marky2k März 23, 2016 · bearbeitet März 23, 2016 von marky2k Hi, habe heute meine Steuerbescheinigung von Flatex bekommen. Auf Seite 1 wird erklärt, dass Abstand vom Steuerabzug nach §43 Abs.2 EStG genommen wird. (wie im Titel erwähnt bin ich Steuerausländer). Auf Seite 2, werden 'Kapitaleträge im Sinne des §43 Abs.1 Satz 1 Nr.1, 1a EStG' in Höhe von 225,78€ angegeben. Davon Erträge, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen 0,00€, davon Eträge im Sinne des §19 Abs.1 REITG 0,00€, davon Erträge beschränkt Steuerpflichtiger 0,00€. Dann werden mir noch 436,27€ Eträge durch ausländische thesaurierende Investmentfonds angegeben. Am Ende dann: Kapitalertragssteuer 56,45€ (das sind 25% von den 225,78€) Solidaritätszuschlag 3,10€ Ich habe mir kurz diesen Thread hier angeschaut (eher überflogen, da ich nicht denke, dass er relevant für mich ist): http://www.wertpapie...eurende-fonds/. Ich habe nämlich keinen deutschen Thesaurier im Depot. Mit deutscher ISIN habe ich nur DE0002635307 und der schüttet aus. Ansonsten habe ich nur LU und FR ISINs. Kann mir jmd. erklären, warum Flatex trotzdem Steuer abführt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 23, 2016 Ich habe nämlich keinen deutschen Thesaurier im Depot. Mit deutscher ISIN habe ich nur DE0002635307 und der schüttet aus. Ansonsten habe ich nur LU und FR ISINs. Kann mir jmd. erklären, warum Flatex trotzdem Steuer abführt? Wahrscheinlich Steuer auf inländische Dividendenanteilen. Auch Steuerausländer zahlen auf Ausschüttungen deutsche Aktien "Quellensteuer". Dies kann gem. der meisten DBA auf Antrag beim Bundeszentralamt auf 15% reduziert werden bzw. die Differenz wird ersatattet. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marky2k März 23, 2016 Ok, danke. Ich habe mir das nochmal genauer angeschaut und eigentlich noch mehr Fragen als vorher ... Ich muss ja auch wissen, was ich hier im Inland in der Steuererklärung angebe. Also es hat auf jeden Fall einzig und allein mit diesem iShares STOXX 600 Europe ETF zutun. Der hat 2015 vier Ausschüttungen gemacht. Am 16.03., am 15.06. am 15.09. und am 15.12. Die eigentlichen Zugänge auf meinem Konto waren wie folgt (chronologisch): 194,47 + 857,16 + 680,94 + 335,20 = 2067,77€ Bei den Steuerbuchungen stehen folgende Bruttoeträge: 200,99 + 975,02 + 745,14 + 335,73 = 2256,88€ Daneben stehen folgende Steuerpflichtigen Erträge: 0,00 + 70,58 + 155,20 + 0,00 = 225,78€ Daneben wiederum folgende Gez./anger. Steuer: 0,00 - 18,62 - 40,93 - 0,00 = -59,55 (man beachte auch das negative Vorzeichen.. Wenn da 'gezahlt' steht, sollte es ja eigentlich positiv sein...) Auf jeden Fall sind die 225,78 der steuerpflichtige Ertrag, der in der Steuererklärung steht. Und die 59,55 die dazugehörige Steuer, vermutlich Quellensteuer wie du sagst. Aber was muss ich jetzt in meiner Steuererklärung hier angeben? Wird mit 'steuerpflichtiger Etrag' nur der steuerpflichtige Ertrag in Deutschland gemeint und nicht allgemein? Wenn ja, bleibt immer noch die Frage, ob ich dann die eigentliche Zugängen vermerken muss (2067,77) oder aber die Summe der Bruttoerträge (2256,88)? Und warum ist die Differenz da 189,11 und nicht 59,55 ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 24, 2016 Ok, danke. Ich habe mir das nochmal genauer angeschaut und eigentlich noch mehr Fragen als vorher ... Ich muss ja auch wissen, was ich hier im Inland in der Steuererklärung angebe. Also es hat auf jeden Fall einzig und allein mit diesem iShares STOXX 600 Europe ETF zutun. Der hat 2015 vier Ausschüttungen gemacht. Am 16.03., am 15.06. am 15.09. und am 15.12. Die eigentlichen Zugänge auf meinem Konto waren wie folgt (chronologisch): 194,47 + 857,16 + 680,94 + 335,20 = 2067,77€ Bei den Steuerbuchungen stehen folgende Bruttoeträge: 200,99 + 975,02 + 745,14 + 335,73 = 2256,88€ Daneben stehen folgende Steuerpflichtigen Erträge: 0,00 + 70,58 + 155,20 + 0,00 = 225,78€ Daneben wiederum folgende Gez./anger. Steuer: 0,00 - 18,62 - 40,93 - 0,00 = -59,55 (man beachte auch das negative Vorzeichen.. Wenn da 'gezahlt' steht, sollte es ja eigentlich positiv sein...) Auf jeden Fall sind die 225,78 der steuerpflichtige Ertrag, der in der Steuererklärung steht. Und die 59,55 die dazugehörige Steuer, vermutlich Quellensteuer wie du sagst. Aber was muss ich jetzt in meiner Steuererklärung hier angeben? Wird mit 'steuerpflichtiger Etrag' nur der steuerpflichtige Ertrag in Deutschland gemeint und nicht allgemein? Wenn ja, bleibt immer noch die Frage, ob ich dann die eigentliche Zugängen vermerken muss (2067,77) oder aber die Summe der Bruttoerträge (2256,88)? Und warum ist die Differenz da 189,11 und nicht 59,55 ... Wenn Du im Inland "nur" beschränkt oder gar nicht steuerpflichtig bist, gehört das nicht in die dt. Steuererklärung. Mit der Bescheinigung kannst Du Dich an das Bundeszentralamt wenden und um Erstattung der EUR 25,68 bitten, wenn Du in einem DBA-Land wohnst, mit dem als Höchstsatz die 15% vereinbart sind. Die verbleibende Steuer von 15% der 225,78 kannst Du dann u.U. in Deinem Wohnsitzstaat anrechnen lassen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marky2k März 24, 2016 · bearbeitet März 24, 2016 von marky2k Ok. Bin in meinem Wohnsitzstaat (Schweden) voll steuerpflichtig und in Deutschland garnicht. Wegen potentiell maximal 59,55€ ist mir die Anrechnung glaube ich zuviel Aufwand. Aber habe immer noch nicht ganz verstanden (sorry ), welche Kapitalerträge ich dann in meinem Wohnsitzstaat angeben muss. Sind das dann 2067,77€ oder 2256,88€ ? Hätte auch irgendwie gedacht, dass ich da ein offizielles Dokument bekomme und mir das nicht selber zusammen suchen muss, aber naja.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag