Riester_Frager April 4, 2016 Hallo, ich habe ein Risterfondsparplan und bin jetzt nach dem Lesen von Riester-Rente –Tipps und Tricks von polydeikes etwas verunsichert. Deswegen würde ich gerne nochmal direkt Nachfragen wollen ob sich Riester für mich/uns lohnt. Wir werden im Sommer heiraten und deswegen hab ich nochmals versucht Riester zu verstehen. Da meine (demnächst) Frau kein Einkommen hat, kann Sie ja über mich unmittlerbar Riestern. Nächstes Jahr wird sie anfangen auf 450€ Basis zu arbeiten, was schrittweise erhöht werden soll. Dabei sind ein paar Fragen entstanden: - Inwieweit lohnt sich Riestern für uns wenn meine Frau unmittlebar Riestern würde? - Wer sollte die Kinderzulage bekommen, oder spielt es bei verheirateten keine Rolle? - Was wäre die beste Methode um die Maximale Förderung zu erhalten? - Was passiert steuerlich Ehe und Kinderzulage? Ich habe wie oben schon geschrieben mir auch den Beitrag Riester-Rente –Tipps und Tricks durchgelesen, aber ehlrich gesagt nicht 100% verstanden. Vielleicht könnte sich polydeikes zu Wort melden und mir etwas helfen. Zur IST-Situation: Ich: 34 Jahre 35.000 brutto / Jahr Riesterbeitrag monatlich 165€ ( Ich hatte damals das Maximum gewählt und dann aufgerundet) Kinderzulage: 2 Kinder (*2013 und *2015) Freunding: 33 Jahre Elternzeit und kein Einkommen Kein Riester Versicherung: Alles was man drigend benötigt vorhanden ( BU, Haftpflicht etc.) Danke Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2016 Hallo, ich habe ein Risterfondsparplan und bin jetzt nach dem Lesen von Riester-Rente –Tipps und Tricks von polydeikes etwas verunsichert. Deswegen würde ich gerne nochmal direkt Nachfragen wollen ob sich Riester für mich/uns lohnt. Wir werden im Sommer heiraten und deswegen hab ich nochmals versucht Riester zu verstehen. Da meine (demnächst) Frau kein Einkommen hat, kann Sie ja über mich unmittlerbar Riestern. Nächstes Jahr wird sie anfangen auf 450€ Basis zu arbeiten, was schrittweise erhöht werden soll. Dabei sind ein paar Fragen entstanden: - Inwieweit lohnt sich Riestern für uns wenn meine Frau unmittlebar Riestern würde? - Wer sollte die Kinderzulage bekommen, oder spielt es bei verheirateten keine Rolle? - Was wäre die beste Methode um die Maximale Förderung zu erhalten? - Was passiert steuerlich Ehe und Kinderzulage? Ich habe wie oben schon geschrieben mir auch den Beitrag Riester-Rente –Tipps und Tricks durchgelesen, aber ehlrich gesagt nicht 100% verstanden. Vielleicht könnte sich polydeikes zu Wort melden und mir etwas helfen. Zur IST-Situation: Ich: 34 Jahre 35.000 brutto / Jahr Riesterbeitrag monatlich 165€ ( Ich hatte damals das Maximum gewählt und dann aufgerundet) Kinderzulage: 2 Kinder (*2013 und *2015) Freunding: 33 Jahre Elternzeit und kein Einkommen Kein Riester Versicherung: Alles was man drigend benötigt vorhanden ( BU, Haftpflicht etc.) Danke Peter Es wäre hilfreich zu wissen, woran genau das Verständnis gescheitert ist, da es exakt dazu seit Neuestem einen detaillierten Post gibt, hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=910524 Bitte um Hinweise, um ggf. Verbesserungen vornehmen und den Zeitaufwand für Antworten auf diese Fragen vermeiden zu können. --- Prüfschema ist zweiteilig. Das Brutto von 35k und 2 Kinderzulagen für Kinder nach 2008 führt bereits zu einem in erster Linie durch Zulagen gespeisten Vertrag. Wie im Sticky dargestellt, ändert sich das erst bei fast doppeltem Einkommen. Berechnungsbasis ist also hier für den Single die Zulagenoptimierung. 35000 / 100 * 4 - (154 - 300 -300) -> 646 Euro Eigenbeitrag den 646 Euro Eigenbeitrag stehen die 754 Euro Förderung entgegen. Rein steuerlich ist die Förderung auf 78 % des Nettoeigenbeitrags begrenzt, hier liegt sie bei 754 * 100 / 646 = 116,72 % --- Mittelbare Förderberechtigung kann im Prinzip eigentlich nur dann zu einer Verschlechterung führen, so zuvor steuerliche Förderung der wesentliche Förderbestandteil war. Es wird gerechnet, 35000 / 100 * 4 ... 1400 1400 - (154 - 300 - 300 wie gehabt) - 154 ... 492 ... + 60 Sockelbeitrag der Frau ... 552 Also bei mittelbarer Förderberechtigung ergibt sich für 552 Gesamtbeitrag dann eben 754 + zusätzliche 154 Zulagen. Somit formal besser für oben. --- Ausführungen gelten aber nur, wenn Freundin nicht Mutter der Kinder ist und sie somit nicht unmittelbar förderberechtigt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 4, 2016 · bearbeitet April 4, 2016 von Riester_Frager Es wäre hilfreich zu wissen, woran genau das Verständnis gescheitert ist, da es exakt dazu seit Neuestem einen detaillierten Post gibt, hier: http://www.wertpapie...524#entry910524 Bitte um Hinweise, um ggf. Verbesserungen vornehmen und den Zeitaufwand für Antworten auf diese Fragen vermeiden zu können. Ausführungen gelten aber nur, wenn Freundin nicht Mutter der Kinder ist und sie somit nicht unmittelbar förderberechtigt ist. Also gescheitert ist das Verständnis unter anderem hier: - Ab wann man z.b: Steuern erstattet bekommt und wann nicht? - wie verhält sich Riester bei Eheleuten, sprich sollte man als Ehepartner günstig mitriestern wenn man kein oder später nur 450€ Job hat? - Wer sollte im Vertrag die Kinderzulage bekommen oder eher teilen, gibt es da negative Auswirkungen? - Die "Freundin"/ bald Frau ist Mutter der beiden Kinder Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2016 Wenn sie Mutter eines 2015 geborenen Kindes ist, ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar förderberechtigt. Steht in der Einleitung zur Kinderthematik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 4, 2016 · bearbeitet April 4, 2016 von Riester_Frager Auch wenn die Kinder auf meinen Riestervertrag laufen, sprich ich der Kindergeld begünstigte bin? <br> Die Geburt eines Kindes führt idR zur unmittelbaren Förderberechtigung ... ... da Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Eine Mutter ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen wird somit im Zuge der Geburt eines Kindes unmittelbar zulagenberechtigt, für die Dauer ... ... der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, maximal 36 Monate. Grad diese Dauer führt zur ersten begrifflichen Ungenauigkeit, die auch mir ganz gern passiert, wenn ich von "die ersten 3 Jahre" schreibe. Das ist schlichtweg falsch. Die entsprechende gesetzliche Norm ist der §56 SGB VI Abs. 5 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2016 Die Anerkennung von Kinderziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat nichts mit der Zuordnung von Kindergeld zu tun, sondern mit Zuordnung der Kinderziehungszeiten: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__56.html Steht alles in der Einleitung: https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=727785 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 4, 2016 Dann hast Du mir schon die erste Frage beantwortet. Danke Dann müsste ja dieser Entscheidungsbaum für mich der richtige sein: Sprich ich lande am linken Entscheidungsast -> 2 Kinder -> Ein Partner Elterngeld -> Dann nur der Partner Riestern Also sollte meine Frau lieber kein Rister abschliessen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2016 Andersrum. Für die Dauer der unmittelbaren Zulagenberechtigung der Frau lohnt es sich nur für die Frau zu Riestern. Sollte es später eine mittelbare Zulagenberechtigung sein und die Frau immernoch 0 Einkommen haben, wäre mittelbar zu empfehlen. Ansonsten schauen, wie es nach Ablauf der unmittelbaren Förderberechtigung im Zuge der Kindererziehungszeiten ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 4, 2016 Okay, dann müsste ich im Gegenzug meinen Vertrag ruhen lassen. Könnest Du mir noch kurz sagen, warum es sich nur für die Frau lohnt und für mich nicht mehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2016 · bearbeitet April 4, 2016 von polydeikes Weil deine Frau für 60 Euro Sockelbeitrag 2x 300 + 154 Euro Zulagen bekommt. Du bekommst für zusätzliche 35.000 / 100 * 4 - 154 = 1246 nur 154 Euro Zulage. Deine Förderung beträgt 154 * 100 / 1246 = 12,36 % ... was weniger ist als Eingangsgrenzsteuersatz von 14 %. Aber das steht inzwischen wirklich alles ganz genau in dem Sticky. Okay, dann müsste ich im Gegenzug meinen Vertrag ruhen lassen. Richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 4, 2016 Und da die Kinderzulagen die steuerliche Förderung beeinträchtigen, fällt hier wahrscheinlich auch weniger für mich ab Kinderzulagen sind kein Geschenk, sondern konkurrieren mit der steuerlichen Förderung ... ... da die Zulagen die Einkommensteuerschuld wieder erhöhen (auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen werden), nur ohne Soli. Eine rein hypotetische Frage wäre noch, was ist wenn die Förderquote über 14% wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 4, 2016 Sorry, meine letzte Antwort auf solche Fragen. Ich bin ganz sicher nicht frei von Fehlern und werde mich bemühen evtl. ungeeignete Formulierungen im Sticky zu ersetzen, so mir möglich, aber ... Und da die Kinderzulagen die steuerliche Förderung beeinträchtigen, fällt hier wahrscheinlich auch weniger für mich ab Kinderzulagen sind kein Geschenk, sondern konkurrieren mit der steuerlichen Förderung ... ... da die Zulagen die Einkommensteuerschuld wieder erhöhen (auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen werden), nur ohne Soli. Es wird konkret mit etwas höherem Einkommen vorgerechnet, dass sich keine Steuerersparnis mit 2 nach 2008 geborenen Kindern ergibt. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1 - Du hast es nicht gelesen, das wäre dreist. 2 - Du hast es nicht verstanden. Kann man dir keinen Vorwurf machen. Aber da das wirklich dermaßen Basic ist, mein freundlicher Rat, sich mal generell Zeit zu nehmen solche Grundlagen zu verstehen. Ohne die Basics auch bitte keinen Vermittler aufsuchen. Eine rein hypotetische Frage wäre noch, was ist wenn die Förderquote über 14% wäre? Erst einmal gar nichts. Nur wenn ich heute schon weiss, dass mein Grenzssteuersatz (in ein paar wenigen Jahren) x ist, kann ich eine belastbare Annahme ggü. Förderquote y treffen. Die BMF Förderquote berechnet sich aber über Förderung * 100 / Gesamtbeitrag, liegt also noch niedriger als von mir stets verwendete reale (Netto-)Beitragsförderung. Eine Förderquote unter 14 % sagt hingegen zumindest aus, dass ich automatisch ein konzeptionelles Verlustgeschäft mache, sobald meine Rente über Steuerfreibetrag liegen sollte. Durch den Stundungseffekt und evtl. Eträge kann das konzeptionelle Verlustgeschäft formal auch zum minimalen Gewinn werden, aber solche Denkweisen verbieten sich mpMn. --- Der typische Fehler besteht darin, dass jemand wie du auf seine Förderkonstellation schaut und sagt, ey ich riester allein und hab rd. 117 % reale Förderung. Diese Förderung resultiert aus den 754 Euro Zulagen. Nur die kriege ich auch per Frau für nur 60 Euro Sockelbeitrag. Steht das Kindergeld dem Mann zu, kann er die Zulagen beantragen. Seine Förderkonstellation wäre unberührt gut. Die Frau wäre während der Kindererziehung bei Anerkennung von Kindererziehungszeiten unmittelbar förderberechtigt und bekäme für 60 Euro Sockelbeitrag 154 zusätzliche Grundzulage. In absoluter Summe gäbe es so mehr absolute Förderung, als wenn nur die Frau riestert. ABER gem. an den eigenen dafür erforderlichen Beiträgen halt nicht ... ungeachtet dessen besteht diese Möglichkeit in deinem ganz konkreten Einzelfall und sie ist nicht pauschal sinnlos. Meine Grundprämisse ist halt, was kriege ich pro investiertem Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 18, 2016 Ersteinmal Danke für deine bisherigen Antworten polydeikes Nun stellt sich für uns die Frage welcher Riestervertrag in Frage kommen könnte. Also Banksparplan ist bei den Zinsen nicht denkbar. Bei Fonsparplänen (auch Fairr) sehe ich das Problem, dass ich jetzt noch nicht weiß wie die Verrentung durchgeführt wird. Ist so ein bißchen Katze im Sack kaufen. Bleiben nur noch Rentenverischerungen übrig, hier stellt sich dir Frage welcher Anbieter hat die niedrigsten Kosten und auch eine gute Rendite? Mir ist auch bewusst, dass es Nettotarife gibt, leider kann ich nicht anschätzen wieivel ich einen Berater dafür zaheln müsste und wann sich die Inevstition rechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 18, 2016 Könntest du mal konkretisieren, wer jetzt wie und in welchem Umfang mit welchem Ziel für welchen Zeitraum riestern möchte (inkl. zukünftigem (Einkommens-)Szenario der Frau? Dann lässt sich am ehesten etwas zu den Produkten sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 19, 2016 Könntest du mal konkretisieren, wer jetzt wie und in welchem Umfang mit welchem Ziel für welchen Zeitraum riestern möchte (inkl. zukünftigem (Einkommens-)Szenario der Frau? Dann lässt sich am ehesten etwas zu den Produkten sagen. Aber gerne doch: Die Dame des Hauses würde reistern und natürlich mit wenig Einsatz die maximale Förderung bekommen, mehr nicht. Das Einkommen wird sich von 0€ dieses Jahr, auf 450€ nächstes Jahr erhöhen und in etwa 3 Jahren wird sie voraussichtlich wieder voll arbeiten (ca.30K). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 19, 2016 · bearbeitet April 19, 2016 von polydeikes Die Kinderzulagen gibt es wohl wenigstens mal 15 Jahre (2013er Kind), ggf. länger, zudem ist die Frau noch vergleichsweise jung. Was summentechnisch und von der Laufzeit her eher gegen einen Riester Banksparplan spricht. Die Alternative zum Riester Banksparplan ist die HM24 mit ihrer klassischen Police. Das Teil hat ähnliche Nachteile wie ein Riester Banksparplan, die Verrentung der gesamten Erträge ist ungewiss. Aber es ist die "günstigste" reguläre klassische Police hinsichtlich direkter Kosten und hat keine Anlaufkosten iS eines Honorars. Alternativ kommt bei primär zulagenfinanzierten Verträgen immer auch die Honorarvariante der neuen Condorfondspolice in Betracht, dort werden Zulagen nicht mit direkten Kosten belegt. Für eine Fondspolice hat das Teil einigermaßen brauchbare Verrentungsgrundlagen. HRV50 oder klassische Variante des VWB als Nettopolicen sind sicherlich auch möglich. Ob sich bspw. die HRV50 ggü. der "schauen wir mal was passiert" HM24 rechnet, weiss man in solchen (mit eher geringen Beiträgen samt Zulagen) Fällen immer erst im Nachhinein. Von fairr halte ich nichts. Andere sehen das anders. Ich irre mich vergleichsweise selten bei Riester. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 22, 2016 · bearbeitet April 22, 2016 von Riester_Frager Die Alternative zum Riester Banksparplan ist die HM24 mit ihrer klassischen Police. Das Teil hat ähnliche Nachteile wie ein Riester Banksparplan, die Verrentung der gesamten Erträge ist ungewiss. Aber es ist die "günstigste" reguläre klassische Police hinsichtlich direkter Kosten und hat keine Anlaufkosten iS eines Honorars. An dem Angebot der HM24 stört mich wirklich nur, dass die Verrentung nicht geregelt ist. Da kauft man so ein bißchen Ungewissheit. Wenn ich schon eine klassische Police nehme, würde ich leiber einen vertrag vorziehen, welcher einen guten garantierten rentenfaktor hat. Ich hatte auch schon den Nettotarif von MyLife gefunden, welchen ich sehr interessant finde. Da Frage ich mich aber, wie solvent ist dieser Anbieter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riester_Frager April 25, 2016 Die Alternative zum Riester Banksparplan ist die HM24 mit ihrer klassischen Police. Das Teil hat ähnliche Nachteile wie ein Riester Banksparplan, die Verrentung der gesamten Erträge ist ungewiss. Aber es ist die "günstigste" reguläre klassische Police hinsichtlich direkter Kosten und hat keine Anlaufkosten iS eines Honorars. Ich habe mir am Wochenende die HM24 Klassik Variante etwas genauer angeschaut. Es gibt bei der Berechnug eine garantierte Rente, also sind die doch Verrentungsmodalitäten vorher bekannt. Oder sehe ich da etwas falsch? Bezieht sich die Berrechnug nur auf einen bestimmten Teil, da du ja in deinem Post von den gesamten Erträgen sprichst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 25, 2016 · bearbeitet April 25, 2016 von polydeikes Garantierte Rente -> (Alle regulären, ursprünglich vereinbarten Einzahlungen + Zulagen) - Kosten mit Rechnungszins, theoretische Rechengröße ohne Belang für langlaufende Verträge und Verrrentungsphase Tatsächliche Rente -> ergibt sich aus den tatsächlichen Erträgen in Anspar- und Auszahlungsphase Festgelegt wird nur die garantierte Rente, was zumindest für langfristige Sparverträge keinerlei Besserstellung ggü. völlig ungewisser Verrentung ist. Zudem gilt die Garantierente nur für einen einzigen Fall so, wie sie dokumentiert ist ... (nämlich bei dokumentiertem Rentenbeginn), in allen anderen möglichen Fällen nicht. Treppenwitz: Der Direktversicherer HM24 klärt sicher gern im Rahmen einer umfassenden neutralen Beratung über seine Produkteigenheiten auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag