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z00t
· bearbeitet von z00t

Hallo liebe Forengemeinde,

 

nachdem ich schon seit längerem stiller Mitleser bin möchte ich mich jetzt doch auch mal aktiv mit einer Frage an euch wenden. Ich habe vor meinen Berufsunfähigkeitsschutz aufzubessern und stehe jetzt vor der Wahl zwischen zwei verschiedenen Optionen, die ich zusammen mit meinem Makler ausgesucht habe. Bei den Gesundheitsfragen musste ich leider aufgrund von Vorerkrankungen eine Skoliosis (15 Grad Cobb), eine Beinlängenverkürzung Rechts (-1 cm) und einen leichten Bandschreibenvorfall (keine stationäre Behandlung, keine Arbeitsunfähigkeit, 10x Physio) angeben. Der Bandscheibenvorfall liegt etwa 8 Jahre zurück und die Skoliosis und die Beinlängenverkürzung wurden im Kindesalter attestiert.

 

Zusätzlich zu meiner schon vorhandenen BU bei der Bayrischen (Tarif BU Protect Komfort aus dem Jahr 2014) mit einer Rentensumme von 1050 Euro möchte ich gerne einen weiteren Versicherer mit ins Boot holen. Die Bayrische hat mich damals ohne RZ oder Ausschlüsse akzeptiert, allerdings mit der Prämisse, dass die Dynamik bei einer Jahresrente von 24.000 Euro endet.

Mein Wunsch war es insgesamt eine Gesamtrente von etwa 3000,- Euro monatlich zu erreichen und eine entsprechende Dynamisierung mit dabei zu haben. Hierzu habe ich noch zwei Angebote von der AltenLeipziger und von der HDI Gerling über eine Rente von 2000, Euro monatlich eingeholt.

 

Kurz Zusammengefasst:

 

 

Vorhandener Vertrag:

 

die Bayrische, BU Protect Komfort (Rente 1100 Euro mit 3% Dynamik, Deckelung bei 2000,- Euro Monatsrente)

Kosten (aktuell bei 1050,- Rente): Brutto 558,90 Euro, Netto aktuell 380,05 Euro.

 

 

Angebote:

 

#1:

 

AlteLeizipger SecurAL-Invest BV10 (Rente 2000 Euro, 5% Dynamik, Berufsgruppe 1++)

Kosten: ~118 Euro Brutto und Überschüsse laufen in einen ETF

Leistungsausschluss: Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben inkl. Folgen

 

#2:

 

HDI Gerling Ego Top (Rente 2000 Euro, 3% Dynamik, Risikogruppe A1)

Kosten: ~111 Euro monatlich (das müsste die Nettoprämie sein) inkl. 35% Risikozuschlag wegen den Rückenproblemen

 

 

 

Ich habe die Vorlage etwas abgekürzt, da es bei meiner Frage ja konkret um eine Entscheidungshilfe zwischen zwei verschiedenen Optionen geht:

 

2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt

 

- 29 / ledig / (noch) keine Kinder / geplanter Renteneintritt mit 67 also 2054

 

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

 

- Teamleiter in der Software-Entwicklung (mit Personalverantwortung) / 76000€ / 1300€

 

 

Ich bin hin und her gerissen, da ich bei der AL das bessere Tarifwerk und ggf. meine Beiträge teilweise wieder bekomme, bei der HDI allerdings alles komplett abgedeckt habe. So, jetzt kommt meine Frage: Wozu würdet ihr mir raten?

 

Vielen Dank schon einmal für eure Zeit!

 

Beste Grüße!

 

 

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polydeikes

Auf Basis dessen, dass die Stories so weit zurückliegen, sollte man bei mehrjähriger Beschwerdefreiheit eigentlich mehr Auswahl haben. Aber gut, LA bei der AL wundert mich nicht.

 

Kannst du bitte mal den exakten Wortlaut des LAs der AL reinstellen? Ggf. fotografieren und nur den Teil als Bild?

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z00t

Hey,

Der genaue Wortlaut lautet wie folgt:

Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben einschließlich eventuell eintretender Folgen.

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Peter Wolnitza

Hey,

Der genaue Wortlaut lautet wie folgt:

Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben einschließlich eventuell eintretender Folgen.

 

Ohne langes rumzackern:

wenn sonst zu den beiden keine Alternative besteht -> Nr 2, geht auch mit 5% Dynamik.

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z00t

Naja, keine Alternativen ist nicht ganz richtig. Keine, mit gutem Tarifwerk und halbwegs passendem Preis/Leistungsverhältnis.(Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)

 

Hatte noch die CanadaLife angefragt. Hier kam aber auch nur der LA zur Wirbelsäule bei rum und mit Ausschluss bin ich ganz klar für die AL.

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polydeikes

Gut, also wirklich der Wortlaut von oben. Eigentlich noch vergleichsweise fair und sauber eingegrenzt, kann man in Bezug auf einen LA nicht meckern.

 

---

 

AL und HDI unterscheiden sich eher in bedingungsgem. Kleinigkeiten. Beides sind Oberklassebedingungswerke. Beides sind Welten zur alten Police.

 

Ob bspw. "AL Vorteile" überhaupt zum Tragen kommen, das ist durchaus eine Frage des Einzellfalls. Bei einem bereits erlittenen Bandscheibenvorfall und einer nicht mehr minimalen Skoliose grenzt das Risiko für zukünftige Rückenprobleme eher an eine recht sichere Wahrscheinlichkeit.

 

Bei einem generellen Ausschluss für den Rücken wäre die Sache völlig klar. Aber auch den reduzierten LA würde ich nicht gern kaufen. Ich persönlich würde die Ego Top nehmen, keine Begrenzung der statistischen BU Ursachen > indiv. Befindlichkeiten.

 

---

 

Wenn du unschlüssig bist, ggf. mal andersrum gefragt. In welchen Punkten siehst du pers. die AL vorn und warum sind dir diese Punkte wichtig?

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z00t

Wenn du unschlüssig bist, ggf. mal andersrum gefragt. In welchen Punkten siehst du pers. die AL vorn und warum sind dir diese Punkte wichtig?

 

AlteLeipziger:

 

+ Überschussverwendung in Fonds (So habe ich die Chance bei Leistungsfreiheit in etwa meine gezahlten Beiträge wieder zurück zu erhalten)

+ Rausnahme der Verkehrsdelikte

- Leistungsausschluss

 

HDI:

 

+ kein Leistungsausschluss

- durch RZ deutlich teurer

- Beitrag ist sicher weg

- Für mich nachteilig formulierte Umorganisationsklausel im Bezug auf Freiberufler (kann ja als Softwareentwickler mal vorkommen)

 

 

Insgesamt spielt hier der psychologische Faktor eine große Rolle für mich. Egal wie ich es jetzt mache, ich könnte mich irgendwann darüber ärgern: Bei der AL wäre das so, wenn ich tatsächlich wegen einer degenerativen Rückenerkrankung BU werden würde. Bei der HDI würde ich mich ärgern, wenn alles gut läuft und mein Beitrag irgendwann komplett futsch ist.

 

Hast du vielleicht noch einen anderen Versicherer parat, der ähnlich gute Bedingungen im Vertrag hat und für mich passen könnte? Ich wäre durchaus bereit nochmal eine Risikovoranfrage zu stellen.

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polydeikes

Na wenn das die inhaltliche Ebene ist, auf Basis derer du gedenkst eine Entscheidung zu treffen, lag Peter wieder einmal richtig. Wie kam ich nur auf die Idee, das wirklich die Bedingungen die Entscheidungsgrundlage wären :( .

 

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A - DU ERHÄLST NICHTS ZURÜCK

 

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder du verwendest die Variante Beitragsreduzierung oder du zahlst den vollen Tarifbeitrag.

 

Ein Beispiel: Deine BU Leistung iS der SBU beträgt "X" Geldeinheiten, der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) wären 80 Euro, der Tarifbeitrag wären 110 Euro. Die 80 Euro sind der gedankliche Risikobeitrag, der voraussichtlich über die gesamte Laufzeit entsteht und so oder so weg wäre, wenn keine BU eintritt. Und glaub mir in dem Fall als jemandem, der bereits eine DU hatte, du willst nicht BU werden.

 

Die "Rückzahlung", wie du es nennst, finanzierst du dir selbst. Denn du zahlst schlichtweg mit dem Tarifbeitrag zusätzlich Geld ein. Das wäre nichts anderes, wenn du völlig unabhängig von der BU den gleichen Betrag selbst in einen ETF einzahlen würdest. Es gibt nichts zurück, du zahlst einfach zusätzlich etwas ein, was vorbehaltlich der Risikoentwicklung eine Ablaufsumme produziert.

 

Der Vorteil es über die Police zu tun besteht darin, dass die Ablaufsumme im Ggs zum eigenverantwortlichen Sparvorgang steuerfrei ist. Der Nachteil besteht darin, dass du die Mantelkosten für die Versicherung hast, was bei laufender Beitragszahlung den vermeintlichen Steuervorteil mind. neutralisieren sollte.

 

Geschenkt gibt es hier nichts.

 

---

 

B - Verkehrsdelikte

 

Grad in anbetracht meiner eigenen Fahrweise bin ich durchaus ein Freund davon, diesen nicht unbedingt pauschal existenziellen Punkt sauber geregelt zu haben. Die HDI schließt vorsätzliche Straftaten sowie den Versuch einer strafbaren Handlung aus. Kurzum, 315c StGB ist draußen.

 

Das regelt die AL durchaus besser, bzw. ist einer der Versicherer mit der pauscheln Musterregelung mit generellem Wiedereinschluss.

 

Ob in anbetracht dessen, dass die statistischen BU Ursachen deutlich beschnitten sind (und zudem gem. Gesundheitshistorie mpMn eine erhöhte Risikoexposition besteht), allein der Punkt Verkehrsdelikte eine bedingungsgemäßes Entscheidungskriterium ist? Fraglich. Andererseits diesbezüglich auch wieder richtig gedacht, das weiss man erst im Nachhinein, wenn es ggf. passiert ist.

 

Versteh mich nicht falsch. Ich bin in dem Punkt insofern bei dir, dass ich bei freier Auswahl auch lieber die bessere Regelung kaufen würde. Ob die aber einen - wenn auch gedeckelten - LA des Bewegungsapparats aufwiegt ... ich melde vorsichtige Zweifel an.

 

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Hast du vielleicht noch einen anderen Versicherer parat, der ähnlich gute Bedingungen im Vertrag hat und für mich passen könnte? Ich wäre durchaus bereit nochmal eine Risikovoranfrage zu stellen.

 

Auf dem Level wird es eng. Gleichauf sind aus meiner Sicht nur HDI, LV1871 und AL. Die drei bilden Stand 2016 die Spitze des Markts hinsichtlich bedingungsgemäßer Leistungswahrscheinlichkeit. (gedanklich, Championsleague)

 

Die AL ist die Referenz hinsichtlich des gesamten Komplexes technische Gestaltungsmöglichkeiten und Anpassbarkeit (von der Nachversicherungsthematik über BUZ und SBU bis bspw. 24 Monate Stundung bei Beitragszahlungsschwierigkeiten). Die AL hat die Musterregelungen im Zuge einer potentiellen Selbstständigkeit. Die HDI Ego Top hat ein hochwertiges Bedingungswerk ohne echte Schwächen, aber keine speziellen Stärken, lässt man den Verzicht auf konkrete Verweisung für die ersten 6 Monate mal raus (ist nicht viel mehr als ein Werbegag). Die LV1871 ist wiederum der einzige Versicherer, der in der SBU einen theoretischen Ansatz zur Lösung der Problematik einer langfristigen BU iS einer möglichen lebenslangen BU Rente hat, das geht sonst nur per BUZ.

 

Ein paar Schritte dahinter aber durchaus in Ordnung sind bspw. die aktuellen Bedingungswerke der Bayerischen, der Dialog, der Conti oder des Volkswohlbunds. (gedanklich europäischer Wettbewerb) Formal gehört die Canada Life mit in die Gruppe rein, aber naja ... da gibt es mpMn gute Gründe es dennoch nur als Notlösung zu sehen.

 

---

 

Anders formuliert ... auf der Ebene AL / HDI spielt noch die LV1871, kann man durchaus eine Rivo hinschicken. Das war es dann aber auch in dem Sinne, denn die dann eintretenden Unterschiede sind deutlich mehr als Thema Verkehrsdelikte.

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z00t

Hey, Danke für die Antwort. Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und die HDI mit RZ kaufen. Bei der LV1871 waren Netto- und Bruttobeitrag sehr weit auseinander. Das fand ich jetzt nicht besonders Vertrauenserweckend.

 

Vielen Dank für die Hilfe!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Unterschiede zwischen Netto und Bruttobeitrag können ein Hinweis auf einen schwach kalkulierten Tarif sein. Blöderweise nicht immer, insbesondere dann nicht, ... wenn Anbieter a eine lebenslange Leistung im Tarifbeitrag einkalkuliert, Anbieter b eine auf bspw. 65, 67 oder was auch immer befristete Leistung.

 

Die LV1871 nach dem Spread aus Zahlbeitrag und zwangsweise durch lebenslange Kalkulation sehr viel höheren Tarifbeitrag zu beurteilen, ist in etwa so sinnvoll, wie sich selbst eine "eigenfinanzierte Rückerstattung" schön zu rechnen.

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z00t
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Unterschiede zwischen Netto und Bruttobeitrag können ein Hinweis auf einen schwach kalkulierten Tarif sein. Blöderweise nicht immer, insbesondere dann nicht, ... wenn Anbieter a eine lebenslange Leistung im Tarifbeitrag einkalkuliert, Anbieter b eine auf bspw. 65, 67 oder was auch immer befristete Leistung.

 

Die LV1871 nach dem Spread aus Zahlbeitrag und zwangsweise durch lebenslange Kalkulation sehr viel höheren Tarifbeitrag zu beurteilen, ist in etwa so sinnvoll, wie sich selbst eine "eigenfinanzierte Rückerstattung" schön zu rechnen.

 

Dass der Gedanke mit der "eigenfinanzierten Rückerstattung" nicht klug ist, habe ich mittlerweile auch begriffen und als Entscheidungsgrundlage für mich abgehackt.

Ist in der Standard LV1871 Golden BU die lebenslange Leistung schon enthalten? Habe nur etwas von einer Option darauf auf deren Homepage gefunden. Wenn ich mich richtig erinnere lag der Bruttobeitrag ohne irgendwelche Optionen oder RZ schon deutlich über 200 Euro monatlich. Wie ist Erfahrungsgemäß deren Umgang mit Rückenbeschwerden? Ich würde mein Geld lieber für mehr Leistung als für einen RZ ausgeben.

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polydeikes

Es sind zwei Dinge. Enthalten ist eine lebenslange BU Rentenleistung, so die BU durch Pflegebedürftigkeit ausgelöst und mind. Endalter 65 abgeschlossen wurde sowie die BU eine bestimmte Zeit ununterbrochen vor Renteneintritt bestanden hat.

 

Dies muss im Tarifbeitrag berücksichtigt werden und führt zu dieser hohen Differenz.

 

Gegen Mehrbeitrag geht quasi noch mal das Gleiche, wenn BU (ohne Auslöser Pflegebedürftigkeit) eintritt und bestand. Ob es der Weisheit letzter Schluss ist, andere Frage. Aber es ist die Grundlage für die Tarifkalkulation.

 

Ansonsten (bei anderen Anbietern) gilt durchaus, das hohe Unterschiede zw. Zahl- und Tarifbeitrag kein Qualitätsmerkmal sind.

 

---

 

Ob die Risikoprüfung zu einem anderen / positiveren Schluss kommt als die AL, kA ... ausprobieren, dafür gibt es Rivos.

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Aragorn

 

 

Hast du vielleicht noch einen anderen Versicherer parat, der ähnlich gute Bedingungen im Vertrag hat und für mich passen könnte? Ich wäre durchaus bereit nochmal eine Risikovoranfrage zu stellen.

 

 

Ein paar Schritte dahinter aber durchaus in Ordnung sind bspw. die aktuellen Bedingungswerke der Bayerischen, der Dialog, der Conti oder des Volkswohlbunds. (gedanklich europäischer Wettbewerb) Formal gehört die Canada Life mit in die Gruppe rein, aber naja ... da gibt es mpMn gute Gründe es dennoch nur als Notlösung zu sehen.

 

 

Bei Champions-League bin ich bei Dir, aber warum nimmst Du den VWB in die erweiterte Auswahl?

 

Knackpunkt hier ist doch ganz klar die Arztanordnungsklausel:

 

Lässt die versicherte Person operative Behandlungen,

die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet,

um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu

mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung

der Leistungen dieser Versicherung nicht entgegen. Sie ist

allerdings aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schadenminderungspflicht

verpflichtet, zumutbaren ärztlichen

Anweisungen zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse

Folge zu leisten. Zumutbar sind dabei Maßnahmen,

die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen

verbunden sind und die außerdem Aussicht auf zumindest

Besserung (bis zur Leistungsgrenze) bieten. Hierbei handelt

es sich um Maßnahmen wie z. B. Suchtentzug, die

Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und

Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von

Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen

Maßnahmen oder das Tragen von Stützstrümpfen.

 

Hier hast Du wieder Deine Schadenminderungspflicht, die in einer BU nix zu suchen hat und die Erweiterung auf Maßnahmen anstatt Heilbehandlungen.

 

Trotz ansonsten echt brauchbaren BU-Bedingungen in diesem Punkt eigentlich ein No-Go, oder siehst Du das anders? Bayerische, Conti, Dialog und Canada Life sehe ich hier weiter vorne. Bei Canada Life natürlich die Sache mit der irischen Aufsicht.

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Peter Wolnitza

Hat jemand mal ne Tüte Popcorn für mich?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Alles korrekt. Die Arztanordnungsklausel gem. §9 Abs. 4 der VWB SBU Bedingungen ist sehr weit weg von Oberklasse.

 

Bzgl. der § 242 BGB Problematik empfehle ich allerdings die jüngste BGH Rechtssprechung bzgl. der Verjährung von Anzeigepflichtverletzung und dort insbesondere die Einschränkungen zu lesen / überfliegen. Treu und Glauben sind immer ein Bestandteil jedweder geschäftlichen Handlung. Wir sind aber absolut einer Meinung, dass es als explizite Nennung auf diese Weise in der Arztanordnungsklausel so nichts zu suchen hat und das auch nicht der Kontext sein darf. In diesem Kontext gehört es in Sachversicherungen, nicht in eine BU.

 

Der Körper ist keine Waschmaschine, die man mal eben abstellen kann, wenn man das Haus für längere Zeit verlässt. Die Entscheidung liegt beim Kunden, er muss nur wissen, was er kauft. Und wenn ich obige Ausgangslage erweitere auf ... "Toptarife" = Ausschluss und nur VWB medizinisch glatt -> dann VWB trotz der zu Recht genannten Problematik.

 

---

 

Das greifbarere und konkretere Problem waren bis zum Bedingungswerk 09 / 15 die Regelungen in der Nachprüfung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden durch eine "weitere bedingungsgem. Tätigkeit" die ursprünglichen Definitionen (zumutbare Einkommensreduzierung usw.) aus der Erstprüfung aufgehebelt. Das war ein durchaus sehr konkretes Problem iS von "BU leistet im Schnitt nur 1,5 Jahre" ... "Richtig, heißt aber nicht, dass nach 1,5 Jahren alles wieder gut, gesund und das Einkommen wieder da ist. Es heißt nur, dass die Versicherer im Schnitt nach 1,5 Jahren den Leistungsberechtigten loswerden.".

 

Dieser mMn massiv existenzielle Aspekt im Sinne nachhaltiger BU Absicherung ist seit 09 / 2015 nicht mehr drin. Was den VWB in meinen Augen abschließbar macht.

 

---

 

Darüber hinaus finden sich natürlich weitere Schwachstellen, bspw. befristetes Anerkenntnis oder bspw. meine heiß geliebten Verkehrsdelikte (Verschlechterung ggü. den vor 09/15). Insbesondere die Anpassbarkeit sehe ich ggü. den Toptarifen als schwach an.

 

---

 

Insofern: Wir sind durchaus einer Meinung. Die Nennung erfolgte aber im Kontext einer gesundheitsbedingten "breiteren Auswahl" und bewusst mit der Einschränkung ggü. den genannten (mpMn) 3 Oberklassetarifen: "Das war es dann aber auch in dem Sinne, denn die dann eintretenden Unterschiede sind deutlich mehr als Thema Verkehrsdelikte."

Vwb-Bedingungen.pdf

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Aragorn

OK, dann ist ja alles klar, sehe ich auch so.

 

Nur dann fragt man sich, wie dann so eine Liste zu Stande kommt?

 

Was hat Die Nürnberger und die Allianz hier zu suchen? Mit echter Beratung hat das wenig zu tun.....oder?

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die Liste ist gar nicht mal so überraschend, das war früher viel schlimmer. Swisslife und Nürnberger kann man natürlich nur verkaufen, wenn man eine große Präferenz für die Lachshäppchen der örtlichen Vermittlerbetreuung hat. Das sind eigentlich echte NoGos. Zumindest iS der hier üblichen, eher bürolastigen Berufe.

 

Es gibt aber durchaus wiederum Berufsgruppen und Konstellationen, bei denen die Konditionen einer Swisslife durchaus über (kann ich mir) eine BU oder keine BU leisten entscheiden können. Eine ist immer noch besser als keine.

 

Und Bigblueblobb bedarf auch keiner weiteren Erläuterung.

 

Der Grund, warum die Generalli da noch drin steht, düfte einfach nur die Tatsache sein, dass die Generali eine der ersten Gesellschaften war ..., welche meine ostdeutsche Heimat ausgebeutet mit westdeutschen Versicherungspolicen eingedeckt hat. Ansonsten muss man natürlich schon eine imense Vorliebe für Natursteinmauern haben, um eine Generali Lebensversicherung freiwillig abzuschließen. Hat sich ja glücklicherweise insofern erledigt, als das Maklergeschäft nur noch über die Tochter Dialog geht, nicht mehr über die Mutter selbst. Zudem gab es ja die EU ohne verifizierbare Leistungsinhalte, aber auch ohne wirkliche Gesundheitsprüfung, die ganz gern verkauft wurde. Die dürfte da in dem Diagramm mit drin sein.

 

---

 

Der VWB ist wenig überraschend. Ist es doch eine der inzwischen wenigen Gesellschaften, die noch zu einer sauberen Risikoprüfung / Bearbeitung von Rivos in der Lage sind. Wenn man dazu mal im Vergleich die Bayerische nimmt, die seit 2016 mehrere Formblätter und einen Gehaltsnachweis haben will, um ein Blutbild zu beurteilen, verbietet sich idP mittlerweile häufig die Zusammenarbeit mit der Bayerischen. Ich gehe davon aus, dass es eine der zwei Direktanbindungen sein wird, die 2016 gekündigt werden.

 

Die Versicherer wollen "quick ´n dirty", wie Peter wohl sagen würde. Makler sind ein teures und ungeliebtes Auslaufmodell, lästige Nachfragen, komische Vorstellungen und man kann sie nicht steuern wie die Ausschließlichkeit.

 

In der BU macht sich das vor allem dadurch bemerkbar, dass inzwischen durchaus viele Versicherer nur noch die elektronischen Rivos "bearbeiten". Wer das aber mal ausprobiert und anschließend mit dem Risikoprüfer über das schwachsinnige Ergebnis diskutiert hat, muss zur Schlussfolgerung kommen, dass dies keine Basis für eine Zusammenarbeit ist.

 

Insofern bspw. lieber ein sauberer Antrag und saubere Policierung, als die vielleicht minimal bessere Bedingungsregelung bei einem Anbieter, wo schon ab Eingang der Rivo alles in die Hose geht.

 

Ungeachtet dessen, mein Geschäft mit dem VWB ist lächerlich klein, auch perspektivisch eher keine Änderung zu erwarten ... kein von mir präferierter Anbieter, wenn man die freie Wahl hat.

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