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dw_

Teilverkauf: Verlust / Gewinn berechnen

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dw_
· bearbeitet von dw_

Hallo zusammen,

 

ich kaufe die gleichen Aktien zu unterschiedlichen Zeitpunkten und verkaufe sie später wieder vereinzelt. Wie wird Verlust & Gewinn berechnet?

 

Beispiel 1 in dieser Reihenfolge:

Kauf 1 Aktie zu 100 EUR

Kauf 1 Aktie zu 50 EUR

Verkauf 1 Aktie zu 50 EUR

Habe ich hier fürs Finanzamt 50 EUR Verlust, 25 EUR Verlust oder 0 EUR Verlust?

Beispiel 2 in dieser Reihenfolge:

Kauf 1 Aktie zu 100 EUR

Kauf 1 Aktie zu 50 EUR

Verkauf 1 Aktie zu 100 EUR

Habe ich hier fürs Finanzamt 50 EUR Gewinn, 25 EUR Gewinn oder 0 EUR Gewinn?

 

Kern der Frage: Welcher Preis zählt? Der gewichtete mittlere Kaufpreis des Depot-Postens und der aktuelle Verkaufspreis?

Bislang habe ich immer vollständig verkauft, sodass ich keine Rechnung dazu habe.

Hintergrund ist, dass ich keine Lust mehr auf kurzfristige Anlagen habe und längerfristig mit Steueroptimierung gegen Jahresende verkaufen möchte (Gewinn absenken oder anheben).

 

Optimal wäre ein Verweis auf den entsprechenden Paragraphen in der Primärliteratur, leider lässt sich die schwer lesen ohne sie auswendig zu kennen da überall auf Paragraphen verwiesen wird ohne deren Inhalt zu nennen.

 

Danke für eure Antworten!

 

Grüße

dw

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Ramstein

First in, first out.

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Yerg

Optimal wäre ein Verweis auf den entsprechenden Paragraphen in der Primärliteratur, leider lässt sich die schwer lesen ohne sie auswendig zu kennen da überall auf Paragraphen verwiesen wird ohne deren Inhalt zu nennen.

So schwer ist das nicht zu finden, es gibt im Einkommensteuergesetz ja im Wesentlichen nur einen Paragraphen, in dem Kapitaleinkünfte geregelt sind.

§20 Abs. 4 Satz 7 EStG:

"Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden."

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dw_
· bearbeitet von dw_

Wow, danke für die schnellen Antworten!

Also bleibt es nicht aus, eine Schattentabelle zu führen um den Überblick zu behalten. In meinem Depot wird mir als Einstandspreis nur der gewichtete Mittelwert von einem Wertpapier angezeigt.

Im EStG habe ich gestern Abend schon gelesen, habe es aber nicht ganz zuordnen können was dort geschrieben steht. (§43 f.)

 

Demzufolge wäre es für Beispiel 1: 50 EUR Verlust, Beispiel 2: 0 EUR Gewinn

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