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Risikomanagement, hier: Versagen der Risikobegrenzung bei "Vertikalspreads" denkbar

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Auf der Homepage von "theoptionsguide" ist aufgeführt, dass das Risiko bei Vertikalspreads begrenzt sei .

 

Wenn beispielsweise ein Investor einen "Bär Put Spread", also einen "Short Put" schreibt und einen "Long Put" mit niedrigerem Ausübungspreis kauft, so versagt, die Risikobegrenzung nach meinen Überlegungen, wenn "Short Call" ins Geld geht und ausgeübt wird aber andererseits der "Long Put" wertlos, verfällt. da dessen Ausübungspreis nicht unterschritten ist.

 

Zwischen der Einlieferung der Stücke und der Ausübung, besteht doch des Risiko des weiteren Kursverfalls, insbesondere eines "Overnightgaps".

 

Ist diese Überlegung grundsätzlich richtig?

Wenn ja, kann dieses ausgeschaltet werden?

 

Soweit eine eine Option ohne Barausgleich betroffen ist:

Kann die physikalische Einlieferung bei im Geld ausgeübten "Short Puts" geblockt werden, etwa durch eine im Vorfeld angelegte Stop-Loss Order?

Wann würde diese ausgeführt (am Abrechnungstag oder am nächsten Börsentag)?

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passiv_Investor
· bearbeitet von passiv_Investor

Die Überlegung ist schon richtig aber man betrachtet natürlich nur das Risiko bis zum Verfallstag der Optionen.

Du musst es ja nicht soweit kommen lassen, dass ausgeübt wird. Du kannst die Position vorher glattstellen und den aufgelaufenen Verlust realisieren.

 

Die Ausübung durch den Optionsbesitzer kannst du als Optionsverkäufer nicht verweigern. Es ist ja schließlich sein Recht und du bist nicht umsonst "Stillhalter".

Du kannst lediglich die Position vor Fälligkeit auflösen indem du die Option zurückkaufst und damit eine Einbuchung des Basiswerts vermeiden.

Die Ausübung erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt (meist Börsenschluss), was oft ein Freitag ist und den Basiswert hast du dann meist zur Börseneröffnung am folgenden Handelstag (Montag) im Depot.

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Die Überlegung ist schon richtig aber man betrachtet natürlich nur das Risiko bis zum Verfallstag der Optionen.

Du musst es ja nicht soweit kommen lassen, dass ausgeübt wird. Du kannst die Position vorher glattstellen und den aufgelaufenen Verlust realisieren.

 

Die Ausübung durch den Optionsbesitzer kannst du als Optionsverkäufer nicht verweigern. Es ist ja schließlich sein Recht und du bist nicht umsonst "Stillhalter".

Du kannst lediglich die Position vor Fälligkeit auflösen indem du die Option zurückkaufst und damit eine Einbuchung des Basiswerts vermeiden.

Die Ausübung erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt (meist Börsenschluss), was oft ein Freitag ist und den Basiswert hast du dann meist zur Börseneröffnung am folgenden Handelstag (Montag) im Depot.

 

@Passivinvestor:

Vorab danke für die wie immer gute und vor allem schnelle Antwort!

 

Eines ist mir aber noch nicht klar.

Sollte es zur Einlieferung kommen, ist es für den Investor dann erst möglich eine Order bezüglich der eingelieferten Stücke vorzunehmen, wenn diese Stücke effektiv da sind (also in der Regel am nächsten Montag) Oder kann der Investor, im Vorfeld - nur für den Fall das eingeliefert wird - Orders über die noch einzulieferenden Stücke vornehmen?

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passiv_Investor

Du kannst eine Order natürlich auch im Voraus aufgeben, bevor die Stücke effektiv eingeliefert wurden.

Aber eine Orderbedingung, die nur gültig wird, wenn Stücke eingeliefert werden, ist mir nicht bekannt.

Was genau soll der Zweck des Ganzen sein? Bevor du dir den Basiswert liefern lässt, stellst du lieber die Option glatt bevor es zur Einlieferung kommt, wenn du sowieso kein Interesse daran hast.

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120bar
· bearbeitet von 120bar

Du kannst eine Order natürlich auch im Voraus aufgeben, bevor die Stücke effektiv eingeliefert wurden.

Aber eine Orderbedingung, die nur gültig wird, wenn Stücke eingeliefert werden, ist mir nicht bekannt.

Was genau soll der Zweck des Ganzen sein? Bevor du dir den Basiswert liefern lässt, stellst du lieber die Option glatt bevor es zur Einlieferung kommt, wenn du sowieso kein Interesse daran hast.

 

Der Zweck des Ganzen soll sein, dass es zu keinen Delta 1 synthetisch long oder short Positionen kommt, für den Fall das die vorrangig favorisierte Glattstellung scheitert.

Sozusagen, als redundante Sicherungsmaßnahme. Aber mir dämmert es nun, dass dies unnötig ist, weil das Glattstellen zu funktionieren scheint.

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passiv_Investor

Delta 1 hast du ja erst wenn du tief im Geld bist. Und wieso sollte eine Glattstellung scheitern? Willst du so illiquide Optionen handeln?

Durch die Market Maker kommst du aus den Positionen eigentlich immer wieder raus. Die Frage ist eben nur zu welchem Kurs, was eben stark von der Liquidität abhängig ist und natürlich der Basiswertentwicklung.

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