odensee Juni 3, 2016 Nach 10 Jahren, Rentenbeginn, 1/3 auszahlen lassen. Der Rest fällt unter Kleinbetragsrente, kann also auch ausgezahlt werden, anstatt monatliche Auszahlungen. Bist du sicher, dass die Kleinbetragsregelung auch nach der Teilauszahlung von 30% gilt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
togi1234 Juni 4, 2016 Nach 10 Jahren, Rentenbeginn, 1/3 auszahlen lassen. Der Rest fällt unter Kleinbetragsrente, kann also auch ausgezahlt werden, anstatt monatliche Auszahlungen. Bist du sicher, dass die Kleinbetragsregelung auch nach der Teilauszahlung von 30% gilt? Meine ich so gelesen zu haben.... Aber ich könnte ja auch nur 3- 4 Jahre sparen, dann wäre ich auf der sicheren Seit, d.h. auch ohne 30 % Kapitalauszahlung würde das unter die Kleinbetragsrente fallen. Bedeutet: 3 Jahre gespart (3600,-- eingezahlt, Zulagen 2100,--, Zinsen/ Rendite..) ergibt 6000,-- - nach 10 Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 4, 2016 Selbst wenn das so funktioniert: woher weißt du, dass ein Schlupfloch in einer Ausnahme noch in 10 Jahren bestehen wird? Gesetzliche Rahmenbedingungen werden immer mal wieder verändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
togi1234 Juni 4, 2016 Selbst wenn das so funktioniert: woher weißt du, dass ein Schlupfloch in einer Ausnahme noch in 10 Jahren bestehen wird? Gesetzliche Rahmenbedingungen werden immer mal wieder verändert. Ja, das sind auch meine Bedenken. Die Regierung ist absolut unzuverlässig, zumindest gegenüber den Bürgern. Was heute gilt und Gesetz ist, kann morgen - trotz bestehender Verträge - geändert werden (siehe auch Kapital LV). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag