B2BFighter Mai 20, 2016 · bearbeitet Mai 20, 2016 von B2BFighter Die betriebliche Altersversorgung in Form einer Pensionskasse wankt ! Auf der Jahrespressekonferenz warnte die BaFin vorige Woche vor Schieflagen bei Pensionskassen. Nun gibt es erste konkrete Informationen zu den Maßnahmen und den möglicherweise Betroffenen. Quelle: http://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1[aid]=339818&cHash=c85232a7fefc19150e6de9bb61ec687c Der Sicherungsfonds Protektor sollte die Rücklagen schon mal aufstocken: Anbei die Auflistung der Pensionskassen, welche bereits in Maßnahmen eingeleitet haben (Stand 20.05.2016): 1.) neue Leben Pensionskasse/Talanx (Vermögen Stand 31.12.2014: 1.568.990.000 € ) 2.) BVV, das Branchenversorgungswerk der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute (Vermögen Stand 31.12.2014 25.117.000.000 €) 3.) Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH (Vermögen Stand 31.12.2014: ca.: 170.000.000 €) 4.) Die ERGO Pensionskasse (Vermögen unbekannt) Mal abgesehen davon wurden in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes sowohl bei den Ländern, den Kommunen und auch beim Bund heftige Beitragserhöhungen für die Arbeitnehmerseite beschlossen, bei gleich bleibender Leistung. Richtig rosig sehen die ZVKs und die VBL also auch nicht aus). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
grapf111 Mai 20, 2016 · bearbeitet Mai 20, 2016 von lausbua Die zweite Säule der Altersversorgung (betriebliche Altersversorgung) wankt ! Dient die Aussage zur Steigerung der Weiterlesmotivation oder siehst Du die komplette Schicht 2 wirklich in Gefahr? Wenn ja würden mich deine Gedanken dazu interessieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 20, 2016 Statt eines obskuren Werbe(?)links hier mal zu etablierten Presse: Frankfurter Rundschau: Bafin sorgt sich um Pensionskassen Es wurde aber auch schon 2012 gesagt, dass das Problem 2014 voll durchschlägt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 20, 2016 · bearbeitet Mai 20, 2016 von polydeikes Dient die Aussage zur Steigerung der Weiterlesmotivation oder siehst Du die komplette Schicht 2 wirklich in Gefahr? Wenn ja würden mich deine Gedanken dazu interessieren. Pensionskassenprobleme sind keine bAV Probleme. BAV Probleme sind keine Schicht 2 (bAV + Riester) Probleme. Pensionskassenprobleme beruhen in der Regel auf zwei einfachen Umständen: a - Rechnungsgrundlagen aus den 70ern b - massive Mittelzuflüsse oder sogar Neugründung erst im Zuge der 2000er / 2005 ... somit in der ersten Niedrigszinsphase des Jahrtausends Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Mai 20, 2016 · bearbeitet Mai 20, 2016 von B2BFighter Die zweite Säule der Altersversorgung (betriebliche Altersversorgung) wankt ! Dient die Aussage zur Steigerung der Weiterlesmotivation oder siehst Du die komplette Schicht 2 wirklich in Gefahr? Wenn ja würden mich deine Gedanken dazu interessieren. Mir ist schon klar, dass ich hier sehr überspitzt formuliert habe und die 2. Säule der betrieblichen Altersvorsorge aus 5 verschiedenen Durchführungswegen besteht und wir hier nur über die 5. Variante reden. Und die Direktzusage, Unterstützungskassen, Direktversicherungen und die Pensionsfonds nicht betroffen sind. Aber was passiert denn wenn für die Pensionskassen die Sanierungsklausel nicht mehr genügt? Die erlaubt, ja zwingt dazu, Leistungen zu kürzen, wenn sie nicht durch eigene Mittel gedeckt werden könnten. In den meisten Fällen sollte dann der der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz für die Leistungen an seine Mitarbeiter einstehen. Das geht aber aber nur, wenn es den Arbeitgeber noch gibt und er finanziell in der Lage dazu ist. Ich denke das eher Pensionsfonds Schwierigkeiten haben, die von vielen kleinen Arbeitgebern gemeinschaftlich gegründet worden sind. Und genau diese Arbeitnehmer der Mittelständler werden sich umschauen, wie ihre Leistungen der 2 Säule dahinschmelzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 20, 2016 Könntest du die Threadüberschrift "Schieflage Pensionskassen" und die Pauschalbehauptung "Die zweite Säule der Altersversorgung (betriebliche Altersversorgung) wankt !" entfernen? Beide Aussagen treffen in ihrer Pauschalität nicht zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shiller Mai 20, 2016 Wieso denn jetzt auf einmal die Pensionsfonds? Für Pensionskassenverordnungen besteht keine Beitragspflicht in den Pension-Sicherungs-Verein (PSV). Bei Pensionsfonds kommen schon mal 20% des Teilwertes von Pensionsverpflichtungen in den Topf. Kleine Pensionskasen unterliegen sowieso schon eh und je der Einzelaufsicht druch das BaFin. Pensionsfonds sind viel freier in der Finanzanlage. Haben, soweit richtig im Hinterkopf, eine maximal mögliche Aktienquote von 90%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 20, 2016 Kleine Pensionskasen unterliegen sowieso schon eh und je der Einzelaufsicht druch das BaFin. Ist das diese Unterscheidung, ob eine Pensionskasse reguliert oder dereguliert ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Mai 20, 2016 Könntest du die Threadüberschrift "Schieflage Pensionskassen" und die Pauschalbehauptung "Die zweite Säule der Altersversorgung (betriebliche Altersversorgung) wankt !" entfernen? Beide Aussagen treffen in ihrer Pauschalität nicht zu. erledigt ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shiller Mai 20, 2016 Kleine Pensionskasen unterliegen sowieso schon eh und je der Einzelaufsicht druch das BaFin. Ist das diese Unterscheidung, ob eine Pensionskasse reguliert oder dereguliert ist? Verstehe nicht ganz genau die Frage. Größere Kassen sind in der Regel dereguliert und unterliegen ähnlich wie Versicherungen nicht der Einzelaufsicht. Die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen, ab wann eine Einzelaufsicht entfällt, kenne ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Mai 20, 2016 Es gibt auch große regulierte Kassen ... Der Unterschied liegt darin, dass die Wettbewerbspensionskassen (fast jeder Lebensversicherer hat oder hatte eine Pensionskassentochter) dereguliert sind. Denen fehlt somit auch eine Sanierungsklausel etc. Die alten (Firmen- ) Pensionskassen sind oft reguliert (bzw. wieder reguliert) und haben Sanierungsmöglichkeiten durch Reduktion von Renten, Nachschuß Arbeitgeber. Sie stehen in der Regel aber auch nur den AN der jeweiligen Trägerunternehmen bzw. Trägerkonzernen offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Mai 27, 2016 Eine Übersicht, wer bereits noch alles betroffen ist: Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG Pensionskasse VERKA der Evangelischen Kirche Pensionskasse des staatlichen Fernsehsenders ZDF Versorgungskasse für Bauarbeiter Pensionskasse bayerische Stahlwerk Maxhütte Pensionskasse Anlagenbauer Babcock Borsig Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-pensionskassen-senken-die-zinsen/13633658.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 27, 2016 · bearbeitet Mai 27, 2016 von tyr Scherst du mit dieser Aufzählung nicht ein bischen viel über einen Kamm? Ich sehe das nüchterner. Eine Kasse senkt den Rechnungszins für Neuverträge, Bestandsverträge bleiben unverändert. Andere Kassen haben in der Vergangenheit schon die Rechnungszinsen gesenkt, wiederum eine weitere senkt Garantien für bestimmte Beitragszahler. Im Titel deines verlinkten Beitrags steht "Pensionskassen senken die Zinsen". Das trifft es zusammengefasst meines Erachtens viel eher, als die genannten Kassen mit in einen Topf zu werfen zu der Aussage "ist in Schieflage geraten". Das mit den Zinssenkungen wird voraussichtlich noch einige Zeit so weiter gehen (müssen) und nicht nur Pensionskassen betreffen, sondern alle möglichen Formen von Verträgen, die vergangene höhere Zinsanlagerenditen in ein Finanzierungskonzept eingebaut haben. Das bedeutet noch lange nicht, dass da dann gleich etwas "wankt" oder sogar "in Schieflage" gerät. Das sind aus meiner Sicht eher die erwartbaren Folgen der Umverteilung durch die Niedrigzinsphase. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 27, 2016 Banken in Schieflage, Tagesgeldzinsen sinken seit Jahren dramatisch, bei der Bafin ist auch ein Sack Reis von der schiefen Bank gefallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Mai 30, 2016 Scherst du mit dieser Aufzählung nicht ein bischen viel über einen Kamm? Ich sehe das nüchterner. Eine Kasse senkt den Rechnungszins für Neuverträge, Bestandsverträge bleiben unverändert. Andere Kassen haben in der Vergangenheit schon die Rechnungszinsen gesenkt, wiederum eine weitere senkt Garantien für bestimmte Beitragszahler. Das man das ganze nüchtern betrachten kann, sehe ich auch so. Aber keinesfalls bleiben Bestandsverträge unverändert! Es gilt bei einigen ZVKs inzwischen, dass für jeden neuen Euro vom Bestandskunden als auch vom Neukunden nur noch ein geringer Garantiezins (z.B 0,5%) gilt. Zudem besteht bei vielen ZVKs kein Rechtsanspruch auf Nachschüsse durch die Träger, so dass die ZVKs bald nur noch Leistungskürzungen für die Versicherten durchführen können. Und diese Leistungskürzungen betreffen auch die Bestandskunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 1, 2016 Scherst du mit dieser Aufzählung nicht ein bischen viel über einen Kamm? Ich sehe das nüchterner. Eine Kasse senkt den Rechnungszins für Neuverträge, Bestandsverträge bleiben unverändert. Andere Kassen haben in der Vergangenheit schon die Rechnungszinsen gesenkt, wiederum eine weitere senkt Garantien für bestimmte Beitragszahler. Das man das ganze nüchtern betrachten kann, sehe ich auch so. Aber keinesfalls bleiben Bestandsverträge unverändert! Es gilt bei einigen ZVKs inzwischen, dass für jeden neuen Euro vom Bestandskunden als auch vom Neukunden nur noch ein geringer Garantiezins (z.B 0,5%) gilt. Zudem besteht bei vielen ZVKs kein Rechtsanspruch auf Nachschüsse durch die Träger, so dass die ZVKs bald nur noch Leistungskürzungen für die Versicherten durchführen können. Und diese Leistungskürzungen betreffen auch die Bestandskunden. Und da ist es passiert: Nach Informationen der Süddeutschen wird die Neue Leben Pensionskasse die Rechnungsgrundlagen für bestehende Verträge mit Zustimmung der Bafin ändern und den bei Vertragsschluss eigentlich zugesagten Garantiezins von 3,25 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent senken. Betroffen seien rund 10.000 Arbeitgeber mit etwa 80.000 Arbeitnehmern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Juni 1, 2016 · bearbeitet Juni 1, 2016 von andjessi Und da ist es passiert: Nach Informationen der Süddeutschen wird die Neue Leben Pensionskasse die Rechnungsgrundlagen für bestehende Verträge mit Zustimmung der Bafin ändern und den bei Vertragsschluss eigentlich zugesagten Garantiezins von 3,25 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent senken. Betroffen seien rund 10.000 Arbeitgeber mit etwa 80.000 Arbeitnehmern. Es betrifft aber nur neue Beiträge ab 2017. Das ist jetzt ja nicht wirklich was besonderes. Das gibt es doch immer mal wieder bei Pensionskassen. Die KZVK meiner Frau hat das zu Beginn des Jahres in ihrer freiwilligen Versicherung auch gemacht. Aus meiner Sicht ist das Vorgehen auch besser, als sehenden Auges gegen die Wand zu fahren. Immerhin gibt es auf die eingezahlten Beiträge weiterhin die 3,25%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 1, 2016 · bearbeitet Juni 1, 2016 von B2BFighter Und da ist es passiert: Nach Informationen der Süddeutschen wird die Neue Leben Pensionskasse die Rechnungsgrundlagen für bestehende Verträge mit Zustimmung der Bafin ändern und den bei Vertragsschluss eigentlich zugesagten Garantiezins von 3,25 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent senken. Betroffen seien rund 10.000 Arbeitgeber mit etwa 80.000 Arbeitnehmern. Es betrifft aber nur neue Beiträge ab 2017. Das ist jetzt ja nicht wirklich was besonderes. Das gibt es doch immer mal wieder bei Pensionskassen. Die KZVK meiner Frau hat das zu Beginn des Jahres in ihrer freiwilligen Versicherung auch gemacht. Aus meiner Sicht ist das Vorgehen auch besser, als sehenden Auges gegen die Wand zu fahren. Immerhin gibt es auf die eingezahlten Beiträge weiterhin die 3,25%. Ich sehe diese Vorgehensweise kritisch! Denn insbesondere jüngere Versicherte (deren Verträge noch viele Jahre laufen) werden diese Auswirkungen heftig zu spüren bekommen. Für diese fallen die Betriebsrenten im Schnitt um über 14% niedriger aus als bislang in Aussicht gestellt. Das hat sogar ein Sprecher der Neue Leben Pensionskasse bestätigt. Für mich ist das absolut kein Bestandsschutz, wenn man von heute auf morgen die in Aussicht gestellte Rente um 14% kürzt, obwohl der Angestellte alle Pflichten erfüllt hat und die vereinbarten Geldbeträge über Jahre abgeführt hat. Fraglich ist zudem, was passiert wenn der Garantiezins am 01.01,2017 auf 0,9% sinkt. Dann wird die Neue Leben Pensionskasse sicherlich nicht bei 1,25% bleiben. In solchen Fällen müsste den Angestellten ab 01.01.2017 das Recht eingeräumt werden, sein Geld in einer anderen Pensionskasse oder Vorsorgeart weiter anzusparen. Geht das nicht, müsste wenigstens der Vertrag ruhend zu stellen sein. Mir ist schon klar, je weniger Geld fließt, desto schwieriger wird es für die Pensionskasse die Altlasten der Bestandskunden mit 3,25% Garantiezins zu bezahlen. Ist keine einfach Situation und die Pensionskassen sind evtl. auch nur die Vorboten für die Lebensversicherungen und PKVen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von B2BFighter BVV Versogungskasse des Bankgewerbes plant Leistungskürzungen für 351.000 Arbeitnehmer Die in den letzten Wochen verschickte Standmitteilung der BVV Versogungskasse des Bankgewerbs sollten sich Versicherte gut aufheben. Künftige Renteninformationen könnten für einige Versicherte wesentlich schmaler ausfallen. Denn die nach eigenen Angaben größte Pensionskasse der Finanzbranche plant Einschnitte in die Leistungsversprechen der Sparer, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung als erste heute berichtet. Demnach sollen Arbeitnehmer künftig rund ein Viertel weniger Rente aus ihrer betrieblichen Altersversorgung erhalten oder rund 32 Prozent mehr einzahlen, um das einst angestrebte Rentenniveau zu halten. Ursachen für die Einschnitte seien die Niedrigzinsphase sowie Kursschwankungen. Beschlossen werden könnten die Sparmaßnahmen bei einer Mitgliederversammlung am 24. Juni in Frankfurt. "Die geplanten Änderungen betreffen regelmäßig Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 erstmalig geschlossen wurden", stellt der BVV auf seiner Internetseite klar: "Danach abgeschlossene Verträge haben bereits niedrigere Rechnungszinssätze und werden nicht verändert." Ausgleich durch zusätzliche Einzahlungen möglich Konkret plant man eine Kürzung des Rentenfaktors: Beiträge eines Arbeitnehmers werden mit diesem Faktor multipliziert und als "Rentenbaustein" gutgeschrieben. Die Summe der Bausteine ergibt die spätere Rente. Betrug der Rentenfaktor in der Tarifgemeinschaft A etwa bislang 11,45 Prozent, soll er ab 2017 auf 8,7 Prozent gesenkt werden - eine Absenkung um rund 24 Prozent. Um die Leistungskürzungen auszugleichen, könnten Sparer oder deren Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag einzahlen. Dieses Beitragsplus liegt laut einem BVV-Beispiel bei 31,6 Prozent für die Tarifgemeinschaft A. Der BVV zählt rund 351.000 versicherte Arbeitnehmer. Renten erhalten rund 107.000 Versicherte. 760 Unternehmen sind Mitglied der Pensionskasse. Quelle https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=273&tx_ttnews%5Btt_news%5D=14826&cHash=7e78bea5c8b467249c0dd441deb6eba6 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von Ramstein Ich finde diese Meldung ist etwas vorsätzlich irreführend. In dem FAZ-Artikel steht es klarer: Deshalb schlage die Pensionskasse ihnen vor, die aus zukünftigen Zuwendungen resultierenden Zinsverpflichtungen für die Kasse zu reduzieren. Das betreffe die Leistungspläne mit einem kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent. Das sind also offenbar nicht alle, aber doch eine erhebliche Größenordnung. Die Ankündigung soll heißen: Anwartschaften auf Rentenzahlungen, die in der Vergangenheit erworben wurden, bleiben bestehen – hingegen sollen die Kunden der Pensionskasse mit den entsprechenden Verträgen für die künftigen Einzahlungen („Zuwendungen“) im Alter weniger Rente erhalten, als sie bislang eingeplant haben und als vereinbart war. Stichtag für die Veränderungen soll der 1. Januar 2017 sein. „Durch die Absenkung der Rentenfaktoren verringert sich die Rentenleistung, resultierend aus Zuwendungen, die nach dem 1. Januar 2017 gezahlt werden, um 24,01 Prozent“, schreibt die Pensionskasse. Konkret: bis 31.12.2016 erworbene Ansprüche sind nicht betroffen. Nachtrag: Da auch der verlinkte Artikel die Wirkung ausschließlich für die Zukunft verschweigt, ist die Unklarheit wohl eher Vorsatz von Seiten der "unabhängigen Altersvorsorge-Berater". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 14, 2016 · bearbeitet Juni 14, 2016 von B2BFighter Ich finde diese Meldung ist etwas vorsätzlich irreführend. In dem FAZ-Artikel steht es klarer: Deshalb schlage die Pensionskasse ihnen vor, die aus zukünftigen Zuwendungen resultierenden Zinsverpflichtungen für die Kasse zu reduzieren. Das betreffe die Leistungspläne mit einem kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent. Das sind also offenbar nicht alle, aber doch eine erhebliche Größenordnung. Die Ankündigung soll heißen: Anwartschaften auf Rentenzahlungen, die in der Vergangenheit erworben wurden, bleiben bestehen – hingegen sollen die Kunden der Pensionskasse mit den entsprechenden Verträgen für die künftigen Einzahlungen („Zuwendungen“) im Alter weniger Rente erhalten, als sie bislang eingeplant haben und als vereinbart war. Stichtag für die Veränderungen soll der 1. Januar 2017 sein. „Durch die Absenkung der Rentenfaktoren verringert sich die Rentenleistung, resultierend aus Zuwendungen, die nach dem 1. Januar 2017 gezahlt werden, um 24,01 Prozent“, schreibt die Pensionskasse. Konkret: bis 31.12.2016 erworbene Ansprüche sind nicht betroffen. Nachtrag: Da auch der verlinkte Artikel die Wirkung ausschließlich für die Zukunft verschweigt, ist die Unklarheit wohl eher Vorsatz von Seiten der "unabhängigen Altersvorsorge-Berater". Vielen Dank für den FAZ Artikel: Dieser sagt aus: Pensionskassen haben häufig einen Rechnungszins von mehr als 3 Prozent in ihren Verträgen festgeschrieben. Da der Wiederanlagezins in einer Phase sehr niedriger Kapitalmarktzinsen geringer ist, wird auf jeden Euro, der von Pensionsanwärtern eingesammelt wird, ein rechnerischer Verlust erzielt. Aus Gründen des Vermögensschutzes können die Pensionskassen nur die künftigen Leistungen senken, die aus den Beitragszahlungen resultieren. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es unterschiedliche Schutzniveaus: 1.) Am besten geschützt sind Pensionszahlungen an ehemalige Beschäftigte, die heute schon im Rentenbezug sind. Sie sind praktisch unantastbar. 2.) Kaum angreifbar sind die Leistungen, die aus schon geleisteten Beitragszahlungen („past services“) folgen. Hier müssen für Eingriffe schon schwerwiegende Gründe wie eine drohende Insolvenz vorliegen. 3.) Am ehesten möglich ist es (wie im Fall der BVV), das Verhältnis von Beitrag und Leistung kommender Zahlungen zu verändern („future services“). ____________ Auf gut Deutsch - so viel wie möglich noch in 2016 einzahlen oder dieses Jahr in Rente gehen ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas900 Juni 14, 2016 Ich hatte das Vergnügen Pensionsrückstellungen für öffentliche Dienstherren zu berechnen und "Schieflage" ist durchaus eine Begrifflichkeit, die mir in den Sinn kommt. Es gab im öffentlichen Dienst in den 70er Jahren große Verbeamtungswellen. Das war vor den Zeiten der Doppik im öffentlichen Haushalt, vor der periodengerechten Zuordnung von Ausgaben wie sie heute im neuen kommunalen Finanzmanagement stattfindet. Wir sehen uns heute einer großen Anzahl von Beamten gegenüber, die um die 50-60 ist sukzessive in Pension gehen wird. Erst seit ca. 2005 bilden die Kommunen für diesen Personenkreis Rückstellungen und merken wie teuer Pensionszahlungen sind. In der Folge knapper Kassen wurden viele Einsparungen vorgenommen um Pensionslasten und generell Ausgaben im Beamtenbereich zu senken. Der Versorgungssatz wurde gesenkt, Weihnachtsgelder gekürzt, Urlaubsgelder gestrichen, Besoldungsrunden ausgesetzt, Arbeitszeiten erhöht etc. Das Grundproblem der Pensionsrückstellung ist aber der exponentielle Anstieg der Rückstellungssumme im Alter aufgrund der Abzinsung. Viele Pensionskassen gehen von Teilwertberechnungen aus, die eine Abzinsung von bis zu 5% unterstellen! Überflüssig zu sagen, dass eine Verzinsung von 5% des zurückgestellten Betrages natürlich nicht erreichbar ist. Immerhin: Die Pensionsrückstellungen werden in 15 bis 20 Jahren vermutlich sogar wieder sinken wenn der große Berg der heute 50 und 60 jährigen in Pension ist. Für mich ist das aber keine vernünftige Besoldungs- und Pensionspolitik. Die Beamten von heute und morgen tragen die Versäumnisse von gestern, weil gestern der Statt nicht ausreichend Geld für Pensionen zurücklegen wollte. Im Gegenteil, es wurde gezielt verbeamtet um die Renteneinzahlungen für Tarifbeschäftigte zu sparen. Heute stellt man fest: Oh mist wir müssen dafür aber jetzt die Pensionen bezahlen. Und das Ergebnis (egal ob bei Rente, Pension oder Versicherung) lautet leider immer: Leistungskürzung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Juni 14, 2016 Konkret: bis 31.12.2016 erworbene Ansprüche sind nicht betroffen. Nachtrag: Da auch der verlinkte Artikel die Wirkung ausschließlich für die Zukunft verschweigt, ist die Unklarheit wohl eher Vorsatz von Seiten der "unabhängigen Altersvorsorge-Berater". Na dann ist ja alles gut! Die einst vertraglich zugesagten Leistungen werden nur für zukünftige Beiträge gekürzt. Mir ist schon klar, dass solche Änderungen im Kleingedruckten der Verträge bzw. sogar in Gesetzestexten verankert sind. So weit ich mich erinnere sogar auch für schon erworbene Ansprüche, um die Versicherungswirtschaft vor Pleiten zu schützen. Also weiter kräftig abschließen: BaV und natürlich Rentenversicherungen allemal, denn es sind ja nur Pensionskassen betroffen. (Verbraucherhinweis: Kann Spuren von Ironie enthalten ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Juni 16, 2016 · bearbeitet Juni 16, 2016 von B2BFighter Hier eine schöne Grafik, welche am 24.06.2016 auf der Mitgliederversammlung vorgelegt wird. Vereinfacht gesagt, je 100 Euro Beitrag werden dem Rentenkonto bis 31.12.2016 je 11,45 Euro gutgeschrieben. Ab 01.01.2017 nur noch 8,70 € je 100 € Beitrag. Bei 30 jähriger Laufzeit ab 01.01.2017 und einem Jahresbeitrag von 1.200 € haben zukünftige Mitglieder somit 261 € anstatt 343,50 € Betriebsrente. Es bleibt jedem selbst überlassen zu prüfen, ob diese Möglichkeit der Betriebsrente noch Sinn macht. Als junger Mensch käme diese Variante für mich nicht mehr in Frage, da ich wüsste das meine Beiträge nur für die alten Zusagen genutzt werden und somit keine Rendite mehr erwirtschaften können. Eine Todesspirale, je weniger "Neue" einzahlen, desto schwieriger wird es für die BVV die alten Rentenbausteine von 11,45€ ebenfalls noch zu bedienen. _______________________________________________________________________________________________________________________________________________ BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G ist die nach eigenen Angaben größte Pensionskasse in Deutschlands und bietet seit 1909 betriebliche Altersversorgung für die Finanzwirtschaft an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 16, 2016 Vorbemerkung 1: ich bin weder direkt noch indirekt betroffen. Vorbemerkung 2: Ich bin allerdings angenervt, wenn in einem vorgeblichen "Fachforum" (so sehe ich jedenfalls das WpF) eher faktenfrei argumentiert wird. Wer wirklich interessiert und/oder betroffen ist, sollte sich die Original-Informationen beim BVV durchlesen. Da findet man zum Beispiel: Die geplanten Änderungen betreffen regelmäßig Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 erstmalig geschlossen wurden. Danach abgeschlossene Verträge haben bereits niedrigere Rechnungszinssätze und werden nicht verändert. In regelmäßigen Abständen werden wir prüfen, ob der BaFin und den Mitgliedern bei Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Anhebung der Rentenfaktoren bis maximal auf die aktuell gültige Höhe wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Wer sagt denn, dass die Niedrigzinsphase noch Jahrzehnte dauert? Änderungen im Detail Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag