TriKe Mai 16, 2016 Guten Tag, zum Ende meines Studiums steht für mich ein Wechsel aus der privaten KKV in eine gesetzliche KKV an. Die private KKV bei der Debeka werde ich für 1 € pro Monat ruhen lassen (kostenlos, schließe ich die Zusatzversicherungen bei denen ab). Bei der gesetzlichen KKV habe ich mich für die günstige HHK entschieden, der Antrag ist aber noch nicht raus. Ich denke ergänzend zum Versicherungsschutz durch die HKK über private Zusatzversicherungen nach. Zu den für mich möglicherweise interessanten zählen: - Auslandsreisekrankenschutz - Zahnzusatzversicherung - Krankenhauszusatzversicherung + KH-Tagegeld (wie viel Sinn macht das?) Zu mir: Alter: 28 Beruf: Ingenieur, Bürotätigkeit > 90 %, Berufseinsteiger Ledig 1 Kind Wohnsitz in Belgien, Arbeitgeber in Deutschland, Staatsangehörigkeit deutsch. Zwei Anbieter bieten sich derzeit für mich an: LVM (Versicherungspartner der HKK) und die Debeka (meine ehem. private KKV). Evtl. pro Debeka: Keine erneute Gesundheitsprüfung, direkte Übernahme aus privater KKV. Wechsel im Nachhinein immer noch möglich. Kosten und Leistungen: Auslandsreisekrankenschutz: LVM (Link: http://bit.ly/1OvoWMa ) 11 € im ersten Jahr, danach 9 € als Single bzw. 22 € im ersten Jahr, danach 18 € als Familie (LVM) Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen oder 42 Tage im Jahr Debeka (Tarif AR) (Link: http://bit.ly/1V5XCpi ) 8.00 € pro Person und Jahr Auslandsaufenthalt bis zu 70 Tage Zahnzusatzversicherung LVM (Link: http://bit.ly/1shxsUT ) Bislang kein Angebot, Versicherungsvertreter kommen morgen Leisten bis zu 150 € pro Jahr für prof. Zahnreinigung (mache ich seit jeher und ist mir rel. wichtig) Debeka (Link: http://bit.ly/1Xex4SO ) Tarif EZ50, 13,32 € pro Monat Keine prof. Zahnreinigung inkl. Krankenhauszusatzversicherung LVM (Link: http://bit.ly/1shyeRM ) Bislang kein Angebot, Versicherungsvertreter kommen morgen Debeka (Link: http://bit.ly/1OvkRaI ) Tarif WKPlus, 29,19 € pro Monat Für mich derzeit Fazit aus dem, was ich da lese: Auslandsreisekrankenversicherung bei Debeka, Zahnzusatzversicherung bei LVM (außer die ist mehr als 10 € im Monat teurer, dann kann ich die prof. Zahnreinigung auch gleich selber zahlen). KHZV steht in den Sternen. Wie steht ihr dazu? Braucht man das? Ich liege derzeit nicht so oft im Krankenhaus... Und eine Chefarztbehandlung ist erfahrungsgemäß auch nicht immer Gold wert, auch wenn man sich vll. was drauf einbilden kann. Und Einzelzimmer kann ich mir zur Not sicher auch noch so leisten für ein paar Tage. Fazit also: Unnötig? Wie ist es dennoch mit dem KKH-Tagegeld? Kann ja u.A. dazu verwendet werden, ein Einzel- oder Doppelzimmer zu subventionieren Danke schon mal für eure Einschätzungen! Gruß Trike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Mai 16, 2016 Moin, nur auf die Schnelle: Prio A Auslandsreise KV - aber nicht Debeka oder LVM Krankentagegel ab dem 43. Tag - fehlt in Deiner Übersicht Prio B Krankenhauszusatzversicherung - dabei geht es nicht um 1/2 Bett Zimmer sondern um WAHLÄRZTLICHE Behandlung - d.h DU suchst Dir den Arzt aus, der Dich ggfls. operieren soll - und nicht die Kasse, die Dich zum erstbesten schickt. Weiss gar nicht, wer hier irreführenderweise den Ausdruck Chefarztbehandlung eingeführt. Spielt sicherlich für eine normale Blinddarm-OP eine untergeordnete Rolle, aber es sollen ja auch andere Dinge vorkommen. Auch hier gibts deutlich bessere Anbieter als LVM und Debeka Prio C - eigentlich überflüssig Zahn - hier wird meist nur Geld gewechselt - auf die Jahre betrachtet, ist kein elementares Risiko! KHT - Krankenhaustagegeld, i.d.R. überflüssiger Luxus, deckt auch kein elementares Risiko ab - wichtiger ist (s.o.) KT ab dem 43 - da entstehen nämlich tatsächlich Vreluste, bei Krankenhausaufenthalt nur, wenn Selbstständig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TriKe Mai 16, 2016 Prio A Auslandsreise KV - aber nicht Debeka oder LVM Krankentagegel ab dem 43. Tag - fehlt in Deiner Übersicht Prio B Krankenhauszusatzversicherung - dabei geht es nicht um 1/2 Bett Zimmer sondern um WAHLÄRZTLICHE Behandlung - d.h DU suchst Dir den Arzt aus, der Dich ggfls. operieren soll - und nicht die Kasse, die Dich zum erstbesten schickt. Weiss gar nicht, wer hier irreführenderweise den Ausdruck Chefarztbehandlung eingeführt. Spielt sicherlich für eine normale Blinddarm-OP eine untergeordnete Rolle, aber es sollen ja auch andere Dinge vorkommen. Auch hier gibts deutlich bessere Anbieter als LVM und Debeka Prio C - eigentlich überflüssig Zahn - hier wird meist nur Geld gewechselt - auf die Jahre betrachtet, ist kein elementares Risiko! KHT - Krankenhaustagegeld, i.d.R. überflüssiger Luxus, deckt auch kein elementares Risiko ab - wichtiger ist (s.o.) KT ab dem 43 - da entstehen nämlich tatsächlich Vreluste, bei Krankenhausaufenthalt nur, wenn Selbstständig. Zu Prio A: Auslandsreise KV: Anbieter - Sondern? Ergo Direkt* als Familienversicherung? Krankentagegeld ab 43. Tag - gut zu wissen! Welche Versicherung eignet sich? ARAG*? Prio B: Krankenhauszusatzversicherung - ARAG*? Prio C: Zahnzusatz: Sagen wir mal die würde bspw. 13,80 € pro Monat kosten, übernimmt dafür aber 60 € der professionellen Zahnreinigung oder 18,70 € und 100 % Zahnreinigung (vgl. ERGO Direkt), dann lohnt sich das für mich. Und wenn ich die rechtzeitig abschließe bekomme ich noch eine Gratis- Zahnbürste KH-Tagegeld überprüfe ich, danke für den Einwand! Gruß Trike * Das sind die ersten Anbieter, die Check24 nennt. Ich weiß, dass das Portal hier etwas "verschrien" ist - als Ottonormalverbraucher am Pfingstwochenende bleiben halt nicht viele Vergleichsmöglichkeiten für Zwischendurch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
taddeo Mai 17, 2016 Prio C - eigentlich überflüssig Zahn - hier wird meist nur Geld gewechselt - auf die Jahre betrachtet, ist kein elementares Risiko! KHT - Krankenhaustagegeld, i.d.R. überflüssiger Luxus, deckt auch kein elementares Risiko ab - wichtiger ist (s.o.) KT ab dem 43 - da entstehen nämlich tatsächlich Vreluste, bei Krankenhausaufenthalt nur, wenn Selbstständig. Prio C: Zahnzusatz: Sagen wir mal die würde bspw. 13,80 € pro Monat kosten, übernimmt dafür aber 60 € der professionellen Zahnreinigung oder 18,70 € und 100 % Zahnreinigung (vgl. ERGO Direkt), dann lohnt sich das für mich. Und wenn ich die rechtzeitig abschließe bekomme ich noch eine Gratis- Zahnbürste KH-Tagegeld überprüfe ich, danke für den Einwand! Aufgrund Deines Wohnortes im Ausland würde ich mir einen kundigen Fachmann suchen... Falls Du in eine gesetzliche Krankenkasse wechselst, könnte dann ein Kriterium sein, dass die Krankenkasse PZR einmal jährlich übernimmt (meine Krankenkasse macht es und gehört nicht zu den teuersten). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 18, 2016 Zu Prio A: Auslandsreise KV: Anbieter - Sondern? Ergo Direkt* als Familienversicherung? Wie so oft, es kommt darauf an...So riesig sind die Leistungsunterschiede in der Regel nicht. Überdurchschnittliche Leistungen bieten bspw. die Hallesche, Barmenia oder Hanse-merkut. Dazu kommen Spezialversicherer wie Travel Secure. Mit diesen Anbietern fährst du schon einmal besser als mit Debeka oder LVM. Krankentagegeld ab 43. Tag - gut zu wissen! Welche Versicherung eignet sich? ARAG*? Zunächst einmal solltest du deinen konkreten Bedarf errechnen. Dazu ist es bspw. nicht unerheblich, wie hoch dein Einkommen ist (Verdienst über oder unter der BBG KV, auf die das Krankengeld der GKV gedeckelt ist). Dann kann man sich auf die Auswahl eines geeigneten Tarifes konzentrieren. Beispielhaft und keinesfalls abschließend solltest du folgende Punkte überprüfen: Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht (aus meiner Sicht elementar)? Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anpassungsrecht des versicherten Krankentagegeldes? Welche Ausschlüsse finden Anwendung? Welche Regelungen gelten bezüglich einer erneuten AU aufgrund derselben Erkrankung? Wird auf die "Alkoholklausel" bedingungsgemäß verzichtet (für überzeugte Abstinenzler sicher weniger relevant...)? Das ist nichts, was man Vergleichsportalen oder der Stiftung Warentest überlassen sollte. Prio B: Krankenhauszusatzversicherung - ARAG*? Siehe Krankentagegeld, allerdings sollten hier auch andere Fragen gestellt werden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TriKe Mai 18, 2016 Gibt es denn hinsichtlich deiner Aufzählung beim KTG und der KHZV Anbieter, die sich ähnlich hervorheben wie die Hallesche, Barmenia oder Hanse-Merkur bei der Auslandsreise KV? Bzw. um die Frage zu konkretisieren besser: Welche sind das? Ich hatte vorhin ein tel. Gespräch mit einem Makler in Aachen und der hat, nachdem er von der Grenzgänger-Problematik hörte, sofort abgeblockt :/ Ich habe im Prinzip noch eine Woche Zeit, mich für oder gegen das Angebot der Debeka zu entscheiden, weil dann mein Versicherungsvertrag umgestellt wird (privat -> gesetzlich). Bei der Debeka kann ich die KHZV ohne erneute Gesundheitsprüfung fortführen. Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr. Würdet ihr das empfehlen? Das gibt mir Luft, mich in Ruhe nach Alternativen umzuschauen, so es die denn gibt (wegen dem Wohnsitzland, med. Vorgeschichte etc.). Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeld etc. sind davon nicht betroffen, hier wird immer eine Gesundheitsprüfung fällig (welche bei der Zahnzusatzversicherung lächerlich ist). Kommentar zur prof. Zahnreinigung: Privat habe ich da immer rund 160 € gezahlt. Vorhin habe ich gehört, dass, wenn man gesetzlich versichert ist, nur ca. 70 € fällig werden. Stimmt die Größenordnung? In der Hinsicht schrumpelt meine Priorität der PZR etwas ein... Gruß Trike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Mai 18, 2016 · bearbeitet Mai 19, 2016 von Licuala Vorhin habe ich gehört, dass, wenn man gesetzlich versichert ist, nur ca. 70 € fällig werden. Stimmt die Größenordnung? Hängt vom Steigerungsfaktor bei der Position 1040 ab, der erhoben wird. Die Preise liegen in der Regel zwischen 40 und 110 Euro bei GKV-Patienten, je nach Praxis, Standort, Aufwand und Anzahl der Zähne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 19, 2016 Das Problem, zumindest bezüglich der stationären Zusatzversicherung, ist eher ein Anderes: Es dürfte schwierig werden, einen vollständigen und sorgfältig aufbereiteten Antrag zur Policierung zu bringen. Daher wäre es durchaus eine Option, das Angebot der Debeka zunächst anzunehmen, um dann in Ruhe Alternativen auszuloten. Denn was kann passieren (ich möchte mir eine Einschätzung allerdings nicht anmaßen...): Der Antrag bei einem anderen Versicherer wird abgelehnt und das Zeitfenster bei der Debeka schließt sich. Das wäre dann ärgerlich. Kann natürlich auch anders laufen. Es gibt sicherlich geeignetere Tarife als den der Debeka, aber hier liegt ja eine etwas spezielle Situation vor. Versicherbar wärst du durchaus, da kämen einige Anbieter infrage. OB man das jetzt so durchdrücken möchte, steht eben auf einem anderen Blatt. Was das Krankentagegeld betrifft: Verstehe den Vermittler nicht. Auch hier gibt es durchaus Anbieter, die den Versicherungsschutz für gewöhnliche Aufenthalte innerhalb des EWR ausdehnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe Mai 19, 2016 · bearbeitet Mai 19, 2016 von Okabe Zu Prio A: Auslandsreise KV: Anbieter - Sondern? Ergo Direkt* als Familienversicherung? Wie so oft, es kommt darauf an...So riesig sind die Leistungsunterschiede in der Regel nicht. Überdurchschnittliche Leistungen bieten bspw. die Hallesche, Barmenia oder Hanse-merkut. Dazu kommen Spezialversicherer wie Travel Secure. Mit diesen Anbietern fährst du schon einmal besser als mit Debeka oder LVM. Hi, könntest du Beispiele dafür nennen, wo die Debeka beim Krankenhauszusatz (und falls du gerade schreibwütig bist, gerne auch bei den anderen Zusatzversicherungen ) leistungsmäßig hinter anderen Anbietern zurückliegt? Gibt es da deutliche Lücken? Würde mich mal interessieren, weil ich den Tarif auch mal hatte, ihn mir aber nie im Detail angeguckt habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Mai 27, 2016 Bezüglich HKK kann ich dir sagen, dass ich da seit einigen Jahren versichert bin und grundsätzlich zufrieden bin. Extraleistungen wie Osteopathiezuschuss und Laufkurs wurden zumindest recht zügig überwiesen und auch die Umstellung auf Selbstzahler während der Elternzeit verlief problemlos. Das Bonusprogramm ist allerdings etwas mau, da muss man sich als Mann schon ganz schön anstrengen, um da ggf. ein paar Euro zurückzubekommen. Einen recht guten Vergleichsrechner findest du hier http://www.krankenkasseninfo.de/vergleichsrechner/krankenkassenrechner/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 28, 2016 Hi, könntest du Beispiele dafür nennen, wo die Debeka beim Krankenhauszusatz (und falls du gerade schreibwütig bist, gerne auch bei den anderen Zusatzversicherungen ) leistungsmäßig hinter anderen Anbietern zurückliegt? Gibt es da deutliche Lücken? Stichworte Notfalleinweisung und Rooming-in. OB man das als "deutliche Lücken" definiert haben möchte, überlasse ich der Fantasie der Versicherten. Für Neuantragsteller (zu denen der TO ja zugegebenrmaßen nicht zählt): Den Antrag muss man erst einmal guten Gewissens ausfüllen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TriKe Mai 30, 2016 Ich habe nun zunächst einmal meine private Versicherung ruhend gestellt und die KKH-Zusatzversicherung bei der Debeka abgeschlossen mit ergänzendem Krankenhaustagegeld-Tarif (+ca. 2,50 € im Monat). Dazu: Die Debeka zahlt das Krankenhaustagegeld für unbegrenzt lange KKH-Aufenthalte. Zur Krankentagegeldversicherung: Wo liegen für euch die Vorteile der Krankentagegeldversicherung im Vergleich zum Krankengeld der gesetzlichen Versicherung? Gruß Trike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 30, 2016 Der wesentliche Unterschied besteht zunächst einmal darin, dass das Krankengeld der GKV für längstens 78 Wochen gezahlt wird, wenn es sich dabei um eine gleichbleibende, fortlaufende Krankheit handelt. Näheres regelt der § 48 SGB V. Auf das Krankentagegeld einer PKV besteht dem Grunde nach solange ein Anspruch, wie die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten andauert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TriKe Mai 30, 2016 Kann ich die Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen? 0%<50 % BU Krankentagegeldversicherung, 50%-100% BU Berufsunfähigkeitsversicherung? Zahlen tut vermutlich aber immer nur eine von beiden Versicherungen, oder? Überschneiden sich die Leistungen nicht sogar eventuell, wenn die Krankentagegeldversicherung "unbegrenzt" bei Krankheit zahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Mai 30, 2016 · bearbeitet Mai 30, 2016 von Peter Wolnitza Der wesentliche Unterschied besteht zunächst einmal darin, dass das Krankengeld der GKV für längstens 78 Wochen gezahlt wird, wenn es sich dabei um eine gleichbleibende, fortlaufende Krankheit handelt. Näheres regelt der § 48 SGB V. Auf das Krankentagegeld einer PKV besteht dem Grunde nach solange ein Anspruch, wie die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten andauert. Ein bisserl Klugsche... gönn ich mir auch mal...und um es exakt zu definieren: Die GKV zahlt max. 72 lang das Krankengeld aus, danach ist definitiv Feierabend. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG werden grosszügig von den 78 Wochen abgezogen. Kann ich die Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen? 0%<50 % BU Krankentagegeldversicherung, 50%-100% BU Berufsunfähigkeitsversicherung? Zahlen tut vermutlich aber immer nur eine von beiden Versicherungen, oder? Überschneiden sich die Leistungen nicht sogar eventuell, wenn die Krankentagegeldversicherung "unbegrenzt" bei Krankheit zahlt? Kann man leider so nicht sehen: a) keine mir bekannte KV leistet unbegrenzt - ab einem bestimmten Zeitpunkt ist die KV der Ansicht hier liegt keine "vorübergehende Unterbrechung" der Arbeitsfähigkeit (=AU) mehr vor und dann endet die Zahlung. (evtl. mit 0, 3 o. 6 Monaten Übergangsfrist) EDIT: WANN genau dieser Zeitpunkt gegeben ist, definiert jede private KV anders, im eigenen Ermessen, es gibt hier keine allgemeingültige Definition. Fest steht nur: Wenn die KV der Ansicht ist, es liegt BU vor, ist Feierabend mit KT ( s.o.) b) bei einer BU musst DU dem Versicherer nachweisen, dass gem. seinen Bedingungen der Versicherungsfall eingetreten ist. Im Klartext: Den BU Versicherer interessiert die Aussage der KV, dass Du nicht mehr AU sondern BU bist, gerade mal gar nicht. Es gibt hier auch - entgegen den tollen Werbeblättchen der Versicherungen - derzeit keine 100% saubere Übergangslösung von AU zu BU. Es gibt aber ansatzweise ein paar halbwegs vernünftige Lösungen. Insofern ist beides vorstellbar: Eine doppelte Zahlung, also BU und KT gleichzeitig. Häufiger tritt aber leider der umgekehrte Fall ein: Der KT Versicherer sagt: Wir nicht mehr.... und der BU Versicherer sagt: Wir noch lange nicht... ERGO: Beides ist wichtig, und bei Beiden sollte man auf das Kleingedruckte achten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 30, 2016 · bearbeitet Mai 30, 2016 von Matthew Pryor Kann ich die Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen? Nein, niemals nicht. Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit haben 2 völlig verschiedene Definitionen und grenzen sich klar voneinander ab. Eine AU ist in der Regel dann gegeben, wenn der Zustand als vorübergehend angesehen werden kann. Eine BU definiert sich über ein "voraussichtlich auf Dauer" (zumindest nach dem VVG). Ist nun absehbar mit einer Genesung zu rechnen, wird die Diagnose eher AU lauten und die GKV bzw. der private Krankenversicherer sind (zumindest in der Theorie) leistungspflichtig. Es gibt hier schlicht und ergreifend kein Schema F, es wird immer auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus laufen. Und einen Anspruch auf BU-Rente hast du eben nicht zwangsläufig, wenn du seit 6 Monaten nicht mehr arbeiten konntest. Du musst schlicht und ergreifend berufsunfähig im Sinne deiner Bedingungen sein und das dem Versicherer auch entsprechend nachweisen. Zahlen tut vermutlich aber immer nur eine von beiden Versicherungen, oder? Mutmaßlich. Nicht zur Gänze auszuschließen ist jedoch, dass keine Versicherung leistet. Nämlich dann, wenn die PKV zu dem Schluss kommt, dass du nicht mehr arbeitsunfähig bist und vice versa der BU-Versicherer meint, dass es für eine bedingungsgemäße BU nicht reicht. Daher bieten einige Unternehmen Übergangsregelungen für genau diesen Fall an. Die Unterschiede und Fallstricke wird dir sicher dein Vermittler gerne näher erläutern. Und nein, eine BU-Versicherung, die mit Leistungen auch bei AU wirbt, ist kein vollwertiger Ersatz. Schlußendlich: Für das Krankentagegeld gilt das alles-oder.nichts-Prinzip, während die BU ab einem bestimmten Prozentsatz leistet (gängig sind die 50%, es gibt aber auch Staffelregelungen ala 25% anteilig und erst ab 75% volle Tüte). Ein bisserl Klugsche... gönn ich mir auch mal...und um es exakt zu definieren: Die GKV zahlt max. 72 lang das Krankengeld aus, danach ist definitiv Feierabend. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG werden grosszügig von den 78 Wochen abgezogen. Ist natürlich richtig und ein angemessener Hinweis. Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass für insgesamt 78 Wochen ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung entweder durch den AG oder aber die Krankenkasse besteht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag