nugetto März 30, 2006 Wie verhält es sich, wenn ich im Ausland (CH) lebe, arbeite und folglich auch Steuern zahle (bin in D abgemeldet), aber noch mein Fonddepot in Deutschland habe? (IN der Schweiz gibt es so etwas wie Ebase nicht) In Deutschland laueft dieses Konto und Depot als "Gebietsfremder" (= steuerfrei, muss in CH versteuern). Gibt es einen Unterschied in der Behandlung von thesaurienden und ausschüttenden Fonds, sollte ich drauf achten, ob der Fonds in D oder Ausland aufgelegt ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 30, 2006 "Was ist zu beachten?" Beachte, dass Du einen Bogen um Banken auf dem deutschen Staatsgebiet machst. Du wirst beschränkt steuerpflichtig, wirst mit Steuern und vor allem einem gigantischen Papierkrieg belastet: Du hast in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben. Rechtsgrundlagen sind im wesentlichen: §1 IV EStG, dann gehts über §§49, 20, 44er EStG weiter, je nach Art des Fonds auch Auslandinvestmentgesetz §50d EStG bezieht das Deutsch-Schweizereische Doppelbesteuerungsabkommen mit ein, aufpassen, dass man alle Revisionsprotokolle wie so etwas mit erwischt Du hast erwähnt, dass ein Wohnsitz in Deutschland nicht mehr besteht, dann könte auch die erweiterte unberschränkte Steuerpflicht in Betracht kommen, die kurz bei Wikipedia zum Außensteuergesetz beschrieben wird. Zur Beurteilung des ganzen werden nur wenig Kenntnisse des deutschen Verfassungsrechtes benötigt und mit etwas Glück kann man sich anhand des DBAs auch an der AO und AEAO vorbeimogeln. Mein Vorschlag: Lass es sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag