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piggeldi

Freistellungsauftrag nutzen oder thesaurierend?

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piggeldi

hallo ich habe mich mal ein wenig in das Forum eingelesen und habe grad einen kleinen Denkfehler.

Es wird ja empfohlen den freistellungsauftrag aus zu nutzen.

Dies kommt nun zB bei der Frage eines etf Sparflamme zur Geltung.Wenn man einen ausschüttenden etf wählt und durch die Ausschüttung und den freistellungsauftrag steuern spart, dann aber die Ausschüttung wieder anlegt, dann kommt man doch in die Situation, wenn man nach mehreren Jahren teile des etf veräußert, dann auch wieder auf den Gewinn (dann nicht die Ausschüttung sondern den hoffentlich gestiegenen Kurs) steuern zu zahlen.

Wenn man einen thesaurierenden etf nimmt, muss man ja genauso auf den (hoffentlich gestiegenen)Kurs steuern zahlen.Die Dividenden Ausschüttung wurde ja direkt wieder angelegt (ohne Steuerabzug)Wo ist dann da der Vorteil durch die Nutzung des freistellungsauftrag?

Oder ist es so, dass die steuern auf die Dividenden bei dem thesaurierenden etf sozusagen vorgemerkt werden und dann bei der Veräußerung des etf steuern gezahlt werden müssen auf den (hoffentlich gestiegenen) sowie auf die jährliche dividendenzahlungen aus den gesamten Jahren zuvor?

Vielen Dank im Voraus für eure antworten

 

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Rubberduck

Oder ist es so, dass die steuern auf die Dividenden bei dem thesaurierenden etf sozusagen vorgemerkt werden und dann bei der Veräußerung des etf steuern gezahlt werden müssen auf den (hoffentlich gestiegenen) sowie auf die jährliche dividendenzahlungen aus den gesamten Jahren zuvor?

 

Die Beschreibung ist etwas schräg. Aber beim Swapper wird in der Tat der gesamte Kursgewinn beim Verkauf versteuert.

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piggeldi

Danke für die schnelle Antwort.Die Frage ist ja auch, wird nur der Kursgewinn versteuert oder jede jährliche thesaurierende Ausschüttung?Wenn ja würde ich verstehen,wieso man den freistellungsauftrag nutzen sollte, weil dann die steuern für die Ausschüttung einsparen würde.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Danke für die schnelle Antwort.Die Frage ist ja auch, wird nur der Kursgewinn versteuert oder jede jährliche thesaurierende Ausschüttung?Wenn ja würde ich verstehen,wieso man den freistellungsauftrag nutzen sollte, weil dann die steuern für die Ausschüttung einsparen würde.

 

Es wird (irgendwann) dein gesamter Gewinn besteuert, egal ob Kursteigerung oder Ausschüttung. Wenn ein ETF ausschüttet, wird "sofort" besteuert, wenn er thesauriert, wird zum Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Auch bei ausschüttenden ETFs gibt es hoffentlich eine Kurssteigerung, die wird aber auch erst beim Verkauf besteuert.

 

Bei ETFs mit "ausschüttungsgleichen Erträgen" ist es etwas komplizierter, dazu solltest du das hier http://www.wertpapie...tandardindizes/ lesen (erste Seite reicht) und von "steuerhässlichen" ETFs die Finger lassen.

 

Wenn du deinen Pauschbetrag (801 Euro) noch nicht ausgenutzt hast, solltest du das tun, am einfachsten über den Freistellungsauftrag und den Kauf von ausschüttenden ETFs sowie aus den Zinserträgen deines "sicher" angelegten Geldes. Du kannst, bei kompletter Ausnutzung des Pauschbetrages gut 200 Euro (ein bisschen mehr, habe aber keine Lust, genau zu rechnen ;)) im Jahr an Steuern sparen.

 

Das ganze gilt HEUTE, die Steuergesetzgebung wird sich aber vernutlich in dieser Hinsicht ändern.

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piggeldi

Vielen Dank, nun sehe ich schon etwas klarer:)Ein blöde Frage stellt sich nun bei deiner Antwort noch.Ich dachte,der pauschbetrag gibt das an, was man als Gewinn machen darf, bis der Gewinn steuerpflichtig wird, richtig?Ich bin Mitglied in einer Genossenschaft, die 4%zinsen gibt . Von daher würde es Sinn machen, dort erstmal so viel anzulegen, bis der Gewinn 801€nicht übersteigt.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Vielen Dank, nun sehe ich schon etwas klarer:)Ein blöde Frage stellt sich nun bei deiner Antwort noch.Ich dachte,der pauschbetrag gibt das an, was man als Gewinn machen darf, bis der Gewinn steuerpflichtig wird, richtig?Ich bin Mitglied in einer Genossenschaft, die 4%zinsen gibt . Von daher würde es Sinn machen, dort erstmal so viel anzulegen, bis der Gewinn 801€nicht übersteigt.

 

Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Mag an mir liegen, mag an deiner Formulierung liegen. :rolleyes:

 

Wenn du Kapitaleinkünfte hast (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds, realisierte Kursgewinne...), dann musst du die versteuern. Und zwar aktuell über die "Abgeltungssteuer" von 25% (plus Soli, plus evtl. Kirchensteuer). "Abgeltungssteuer" heißt, mit Zahlung dieser Steuer (erledigt die Bank für dich), ist deine Steuerschuld abgegolten. Auch wenn du Spitzenverdiener bist: der Staat will nicht mehr als die 25% (plus X) von dir. Um "Kleinanleger" zu entlasten, gibt es aber den Sparerpauschbetrag https://de.wikipedia...er-Pauschbetrag , das bedeutet: insgesamt kannst du 801 Euro steuerfreie Kapitaleinkünfte haben. Alles weitere ist zu besteuern. Bekommst du z.B. 802 Euro Zinsen (und sonst nichts!), musst du für einen Euro die Abgeltungssteuer zahlen.

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xfklu
· bearbeitet von xfklu

ein bisschen mehr, habe aber keine Lust, genau zu rechnen

211.26 €

 

Genossenschaft, die 4%zinsen gibt . Von daher würde es Sinn machen, dort erstmal so viel anzulegen, bis der Gewinn 801€nicht übersteigt.

Du solltest vorher prüfen, welche Risiken da bestehen.

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Chips

hallo ich habe mich mal ein wenig in das Forum eingelesen und habe grad einen kleinen Denkfehler.

Es wird ja empfohlen den freistellungsauftrag aus zu nutzen.

Dies kommt nun zB bei der Frage eines etf Sparflamme zur Geltung.Wenn man einen ausschüttenden etf wählt und durch die Ausschüttung und den freistellungsauftrag steuern spart, dann aber die Ausschüttung wieder anlegt, dann kommt man doch in die Situation, wenn man nach mehreren Jahren teile des etf veräußert, dann auch wieder auf den Gewinn (dann nicht die Ausschüttung sondern den hoffentlich gestiegenen Kurs) steuern zu zahlen.

Wenn man einen thesaurierenden etf nimmt, muss man ja genauso auf den (hoffentlich gestiegenen)Kurs steuern zahlen.Die Dividenden Ausschüttung wurde ja direkt wieder angelegt (ohne Steuerabzug)Wo ist dann da der Vorteil durch die Nutzung des freistellungsauftrag?

Oder ist es so, dass die steuern auf die Dividenden bei dem thesaurierenden etf sozusagen vorgemerkt werden und dann bei der Veräußerung des etf steuern gezahlt werden müssen auf den (hoffentlich gestiegenen) sowie auf die jährliche dividendenzahlungen aus den gesamten Jahren zuvor?

Vielen Dank im Voraus für eure antworten

 

 

 

Du kannst einen thesaurierenden ETF nehmen und am Ende des Jahres entsprechend Anteile verkaufen und sofort wieder kaufen, um den Freibetrag auszunutzen.

Beispiel: Du hast 100 Anteile na einem SP500, wo jeder Anteil 200€ wert ist. Also insgesamt 20 000€. Dann steigt das ganze um 10%. Also 2000€ zu versteuernder Gewinn gemacht. Pro Anteil wäre ein Gewinn von 20€ entstanden. Also nimmst du 40 Anteile, mit denen du 800€ Gewinn gemacht hast und verkaufst sie. Dann kauft du sie sofort wieder. Somit ist dein zu versteuernder Gewinn auf 1200€ gesunken.

 

Einzger Makel: Beim Kauf und Verkauf fallen Gebühren an. Nehmen wir an, das wären 40€. Dazu noch der Spread von sagen wir 20€ und die jährliche Ersparnis wäre bei 140€.

-> besser wäre es, eine Aktie zu verkaufen, die allein 800€ Gewinn gemacht hat und wieder zu kaufen. Dann wären die Gebühren und der Spread entsprechend geringer.

 

Gruß Chips

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moonraker

Du kannst einen thesaurierenden ETF nehmen und am Ende des Jahres entsprechend Anteile verkaufen und sofort wieder kaufen, um den Freibetrag auszunutzen.

Beispiel: Du hast 100 Anteile na einem SP500, wo jeder Anteil 200€ wert ist. Also insgesamt 20 000€. Dann steigt das ganze um 10%. Also 2000€ zu versteuernder Gewinn gemacht. Pro Anteil wäre ein Gewinn von 20€ entstanden. Also nimmst du 40 Anteile, mit denen du 800€ Gewinn gemacht hast und verkaufst sie. Dann kauft du sie sofort wieder. Somit ist dein zu versteuernder Gewinn auf 1200€ gesunken.

 

Einzger Makel: Beim Kauf und Verkauf fallen Gebühren an. Nehmen wir an, das wären 40€. Dazu noch der Spread von sagen wir 20€ und die jährliche Ersparnis wäre bei 140€.

-> besser wäre es, eine Aktie zu verkaufen, die allein 800€ Gewinn gemacht hat und wieder zu kaufen. Dann wären die Gebühren und der Spread entsprechend geringer.

 

Gruß Chips

- Kauf- und Verkaufskosten werden von der Bank als Gewinnminderung berücksichtigt, also abgezogen - deshalb sollten mehr Anteile verkauft werden als für genau 801€ Gewinn nötig.

- den letzten Satz interpretiere ich mal so, dass Du richtigerweise meinst, dass man nur Anteile an einem Fonds/ETF oder einer Aktie verkaufen sollte (=1 Transaktionsobjekt), um Gebühren zu minimieren. Also nicht Teile von z.B. World-ETF und EM-ETF verkauft/gekauft werden (je 2 Transaktionen). Ob Aktie oder ETF ist aber egal...

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