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Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte

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Einleitung

 

Ich dachte mir ich stelle mal meine gesammelten Erfahrungen bezüglich der Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte vor. Als erstes möchte ich grundlegend auf den Post von Gerald1502 verweisen, in welchem es die wichtigsten Infos schonmal vorab abzugreifen gilt. Hier solltet ihr anfangen euch zu informieren.

 

Die Bilder in diesem Post habe ich der Übersicht halber erstellt. Ich hoffe man kann darauf klar sehen was dargestellt werden soll.

Um zu verstehen, wie eine zumindest nahezu perfekte Absicherung aussieht möchte ich zuerst auf die Vorschriften zur Mindestversorgung eines Beamten eingehen. Ich werde aus gegebenem Anlass alles am Beispiel des Bundeslandes Baden-Württemberg erläutern. In anderen Bundesländern gilt zwar das meiste analog, dennoch kann es bei den einzelnen Vorschriften und Regelungen unterschiede geben.

Pension im öffentlichen Dienst

 

Beamte haben gegenüber Angestellten und selbst gegenüber Angestellten im öffentlichen Dienst einen großen Vorteil. Sie erhalten keine Rente sondern Pension. Vorstellen kann man sich das ganze als eine Art Weiterzahlung der Bezüge im Alter. Darum die immer wieder auftauchende Bezeichnung Ruhegehalt.

 

Unter gewissen Voraussetzungen erhält ein ruhender Beamter bis zu 71,75% seines letzten Bruttoeinkommens als Pension.

Mindestversorgung

 

Generell erwirbt jeder Beamte erst nach 5 Jahren aktiver Dienstzeit einen Anspruch auf die Pension. Die sogenannte Mindestpension. Pro darauf folgendem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch des Beamten um ca. 1,8% auf bis zu 71,75% seines späteren Endgehalts (Bruttoendgehalt).

 

Nach 40 Dienstjahren erreicht der aktive Beamte seine Höchstpension. Diese Pension ist wie jedes andere Gehalt / jeder andere Lohn steuerpflichtig, da es sich nicht wie bei Angestellten um eine Rente handelt.

 

Die aktuelle Mindestpension beträgt in Baden-Württemberg beispielsweise 61,4% des Grundgehalts + Stellenzulage in der Endstufe der Besoldungsgruppe A5 zuzüglich dem allgemeinen Zuschlag von 30,68 EUR. Das sind insgesamt ca. 1529 EUR als alleinstehender Beamter.

 

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Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

 

Wird ein Beamter nach dem Erreichen des 63. Lebensjahrs dienstunfähig (DU) erhält er seine Pension abschlagsfrei. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann also problemlos zum 63. Lebensjahr enden. Sollte ein Beamter jedoch vor Erreichen des 63. Lebensjahrs dienstunfähig werden, so führt dies zu Abschlägen von 3,6% p.a., jedoch maximal zu 10,8% Abschlag (bei Pensionierung bis zum 60. Lebensjahr)

 

Um diese komplizierte Berechnung einmal zu verdeutlichen möchte ich das hier noch einmal an einem Beispiel festmachen:

  • Eintritt in den öffentlichen Dienst mit 20 Jahren
  • Pension wegen DU mit 45 Jahren
  • 3000 EUR Bruttoendgehalt

Zuerst muss die sog. „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ berechnet werden:Der Beamte war volle 25 Jahre im öffentlichen Dienst tätig, vom 20. bis zum 45. Lebensjahr.Zusätzlich werden 2/3 der übrigen 15 Jahre bis zur Pensionierung im Alter von 60 Jahren addiert.Damit kommen wir auf eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 35 Jahren.

 

Als nächstes muss der „Ruhegehaltssatz“ bestimmt werden: Die errechneten 35 Dienstjahre werden mit 1,79375% multipliziert. Wir erhalten so einen Ruhegehaltssatz von 62,8 %.

 

Nun wird die Pension vor Abschlag errechnet: 62,8 % von 3000 EUR sind 1.884 EUR abschlagsfreie Pension.

 

Als letztes wird (in diesem Fall) der Maximalabschlag von 10,8% abgezogen: 89,2% von 1.884 EUR sind letztendlich 1.680 EUR DU-Pension.

 

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Was passiert im Todesfall mit Hinterbliebenen?

 

Hier möchte ich in einem kurzen Exkurs auch auf diese Thematik eingehen, auch wenn sie eigentlich nicht in diesen Post passt. Hinterbliebene Ehepartner erhalten 55% der Pensionsansprüche, falls der Verstorbenen bereits pensioniert war. Ist dies nicht der Fall wird bei der Berechnung der Hinterbliebenenpension angenommen, der Verstorbenen wäre an seinem Todestag wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig Pensionär geworden.

 

Die Ansprüche für Hinterbliebene, insbesondere für Witwen oder Witwer, wird um 20% gekürzt, falls die Ehe nicht länger als 6 Jahre bestand. Heiratet die Witwe oder der Witwer erneut, entfällt die Hinterbliebenenpension gänzlich. Es wird eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Hinterbliebenenpensionanspruchs als Abfindung ausbezahlt.

 

Zusätzlich zur Hinterbliebenenpension erhält der überlebende Ehepartner im Sterbemonat des Ehepartners ein Sterbegeld in Höhe der doppelten Bezüge, bzw. der doppelten Pension. Gleiches gilt für Kinder und Enkel wenn diese zum Todeszeitpunkt alleinstehend sind.

 

Waisen erhalten 20% Anspruch der Pension als Vollwaisen, bzw. 12% als Halbwaisen bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus, falls sie sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden (bis zum 27. Lebensjahr).

 

 

 

 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

 

Die Auswahl einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung ist mindestens genauso schwierig wie die Suche nach einer optimalen PKV, wenn nicht sogar schwerer. Viele Versicherer bieten erst gar keine Dienstunfähigkeitsversicherung an oder nur eine zu allgemeine Klausel für den Polizeidienst.

 

Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.

 

Dieser Gesetzestext regelt auf Bundesebene die Dienstunfähigkeit eines Beamten.

 

Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin trifft übrigens diejenige Dienststelle, die für die Ernennung zuständig wäre; ärztliche Gutachten haben lediglich den Charakter einer »Entscheidungshilfe«. Dies gilt auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt.

 

Ob bei Eintreten der DU allerdings ein Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts besteht, hängt entscheidend vom Status des jeweiligen Beamten ab. Denn der Gesetzgeber differenziert zwischen

 

  • Beamte auf Lebenszeit sie werden grundsätzlich in den Ruhestand versetzt
  • Beamte auf Probe sie sind bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu entlassen
  • Beamten auf Widerruf sie sind bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu entlassen

Ein Anspruch auf Ruhegehaltszahlung ergibt sich für einen Beamten erst nach einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren.

 

 

Dienstunfähigkeitsklauseln

 

Vor nicht allzulanger Zeit unterschied man noch zwischen der vollständigen, der unechten und der unvollständigen DU-Klausel. Dieser Ansatz ist allerdings seit ein paar Jahren überholt. Eine vollständige echte Dienstunfähigkeitsklausel gibt es nicht mehr.

 

Beispiel

 

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Diese vollständig formulierte echte DU-Klausel ewährleistet den umfangreichsten Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt und privilegiert sind. Leider existiert sie aber in keinem Versicherungswerk mehr.

 

Beispiel

 

Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.

Diese besonders spitzfindig formulierte Dienstunfähigkeitsklausel ist wegen der Formulierung »ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes« unecht; denn der die Dienstunfähigkeit feststellende Dienstherr ist in seiner Entscheidung zum einen nicht zwangsläufig an das amtsärztliche Gutachten gebunden und kann zum anderen die Dienstunfähigkeit auch aussprechen, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Allerdings ist dies die beste noch erhältliche DU-Klausel auf dem deutschen Markt, wenn man einige weitere Bedingungen an das Versicherungswerk beachtet.

 

 

Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

 

Für Polizei(vollzugs-)beamte bieten einige Versicherer eine sogenannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel zusätzlich zur allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel an. Beispielsweise seien hier die Signal, Universa und die DBV erwähnt.

 

Alle Versicherer beschränken bei der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel allerdings den Leistungszeitraum (meist zwischen 36 und 72 Monaten) und leisten danach nur weiter, wenn auch allgemeine Dienstunfähigkeit oder sogar nur wenn Berufsunfähigkeit besteht.

 

Beispiel

 

Bei einem Einsatz als Polizeivollzugsbeamter gerätst du in eine Schießerei. Aufgrund der dramatischen Erlebnisse die du aus dieser Situation mitgenommen hast, bist du psychisch nicht mehr in der Lage, eine Dienstwaffe in die Hand zu nehmen.

 

Du bist dienstunfähig für den Polizeivollzugsdienst.

 

Dein Dienstherr wird dich nun aller Wahrscheinlichkeit nach in den Innendienst versetzen. Du wärst also weiterhin voll als Beamter beschäftigt, erhältst also nach der allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel keine Leistung.

 

Mit der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel aber zahlt der Versicherer für den vereinbarten begrenzten Zeitraum eine monatliche Rente. So ist es in der Übergangsphase möglich, deinen Lebensstandard an die neue Situation anzupassen, denn dir fehlen vermutlich die Schichtzulage und eventuell die Polizeizulage bei deiner monatlichen Besoldung.

 

 

Worauf gilt es generell zu achten?

 

Wie auch bei der Berufsunfähigkeit gibt es einige essentielle Dinge bei der Wahl der Versicherung zu beachten. Sowohl Finanztest als auf finanztip.de bieten eine Checkliste an, mit Erläuterungen zu jedem Listenpunkt und Hinweisen an welchen Stellen in den Versicherungsbedingungen welcher Leistungspunkt oft genannt wird. Die Liste von finanztip.de gibt es hier kostenlos als PDF.

 

 

Besonders praktisches Modell für Beamte

 

Als besonders praktisch empfand ich das Modell des Doppel- oder Zweitvertrags das speziell auf die ersten 5 Jahre ohne Mindestversorgungsanspruch abzielt. Dazu habe ich die Produkte der Universa und Signal Iduna als Beispiel genommen um die Funktionsweise dieses Modells darzustellen.

 

Bei der Universa werden für die ersten 5 Jahre zwei unabhängige Verträge geschlossen, die eine Gesamtabsicherung in Höhe von 1.500 EUR monatlicher Unfähigkeits-Rente bieten, sollte man in den ersten 5 Jahren der Laufzeit dienstunfähig werden. Leider leistet die Universa bei spezieller Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) maximal 36 Monate und danach nur weiter, wenn Berufsunfähigkeit im Sinne der entsprechenden Versicherungsbedingungen besteht. Die Versicherungsleistung kann bis zum 60. Lebensjahr vereinbart werden (für beide Verträge).

 

Nach den ersten 5 Jahren, also zu dem Zeitpunkt ab welchem ein Beamter Anspruch auf seine Mindestpension hat, entfällt einer der beiden Verträge und es bleibt eine zur Mindestpension ergänzende monatliche Unfähigkeits-Rente i.H.v. 750 EUR abgesichert.

 

Bei der Signal verhält sich das ganze ziemlich analog. Der einzige Unterschied ist die Höhe der Absicherung (mtl. Rente) beider Verträge. Ich habe mich für die Signal entschieden weil sie gegenüber der Universa für mich einen entscheidenden Vorteil bietet:

 

Sie enthält sowohl die allgemeine DU-Klausel als auch ZUSÄTZLICH die spezielle DU-Klausel. Bei der Universa ist für Polizisten lediglich die spezielle Klausel enthalten und die Leistung auf 36 Monate beschränkt, außer es liegt danach Berufsunfähigkeit im Sinne der entsprechenden Versicherungsbedingungen vor.

 

Allerdings sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass die Signal ihre Leistungen im Falle von Beamten auf Widerruf und auf Probe ebenfalls auf 72 Monate begrenzt und nur dann weiter leistet, wenn danach allgemeine Dienstunfähigkeit besteht. Der Vertrag der Signal fällt außerdem nicht auf eine Berufsunfähigkeit zurück. Was ich als Nachteil sehe.

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ein paar Anmerkungen:

 

Die DU Klauselproblematik ist dann doch etwas komplexer. Grds. ist es zwar richtig, dass die Einschränkung "aus gesundheitlichen Gründen" oder "in Folge des Gesundheitszustands" ein Problem darstellt, die Herleitung sehe ich aber anders als Herr S.. Siehe bspw. OLG Koblenz 2009 10 U 736/08 -> Thematik charakterliche Fehlhaltung und psychische Erkrankung.

 

Nun sind wir aber in einem Spezialfall, gem. §4 Abs. 1 BPolBG (respektive analog §116 LBG):

 

Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, daß er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit), es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt.

 

Es ist zwar formal zwischen "soll" (Landesebene) und "kann" Bestimmung zu unterscheiden, aber hier nicht weiter relevant.

 

Eine am heutigen Markt verfügbare normale DU Klausel greift hier generell nicht. Es liegt keine Entlassung und keine Versetzung in den Ruhestand vor. Weder bei Ausübung eines anderen Amtes, noch in Folge Pensionierung wg. Ablehnung der Versetzung. Sehr wohl ist aber das BU Prüfschema ggf. möglich, da es eben nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Berufsunfähigkeit gibt.

 

Bsp.: Ist die BU nicht rein medizinisch bedingt, führt aber ein medizinisches Problem gem. einer schon bei Abschluss geltenden gesetzlichen Regelung mittelbar zur BU (bspw. HIV Infektion, nicht ausgebrochen ... beim Arzt -> ggf. Infektionsschutzgesetz), ist eine BU Leistung möglich. Das Problem einer BU besteht nur darin, dass der "zuletzt ausgeübte Beruf" eben nicht Polizeibeamter im Vollzugsdienst, sondern einfach nur Beamter ist.

 

Dennoch gibt es sehr wohl praktische Fälle, bspw. LG Heidelberg von 2004 zu einem Polizeibeamten mit multipler Sklerose -> BU ohne DU in der Leistungspflicht trotz (noch) nicht Erreichen der 50 %.

 

Ich weiss, selbst hoch prominente Versicherungsberater (nein, ich meine nicht Herrn S. und keine Makler) reiten gern die DBV /SI Werbetexte runter, aber so einfach ist das nicht.

 

Der Spaß an der Sache ist: Eine Erläuterung in den BU Bedingungen ist völlig hinreichend um Berufsunfähigkeit einer Dienstunfähigkeit gleich zu stellen. Auch dazu gibt es diverse Rechtssprechung, erstmals in 1992 vom OLG Bamberg (also ein alter Hut). Es gibt sogar für bestimmte Beamtengruppen ergänzende Vereinbarungen im Versicherungsschein, die jede wacklige DU-Klausel spielend einkassieren (wenn auch nicht für Polizisten).

 

Kurzum, verdammt ich brauch keine DU-Werbeklausel, die mir 12 bis ein paar mehr Monate ein Häppchen zahlt, ich brauche belastbare BU Bedingungen und nen professionellen Leistungsantrag.

 

---

 

Ansonsten nettes Avada-Theme und hübsche Grafiken, hätte Herr S. aber auch selbst hier posten können, wäre keine Neuanmeldung für nötig gewesen.

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polydeikes

Bzw. in platterer Form: Man sollte sich grds. die Frage stellen, was das Absicherungsziel ist ... überspitzt ...

 

a) Bspw. 200 Euro Bruttoschichtzulage für 12-36 Monate kompensieren ... + ggf. 72 Monate DU Leistung (greift hier nicht)

b) In Folge Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall den zuletzt ausgeübten Beruf (hier die Beamtenlaufbahn ...) für lange Zeit bzw. sogar endgültig und auch nicht alternativ statuswahrend ausüben zu können.

 

Ich weiss, es gibt jede Menge prominente Vertreter der Zunft und Tonnen bunt bedruckter Papiere, die auf a ganz besonders großen Wert legen. Meine Wahl wäre es jetzt nicht, aber das ist ja schließlich Geschmackssache.

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dennis82m

Wenn ich deine Infos jetzt korrekt aufgenommen habe besteht eine Absicherung für Fall a) ja neben dem relativ geringen Nutzen nur einen großen Kostenfaktor, denn im Fall a) sprichst du von dem Fall das der Beamte den Polizeiberuf nicht mehr ausführen kann allerdings eine andere Stelle als Beamter besetzen kann. Richtig? Und für genau diesen Fall würde dann die DU-Leistung für 72 Monate greifen im Nachhinein aber die allgemeine DU nicht?!

 

D.h. eine Absicherung die vom Grundprinzip einer BU gleicht wäre also ein normaler Einzelvertrag mit BU + DU Klausel?

 

Du hast Recht einige Infos stammen von Herrn S. aber der bin ich nicht.

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polydeikes

Siehe die zitierte gesetzliche Grundlage (nur zu unterscheiden in Landes- und Bundesebene). Die konkrete Tätigkeit eines Polizeibeamten im Vollzugdienst ist quasi nicht versicherbar (außer mit besagtem Werbegag als Minimalleistung). Versicherbar iS einer DU Klausel ist nur die Beamtentätigkeit (das ist aber in deinem Post soweit zunächst stimmig rausgearbeitet).

 

Das spezielle Problem hier besteht darin, dass weder BU noch DU unmittelbar ausgelöst würden, käme es zu einer DU im Sinne des Vollzugsdienstes und man lehnt dann selbst eine Versetzung ab. Dieses Szenario löst keine Leistung aus.

 

Entsteht das Szenario Vollzugsdienst nicht mehr möglich, anderer Beamtendienst möglich aber keine Stelle da -> DU nicht medizinisch bedingt, greift die generelle DU-Klausel am heutigen Markt ebenfalls nicht. Es greift aber ggf. mittelbare BU, siehe bspw. besagtes Urteil aus grauer Vorzeit, gibt es aber deutlich mehr, auch aktuellere Rechtssprechung dazu.

 

Kurzum: Das Thema wird allgemein sehr kontrovers in der Branche gesehen. Ich verwehre mich aber gegen jedwede DU Gläubigkeit, plakativ habe ich das im zweiten Post dargestellt.

 

Die DU Klausel wird um so interessanter, je risikofreier meine tatsächliche Beamtentätigkeit ist. Bspw. Verwaltungsbeamte und ggf. noch Gym-Lehrer ... bspw. ...

 

Ansonsten bleibt aus meiner Sicht die Belastbarkeit der BU Bedingungen das primäre Absicherungsziel (iS des zweiten plakativen Posts) und die DU Klausel ggf. nur ein "Bonus", der Nutzen könnte ... aber nicht muss. Der BU Bestandteil der typischen (auch genannten) Anbieter mit DU Klauseln ist wiederum idP unterirdisch.

 

Womit ich das Grundproblem habe, dass ich die DU Klausel (welche ggf. gar keinen Nutzen hat, speziell hier) mit zeitgleich erheblich schlechteren BU Bedingungen iS langfristiger Statussicherung einkaufe. Das muss ich wissen, mir anschauen, über mein Absicherungsziel klar werden und dann entscheiden. Es gibt keine Musterlösung ... meine persönliche Meinung.

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