Jebediah Kerman April 30, 2016 Ich habe auf diese Frage hier im Forum und auch sonst im Netz leider keine Antwort gefunden. Meine Situation ist die: Ich habe letztes Jahr Aktien mit Verlust verkauft. Mein Aktienverlusttopf steht auf ca. 2000 €. In diesem Jahr habe ich Aktien meines Arbeitgebers verkauft. Diese werden in einem Depot in den USA verwahrt (Computershare). Dabei habe ich einen Kursgewinn von 1000 € erzielt. Diesen Gewinn würde ich gerne mit dem Aktienverlust von letztem Jahr aufrechnen. Wenn ich nun eine Verlustbescheinigung bei meiner deutschen Depotbank anfordere, wird diese ausgestellt, und mein Aktienverlusttopf auf Null gesetzt. Soweit korrekt? Wenn ich dann bei der Steuererklärung nächstes Jahr diese Verlustbescheinigung mit einreiche, sollte der Gewinn von 1000 € dadurch ausgeglichen werden. Was aber passiert mit den übrigen 1000 €? Bekomme ich eine neue Verlustbescheinigung in dieser Höhe, oder gehen diese 1000 € "verloren"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 30, 2016 Hallo, Was aber passiert mit den übrigen 1000 €?Die werden vom Finanzamt bescheinigt (Feststellungsbescheid), und damit für das nächste Jahr archiviert (geht auch mehrere Jahre). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag