hoffmeij April 18, 2016 Hallo, Ich bin Angestellter bei einem Mittelgroßen Unternehmen ( etwa 1800 beschäftige) . Meine Firma bietet betriebliche Altersvorsorge an und gibt freiwillig einen Zuschuss auf die gezahlten Beträge was ja schonmal sehr gut ist. Darüber hinaus gibt es auch Vermögenswirksame Leistungen über 40€ im Monat. Ich wollte nun beides kombinieren da man ja die Steuern auf die Vermögenswirksamen Leistungen sparen kann. Die Betriebsrente läuft über eine Pensionskasse (PKDW). Der Tarif erfüllt die Vorraussetzungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Das wäre insgesamt eine nette Sache gewesen, da ich dann nur etwa 40€ von meinem Brutto lohn umwandeln müsste um auf etwa 100€ Beitrag im Monat zu kommen. Mein Arbeitgeber hat mir aber nun mitgeteilt, dass Sie entschieden hätten es nicht zu erlauben die Vermögenswirksamen Leistungen auf die Betriebsrente zu geben. Man gibt ja schon freiwillig Zuschuss auf die Beiträge? (Gestaffelt, wenn man 80€ umwandelt gibt es 18€ Zuschuss. Also hätte ich gerne 40€VL, 40€ umgewandelt und 18€ Zuschuss kassiert) Vermögensbildung sei von der betrieblichen Altersvorsorge getrennt. In den Betriebsvereinbarungen findet sich dazu nichts. Ist es überhaupt zulässig die Vermögenswirksamen Leistungen auf die betriebliche Altersvorsorge abzulehnen? Sind die Vermögenswirksamen Leistungen nicht auch ein gesetzlicher Anspruch? Kann der Arbeitgeber bestimmte Formen ablehnen?! Ich hoffe die Frage passt hier in dieses Forum und in diesen Bereich. Andernfalls ein Sorry dafür! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 April 18, 2016 In den Betriebsvereinbarungen findet sich dazu nichts. Ist es überhaupt zulässig die Vermögenswirksamen Leistungen auf die betriebliche Altersvorsorge abzulehnen? Sind die Vermögenswirksamen Leistungen nicht auch ein gesetzlicher Anspruch? Kann der Arbeitgeber bestimmte Formen ablehnen?! Nein, vermögenswirksamen Leistungen sind kein gesetzlicher Anspruch - jedenfalls nicht, dass der Arbeitgeber diese zusätzlich zum Lohn bezahlt. Dies ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Etwas anderes ist, das der Arbeitgeber einen Teil vom normalen Lohn auf Veranlassung des AN in einen VL-Vertrag überweist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 18, 2016 Mein Arbeitgeber zahlt halt grundsätzlich vermögenswirksame Leistungen aber sagt ohne erkennbaren Grund, nicht auf die bav. Obwohl der bav Vertrag generell dafür geeignet ist. In den Betriebsvereinbarung steht nix darüber. Und generell hat man ja wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt ein Wahlrecht oder?! Die Begründung vom Arbeitgeber ist, dass er ja schon einen freiwilligen Zuschuss zur bav zahlt. Finde ich irgendwie eine seltsame Begründung. Kann dem AG doch egal sein ob ich die VL in die Betriebsrente stecke oder für was anderes einsetze :/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 18, 2016 Die allgemeine rechtliche Grundlage ist der §1 BetrAVG. Ein Anspruch auf Umwandlung von VL besteht nicht. Dieser kann bestehen, so der Tarifvertrag / Arbeitsvertrag / etc. genau das näher definieren, ansonsten eben nicht ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 18, 2016 hm ok. Komisch ist halt das laut Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf VL besteht. Das steht außer Frage. Allerdings will mir meine zuständige Bearbeiterin die Zahlung auf die bereits abgeschlossene bav nicht geben. Ich soll einen extra Vertrag machen (z.B. extra Sparplan / Bausparvertrag etc). Das ist mir halt unverständlich da in der Betriebsvereinbarung keine Form ausgeschlossen ist. Aber gut vielen Dank für die Hinweise. Dann scheint es ja wirklich sehr individuell geregelt zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin April 19, 2016 Laut VermBG kann man mit VL aber keine Steuern sparen, auch nicht wenn man es in die BAV packt, "(6) Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen." Nun könnte man aber problemlos die 40,-Euro VL in einen ETF/Fondssparplan stecken, und weitere 40,-Euro aus dem eigenen Geldbeutel per Gehaltsumwandlung in die BAV einzahlen. Pensionskasse klingt erstmal nach was Besonderem, ist aber letztlich nichts anderes als eine (sehr) kleine Lebensversicherungsgesellschaft mit all den Vor-und Nachteilen wie auch der mageren Verzinsung, der sich auch Pensionskassen in der Niedrigzinsphase nicht entziehen können. Die Nahles-Pläne werden daran auch nichts ändern können, allenfalls dass die KV-Beiträge vlt. künftig nur hälftig anfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 19, 2016 Käse. Das VermBG bezieht sich auf die Förderbarkeit von vermögenswirksamen Leistungen. Das steht in keinerlei Widerspruch zu einer Entgeltumwandlung, nur kann man eben nicht VWL umwandeln und noch Arbeitnehmersparzulage bekommen. Normen bitte vollständig lesen und versuchen zu verstehen, bevor man etwas postet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 19, 2016 naja. Steuern sparen kann man schon da bin ich ziemlich sicher. Mein Arbeitgeber will aber leider die vl absolut nicht zu meiner bav zahlen. Mit dem ETF Sparplan verstehe ich nicht. Da kann ich ja gerade nicht die 40€ aus VL einzahlen, sondern nur 40€ - Steuern ;( Bleibt aber wohl nichts anderes über. Werde mir aber wohl einen Signal Iduna Bausparvertrag anlegen. Wer weiß ob die Zinsen immer so niedrig bleiben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zotti April 19, 2016 Das ist regelt wohl jeder AG anders. Fakt ist, dass sie eine Form der Altersvorsorge anbieten müssen, die Durchführungsart bestimmt aber der AG! Bei meinem AG ist es seit einigen Jahren nicht mehr möglich die Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fliesen zu lassen (also für neue Mitarbeiter oder neue Verträge) Altverträge werden weitergeführt bis sie ausgelaufen sind... Das bedeutet wenn ich die "Vermögenswirksamen Leistungen" abgreifen will, muss ich diese in die AV stecken. Was hindert dich jetzt die VL über einen Bausparvertrag abzugreifen und für AV was vom Lohn umzuwandeln? Ich denke für die Arbeitgeber ist es auch extrem schwierig, wenn der eine sein VL in einen Baussparvertrag will, der andere in AV oder sonstwas... Evt. sollte sich dein Betriebsrat da mal stark machen, um eine Änderung bei dir im Betrieb zu bewirken. Ich finde es nicht schlecht, wenn man praktisch gezwungen wird, etwas für die Altersvorsorge zu tun.... zumal ja auch noch diese tariflichen Zulagen (sind bei mir glaube ich auch 18 € je 100€ Umwandlung) dazukommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 19, 2016 Mir ist ja bisher schleierhaft, warum man (mit aller Gewalt) aus einem sozialabgabenfreien Produkt ein sozialabgabenpflichtiges Produkt gestalten mag wie hier die VL in die BAV einzubringen. Man möge es mir bitte erklären, da ich es augenscheinlich nicht verstanden habe Der "Zuschuss" von 18 € / 100 € ist letzlich das, was der AG eh hätte an Sozialabgaben zahlen müssen. Derartiges als "Geschenk", "Bonus" oder jedwede andere Form einer Leistung darzustellen, die dem Arbeitnehmer als besonders sozial und fürsorglich darzustellen ist ein Hohn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 19, 2016 Mir ist ja bisher schleierhaft, warum man (mit aller Gewalt) aus einem sozialabgabenfreien Produkt ein sozialabgabenpflichtiges Produkt gestalten mag wie hier die VL in die BAV einzubringen. Man möge es mir bitte erklären, da ich es augenscheinlich nicht verstanden habe Der "Zuschuss" von 18 € / 100 € ist letzlich das, was der AG eh hätte an Sozialabgaben zahlen müssen. Derartiges als "Geschenk", "Bonus" oder jedwede andere Form einer Leistung darzustellen, die dem Arbeitnehmer als besonders sozial und fürsorglich darzustellen ist ein Hohn. Ist simpel. Bspw. ein rein durch VWL finanzierter bAV Vertrag wird selbst für extrem junge Menschen nicht sozialabgabenpflichtig, da er unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Statt also VWL aus dem Netto zu deutlich unter 2 % Zinsen rumlungern zu lassen, kann man sie auch aus dem Brutto mit entsprechender Steuerstundung in einen bAV Vertrag packen. Eben vor allem auch dann, wenn man eigentlich gar keine geeignete Förderkonstellation für bAV hat. Beispielsweise hier erklärt: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43398-vermogenswirksame-leistungen-und-bav/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 20, 2016 Genau das Beispiel aus dem Thread ganz unten hätte ich gerne umgesetzt. Leider hat mein Arbeitgeber aber wie gesagt dieses Konstrukt verweigert. Ich habe mit meiner Personalerin gesprochen. Ihre Aussage war "Es steht nirgendwo das es nicht geht aber wir machen es nicht. Der Arbeitgeber hat das Recht das zu entscheiden". Ob er das Recht hat oder nicht oder es nicht in den Betriebsvereinbarungen festgehalten werden müsste (meine Meinung) mal dahingestellt. Trotzdem will ich es mir mit der Firma nicht verscherzen und verzichte dann mal lieber auf eine weitere Verfolgung des ganzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 20, 2016 Nö, sorry. Die Personalerin hat mit höchster Wahrscheinlichkeit recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 20, 2016 ja vielleicht schon.. Wie gesagt werde ich da auch nicht weiter mit Ihr diskutieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 20, 2016 Danke für den Link mit den dazu passenden Erläuterungen. Dennoch ist im Gesamtzusammenhang das "Sammeln" von ruhenden bAV-Verträgen zu berücksichtigen. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass ein zwischen 2030 und 2055 in Rente gehender Arbeitnehmer bis dahin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr als einen bAV-Vertrag, einen Riester-Vertrag, einen Schmitz-Müller-Meier-NeueIdee-Vertrag sein eigen nennt und unsere Oberen in Berlin und den jeweiligen Dep(p)endenzen diese Geringfügigkeitsgrenze sowie einige andere Dinge zugunsten der Sozial- und Steuerkasse angepasst haben werden. Ein Bestandsschutz wir aus Kostengründen so gestaltet werden, dass ähnlich der Regelung von 2004/2005 zur KV-/PV-Pflicht von Betriebsrenten eine Klage keinen Erfolg haben wird. (Ja, ich bin Optimist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 20, 2016 · bearbeitet April 20, 2016 von polydeikes Naja. Man muss schon differenzieren. Es gab nie eine nachträgliche Änderung im eigentlichen Sinne. Es gab lediglich die Notwendigkeit der neuen Regelung zu widersprechen, wenn man die alte Pauschalversteuerung weiterhin angewendet haben wollte. Um mich wieder einmal unbeliebt zu machen: Mit kompententer Beratung wäre nichts passiert und nichts hätte sich geändert. Ich bin nun bei weitem kein Freund davon, wie der Staat diverse Rahmenbedingungen immer wieder geändert / angepasst hat. Aber ... a - es gab nie irgendeinen pauschalen Wegfall von Bestandsschutz in D, weder in diesem noch in anderem Kontext b - und wer die Spielregeln kannte und verstanden hat, konnte noch immer einen Vorteil ggü. anderen erzielen. edit: Das mit weiteren Verträgen steht btw. schon in der Eingangsaufzählung an Voraussetzungen für den optimalen Nutzen des im verlinkten Thread dargestellten Workarrounds. Ich konkretisier das eigentlich immer so gut wie möglich, da man nie für alle Fälle irgendwas pauschal einschätzen kann .. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch April 20, 2016 Mich betrifft es nicht, insofern ist es mir letztlich auch egal. Dennoch war das damalige Urteil zur Beitragspflicht der betrieblichen Renten schon ein ordentlicher Hammer für viele Sparer. Für die Zukunft wird sich an der Erwartungshaltung meinerseits ggü. den jeweiligen Einrichtungen nicht viel ändern. Die Zeit und der weiter bestehende Druck zur "Stabilisierung" wird zu Lösungen führen, bei denen man irgendwie in jeden Fall dabei sein wird. Wir lassen das aber jetzt besser an der Stelle, es hat schließlich nichts mehr mit dem Anliegen den TO zu tun Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cuibono April 20, 2016 Bei mir gibt s nur seltsame Rentenleistungen für 40 Euro auf die ich gerne verzichte. So ein Quark für so Beträge überhaupt Zeit zu verschwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 21, 2016 · bearbeitet April 21, 2016 von polydeikes TO und onTopic hin oder her, es ist generell nicht konstruktiv. Es kommt jemand, haut quasi irgendeine Behauptung raus, weil er mal was gehört hat ... und wenn man es dann richtig stellt, ist es offTopic. Den Schuh musst du dir hier ausnahmsweise auch als Admin mal anziehen, sorry. Grundsätzlich bestand die Möglichkeit bis 30.06.2005 zu wählen, welche Regelung man haben möchte. Es gab sogar noch die Möglichkeit nach alter Kalkulation komplette Umwandlungen vorzunehmen, statt Arbeitslohn zu beziehen. Eigentlich ein extremes Steuer- und Sozialabgabengeschenk. Die bis 2004 erteilte Zusage als Direktversicherung oder Pensionskasse ist nach wie vor als Kapitalabfindung steuerfrei (wenn nicht auf § 3 Nr. 63 EStG umgestellt wurde). Das GMG unterwirft zwar arbeitnehmerfinanzierte Zusagen der Sozialversicherungspflicht (und das ist die einzige Änderung von damals, mit vollem Beitragssatz in der KVdR), aber zum Beispiel nicht arbeitgeberfinanzierte Zusagen. Wo wir wieder bei der Gestaltung und Beratung wären. AG finanzierte Zusagen haben nach wie vor Bestandsschutz in jeder Hinsicht. Einmalige Entnahmen, bzw. bis zu komplette einmalige Umwandlungen auf Arbeitnehmerseite von damals, sind ebenfalls bei Kapitalabfindung steuerfrei und generell sozialabgabenfrei. Insgesamt ist das Thema durchaus komplex. Ich sagte ja schon an anderer Stelle recht häufig, bAV-Diskussion im WPF ist sinnfrei, hier gibt es keinerlei bAV-Kompetenz. Ich will mich auch gar nicht mit dir darüber streiten, dass sich viele aus Faulheit, Bequemlichkeit, Unwissen, Dummheit oder was auch immer schlechter gestellt haben, bzw. schlechter gestellt wurden. Es ist mir nur neu, dass es Maxime des WPFs sein soll, das Handeln der Masse als Maßstab zu nehmen, statt der Masse voraus zu sein. Ich will auch nicht abstreiten, dass es ggf. weitere Änderungen von Rahmenbedingungen geben wird, wie könnte ich auch. Ich behaupte nur, jede bisherige Änderung von Rahmenbedingungen bot auch erhebliche Chancen. --- Und wir sind hier aus einem guten Grund sehr wohl ontopic, wenn auch nicht auf den ersten Blick. BAV bietet ähnlich viele, wenn nicht sogar mehr Gestaltungsmöglichkeiten / -optionen und -optimierungsmöglichkeiten als bspw. Riester. Sie sind systemisch gesehen schwerer zu nutzen als bei Riester. Das liegt zum Einen an den komplexeren gesetzlichen Grundlagen, zum Anderen aber auch daran, dass ich als Arbeitnehmer ggf. keinen oder kaum Einfluss auf bAV nehmen kann. Genau das ist hier das Thema. Der TO wünscht eine Gestaltung, die der Arbeitgeber nicht mitmacht. Wie stehen wohl die Chancen, dass ein Vertrag bei diesem Arbeitgeber im Sinne der ggf. vollen zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten angepasst oder optimiert werden kann? Das ist eines der wesentlichen Grundprobleme von bAV. Und die höchstmögliche Verbesserung würde darin bestehen, den Arbeitgeber gem. gesetzlichen Grundlagen nur zum Überweiser von Beträgen zu machen. Wird sich aber niemals gg. das Imperium die Allianz und Co. politisch durchsetzen zu lassen. Man hätte ja plötzlich Wettbewerb, ganz hässliches Wort ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 21, 2016 Der TO wünscht eine Gestaltung, die der Arbeitgeber nicht mitmacht. Wie stehen wohl die Chancen, dass ein Vertrag bei diesem Arbeitgeber im Sinne der ggf. vollen zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten angepasst oder optimiert werden kann? Wird sich zeigen... ich vermute nicht besonders hoch nach der ersten Abfuhr. Ich habe allerdings mal mit einem bekannten Kollegen vom Betriebsrat gesprochen der sich mal unauffällig schlau machen wird warum die Personalerin das nicht mitmacht / wer das eigentlich warum entschieden hat. Wer weiß. Glaube aber nicht an großen Erfolg. Die Kombi mit VL hätte halt auf jedenfall was. Aber auch ohne scheint die bav für mich immer noch interessant. Mein Arbeitgeber zahlt ganz gut was dazu und ich bin privat Krankenversichert. Bei mir sind also zumindest die Beiträge zur GKV bei Auszahlung (wenn sich bei mir nichts ändert) nach aktuellem Stand nicht das Problem... Mit der PKDW bietet mein AG auch einen Tarif wo ich nicht die ersten 5 Jahre nur Gebühren zahle und bei einem Wechsel sollte ich das Guthaben auch ohne größere Probleme mitnehmen können. 100% sicher ob das super geníal ist bin ich nicht aber ich denke ich gehöre schon eher zu der Gruppe wo es Sinn macht. Genaues weiß man erst in ferner Zukunft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe April 21, 2016 Aber auch ohne scheint die bav für mich immer noch interessant. Mein Arbeitgeber zahlt ganz gut was dazu und ich bin privat Krankenversichert. Bei mir sind also zumindest die Beiträge zur GKV bei Auszahlung (wenn sich bei mir nichts ändert) nach aktuellem Stand nicht das Problem... Wenn du zur Rente aber doch wieder GKV versichert sein solltest (z.B. wegen Erwerbsminderungsrente), hast du keine GKV Beiträge gespart, musst aber trotzdem im Alter auf deine Rente GKV Beiträge zahlen! Wieviel gibt dein AG denn dazu? Mehr als er spart? D.h. mehr als seinen Anteil an Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.? Was ist, wenn du die baV nicht weiterführen kannst wegen Umzug ins Ausland oder Selbstständigkeit? Lohnt es sich dann ggf. das ganze privat weiterzuführen? Das sollte berücksichtigt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 21, 2016 · bearbeitet April 21, 2016 von hoffmeij AG Anteil : 50€ Eigenleistung 18€ AG zuschuss 100€ Eigenlesitung 38€ AG Zuschuss 182€ Eigenleistung 66€ AG Zuschuss (Das wären dann die 4% erreicht) bis hierhin Steuer und SV Frei -> 248€ max ist 279 Eigenleistung und Zuschuss wären dann 120 also 398€ Tja wenn ich doch wieder GKV werde stimmt des. Aber was meinst du mit "hast du keine GKV Beiträge gespart". Meinst du, dass ich aktuell durch die Umwandlung nicht weniger in die GKV zahlen würde als ohne bav? Wenn ich privat versichert bin (wesentlich günstiger als GKV), kann ich schlecht GKV Beiträge sparen oder? Ich denke sollte ich irgendwann wieder in die GKV wechseln habe ich nicht wirklich einen Verlust gemacht da die pkv als single in jungen Jahren deutlich günstiger kommt als die GKV. Wenn ich die bav nicht weiterführen kann wegen zB. Umzug ins Ausland oder Selbstständigkeit lohnt sich denke ich keine Weiterführung, aber was bis dahin eingezahlt wurde geht ja nicht verloren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 21, 2016 Mit der PKDW bietet mein AG auch einen Tarif wo ich nicht die ersten 5 Jahre nur Gebühren zahle und bei einem Wechsel sollte ich das Guthaben auch ohne größere Probleme mitnehmen können. Es gibt keine Verträge mehr, bei denen in den ersten 5 Jahren "nur" Gebühren gezahlt werden. Das ist Quark. Es gibt aber bspw. die PKDW, die quasi schon 2x pleite war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij April 21, 2016 was heißt 2x quasi pleite? Naja nur Gebühren war vlt. übertrieben aber halt alle Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren? Oder ist das veraltet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 21, 2016 · bearbeitet April 21, 2016 von polydeikes Och Leute. Ihr habt doch überwiegend alle einen überdurchschnittlichen Bildungsstand und wollt auch so behandelt werden. Dann seid doch bitte auch so lieb und denkt zumindest über die trivialsten Dinge einmal nach, bevor ihr schreibt. Max. Abschlusskosten haben wir seit 2015 die 2,5 % auf die fiktiven Beiträge. Einfaches Beispiel: 30 Jahre x 12 Monate x 100 Euro -> 36.000 Euro fiktive Beiträge 36.000 / 100 * 2,5 = 900 Euro Abschlusskosten 900 / 5 Jahre = 180 Euro pro Jahr Durch Abschlusskosten wird die Einzahlung von 1200 p.a. einmalig um 180 Euro jeweils in den ersten 5 Jahren gemindert. Das sind 15 % der Beitragsleistung in den ersten 5 Jahren. Es besteht auch keine grundsätzliche Notwendigkeit Abschlusskosten zu zahlen, auch bAV gibt es als Nettotarife, wenn man die Wahlfreiheit hat. Wobei für solche Kleinstmanöver wie hier überlegt, meist die typische DIY-Variante Europa klassisch völlig hinreichend wäre. Abschlusskosten sind ein drittrangiges Problem. Die ratierlichen Verwaltungskosten bei einem Abschlusskostentarif sind zwangsweise immer höher als die Abschlusskosten, dennoch kommt man niemals nicht auf die Ausgangsaussage. Absolute Kosten sind ungeachtet dessen ein zweitrangiges Problem. Nehmen wir doch einfach mal die klassische Variante von der dunklen Seite der Macht des Markführer Allianz. Die haben im klassischen Tarif zusätzlich fixe 0,4 % Pauschalkosten p.a. auf den Vertragswert drin. Heißt, meine erste Einzahlung wird zzgl. aller Erträge 30 mal mit 0,4 % belastet, die zweite Einzahlung 29x ... usw. ... eben inkl. der erzielten Erträge. Voila, 0,4 % sehen wenig aus, wird aber bequem zum 20fachen Kostenposten der ursprünglichen Abschlusskosten. Pack ich auch noch die Dynamikvariante bei der Allianz drauf, sind wir schon bei 0,85 % Pauschale ... Schlussfolgerung analog. Und da haben wir noch kein Wort über indirekte Kosten, Renditeeinbußen etc. verloren. Ungeachtet dessen sollten die Ausführungen völlig hinreichend sein um mit etwas gedanklicher Transferleistung zu beurteilen, warum diese genannte Pensionskasse teurer ist, als der teuerste am Markt erhältliche Abschlusskostentarif. --- Der für die "Vermittlung" zuständige Wasauchimmer und der AG werden im Rahmen ihrer Beratungs- und Dokumentationspflichten gern auf Nachfrage erläutern, welche wirtschaftlichen Rahmenlagen besagte Pensionskasse im ersten Jahrzehnt der 2000er so hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag