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bAV-Optimierung gegen doppelte KV-Belastung

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Nord

Hallo liebe WPF-Gemeinde,

 

ich habe eine Frage zur Doppelbelastung durch KV-Beiträge bei betrieblicher Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, wenn man freiwillig gesetzliche krankenversichert ist: Die bAV-Beiträge sind in der Ansparphase von KV-Beiträgen befreit, was einem um so weniger nützt, je weiter man über der BBG liegt, weil darüber sowieso keine KV-Beiträge mehr anfallen, man aber im Alter trotzdem KV-Beiträge abführen muss. Das leuchtet mir bei monatlicher Entgeltumwandlung durchaus ein. Was passiert aber, wenn ich die 4% DRV-BBG quasi "auf einen Schlag" in einem Monat umwandle? Dann wäre doch der Anteil, für den KV-Beiträge entfallen, deutlich größer, als wenn ich das so kleckerweise über alle 12 Monate verteile und dabei keine SV-Beiträge sparen könnte. Sinnvollerweise wählt man für dieses Manöver natürlich nicht die Monate, in denen etwaige Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) stattfinden, um so den Effekt zu maximieren. Natürlich klafft in dem Monat dann ein gewaltiges Loch in der Haushaltskasse, aber das ist mit entsprechendem Liquiditätspolster kein Problem.

 

Habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin? Oder ist das vielleicht gar nicht möglich/erlaubt?

 

Beste Grüße

 

Nord

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polydeikes

Nette Idee, aber Par. 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV und Par. 3 Nr. 63 EStG stellen auf das Kalenderjahr ab.

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Nord

Nette Idee, aber Par. 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV und Par. 3 Nr. 63 EStG stellen auf das Kalenderjahr ab.

Hallo polydeikes,

 

danke für die schnelle Antwort. So ganz schlau werde ich daraus aber noch nicht.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, beschreibt das ArEV, dass das umgewandelte Entgelt nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen ist und das EStG, dass bis zu 4% der DRV-BBG steuerfrei sind. Wenn ich die 2976 Euro auf einen Schlag umwandle, sind sie ja trotzdem vollständig absetzbar, weil ich eben die 4%-Schwelle im Kalenderjahr nicht überschreite.

 

Was mich aber viel mehr interessiert, ist die Frage nach den KV-Beiträgen. Nach meinem Verständnis muss ich monatlich von jedem Euro 7,3+1,175 Cent für KV+PV abdrücken. Für alles, was monatlich derzeit 4237,50 Euro übersteigt, muss ich keine KV+PV abdrücken.

 

Gehen wir mal in einem Rechenbeispiel davon aus, dass ich 5000 Euro pro Monat verdiene. Dann muss ich jeden Monat ((7,3+1,175)/100*4237,50) Euro = 359,13 Euro für KV+PV abdrücken.

 

Jetzt wandel ich die 4% DRV-BBG gleichmäßig auf 12 Monate verteilt um, also 248 Euro monatlich. Das Bruttoentgelt reduziert sich auf (5000-248) Euro = 4752 Euro. Nach wie vor müsste ich jeden Monat 359,13 Euro für KV+PV abdrücken.

 

Stattdessen wandel ich jetzt die 2976 Euro auf einen Schlag um. In den 11 Monaten, wo ich nichts umwandle, bleibt es bei den 359,13 Euro. Im Monat, in dem ich umwandle, bleiben Brutto (5000-2976) Euro = 2024 Euro. Der Beitrag für KV+PV müsste also ((7,3+1,175)/100*2024) Euro = 171,53 Euro betragen. Wären also einmalig pro Jahr (359,13-171,53) Euro = 187,60 Euro weniger. Das wäre jetzt nicht wahnsinnig viel, aber es wäre doch dumm, diese Differenz nicht mitzunehmen.

 

Was habe ich übersehen?

 

Beste Grüße

 

Nord

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Es gilt das Kalenderjahr. Nicht eine Einmonatswünschdirwasausschnittsbetrachtung. Sagte ich schon.

 

Ausnahme stellt nur die Vervielfältigerregelung dar. Für reine Arbeitgeberfinanzierung gilt das Problem ebenfalls generell nicht.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich formuliere es mal anders. Wenn du bAV (trotz "zu hohem aber nicht hoch genug Einkommen") betreiben möchtest und ein attraktives Angebot vor Augen hast, brauchst du nur einen flexiblen Arbeitgeber. Zuweilen kann man diesem erklären, dass man sich mit ihm / dem Unternehmen / seinem Job derart identifiziert und langfristig binden möchte, dass man doch mal über den Arbeitsvertrag sprechen könnte. Dieser könnte ja insofern umgestellt werden, dass statt Gehaltsbestandteile umzuwandeln, der Arbeitgeber eine rein AG-finanzierte bAV anlegt. Bei flexiblen und mitdenkenden Unternehmen geht sowas zuweilen, große Kloppse wiegeln erfahrungsgemäß mit Gesabbel über Gleichbehandlungsgrundsatz ab.

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Kolle

Das Problem lässt sich in der Rente lösen wenn man auch dann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei einer Kapitalisierung der BAV ist der Spuk nach 10 Jahren vorbei.

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polydeikes

Den Segen hätte ich auch gern Kolle :P ...

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

Den Segen hätte ich auch gern Kolle :P ...

 

Den hast du doch als Selbständiger. :P Oder willst du mit 67 schon die Hacke rausmachen ? Guck dir die Beispiele in der Politik an. Der Schäuble redet nicht nur so, er lebt es als echtes Vorbild auch so vor während andere im Rollstuhl weinend rumhängen und sich schieben lassen.;)

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nur wenn ich in die GKV wechseln oder in der freiwilligen KvdR landen würde. In ersterem Fall ist es äußerst unwahrscheinlich über BBG zu verdienen, in zweiterem Fall ein ganz anderes Problem.

 

Abgesehen davon wäre bAV nur nutzbar, wenn ich auf Kapitalgesellschaft umstellen würde. Das wird zumindest mittelfristig nicht passieren ... bedingt es doch 2 1/2 Gründe ...

 

- Mitarbeiter

- Bestandsverkauf vor Renteneintritt

- ggf. Änderung in den Haftungsrisiken

 

Und im Zuge von Konjunktiv "99" würde die bAV wiederum dann so angelegt, dass sich all diese Probleme nicht stellen würden.

 

Insofern nö, ich seh nicht ansatzweise diese Problematik bei mir. Abgesehen davon sind sozialversicherungspflichtige Einkommen über BBG KV im Rentenalter ja ggf. eine durchaus beneidenswerte Story.

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Nord
· bearbeitet von Nord

Hallo polydeikes,

 

ich habe schon verstanden, dass mein "Trick" nicht funktioniert. Ich hätte nur gern nachvollzogen, an welcher Stelle genau mein Rechenfehler war, was mir auf Grundlage der bisherigen Informationen leider nicht gelungen ist.

 

Wieviel KV- und PV-Beitrag in Euro würde mir denn in dem Monat abgezogen werden, in dem ich die vollen 2976 Euro umwandle? Auch die vollen 359,13 Euro? Mich wundert's nur deshalb, weil ich vor drei Jahren mal vier Monate in Teilzeit (Elternzeit) war und damals für diese Zeit unter die entsprechende Entgeltgrenze für die GKV gefallen bin. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich in der Zeit auch nicht den KV-Höchstsatz habe zahlen müssen, müsste ich aber nochmal nachschauen.

 

Die Sache mit dem Alterseinkommen über BBG kann man bei mir tendenziell eher vergessen, da müsste sich der Pensionsfonds schon außergewöhnlich gut entwickeln. Arbeitsgeberfinanzierte bAV bekomme ich schon und da wird auch kein Spielraum mehr sein (Stichwort "großer Klopps" und Tarifvertrag). Und nein: Riester kann man bei mir leider auch vergessen, da meine Frau schon mit 60 Euro Eigenbeitrag und 1054 Euro Zulagen riestert (~19% Förderquote für weitere (2x2100-1104) Euro, wenn ich mich nicht verrechnet habe).

 

Beste Grüße

 

Nord

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polydeikes

Es ist kein Rechenfehler da, es interessiert nur nicht der Monat, sondern das Kalenderjahr. Wenn sich der Status (Elterngeld) oder die Beschäftigung (Jobwechsel) ändern, anderes Spiel ... dann ist vom neuen Status auszugehen. Wobei das idP eher wayne ist.

 

---

 

oT:

 

Ich muss mal generell sagen ... auch wenn es hier mit am wenigsten zutrifft: Es ist schon ganz schön dreist irgendwelche kruden Rechenwege hinzuknallen ala "mach mal", zu erwarten, dass sich andere in ihrer Freizeit da dann vollumfänglich hinein fitzeln und irgendwie kryptologisch erkennen können, was die eigentliche Frage sein soll. Trifft hier zwar bestenfalls bedingt zu, passiert aber immer wieder, siehe bspw. Diskussion grad im Riester Sticky.

 

Daraus abgeleitet: Ich hab 3x gesagt, es zählt das Kalenderjahr. Da gibt es zwei Möglichkeiten ...

 

a - so hinnehmen und glauben

b - jemanden bezahlen, den man für glaubwürdiger hält, und sich zum Stundensatz dieser Person erklären lassen, was man wissen will

 

Beide Wege sind gleichermaßen legitim. Mal abgesehen davon, was weiss ich schon, wurde ja schon oft genug im Forum festgestellt, dass ich ein kleines, dummes, minderjähriges Kind ohne jegliche Bildung und ohne jegliches mathematisches Verständnis bin.

 

---

 

Nein, ich sehe in der beschriebenen Konstellation keinen regulären bAV Spielraum.

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Kolle

Die Sache mit dem Alterseinkommen über BBG kann man bei mir tendenziell eher vergessen, da müsste sich der Pensionsfonds schon außergewöhnlich gut entwickeln.

 

Mit dem Pensionsfonds wird es nicht klappen, mit irgendwas altersangepasst nebenher verdienen aber schon. ;)

 

Was mich am meisten ärgert, ist die ständige Erhöhung der BBG. Ich werde noch lange über der BBG liegen und mein Krankenkassenbeitrag steigt jedes Jahr ohne dass mein Einkommen mitwächst.

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polydeikes

Dennoch, deine "Luxusprobleme" will ich haben. :P

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Nord
· bearbeitet von Nord

oT:

 

Ich muss mal generell sagen ... auch wenn es hier mit am wenigsten zutrifft: Es ist schon ganz schön dreist irgendwelche kruden Rechenwege hinzuknallen ala "mach mal", zu erwarten, dass sich andere in ihrer Freizeit da dann vollumfänglich hinein fitzeln und irgendwie kryptologisch erkennen können, was die eigentliche Frage sein soll. Trifft hier zwar bestenfalls bedingt zu, passiert aber immer wieder, siehe bspw. Diskussion grad im Riester Sticky.

 

Daraus abgeleitet: Ich hab 3x gesagt, es zählt das Kalenderjahr. Da gibt es zwei Möglichkeiten ...

zu lassen

a - so hinnehmen und glauben

b - jemanden bezahlen, den man für glaubwürdiger hält, und sich zum Stundensatz dieser Person erklären lassen, was man wissen will

 

Beide Wege sind gleichermaßen legitim. Mal abgesehen davon, was weiss ich schon, wurde ja schon oft genug im Forum festgestellt, dass ich ein kleines, dummes, minderjähriges Kind ohne jegliche Bildung und ohne jegliches mathematisches Verständnis bin.

Hallo polydeikes,

 

danke für die Offenheit.

 

Zu Punkt a: Das mit dem "so hinnehmen und glauben" fällt mir als nicht-religiöser Naturwissenschaftler einfach sehr schwer. Ich hab beruflich z.B. auch mit Statistikprogrammen zu tun, bei denen mir irgendwelche Blackboxes am Ende eine Ja/Nein-Aussage zu Signifikanzniveaus herausgeben. Auch da benutze ich lieber meine eigenen Tools, bei denen ich den Rechenweg nachvollziehen kann. Ich finde es etwas merkwürdig, dass Du mir ausgerechnet das nun als "kruden Rechenweg hinknallen" vorwirfst. Immerhin habe ich zumindest eigenständig den Versuch unternommen, es nachzuvollziehen und zu berechnen, wo doch die meisten - vor allem Neulinge - diesbezüglich überhaupt keine Vorarbeit zu leisten bereit sind. Was darf man Dir überhaupt noch für Fragen stellen, ohne sich bloßstellen zu lassen? Ich habe nicht die Erwartungshaltung, dass Du mir meine Fragen beantworten musst. Ich habe mich über Deine erste Antwort - dass es nicht geht - gefreut und mich dafür bedankt. Und ich hätte mich genauso darüber gefreut, wenn ich es auch noch hätte verstehen dürfen. Es hat nicht sollen sein.

 

Ich halte Dich sicher für alles andere als ein "kleine, dummes Kind ohne jegliche Bildung und ohne mathematisches Verständnis". Beim Thema abgabenoptimierte Altersvorsorge denke ich sogar, dass Dir niemand das Wasser reichen kann. Dass Du mein Fallbeispiel nicht verstanden hast, nehme ich Dir nicht ab. Vielleicht noch, dass Du keine Lust hast. Damit hätte ich auch leben können. Aber Deine Art und Weise, mich hier mit meiner Unwissenheit vorzuführen, indem Du mich drei mal mit derselben Antwort zappeln lässt, wenn ich sage, dass ich es nicht verstanden habe, aber gerne im konkreten Fallbeispiel nachvollziehen würde, hat schon etwas infantiles. Macht Dir das Freude? Oder gefährdet geteiltes Wissen zu sehr Dein Geschäftsmodell? Womit wir bei Punkt b wären: Da ich niemanden kenne, der bei diesem Thema auch nur annähernd so fit ist wie Du - wieviel soll's denn kosten, wenn ich mir von Dir das Fallbeispiel auf Euro und Cent durchrechnen lasse?

 

Beste Grüße

 

Nord

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Typischer Fall von Missverständnis. Ich habe weder dir krude Rechnungen vorgeworfen, noch dich vorgeführt. Letzteres würdest du deutlich merken, allein es gibt keinerlei Grund und ich plautze niemals irgendwen ohne guten Grund an.

 

Mir ging es allein um die Zahlengläubigkeit, die teils dreiste Auswüchse zeigt. Bsp. dazu aus dem Sticky hatte ich genannt. Das bezog sich nicht direkt auf dich.

 

Aus meiner oT Ausführung leiteten sich lediglich die 2 Möglichkeiten in deinem Fall ab.

 

Ich formuliere es noch ein Mal anders. Deine Rechnung ist handwerklich richtig, spielt aber keine Rolle. Es werden keine Kalenderausschnitte betrachtet, sondern das Kalenderjahr. Was gesetzlich geregelt ist, kann man nicht rechnerisch widerlegen.

 

Natürlich nervt es tierisch, wenn man ein paar Mal sagt, dies oder das ist geregelt und der andere immer wieder "... ja, aber wenn ich doch so oder so rechne ...". Nein, nix so oder so rechnen, gesetzl. Regelung besteht. Da lasse ich dich auch nicht "zappeln", ist halt so, da ist nichts vor zu rechnen.

 

Es gibt auch keine rechnerische Herleitung für den Unterschied zw. Parkverbot und Halteverbot. Wobei garantiert irgendwer detailliert vorrechnen könnte, dass bspw. 3 min völlig "ungeeigneter" Maßstab sind.

 

---

 

Formulieren wir es noch mal anders: Ich bekomme mein 13. und 14. Monatsgehalt bspw. im November. Nun rechne ich, dass es doch viel lukrativer wäre mit diesem Grenzsteuersatz nur in diesem Monat zu riestern. Das Finanzamt möge doch bitte nur den Grenzsteuersatz in diesem Monat betrachten.

 

Ist auch ein kreativer Ansatz, funktioniert aber auch nicht. Und das obwohl man es für sich genommen handwerklich hervorragend als lukrativ rechnen könnte.

 

In deinem Fal ist es halt die ArEV.

 

---

 

"Detailliertere" Antwort dazu lässt sich nicht geben, zumindest meinerseits nicht. Andere mögen das anders sehen oder einfach mehr wissen. Ich erhebe nie Anspruch auf Allwissenheit.

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schmidtl

Ich bin der Meining, das Riester Beispiel hinkt. Denn nach meinem Verständniss wird ja bei der Einkommenssteuer durch die Einkommenssteuererklärung alles "auf's Jahr glattgezogen"

 

An welcher Stelle soll das bei der KV erfolgen? Ich z.B. bin in der GKV, mein Monatsbrutto liegt unter, das Jahresbeutto aber über der BBG. Das heißt, würde mein Chef mir 13 und 14 Minatsvehalt übers Jahr verteilt anteilig auszahlen, würde ich unterm Strich auch mehr KV Beitrag zahlen.

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polydeikes

Du würdest mehr KV Beitrag zahlen, wenn du oberhalb der BBG der KV liegst? Wie hast du vor das anzustellen?

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schmidtl

11 Gehälter zu je 4000€ und eins zu 12000€ ergibt für mich eine andere Summe an übers Jahr gezahlten KV Beiträgen als 12 Gehälter zu 4666€.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Eingänge sind halt nicht gleich Ausgänge. Es gilt dennoch obige ArEV, respektive beim Eingang halt die quasi identische SvEV Par. 1.

 

13. und 14. Minatsgehalt stellen keine Ausnahme gem. besagter Normen da. Somit wird vorbehaltlich Märzklausel auf die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze abgestellt.

 

 

Jahres-BBG x Kalendertage / 360

 

Dabei sind Monate pauschal mit 30 Tagen und nur angefangene Monate mit Kalendertagen anzusetzen.

 

Nehmen wir an, am 1. Juli gäbe es ein zusätzliches Urlaubsgeld, mit welchem die BBG überschritten wird. Es wird nicht das Einkommen im Juli berücksichtigt, sondern eben Jahres-BBG * 180 / 360 ... bzw. halt 181 ... wayne ...

 

Die Beitragspflicht entsteht auf die Differenz zwischen ermittelter anteiliger Jahres-BBG und tatsächlichem Verdienst.

 

---

 

Bei der Logik von oben halt nicht, auch ein schönes Beispiel für meine Aussage.

 

Nehmen wir an, 3000 Brutto und nochmal 3000 Brutto im Oktober oben drauf. Rechnet man sich die Welt nun schön, ist alles über 4237,5 ja "sv-frei".

 

Nur funktioniert die Welt halt nicht so wie sie Zahlenfans gefällt, sondern so, wie es im Gesetz steht.

 

10 x 30 = 300 / 360

 

10/12 tel der Jahres BBG rund 35300 ... real nur 30000 bekommen, die zusätzlichen 3000 sind völlig unabhängig von der Einmalzahlung voll sv-pflichtig.

 

Es ist halt nicht "wiedewitt die Welt ... wie sie mir gefällt."

 

---

 

Du (dein Beispiel) hinkst auch, Kompliment zurück. :P

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Nord

Hallo polydeikes,

 

Typischer Fall von Missverständnis. Ich habe weder dir krude Rechnungen vorgeworfen, noch dich vorgeführt. Letzteres würdest du deutlich merken, allein es gibt keinerlei Grund und ich plautze niemals irgendwen ohne guten Grund an.

 

(...)

 

Ich formuliere es noch ein Mal anders. Deine Rechnung ist handwerklich richtig, spielt aber keine Rolle. Es werden keine Kalenderausschnitte betrachtet, sondern das Kalenderjahr. Was gesetzlich geregelt ist, kann man nicht rechnerisch widerlegen.

 

Natürlich nervt es tierisch, wenn man ein paar Mal sagt, dies oder das ist geregelt und der andere immer wieder "... ja, aber wenn ich doch so oder so rechne ...". Nein, nix so oder so rechnen, gesetzl. Regelung besteht. Da lasse ich dich auch nicht "zappeln", ist halt so, da ist nichts vor zu rechnen.

 

Es gibt auch keine rechnerische Herleitung für den Unterschied zw. Parkverbot und Halteverbot. Wobei garantiert irgendwer detailliert vorrechnen könnte, dass bspw. 3 min völlig "ungeeigneter" Maßstab sind.

vielleicht habe ich mir hier einfach vorschnell einen Schuh angezogen, der mir nicht passt. Wenn ich Dir damit Unrecht getan habe, bedaure ich das sehr. -_- Mir fehlte einfach das Verständnis dafür, wie in der Praxis die SV-Beiträge monatlich verbeitragt werden.

 

 

Eingänge sind halt nicht gleich Ausgänge. Es gilt dennoch obige ArEV, respektive beim Eingang halt die quasi identische SvEV Par. 1.

 

13. und 14. Minatsgehalt stellen keine Ausnahme gem. besagter Normen da. Somit wird vorbehaltlich Märzklausel auf die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze abgestellt.

 

 

Jahres-BBG x Kalendertage / 360

 

Dabei sind Monate pauschal mit 30 Tagen und nur angefangene Monate mit Kalendertagen anzusetzen.

 

Nehmen wir an, am 1. Juli gäbe es ein zusätzliches Urlaubsgeld, mit welchem die BBG überschritten wird. Es wird nicht das Einkommen im Juli berücksichtigt, sondern eben Jahres-BBG * 180 / 360 ... bzw. halt 181 ... wayne ...

 

Die Beitragspflicht entsteht auf die Differenz zwischen ermittelter anteiliger Jahres-BBG und tatsächlichem Verdienst.

 

---

 

Bei der Logik von oben halt nicht, auch ein schönes Beispiel für meine Aussage.

 

Nehmen wir an, 3000 Brutto und nochmal 3000 Brutto im Oktober oben drauf. Rechnet man sich die Welt nun schön, ist alles über 4237,5 ja "sv-frei".

 

Nur funktioniert die Welt halt nicht so wie sie Zahlenfans gefällt, sondern so, wie es im Gesetz steht.

 

10 x 30 = 300 / 360

 

10/12 tel der Jahres BBG rund 35300 ... real nur 30000 bekommen, die zusätzlichen 3000 sind völlig unabhängig von der Einmalzahlung voll sv-pflichtig.

Vielen vielen Dank! Sehr gut verständlich. Genau das hatte mir gefehlt. Jetzt hab ich's gefressen (hoffe ich). :thumbsup:

 

Und gleich noch nachgeschaut, was "Märzklausel" ist. Was es nicht alles gibt... :wacko:

 

Ich hoffe, ich habe Deine Geduld mit mir nicht über Gebühr strapaziert.

 

Beste Grüße

 

Nord

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polydeikes

Hmmm. Das Beispiel bezieht sich aber auf den Eingang, beim Ausgang sieht es ein bissel anders aus.

 

Aber gut, ein weiteres Missverständnis. Aus meiner Sicht ist das Basic und die Frage ist nur was, wie zur Anwendung kommt. Was zur Anwendung kommt, ergibt sich aus besagter ArEV. Ist für mich die relevante Norm, Frage beantwortet. Dein Fall stellt keinen Ausnahmebestand gem. dieser Norm da. Aus meiner Sicht klar und deutlich, nicht weiter erklärungsbedürftig.

 

Den stark vereinfachten SGB-Exkurs hab ich nur gemacht, weil mal wieder ein plattes Beispiel von mir aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert kritisiert wurde. Zur Krönung wie gewöhnlich dann auch noch mit fehlerhafter Argumentation. Womit wir wieder beim "Vorführen" wären. Ich bin absolut kritikfähig, die Frage ist nur "wie" die Kritik erfolgt. Dünnhäutig bin ich nur insofern, als das im WPF permanent immer wieder die gleichen Diskussionsunarten gepflegt werden.

 

Wenn es dir geholfen hat, obwohl anderer Sachverhalt, gut. Allerdings sei auch dazu gesagt, am Sonntag auf der Couch bei scheiss Wetter geht das mal, idR hab ich darauf aber tatsächlich keinen Bock und auch keine Zeit dafür.

 

Hier wiederum war es nur eine Reihe von Missverständnissen.

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Nord

Oh jee, jetzt mach mir doch nicht meine Illusion kaputt. :'(

 

Auf die Gefahr hin, mich jetzt wieder zu blamieren, versuch ich's doch noch mal in eine Formel zu drücken:

 

n = Kalendermonat (1...12)

E(n) = Summe der Entgelte in den Kalendermonaten 1 bis n

KV(n) = Summe der Beiträge zur gesetzlichen KV in den Kalendermonaten 1 bis n

JAEG = 56.250€

 

Ich rechne mal vereinfacht nur mit ganzen Monaten (30 Tage)

 

Ich habe es so verstanden:

 

KV(n) = 7,3% * E(n) wenn E(n) * 12/n < JAEG

KV(n) = 7,3% * JAEG * n/12 wenn E(n) * 12/n > JAEG

 

D.h. für den KV-Beitrag in Monat n gilt:

KV(n) - KV(n-1) = 7,3% * E(n) - KV(n-1) wenn E(n) * 12/n < JAEG

KV(n) - KV(n-1) = 7,3% * JAEG * n/12 - KV(n-1) wenn E(n) * 12/n > JAEG

 

Für die Summe der KV-Beiträge bis einschl. Dezember gilt dann:

KV(12) = 7,3% * E(12) wenn E(12) < JAEG

KV(12) = 7,3% * JAEG wenn E(12) > JAEG

 

Womit es unmöglich ist, den KV-Beitrag durch geschicktes Hin- und Herschieben der Entgelte oder umgewandelter Entgelte zu umgehen. Spätestens mit der Dezember-Abrechnung ist der Tisch wieder reingemacht.

 

Und das betrifft die einmalige Sonderzahlung ebenso wie die einmalige größere Entgeltumwandlung.

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polydeikes

Öhm, grad nach dem Tagesverlauf (und bin noch net fertig ...) nicht in der Lage das inhaltlich noch zu erfassen, geschweige denn eine gescheite Antwort zu schreiben. Allerdings JAEG (56,25) ist es (was auch immer) definitiv nicht, sondern BBG (50,85) ... die JAEG trifft nur Aussage über die Wechselmöglichkeit in die PKV und in Folge über diverse Sachverhalte ( ... wem folgen Kinder und so Späße ...), allerdings keine Aussage über KV Beiträge.

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