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Gertjes

Riester Freundin - Zulage falsch berechnet?

Empfohlene Beiträge

Gertjes
· bearbeitet von Gertjes

Hallo zusammen,

 

ich habe eine allgemeine Frage zur Berechnung der Zulage.

 

Meine Freundin hat Riester.

 

Wir haben am 2.12.2015 Nachwuchs bekommen.

 

SV-Brutto Vorjahr war über Beitragsbemessungsgrenze.

 

Wir haben nun von der DWS 130,26 Euro gutgeschrieben bekommen. Sonst gab es immer 154 Eur.

 

Wir haben bisher keine Kinderzulage erhalten, die steht uns doch zu für 2015?

 

1646 Euro hat sie letztes Jahr eingezahlt (2100-154-300).

 

Was sagt ihr? Haben wir alles richtig gemacht um die vollen 154 Euro plus 300 Kizu zu erhalten?

 

Danke vorab!

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tyr
· bearbeitet von tyr

Welche Antwort hast du auf diese Frage von der DWS bekommen? Du bezahlst die doch dafür, also sollen die sich kümmern...

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Matthew Pryor

Auch eine Kinderzulage möchte beantragt werden.

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polydeikes

Tjo, vermutlich den Dauerzulagenantrag nicht aktualisiert.

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Kezboard
· bearbeitet von Kezboard

Meine Freundin hat Riester.

Das liest sich ja wie eine schwere Krankheit .... :blink:

 

Zum Glück hat sie nicht "Rürup" ...

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Joseph Conrad

Die Zulagen habt ihr ja wohl beantragt. Sie hat wahrscheinlich weniger als 4 % vom Brutto gespart. Dann werden die Zulagen anteilig gekürzt.

 

 

Gruß

Joseph

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no sleep

Sofern ihr den Dauerzulagenantrag entsprechend geändert habt wird die Kinderzulage für 2015 erst im Jahr 2016 dem Riesterkonto gutgeschrieben. Es war also falsch schon in 2015 300 EUR weniger einzuzahlen.

Da über der BBG verdient wurde wäre für die volle Zulage 1946 EUR Eigenleistung erforderlich, die nicht in vollem Umfang erbracht wurde. Folglich wurde die Zulage entsprechend gekürzt.

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polydeikes

Käse.

 

§66 Abs. 2 EStG ...

 

(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

 

Das Kind wurde am 2.12.2015 geboren. Also lag 2015 sehr wohl Anspruch auf Kinderzulage vor.

 

Siehe §85 Abs. 1 EStG ...

 

(1) Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird, jährlich 185 Euro. Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro.

 

---

 

Die Berechnung ist korrekt!

 

1646 Euro hat sie letztes Jahr eingezahlt (2100-154-300).

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no sleep

@polydeikes:

Sofern ihr den Dauerzulagenantrag entsprechend geändert habt wird die Kinderzulage für 2015 erst im Jahr 2016 dem Riesterkonto gutgeschrieben.

Den Anspruch für 2015 habe ich überhaupt nicht bestritten. Sämtliche Zulagen werden aber immer erst im Folgejahr (nach Zufluss von der Zulagenstelle) dem Konto gutgeschrieben. Somit wurde für 2015 eine Sparleistung von 1800 EUR (1646 EUR Eigenleisung + 154 EUR Zulage für 2014 ) erbracht, was nicht ausreicht um für 2015 die volle Zulage zu erhalten.

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polydeikes

Es spielt keine Rolle, wann die Zulage gutgeschrieben wird. Zulagen werden immer im Folgejahr gut geschrieben (§88 EStG), das hat absolut nichts mit der Berechnung des Mindeseigenbeitrags (§86 EStG) zu tun. Da gibt es auch nichts zu diskutieren oder zu "wennen" oder zu "abern". Die Normen hab ich doch klipp und klar benannt.

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no sleep

@polydeikes: Habe auf deine Anregung hin nochmal nachgelesen - Du hast völlig recht, mea culpa. Mir persönlich stellt sich zwar jetzt die Frage, was mit den Zulagen im ersten Jahr des Rentenbezugs (für des letzte Jahr der Beitragsphase) passiert, aber das ist an dieser Stelle wohl OT.

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Bei einem "abgerechneten" Vertrag erfolgt vereinfacht gesagt die Übermittlung eines "abschließenden" Datensatzes. Das ermöglicht formal die direkte Gutschrift, real wird aber erst später "gebucht".

 

Grundsätzlich passiert bei einem Übertrag das Gleiche.

 

Gibt aber natürlich auch Anbieter, die permanent zu blöd sind. Meine Hitliste "zu blöd für Überträge" führt BHW an ...

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