den Obliegenheiten habe ich doch wortwörtlich Quotelungen drin stehen.

Richtig. Aber: das PDF bezieht sich ja erst einmal nur auf die Herbeiführung bzw. die Mitwirkung bei selbiger. Also das, was in den Bedingungen gar nicht geregelt ist. Und insofern (das scheinbar nicht gerade offizielle Schreiben mal außen vor) ist auf § 81 VVG abzustellen, was eine deutliche Schlechterstellung im Vergleich zu guten Tarifen darstellt.

Wobei ich deinen Einwand auch verstehe, weil eine Obliegenheitsverletzung selbstredend auch als mitwirkend für einen Schadenfall ausgelegt werden kann. Mein erster Eindruck daher: Finger weg von diesem Konzept.

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polydeikes

Die Bewertung überlasse ich natürlich denen, die sich mit dem Thema auskennen, sprich dir.

 

Sag ja nur, es fällt mir auf. Hab die Wahl zwischen Verzicht steht klar drin (was ich jederzeit bedingungsgem. einklagen kann) oder dem Ding hier. Ich zumindest weiss, was ich intuitiv nicht wählen würde, ohne mir dafür eine belastbare Grundlage zu schaffen.

 

---

 

oT:

 

Uns hat es hier nun nicht schlimm getroffen, 1-2 Orte weiter sah das anders aus ... bis komplette Höfe voll mit Eis / Hagel und die üblichen Sturzbäche. Windstärke 8 hatten wir auch eher nicht. Trotzdem, ich saß mit den Hunden im Garten, binnen 5 Minuten hat es den Himmel komplett verdunkelt und das Zeug kam runter als wäre Wet-T-Shirt-Contest. Bis ich mit den Hunden und dem Zeug wieder oben war, hatten sich 6 Eimer (vom Aufwischen) an Regenwasser durch die angeschrägte Balkontür im Wohnzimmer gesammelt. Und das waren - wenn es hoch kommt - 10 Minuten.

 

Würde mich ja ankotzen, wenn ich bspw. hochwertige Bodenbeläge auf Selbstkosten tauschen müsste, nur weil ich es mal bspw. nicht in 10 min zum Fenster geschafft hätte ... just my 50 Cents ...

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Xeronas

@Matthew

 

Welche Punkte fehlen dir denn im VEMA-Deckungskonzept bzw. welche Punkte regeln andere VR denn deutlich besser? Du bist mir in Sachen Fachwissen im Sachbereich selbstredend weit voraus, daher kann ich ggf. noch etwas lernen :thumbsup:

Ich habe das Deckungskonzept der VEMA bisher eigentlich - ähnlich wie lausbua - für relativ solide gehalten aber scheinbar gibt's an einigen Ecken doch Schwachstellen die ich so noch nicht erkannt habe...

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Sag ja nur, es fällt mir auf. Hab die Wahl zwischen Verzicht steht klar drin (was ich jederzeit bedingungsgem. einklagen kann) oder dem Ding hier. Ich zumindest weiss, was ich intuitiv nicht wählen würde, ohne mir dafür eine belastbare Grundlage zu schaffen.

Und das bemängelst du ja auch völlig zurecht. Den zweiten Satz meines vorigen Posts habe ich dann auch angefügt, weil mir beim Lesen bewusst geworden ist, dass deine Aussage ja diesbezüglich auch stimmig war, da ja auch eine Obliegenheitsverletzung direkt zu einem Schadenereignis führen kann.

Und ich will nicht verstehen, warum der Verzicht auf den Einwand nicht eben auch in Bezug auf die direkte Herbeiführung bedingungsseitig festgeschrieben wird. Das wäre ein Leichtes. Allein aus diesem Grund ist der Tarif für mich ein no-go.

Aber vielleicht kann uns lausbua ja noch ein wenig auf die Sprünge helfen.

Darüber hinaus ist die geringe Deckelung weiterer versicherter Kosten (vgl § 10) alles andere als optimal, da dann immer auf den Versicherungswert abgestellt werden muss. Ein fixer €-Betrag (der natürlich auch nicht zu niedrig angesetzt werden sollte) wäre daher von VN mit "billigen" Häusern zu bevorzugen.

Einige weitere Punkte hattest du ja bereits benannt. Das reicht mir persönlich Stand jetzt aus, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass der Tarif kein besonderes Leistungshighlight darstellt. Und "solide" gibt es am Markt bereits mehr als genug, das sollte für einen qualitätsorientierten Vermittler nicht der Anspruch sein.

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highline
· bearbeitet von highline

15.5 in den Bedingungen: Volle Leistung, auch wenn kein Wiederaufbau erfolgt!

 

Rohbaudeckung gegen Feuer, LW, Sturm.

 

Und es gibt noch einen Nachtrag zu den Bedingungen zwischen VEMA und AIG, der einige Punkte aus den Bedingungen noch verbessert.

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Xeronas

Könntest du den Nachtrag bitte als PDF zur Verfügung stellen?

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JumpinJackFlash

Vielen Dank für eure vielen Meinungen.

 

Leider habe ich bisher das Bedingungswerk nicht. Ich habe nur 3 Vorschläge angeboten bekommen.

Die beiden weiteren Versicherer sind:

 

Hausbesitzer Versicherung Tarif Vema Konzept

und

Rhion Versicherungen Tarfi Plus

 

Vom angebotenen Bruttojahresbeitrag ist die empfohlene Wüba die preiswerteste.

In der mitgeschickten Übersicht der Leistungsinhalte schneidet sie gegenüber den beiden anderen

auch etwas besser ab.

 

Die von Matthew Pryror angesprochenen fehlende Punkte geben mir jedoch einen Anhaltspunkt nach weiteren

Versicherungen Ausschau zu halten.

 

In der Zwischenzeit versuche ich das Bedingungswerk von meinem Vermittler zu organisieren.

 

Welche Versicherungen lösen die angesprochenen Schwachstellen besser und wie sind die beiden

anderen vorgeschlagenen Tarife zu bewerten ? (Leider derzeit auch kein Bedingungswerk verfügbar zum Einstellen)

 

Vielen Dank für Eure Mühe und allein einen schönen Sonntag Abend

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Nun, was soll man dazu schreiben?

 

Zunächst einmal möchte ich auf den ersten Beitrag von lausbua verweisen:

Wie in vielen Sparten sollte vor dem Abschluss der Versicherung das Risiko im Fokus stehen. Erst wenn dies richtig aufbereitet wurde (stimmige Wertermittlung etc.) gehts zum zweiten Schritt - der Tarifauswahl.

Für das hier diskutierte Konzept der VEMA würde beispielhaft der § 13 zur Anwendung kommen. Andere Versicherer wiederum haben andere Berechnungs- oder Anerkenntnismethoden. Ich würde daher einen anderen Weg wählen: Nach Leistungs- und evtl. auch Preiskriterien einen oder auch 2 Anbieter auswählen und dann nach dessen Vorgaben die korrekte Versicherungssumme berechnen. Im Zweifelsfall sollte die Versicherungssumme höher angesetzt werden, auch wenn dafür ein höherer Beitrag zu zahlen ist.

 

Rhion Versicherungen Tarfi Plus

Kurz und knackig: Nein.

 

Noch einmal kurz zum VEMA-Konzept: das ist kein grundsätzlich schlechter Tarif, aber es gibt eben einige deutliche Schwachstellen, die sind von polydeikes und mir auch benannt worden. Jetzt kann ich nicht beurteilen, welche Sondervereinbarungen oder Ergänzungen zum Bedingungswerk evtl. bestehen. Unter Umständen müsste man das Angebot dann noch einmal neu bewerten. Stand jetzt würde ich von diesem Tarif ebenfalls Abstand nehmen, auch wenn er einige durchaus positive Aspekte bietet.

In die engere Auswahl sollten dazu noch noch die jeweiligen Hochleistungstarife der Interrisk und Interlloyd, auch die Degenia, AXA, Konzept & Marketing oder Domcura bieten mehr oder weniger hochwertige Tarife an.

 

 

 

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highline

@Matthew:

Warum soll man die VS höher ansetzen, als sie tatsächlich ist?

 

Ich persönlich finde die Schadenbearbeitung bei AXA, K&M sowie Domcura nicht gut genug...

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Daher: Im Zweifelsfall, nicht grundsätzlich. Nicht jeder Versicherer stellt zusätzlich auf die WoFIV ab, nicht jeder Kauf- oder Mietvertrag entspricht dem aktuellen Ausbauzustand. Gehe ich nun als VN hin und versuche, die Wohnfläche exakt zu bestimmen, kann mich auch hier der Fehlerteufel befallen. Dann darf die Frage erlaubt sein: Möchte ich eine niedrigere Entschädigung in Kauf nehmen oder lieber eine Prämie , die etwas höher ist als vielleicht nötig.

Diese Problematik trifft nicht auf jeden Einzelfall zu, daher auch "im Zweifelsfall".

Ob sich der TO nun auf unsere persönlichen Erfahrungen mit diversen Schadenabteilungen verlassen sollte? Ich halte das nicht für zielführend.

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