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Chris1982

Ausländische Swap ETFs nicht grundsätzlich steuereinfach?

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Chris1982

Hallo,

 

ich habe mir letztes Jahr aufgrund der weitläufigen Annahme dass synthetisch replizierend ETFs generell steuereinfach sind zwei ETFs von Amundi gekauft. Ich hatte zumindest trotz langwieriger Recherche keine anderweitigen Informationen gefunden.

Es handelt sich um die beiden ETFs FR0010892224 und FR0010959676.

 

Die Steuerbescheinigung meiner Bank listet nun ganz unten auf, dass "Ausländische thesaurierender Investmentfond vorhanden" ist, mit dem Hinweis, dass dieser in Zeile 15 der KAP erklärt werden muss.

Da aber keine Beträge angegeben waren, die in Zeile 15 eingetragen werden müssen, habe ich dann einfach mal schnell bei der Hotline meiner Bank angerufen wo man mir mitteilte, dass Thesaurierungen von synthetisch replizierende ETFs durchaus bei der jährlichen Steuererklärung angeben werden müssen. Dazu gab mir der Mitarbeiter die Information, dass die ausschüttungsgleichen Erträge auf meinen beiden Kaufbelegen aufgelistet sind. Ich finde hierbei allerdings interessant, dass Mitte Oktober wo ich diese beiden ETFs gekauft habe solche Angaben schon bekannt sein sollen?! Sowas dürfte doch erst Ende des Jahres feststehen. Zudem hatte ich in 2015 bei einer Transaktion so viel Verluste gemacht, dass ich von meinen restlichen Gewinnen keine Steuer abführen musste. Diese Tatsache wurde hier dann auch nicht berücksichtigt. Der Bankmitarbeiter konnte mir auch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Summe der ausschüttungsgleichen Erträge wirklich so entsprechend in Zeile 15 eingetragen werden müssen. Ich sollte am besten einen Steuerberater konsultieren. Bis auf diesen Umstand ist meine Steuererklärung aber recht einfach und dank WISO Steuersoftware auch innerhalb einer Stunde erledigt gewesen. Ein ziemlicher Aufwand wegen ein paar Euro. Eigentlich wollte ich mir genau so einen Aufwand ersparen mit den Swap ETFs.

 

Es bleibt festzuhalten bei Swap ETFs kann man wohl auch in die "Steuerfalle" tappen und die Frage was muss ich nun wirklich in Zeile 15 eintragen? Ob mir das Finanzamt da behilflich sein kann bezweifele ich etwas?! Um mir so einen Ärger in Zukunft zu sparen werde ich die beiden ETFs wohl wieder verkaufen und nur auf deutsche Aktien und Aktien mit niedriger ausländischer Quellensteuer sowie innländische ETFs setzen, wie ich es bisher auch schon gemacht habe. Das schränkt die ETF Auswahl natürlich leider deutlich ein.

 

 

Für ein paar Informationen wäre ich dankbar.

 

 

VG

 

 

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otto03

Hallo,

 

ich habe mir letztes Jahr aufgrund der weitläufigen Annahme dass synthetisch replizierend ETFs generell steuereinfach sind zwei ETFs von Amundi gekauft. Ich hatte zumindest trotz langwieriger Recherche keine anderweitigen Informationen gefunden.

Es handelt sich um die beiden ETFs FR0010892224 und FR0010959676.

 

 

 

Swappende ausländische Thesaurierer sind nur dann steuereinfach, wenn sie anfallende Erträge ebenfalls swappen, dies tut Amundi im ersten Fall zumindest nicht, zum Geschäftsjahresende sind lt. Bundesanzeiger ausschüttungsgleiche Erträge angefallen.

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