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hubert.manfred

Maximale Höhe der BU Rente bei Nachversicherung

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hubert.manfred

Hallo,

 

ich habe nun durch die bevorstehende Geburt eines Kindes die Möglichkeit meine Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen.

 

Ich habe 3 Berufsunfähigkeitsversicherungen.

 

1. AXA Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif ABV M-8 bei Berufsgruppe 2 --> BU Höhe: 590,98 Euro

2. AXA Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif ASBV M-12 bei Berufsgruppe 2 --> BU Höhe: 320,16 Euro

(Diese BU wurde aufgrund einer Nachversicherung abgeschlossen. Die Nachversicherung wurde auf den "neueren" Tarif abgeschlossen.

3. Nürnberger Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Tarif BUZ2008C --> BU Höhe: 864,58 Euro

(Auch hier gab es schon mal eine Nachversicherung. Allerdings wurden lediglich die Höhe der BU Rente angepasst. Der Tarif ist gleich geblieben, obwohl dies in den Bedingungen anders drinnen steht.....)

 

Zusammen komme ich auf 1.775,72 EUR Berufsunfähigkeitsrente im Monat. (=21.308,64 EUR im Jahr)

 

 

Die AXA schreibt in der 1. Versicherung:

"Der Jahresbetrag aller auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen darf maximal 50% des Jahresbruttolohns betragen."

 

Die AXA schreibt in der 2. Versicherung:

"Der Jahresbetrag aller auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen darf maximal 60% des Jahresbruttolohns betragen. ... Die Ausübung einer Erhöhungsoption ist immer mit einer entsprechenden Beitragserhöhung verbunden. Der Beitrag für die Erhöhung muss jährlich mindestens 120 Euro betragen.

 

Die Nürnberger schreibt in der 3. Versicherung:

Der Versicherungsnehmer hat bei den die versicherte Person betreffenden Ereignissen ... innerhalbt einer Frist von 6 Monaten das Recht, die Leistung der BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfungen nach einem zu diesem Zeitpunkt für den Verkauf zulässigen Tarif einschließlich der dann gültigen Versicherungsbedingungen und steuerlichen Vorschriften zu erweitern, sofern ... nach der erfolgten Leistungseröhung die gesamte Jahresrente aller auf die versichte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen 70% des vorjährigen Jahresbruttoeinkommens der versicherten Person nicht übersteigt."

 

Also gut. Schon jetzt ist klar. Ich kann nicht alles erhöhen. Mein Bruttoeinkommen betrug letztes Jahr 52.000 Euro.

 

Was tun? Die Möglichkeiten:

 

 

 

 

 

Ich könnte die 1. Versicherung erhöhen und den Rest so lassen. Jährliche BU Rente = 24.854,52 Euro.

 

An der 2. Versicherung kann ich gar nichts machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich zahle dort 223 Euro Beitrag pro Jahr. Bei 50% Erhöhung würde sich der Beitrag nur um 111,50 Euro erhöhen, was ja anscheinend zu wenig ist. Oder?

 

Ich könnte die 3. Versicherung erhöhen und den Rest so lassen. Jährliche BU Rente = 26.496,12 Euro. Das wäre zwar mehr als die AXA als Maximum vorsieht, aber weniger als die Nürnberger als Maximum vorschreibt. Dies würde ich aber nur machen, wenn ich auch einen neueren Vertrag mit besseren Bedingungen bekomme. Letztes mal (die letzte Erhöhung war nach meinem Studium) habe ich keinen neuen Vertrag bekommen, sondern nur eine Erhöhung der Gesamtleistung. (was ich in der Konstellation jetzt als Vorteil erweisen würde)

 

 

Oder (das wäre mein Favorit), ich weis aber nicht ob das so erlaubt ist:

Ich erhöhe die 1. Versicherung kurz nach der Geburt. Dann bin ich bei 24.854,52 Euro gesamt pro Jahr. Es entspricht den Bedingungen der AXA zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Wenn die Erhöhung durch ist, gehe ich zur Nürnberger und erhöhe dort die Leistungen. Dann bin ich bei 30.042 Euro Gesamtrente im Jahr. Dies entspricht den Regeln der Nürnberger Versicherung.

 

Ich als Laie würde sagen es ist ok. Schließlich stimmen die Angaben im Vertrag zum Zeitpunkt der Unterschrift.

Wenn sich nach der Geburt mein Einkommen verringert (z.B. bei Teilzeit / Elternzeit) gibt es ja auch keine Probleme mit der BU Rente.

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Okabe

Oder (das wäre mein Favorit), ich weis aber nicht ob das so erlaubt ist:

Ich erhöhe die 1. Versicherung kurz nach der Geburt. Dann bin ich bei 24.854,52 Euro gesamt pro Jahr. Es entspricht den Bedingungen der AXA zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Wenn die Erhöhung durch ist, gehe ich zur Nürnberger und erhöhe dort die Leistungen. Dann bin ich bei 30.042 Euro Gesamtrente im Jahr. Dies entspricht den Regeln der Nürnberger Versicherung.

 

Aber nicht mehr denen der Axa. Denn die schreibt ja "aller auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen". Und mit allen Versicherungen sind auch alle gemeint - nicht nur die bei der Axa!

Wissen die beiden Unternehmen von den BU Versicherungen bei der jeweils anderen Gesellschaft?

Imho ist das recht krude, was du da hast. Das gehört definitiv in die Hände eines Profis.

 

 

 

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

ich habe nun durch die bevorstehende Geburt eines Kindes die Möglichkeit meine Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen.

 

Ich habe 3 Berufsunfähigkeitsversicherungen.

 

1. AXA Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif ABV M-8 bei Berufsgruppe 2 --> BU Höhe: 590,98 Euro

2. AXA Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif ASBV M-12 bei Berufsgruppe 2 --> BU Höhe: 320,16 Euro

(Diese BU wurde aufgrund einer Nachversicherung abgeschlossen. Die Nachversicherung wurde auf den "neueren" Tarif abgeschlossen.

3. Nürnberger Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Tarif BUZ2008C --> BU Höhe: 864,58 Euro

(Auch hier gab es schon mal eine Nachversicherung. Allerdings wurden lediglich die Höhe der BU Rente angepasst. Der Tarif ist gleich geblieben, obwohl dies in den Bedingungen anders drinnen steht.....)

 

Zusammen komme ich auf 1.775,72 EUR Berufsunfähigkeitsrente im Monat. (=21.308,64 EUR im Jahr)

 

 

Die AXA schreibt in der 1. Versicherung:

"Der Jahresbetrag aller auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen darf maximal 50% des Jahresbruttolohns betragen."

 

Die AXA schreibt in der 2. Versicherung:

"Der Jahresbetrag aller auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen darf maximal 60% des Jahresbruttolohns betragen. ... Die Ausübung einer Erhöhungsoption ist immer mit einer entsprechenden Beitragserhöhung verbunden. Der Beitrag für die Erhöhung muss jährlich mindestens 120 Euro betragen.

 

Die Nürnberger schreibt in der 3. Versicherung:

Der Versicherungsnehmer hat bei den die versicherte Person betreffenden Ereignissen ... innerhalbt einer Frist von 6 Monaten das Recht, die Leistung der BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfungen nach einem zu diesem Zeitpunkt für den Verkauf zulässigen Tarif einschließlich der dann gültigen Versicherungsbedingungen und steuerlichen Vorschriften zu erweitern, sofern ... nach der erfolgten Leistungseröhung die gesamte Jahresrente aller auf die versichte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen 70% des vorjährigen Jahresbruttoeinkommens der versicherten Person nicht übersteigt."

 

Also gut. Schon jetzt ist klar. Ich kann nicht alles erhöhen. Mein Bruttoeinkommen betrug letztes Jahr 52.000 Euro.

 

Was tun? Die Möglichkeiten:

 

 

 

 

 

Ich könnte die 1. Versicherung erhöhen und den Rest so lassen. Jährliche BU Rente = 24.854,52 Euro.

 

An der 2. Versicherung kann ich gar nichts machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich zahle dort 223 Euro Beitrag pro Jahr. Bei 50% Erhöhung würde sich der Beitrag nur um 111,50 Euro erhöhen, was ja anscheinend zu wenig ist. Oder?

 

Ich könnte die 3. Versicherung erhöhen und den Rest so lassen. Jährliche BU Rente = 26.496,12 Euro. Das wäre zwar mehr als die AXA als Maximum vorsieht, aber weniger als die Nürnberger als Maximum vorschreibt. Dies würde ich aber nur machen, wenn ich auch einen neueren Vertrag mit besseren Bedingungen bekomme. Letztes mal (die letzte Erhöhung war nach meinem Studium) habe ich keinen neuen Vertrag bekommen, sondern nur eine Erhöhung der Gesamtleistung. (was ich in der Konstellation jetzt als Vorteil erweisen würde)

 

 

Oder (das wäre mein Favorit), ich weis aber nicht ob das so erlaubt ist:

Ich erhöhe die 1. Versicherung kurz nach der Geburt. Dann bin ich bei 24.854,52 Euro gesamt pro Jahr. Es entspricht den Bedingungen der AXA zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Wenn die Erhöhung durch ist, gehe ich zur Nürnberger und erhöhe dort die Leistungen. Dann bin ich bei 30.042 Euro Gesamtrente im Jahr. Dies entspricht den Regeln der Nürnberger Versicherung.

 

Ich als Laie würde sagen es ist ok. Schließlich stimmen die Angaben im Vertrag zum Zeitpunkt der Unterschrift.

Wenn sich nach der Geburt mein Einkommen verringert (z.B. bei Teilzeit / Elternzeit) gibt es ja auch keine Probleme mit der BU Rente.

 

 

Moin,

 

mit was man sich so rum ärgern darf, wenn Nachwuchs ins Haus steht...rolleyes.gif

 

Ohne jetzt die Bedingungen gelesen zu haben (wir wissen ja auch nicht welche das sind...):

Den zweiten Vertrag kann man vermutlich überhaupt nicht erhöhen. Ist selber schon eine "Nachversicherung". Sollte mich schwer wundern, wenn da nicht irgendwo in den AVB die Erhöhungsoption/Nachversicherungsoption ausgeschlossen ist.

 

Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise:

Bei beiden Versicherern offen und transparent auf den Tisch legen, wie der aktuelle Status Quo ist!

und gleichzeitig offen und transparent schildern was man vorhat!

Dann drei Fragen stellen:

- stimmt Ihr dem so zu - schriftlich?

- was kostet das bei Euch?

- welche AVB liegen zu Grunde?

 

Alles andere läuft auf ein heiteres Tretminen suchen im Leistungsfall hinaus.

Viel Erfolg!

 

 

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Knarf

Oder (das wäre mein Favorit), ich weis aber nicht ob das so erlaubt ist:

Ich erhöhe die 1. Versicherung kurz nach der Geburt. Dann bin ich bei 24.854,52 Euro gesamt pro Jahr. Es entspricht den Bedingungen der AXA zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Wenn die Erhöhung durch ist, gehe ich zur Nürnberger und erhöhe dort die Leistungen. Dann bin ich bei 30.042 Euro Gesamtrente im Jahr. Dies entspricht den Regeln der Nürnberger Versicherung.

 

Ich als Laie würde sagen es ist ok. Schließlich stimmen die Angaben im Vertrag zum Zeitpunkt der Unterschrift.

Wenn sich nach der Geburt mein Einkommen verringert (z.B. bei Teilzeit / Elternzeit) gibt es ja auch keine Probleme mit der BU Rente.

 

 

Ich hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation und habe es auch so gemacht. Erst die eine erhöht und ein paar Wochen später die andere.

War alles okay - ich habe jeweils die vorgegebenen Grenzen der Versicherung eingehalten. Wichtig ist eben der Stand bei Antragstellung. Wenn sich später etwas ändert - sei es durch Dynamik oder Einkommensänderung - ist das laut meinen Versicherungsbedingungen nicht relevant.

Bei Antragstellung musste ich auch jeweils alle bestehenden Versicherungen angeben.

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hubert.manfred
· bearbeitet von hubert.manfred
Aber nicht mehr denen der Axa. Denn die schreibt ja "aller auf die versicherte Person abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen". Und mit allen Versicherungen sind auch alle gemeint - nicht nur die bei der Axa!

Wissen die beiden Unternehmen von den BU Versicherungen bei der jeweils anderen Gesellschaft?

 

 

Imho ist das recht krude, was du da hast. Das gehört definitiv in die Hände eines Profis.

 

Ja. Die Versicherungen wissen voneinander. Dies musste ich in dem Antrag angeben. Ich würde sowieso einen AXA Berater aufsuchen und das mit ihm besprechen. Ich denke jedoch, dass es ihm egal sein wird. Hauptsache er bekommt Provision.

In dem Nachversicherungsantrag muss ich auch die Höhe der anderen BU Versicherung angeben.

 

Der Nürnberger wirds ja egal sein. Dort bin ich ja unter den maximalen Vorgaben.

Auch hier muss ich im Antrag von dem anderen Versicherer angaben machen. Mir gehts es lediglich darum jetzt den besten Weg zu finden und mir nicht eine bessere Option unwissentlich verbaue. Ziel ist die maximale BU Rente rauszubekommen. Unabhänging von den Kosten.

 

Ich hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation und habe es auch so gemacht. Erst die eine erhöht und ein paar Wochen später die andere.

Ok danke.

 

Die neueren BU Versicherungen haben ja auch bessere Bedingungen. z.B. gelbe Schein Regelung (eine 6 monatige durchgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst schon eine Leistungspflicht des Versicherers aus)

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polydeikes

Die neueren BU Versicherungen haben ja auch bessere Bedingungen. z.B. gelbe Schein Regelung (eine 6 monatige durchgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst schon eine Leistungspflicht des Versicherers aus)

 

Nur auf dem Werbeblatt ... :-

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Matthew Pryor

Die neueren BU Versicherungen haben ja auch bessere Bedingungen. z.B. gelbe Schein Regelung (eine 6 monatige durchgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst schon eine Leistungspflicht des Versicherers aus)

Die Nürnberger bietet diesen Zusatz an, das ist richtig. Und die Erhöhung würde dann auch in dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif erfolgen, Stand jetzt wäre also die AU-Klausel bei dem Erhöhungsvertrag enthalten. Gebe aber zu bedenken, dass die AU-Leistung bei der Nürnberger lediglich 30% der versicherten BU-Rente beträgt. Da die Nachversicherung nicht eben üppig ausfallen kann, solltest du diesen Punkt vernachlässigen.

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hubert.manfred
· bearbeitet von hubert.manfred

Nur auf dem Werbeblatt ... :-

 

Nun gut. Aber besser als meine ältere BU Versicherung wird es doch schon sein, hoff ich mal. Der Wechsel zur einer anderen Gesellschaft ist aufgrund der Gesundheitsfragen eh nicht mehr möglich.

 

Die Nürnberger bietet diesen Zusatz an, das ist richtig. Und die Erhöhung würde dann auch in dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif erfolgen, Stand jetzt wäre also die AU-Klausel bei dem Erhöhungsvertrag enthalten. Gebe aber zu bedenken, dass die AU-Leistung bei der Nürnberger lediglich 30% der versicherten BU-Rente beträgt. Da die Nachversicherung nicht eben üppig ausfallen kann, solltest du diesen Punkt vernachlässigen.

 

Ok danke, dass habe ich nicht bedacht.

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hubert.manfred
· bearbeitet von hubert.manfred

Hallo, ich möchte mich mal kurz zurückmelden und berichten.

 

Die AXA hat, wie geplant, einer weiteren Nachversicherung zugestimmt. Erhöhung genau nach meinen Wünschen zum neuesten Vertrag und unter Angaben meiner gesamten BU Renten und des aktuellen Einkommens.

 

Nun zur Nürnberger. Sie würden den Vertrag (von 2008) um 50% erhöhen. Dazu wurde mir eine Vertragsumrechnung zugeschickt. Es wurde nicht gefragt ob es andere BU Renten gibt und es wurde auch nicht nach dem Einkommen gefragt......

 

Was soll ich nun tun. Soll ich Druck machen, dass ich eine Versicherung nach aktuellem Tarif bekomme? Oder es auf sich belassen und die Vertragsumrechnung unterschreiben? Was würdet ihr tun?

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