Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
FTX

BU mit kürzlichem Arztbesuch möglich?

Empfohlene Beiträge

FTX

Hallo zusammen,

 

 

ich lese in diesem Forum schon länger, allerdings im Bereich Aktien. Nun bin ich auch auf das Thema BU aufmerksam geworden und habe bereits einige Threads hier dazu gelesen. Bisher besitze ich noch keine, aber plane evtl. mir eine zuzulegen.

 

Nun ist mir in diesem Zusammenhang, nachdem ich überlegt habe, weswegen ich die letzten 5 Jahre beim Arzt war, ein kürzlicher Arztbesuch eingefallen. Da ich in Flugzeugen sehr schlecht schlafen kann, aber kurz vor einer größeren Reise mit mehren Übernachtflügen/fahrten stehe, bin ich zu meinem Hausarzt gegangen und habe ihn gefragt ob er mir etwas stark müdemachendes verschreiben kann. Letztlich verschrieb er mir Valium (klärte mich auch über eine evtl. entstehende Sucht auf usw.). Nun kommt mir natürlich die Frage: Was bedeutet diese einmalige Verschreibung von Valium für einen evtl. Antrag auf eine BU in nächster Zeit?

 

Wenn ich das richtig verstehe, hängt das im Wesentlichen mit der Diagnose bzw. dem Diagnosecode ab. Natürlich weiss ich diesen noch nicht, aber bis auf das oben geschriebene habe ich nichts gesagt. Also Depressionen kann er schlecht eingetragen haben. Könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass falls er das getan haben sollte, ich die Diagnose bei ihm auch noch ändern lassen könnte, da ich ja wirklich nicht wegen psychischen Problemen zu ihm gegangen bin. Denkt ihr, es gibt da noch eine Möglichkeit aus der "Sache" herauszukommen ohne Schwierigkeiten für eine BU?

 

 

Vielen Dank für eure Meinungen!

 

Gruß

FTX

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Grds. eher unproblematisch. Es war einmalig, anlassbezogen und Valium ist erster Linie nur ein Schlafmittel zur zeitlich begrenzten Anwendung (Ausnahme Epilepsie).

 

Das lässt man sich genau so vom Arzt als 3-4 Zeiler (Was, war wann, warum, wie wurde behandelt, mit welchem Medikament?) geben und alles ist gut. In dem Kontext ist auch unerheblich, was abgerechnet wurde. Letzteren Satz bitte nicht verallgemeinern.

 

Der Umstand sollte keinerlei Probleme beim BU-Abschluss bereiten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Moin,

 

klingt jetzt nicht so, als ob Du schon Einblick in Deine Arztakte genommen hast?

Generell nochmal dringend zu empfehlen - im vorliegenden Fall natürlich ganz besonders, denn nur, wenn man weiss, was der Doc da rein geschrieben hat, kann man entsprechend richtig reagieren.

Tendenziell aber - wie schon geschrieben - eher undramatisch.

 

Viel Erfolg!

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FTX

Hi,

 

vielen Dank für eure Einschätzungen!

 

Ich werde mich demnächst um die Arztakte kümmern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...