Stoxx April 17, 2016 Hallo zusammen, meiner Bank liegt das Formular 'Steuererstattungen und Vorabbefreiung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht)' vor. Nach meiner Kenntnis werden so sämtliche Quellensteuer, deren Herkunftsländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben, ab einer bestimmten (sich rechnenden) Summe, von der depotführenden Bank erstattet. Gibt es weitere Formulare, die bei der Bank einzureichen sind (ausser NV-Bescheinigung), um sich der Quellen- und / oder anderer Steuer zu entziehen? Auf welchen Personenkreis bezieht sich bspw. das W8-BEN Formular, gilt dies lediglich für US-Amerikaner, die in Deutschland ihren (Zweit-)Wohnsitz haben und / oder arbeiten? Will alles an Möglichkeiten ausschöpfen, um die Steuerabgaben so gering wie möglich zu halten. Über kompetente Antworten bin ich, wie immer, dankbar. Grüße Stoxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n April 18, 2016 Also das Formular "Steuererstattungen und Vorabbefreiung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht)" ist ein reines Formular deiner Bank. Hier hast du einen Service bei deiner Bank "gebucht" . Wie dieser Service aussieht ist individuell. Hier gibt es keine Allgemeingültigkeit. Von dem her kann auch keiner so beantworten welche Fomulare noch unterschrieben werden müssen. Oder ob dieser überhaupt sinnvoll ist. Für die einzelnen Länder gibt es dann vollkommen unterschiedliche Anträge. Je nach Land können diese dann durch eine Vollmacht von der Bank im Namen des Kunden ausgefüllt werden oder nicht. Das W8Ben ist explizit nicht für US Bürger. Hiermit erklärt der Kunde das er nicht in den USA steuerpflicht ist. Erforderlich ist das Fomular bei Abweichungen zwischen Wohnsitz und Staatsangehörigkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag