londonerkauft Mai 22, 2016 Hallo zusammen, ich habe mal eine etwas speziellere Frage für euch aber hoffe dass es hier einige Experten gibt die mir vielleicht weiterhelfen können. Mein Name ist Peter und ich wohne momentan in London und würde gerne eine Wohnung in Deutschland zum vermieten kaufen. Mein Einkommen ist in Pfund und ich werde in England besteuert, jedoch habe ich auch Vermögenswerte in Euro. Ich habe mit ein paar Banken bzgl. eines Kredites hierfür gesprochen doch mir wurde gesagt dass es seit Ende März die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie gibt die besagt dass man bei Einkommen und Wohnsitz in einem EU land in einer Währung anders als dem Euro das unwiderrufbare Recht hat den Kredit bei bestimmten Bedingungen in Pfund umzuwandeln. Aufgrund dessen konnte ich leider bislang keine Bank finden die sich hier Bereiterklären würde mit mir zusammenzuarbeiten da sie dieses Risiko nicht eingehen wollen dass ich irgendwann den Kredit umwandle (was ich nicht vorhabe, aber leider auch nicht auf dieses Recht verzichten kann legally). Wenn ich es richtig verstehe gäbe es sogar einen workaround; dieser wäre wenn man belegt dass der Grossteil des Vermögens sowieso in Euro liegt (was bei mir auch der Fall wäre), doch leider muss hierfür auch die Bank den ersten Schritt machen um so eine Lösung generell zu pushen. Dachte mir ich stosse mal hier in dem Forum die Diskussion an in der Hoffnung nicht der einzige mit diesem Problem zu sein. Würde mich freuen eure Erfahrungen zu hören ob hier vllt sogar schon jemand eine Lösung mit seiner Bank oder einem Bankenvermittler gefunden hat. Freue mich auf jeden Hinweis. Vielen Dank und viele Gruesse Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla Mai 22, 2016 Hallo, du hast Recht. Hier mal der Auszug aus dem Gesetz. Derzeit sind jedoch noch die Auslegungen und Anwendugen des Gesetzes bei den meisten Banken und Sparkassen noch sehr unklar. Eine theorethische Möglichkeit wäre es jedoch einen Privatkredit aufzunehmen (Bonität vorausgesetzt).Zinsen sind natürluch deutlich höher. Kommt auch darauf an, wie hoch der Kaufpreis der Immobilie ist. Ob es da steuerliche Probleme gibt ist aus kann ich nicht sagen. Darf ich fragen warum du aus England heraus eine deutsche Wohnung kaufen möchtest? Spätere Eigennutzung? (4) Bei einem Vertrag über ein Immobiliar- Verbraucherdarlehen in Fremdwährung gemäß § 503 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, hat der Darlehensgeber den Darlehens- nehmer unverzüglich zu informieren, wenn der Wert des noch zu zahlenden Restbetrags oder der Wert der regelmäßigen Raten in der Landes- währung des Darlehensnehmers um mehr als 20 Prozent gegenüber dem Wert steigt, der bei Zugrundelegung des Wechselkurses bei Ver- tragsabschluss gegeben wäre. Die Information 1. ist auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, 2. hat die Angabe über die Veränderung des Restbetrags in der Landeswährung des Dar- lehensnehmers zu enthalten, 3. hat den Hinweis auf die Möglichkeit einer Währungsumstellung aufgrund des § 503 und die hierfür geltenden Bedingungen und gegebenenfalls die Erl äuterung weiterer Mög- lichkeiten zur Begrenzung des Wechselkurs- risikos zu enthalten und 4. ist so lange in regelmäßigen Abständen zu er- teilen, bis die Differenz von 20 Prozent wieder unterschritten wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Mai 23, 2016 Vielleicht sind die Banken nach der Abstimmung weniger zugeknöpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
murks86 Mai 24, 2016 Wäre es denn alternativ auch denkbar den Kredit in Pfund aufzunehmen und direkt in Euro zu tauschen? Dann hättest Du das Wechselkursrisiko zumindest mal bzgl. deines Gehalts ausgeschaltet (der Kredit läuft in Pfund und deine Bezahlung auch). Da Du ja weiter in UK wohnen und arbeiten würdest, hättest Du dann ja auch kein Recht den Kredit umgekehrt mal in EUR zu konvertieren. Das sollte dann auch für die Banken ein gangbarer Weg sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag