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Dr. Seltsam

'Auskunft' vom Finanzamt zur Versteuerung ausländischer thesaurierender Fonds erhalten

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Dr. Seltsam

Abhilfe nach dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom Sommer 2016 ist, Anfang 2018 zu verkaufen und zurückzukaufen. Dann hat man mit der Steuererklärung 2018 das Problem ein für alle Mal beseitigt.

Aha ! Wieder was gelernt :thumbsup:. Fragt sich nur , ob man das schafft , beim Rückkauf genauso viel ins Depot zurückzuholen, wie man vorher verkauft hat.^_^

 

mit Sicherheit nicht. Aber wie heisst es so schön - die Bank gewinnt immer. :angry:

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troi65

mit Sicherheit nicht. Aber wie heisst es so schön - die Bank gewinnt immer. :angry:

 

Jo! das fürcht ich auch .....

 

Aber wie weiter oben erwähnt und wie schon Lothar Matthäus sagte : "Again what learned".:D

 

 

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sparfux

So wie ich das verstanden habe, muss man nichts verkaufen und zurück kaufen. Das geschieht dann automatisch Anfang '18 ( oder Ende '17).

 

Außerdem, wer sagt, dass es das Schreckensszenario nicht mehr gibt? Was ist denn, wenn man z.B. nach 20 Jahren verkauft und die Bank die Steuern nach 20jähriger Haltezeit nicht richtig berechnet? Die jährlichen Steuerbeträge sind ja immer nur "Abschläge" auf die endgültige Besteuerung.

 

Ich habe gerade vor einem Monat den ARERO im Depot meiner Frau verkauft. Der ist ja ausl. thesaurierend. Die Haltezeit lag so im Bereich 5 Jahre oder mehr. Nächstes Jahr um die Zeit habe ich dann praktische Erfahrungen im Versteuern ausl. Thesaurierer. Ich sage aber mal jetzt schon voraus: Höchstwahrscheinlich läuft das ganz problemlos und easy ab. Ich gebe die Steuererklärung ab, korrigiere dabei die Endbesteuerung um die akkumulierten thesaurierten Erträge und weise darauf hin, dass die jährlichen Thesaurierungen immer brav in den Steuererklärungen der Vorjahre angegeben wurden. Das FA wird das durchwinken und gut.

 

Man muss nicht immer den Teufel an die Wand mahlen. ... und wenn man das machen will, kann man es auch mit den neuen Steuerregeln ab 2018! Der einzige Weg, dass das nicht so ist, wäre, wenn die jährliche Versteuerung endgültig ist und keinen Einfluss mehr auf die Endbesteuerung bei Verkauf hat. So ist es bei ausschüttenden Fonds heute oder auch bei vielen SWAP-Fonds, bei denen keine jährlichen Erträge anfallen.

 

Das neue Steuerrecht vereinfacht die Regeln für ausl. Thesaurierer zwar etwas, verkompliziert sie dafür für ausschüttende und SWAP-Fonds.

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GoGi

So wie ich das verstanden habe, muss man nichts verkaufen und zurück kaufen. Das geschieht dann automatisch Anfang '18 ( oder Ende '17).

Aber die Steuer wird erst beim Verkauf abgerechnet. Vermutlich muss man Belege so lang aufbewahren. Beim Verkaufen und Zurückkaufen muss man die Belege dann 2019 einreichen und das wars.

 

Außerdem, wer sagt, dass es das Schreckensszenario nicht mehr gibt? Was ist denn, wenn man z.B. nach 20 Jahren verkauft und die Bank die Steuern nach 20jähriger Haltezeit nicht richtig berechnet? Die jährlichen Steuerbeträge sind ja immer nur "Abschläge" auf die endgültige Besteuerung.

Das kann dann auch mit bisher Steuerunproblematischen Fonds heute schon passieren.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

So wie ich das verstanden habe, muss man nichts verkaufen und zurück kaufen. Das geschieht dann automatisch Anfang '18 ( oder Ende '17).

Aber die Steuer wird erst beim Verkauf abgerechnet. Vermutlich muss man Belege so lang aufbewahren. Beim Verkaufen und Zurückkaufen muss man die Belege dann 2019 einreichen und das wars.
Und? Ich habe ja nur geschrieben,dass man Anfang 2018 nichts manuell verkaufen und zurück kaufen braucht, weil das pro forma automatisch geschieht. Ich verstehe nicht den Zusammenhang zu dem, was Du hier jetzt antwortest.

 

Außerdem, wer sagt, dass es das Schreckensszenario nicht mehr gibt? Was ist denn, wenn man z.B. nach 20 Jahren verkauft und die Bank die Steuern nach 20jähriger Haltezeit nicht richtig berechnet? Die jährlichen Steuerbeträge sind ja immer nur "Abschläge" auf die endgültige Besteuerung.

Das kann dann auch mit bisher Steuerunproblematischen Fonds heute schon passieren.
Im Prinzip hast Du recht, da man auch bei ausschüttenden Fonds die Kaufunterlagen noch braucht. Wobei es wesentlich einfacher ist, nur den Kauf und den Verkauf abrechnen zu müssen als Kauf, alle jährlichen "Steuerevents" und Verkauf.

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GoGi

Und? Ich habe ja nur geschrieben,dass man Anfang 2018 nichts manuell verkaufen und zurück kaufen braucht, weil das pro forma automatisch geschieht. Ich verstehe nicht den Zusammenhang zu dem, was Du hier jetzt antwortest.

Ich hatte Ramstein so verstanden, dass das Verkaufen und Zurückkaufen den Zweck haben soll, danach alle Unterlagen wegwerfen und keine mehr sammeln zu müssen (sofern die Bank ab 2018 korrekt arbeitet). Dafür muss man Verkauf und Kauf in der Tat durchführen.

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Ramstein

Sic!

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sparfux

Ich hatte Ramstein so verstanden, dass das Verkaufen und Zurückkaufen den Zweck haben soll, danach alle Unterlagen wegwerfen und keine mehr sammeln zu müssen (sofern die Bank ab 2018 korrekt arbeitet). Dafür muss man Verkauf und Kauf in der Tat durchführen.

OK; jetzt verstehe ich langsam, was Du meinst: der pro forma Verkauf wird nicht sofort steuerlich abgerechnet sondern erst beim wirklichen Verkauf. Stimmt. Dann muss man, wenn man ganz sicher gehen will, doch manuell verkaufen/zurück kaufen.

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troi65

Dann muss man, wenn man ganz sicher gehen will, doch manuell verkaufen/zurück kaufen.

Evtl. verbunden mit der Gelegenheit, den verkauften Fonds/ETF durch einen anderen "steuerfreundlicheren" beim Rückkauf zu ersetzen ?

Ich kann da nur hoffen , dass die Holzmeier-Tabelle angepasst ist/wird.

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