fernzeit Mai 27, 2016 Hallo miteinander, meine Lebenspartnerin hat 2006 eine Wunschpolice abgeschlossen. Der Vertrag ist mir jetzt in die Finger gekommen und so hab ich mir hier im Forum einiges zu diesem Thema durchgelesen. Den Vertrag wollen wir jetzt schnellstmöglich kündigen, um die Verluste nicht noch größer werden zu lassen. Wozu ich im Forum keine Informationen gefunden habe ist das Thema Widerruf der Wunschpolice aufgrund einer fehlerhafter Belehrung. Hat hier jemand Erfahrungen? Kann jemand sagen, ob die DVAG-Verträge in der Vergangenheit auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten haben und daher laut BGH-Urteil auch noch in Nachhinein widerrufen werden können? Vielen Dank im Voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag