Günther Schild April 25, 2016 Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, als deutscher Anleger und Kunde eines deutschen Brokers (hier Onvista) etwas zurückzufordern aus Ländern mit denen Deutschland kein DBA abgeschlossen hat? In meinem konkreten Fall wurden bei der Dividende von Bakkafrost (FO0000000179) 35% Quellensteuer von den Faröern abgezwackt, zusätzlich nahm sich der deutsche Fiskus seine 25% Abgeltungssteuer + Soli. Also blieben von der Dividende weniger als 40% übrig. Die Färinger werden nach dem Satz den ich gefunden habe wohl nichts zurückzahlen: Dividend payments to non-resident individuals are taxed at 35%. Darf der Broker dann Abgeltungssteuer abziehen und wenn ja sollte er nicht wenigestens 15% erlassen? Kann man sich später etwas zurückholen? Ein Freistellungsauftrag existiert bei Onvista nicht (der wird woanders ausgenutzt). Gattungsbezeichnung Bakkafrost P/F Navne-Aktier DK 1,- ISIN FO0000000179 Nominal STK 50,000 Ex-Tag 11.04.2016 Zahltag 25.04.2016 Dividenden-Betrag pro Stück DKK 8,250000 Wert 25.04.2016 Devisenkurs EUR/DKK 7,4617 Betrag zu Ihren Gunsten EUR 21,35 Hinweise zur steuerlichen Verrechnung: vorher aktuell ausländische Dividende EUR 55,28 ausländische Quellensteuer 35% DKK 144,38 Aktienverlusttopf EUR 0,00 0,00 allgemeiner Verlusttopf EUR 0,00 0,00 Quellensteuertopf EUR 0,00 0,00 zu versteuern EUR 55,28 einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 13,82 einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,76 im laufenden Jahr einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 181,31 im laufenden Jahr einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 9,97 Immerhin entschädigt die Kursentwicklung seit Kauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 25, 2016 Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, als deutscher Anleger und Kunde eines deutschen Brokers (hier Onvista) etwas zurückzufordern aus Ländern mit denen Deutschland kein DBA abgeschlossen hat? In meinem konkreten Fall wurden bei der Dividende von Bakkafrost (FO0000000179) 35% Quellensteuer von den Faröern abgezwackt, zusätzlich nahm sich der deutsche Fiskus seine 25% Abgeltungssteuer + Soli. Also blieben von der Dividende weniger als 40% übrig. Wenn die QuSt so belastet wird, gibt es regelmäßig für Ausländer keine weitere Ermäßigung. Damit sind aber die Voraussetzungen für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung gegeben. Da die Faröer-Insel in der Liste des BzSt nicht aufgeführt werden, wird die Bank das bei der Abrechnung wohl nicht berücksichtigen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günther Schild April 25, 2016 Danke, dann probiere ich es im nächsten Jahr über die Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag