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buhmann123

Ausländischer intransparenter Fonds in der Steuererklärung

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buhmann123
· bearbeitet von buhmann123

Liebe Forengemeinde,

 

ich lese schon eine Weile mit und wollte erstmal ein dickes Lob für die fachliche Expertise aussprechen. Zu meinem Problem: Ich sitze an meiner Steuererklärung 2015 und komme einfach nicht weiter. Es geht um die Besteuerung von folgendem ETF, den ich damals (in Ermangelung besseren Wissens) gekauft habe:

 

Vanguard S&P 500 ETF (WKN: A1W6M5 / ISIN: US9229083632)

 

Laut Vanguard Fact Sheet Fondsdomizil USA, phys. replizierend, quartalsweise Ausschüttungen.

 

Konkret:

 

- Kauf 20.10.2014 - 30 St. (4 . 1 1 0 , 0 0 EUR)

 

- Kauf 21.10.2014 - 40 St. (5 . 6 1 1 , 5 9 EUR)

 

 

- Verkauf 02.11.2015 - 12 St. (2 . 0 2 6 , 0 0 EUR)

 

Bankdokument:

 

Zu Ihren Gunsten vor Steuern: EUR 2 . 0 2 6 , 0 0

 

inklusive erhaltener Zwischengewinne EUR 1 0 2 , 7 3

 

Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung (1) EUR 6 2 2 , 0 7

 

verrechnete sonstige Verluste EUR 4 8 , 7 8

 

in Anspruch genommener Freistellungsauftrag EUR 3 9 5 , 0 0

 

Steuerbemessungsgrundlage nach Verlustverrechnung EUR 1 7 8 , 2 9

 

- Verkauf 15.02.2016 – 58 St. (8 . 8 1 0 , 3 0 EUR) – betrifft ja erst die StE 2016

 

 

Steuerbescheinigung 2014

 

- Zeile 15 KAP: 798,24 EUR (wurde in der StE 2014 von mir ohne zusätzliche Erläuterungen so angegeben)

 

Steuerbescheinigung 2015

 

- Zeile 15 KAP: 386,85 EUR

 

- Bei Veräußerung / Rückgabe v. Anteilen, Summe der…): 137,34 EUR

 

 

Zu meinen Fragen:

1. Im Bundesanzeiger habe ich keinerlei Infos gefunden. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hinsichtlich d. Steuerstatus um einen intransparenten Fonds handelt?

 

2. Da in den Steuerbescheinigungen für 2014 und 2015 jeweils ein Betrag in der Anlage KAP ausgewiesen war (und ich ansonsten nur steuereinfache Fonds besitze), scheinen sich o.g. Betrage ja auf Thesaurierungen mit ausschüttungsgleichen Beträgen des Vanguard zu beziehen (ergo teilthesaurierender Fonds), richtig ?

 

3. Jetzt zur StE 2015: Wenn ich jetzt die Doppelbesteuerung d. ETFs vermeiden will, müsste ich ja von dem Betrag in Zeile 7 KAP den Betrag aus Zeile 15 KAP der StE 2014 abziehen, auf den ich bereits Steuern gezahlt habe (aber eigentlich ja nicht in voller Höhe v. 798 €!? Ich habe ja 2015 nur einen kleinen Teil d. Position verkauft…). Oder hab ich da zu einfach gedacht und muss das nach ausschüttungsgleichen Erträgen pro Anteil und Stichtag etc. aufzudröseln? Oder wird die Sache aufgrund der Intransparenz d. Fonds ganz anders gehandhabt?

 

Ich bitte um Nachsicht, falls ich bei der ganzen Sache einen groben Denkfehler gemacht habe. Ich habe natürlich schon versucht, mich durch die vielen Beiträge zu dem Thema zu lesen. Aber bei der Masse an Infos tu ich mich als Steueranfänger schwer, das für meinen konkreten Fall in der Steuererklärung anzuwenden.

 

Vielen Dank schon einmal an alle, die sich mit dem Thema befassen.

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Taxadvisor

Zu meinen Fragen:

1. Im Bundesanzeiger habe ich keinerlei Infos gefunden. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hinsichtlich d. Steuerstatus um einen intransparenten Fonds handelt?

 

2. Da in den Steuerbescheinigungen für 2014 und 2015 jeweils ein Betrag in der Anlage KAP ausgewiesen war (und ich ansonsten nur steuereinfache Fonds besitze), scheinen sich o.g. Betrage ja auf Thesaurierungen mit ausschüttungsgleichen Beträgen des Vanguard zu beziehen (ergo teilthesaurierender Fonds), richtig ?

 

3. Jetzt zur StE 2015: Wenn ich jetzt die Doppelbesteuerung d. ETFs vermeiden will, müsste ich ja von dem Betrag in Zeile 7 KAP den Betrag aus Zeile 15 KAP der StE 2014 abziehen, auf den ich bereits Steuern gezahlt habe (aber eigentlich ja nicht in voller Höhe v. 798 €!? Ich habe ja 2015 nur einen kleinen Teil d. Position verkauft…). Oder hab ich da zu einfach gedacht und muss das nach ausschüttungsgleichen Erträgen pro Anteil und Stichtag etc. aufzudröseln? Oder wird die Sache aufgrund der Intransparenz d. Fonds ganz anders gehandhabt?

 

Ich bitte um Nachsicht, falls ich bei der ganzen Sache einen groben Denkfehler gemacht habe. Ich habe natürlich schon versucht, mich durch die vielen Beiträge zu dem Thema zu lesen. Aber bei der Masse an Infos tu ich mich als Steueranfänger schwer, das für meinen konkreten Fall in der Steuererklärung anzuwenden.

 

Vielen Dank schon einmal an alle, die sich mit dem Thema befassen.

 

 

Zu 1: Ja

 

Zu 2: Verstehe die Frage nicht so genau... Die EUR 798 entspricht das 6% des Jahresendwertes der Fonds zum 31.12.2014? Gab es Ausschüttungen?

 

zu 3: Der Sonderausweis ist abzuziehen, den ermittelt die Bank, bei Dir mit EUR 137.

 

Ich würde aber prüfen, ob der Gewinn aus der Veräußerung richtig ermittelt wurde und eine entsprechende Kürzung um pauschale Erträge der Halteperiode vollzogen wurde.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

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buhmann123

Hallo Taxadvisor,

 

danke für die schnelle Rückmeldung.

 

Zu 2: Ja, es gab Ausschüttungen in jedem Quartal (Im Jahr 2014 am 24.12.2014 57€). Wie meine Bank in der Steuerbescheinigung 2014 auf die 798 € für die Zeile15 KAP kommt, kann ich eben nicht nachvollziehen, deshalb war ja meine Mutmaßung, dass es sich um ausschüttungsgleiche Erträge d. Vanguard handelt, die thesauriert wurden. 6% d. Jahresentwertes zum 31.12.2014 (157,07 €*70*0,06) entsprächen nach meiner retrospektiven Berechnung ca. 660€. Wobei in der Jahresdepotabstimmung meiner Bank zum 31.12.2014 der Kurs d. ETF als "ohne Bewertung" angegeben ist.

 

Viele Grüße

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B3n

Die 798 € für 2014 sind der Mehrertrag des Fonds aufgrund seiner Intransparenz. WM hat hierfür 13,895 USD pro Anteil ermittelt.

 

Der Betrag von 137,34 entspricht dem akkumulierten Mehrertrag der Fondsanteile vom Verkauf der 12 Stück. Diese können vom Kapitalertrag abgezogen, sofern du den Betrag von 798 € im Vorjahr in der Steererklärung deklaiert hast.

Zusätzlich müsste noch der Veräußerungsgewinn bereinigt werden, da in diesem die 137,34 € noch enthalten sein werden, da der Mehrertrag analog zum Schätzwert keinen Berenigungsposten darstellt.

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buhmann123

Die 798 € für 2014 sind der Mehrertrag des Fonds aufgrund seiner Intransparenz. WM hat hierfür 13,895 USD pro Anteil ermittelt.

 

Der Betrag von 137,34 entspricht dem akkumulierten Mehrertrag der Fondsanteile vom Verkauf der 12 Stück. Diese können vom Kapitalertrag abgezogen, sofern du den Betrag von 798 € im Vorjahr in der Steererklärung deklaiert hast.

Zusätzlich müsste noch der Veräußerungsgewinn bereinigt werden, da in diesem die 137,34 € noch enthalten sein werden, da der Mehrertrag analog zum Schätzwert keinen Berenigungsposten darstellt.

 

OK, langsam wird es klarer. Die 798€ hab ich vorher angegeben, die 137,34€ (s.u.) werde ich in der Steuererklärung 2015 von den Kapitalerträgen abziehen und somit die Doppelbesteuerung vermeiden. Laut der Aufzählung d. Bank zum Verkauf d. 12 Anteile (s.u.) muss der Veräußerungsgewinn doch nicht mehr bereinigt werden oder?

 

erhaltene Zwischengewinne (ggf. Ersatzwert) EUR 1 0 2 , 7 3

noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge EUR 0 , 0 0

besitzzeitanteiliger akkumulierter Mehrbetrag EUR 1 3 7 , 3 4

Schätzwert EUR 0 , 0 0

Veräußerungserlös aus Anschaffungsvorgängen nach abgeltungsteuerrelevantem Stichtag EUR 2 . 0 2 6 , 0 0

abzüglich Anschaffungskosten gemindert um gezahlte Zwischengewinne (aus Anschaffungsvorgängen) EUR - 1 . 6 4 4 , 0 0

abzüglich erhaltene Zwischengewinne (ggf. Ersatzwert) EUR 0 , 0 0

abzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge EUR 0 , 0 0

zuzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte Altveräußerungsgewinne EUR 0 , 0 0

zuzüglich besitzzeitanteilige akkumulierte Substanzausschüttungen EUR 0 , 0 0

Veräußerungsergebnis EUR 3 8 2 , 0 0

Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung EUR 6 2 2 , 0 7

 

Noch etwas allgemeines: Die Zahlen, die ich so in der Seuererklärung angebe, habe ich ja lediglich von meiner Bank und nicht etwa vom Bundesanzeiger/der Fondssgesellschaft. Geht das so in Ordnung? Und muss ich, angenommen ich übernehme die Zahlen, den intransparenten Fonds (N.B. der einzig intransparente in meinem Depot) noch namentlich in der Steuererklärung benennen bzw. irgendetwas dazu spezifizieren?

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B3n

Der Veräußerungsgewinn muss schon bereinigt werden, da ein akkumulierter Mehrbetrag keinen Korrekturposten in der Differenzmethode darstellt.

Im Grunde ist es die gleiche Situation wie bei jedem Schätzwert eines ausl. thesaurierenden Fonds. Außer das hier die Korrektur mit Bankbelegen einfacher dem Finanzamt gegenüber zu erklären ist.

 

Zusätzlich hast du auch noch den Zwischengewinn der besteuert wurde aber nicht als Korrekturposten verwendet wurde. Das spricht für einen fehlenden Ertragsausgleich ( plausibel wenn Steuerdaten nicht ermittelt werden). Auch wenn es mich wundert das der Fonds überhaupt als US-ISIN Zwischengewinne ermittelt.

 

Anhand deiner Angaben siehst du ja bereits das du wesentlich zu viel Steuern bezahlt hast.

 

Die erfolgten Ausschüttungen sind alle voll besteuert worden ( Ausschüttungbetrag = Ertragshöhe) da als Zwangsabrechnung komplett Zinsertrag unterstellt wird.

 

Erwerb der 12 Anteile 1644 €

Veräußerung der 12 Anteile 2026

= Gewinn 382 €

 

 

Du hast für diese 12 Anteile jetzt

382 Gewinn + 102,73 ZWG +137,34 = 622,07 € Ertrag versteuert. ( Die 137,34 die beim Verkauf besteuert wurden kriegst du zwar zurück , aber die 137,34 € die 2014 besteuert wurden bleiben ja)

 

Dementsprechend besteuerst du ja mehr Ertrag als du tatsächlich hattest. Und hierbei bleibt noch vollkommen unberücksichtigt ob der Fonds ggfs. anrechenbare Quellensteuern etc hätte wodurch der steuerpflichtige Ertrag noch wesentlich geringer sein könnte, gerade bei einem S&P ETF spricht da einiges für.. Das kannst du ja eh nicht korrigieren.

 

Die Zahlen die du von deiner Bank erhälst kannst du übernehmen. Die akzeptiert das Finanzamt so. Für die Korrekturrechnung wirst du eine extra ANlage machen dürfen. Je nach Finanzamt kann das auch anstregend werden.

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buhmann123
· bearbeitet von buhmann123

Der Veräußerungsgewinn muss schon bereinigt werden, da ein akkumulierter Mehrbetrag keinen Korrekturposten in der Differenzmethode darstellt.

Im Grunde ist es die gleiche Situation wie bei jedem Schätzwert eines ausl. thesaurierenden Fonds. Außer das hier die Korrektur mit Bankbelegen einfacher dem Finanzamt gegenüber zu erklären ist.

 

Zusätzlich hast du auch noch den Zwischengewinn der besteuert wurde aber nicht als Korrekturposten verwendet wurde. Das spricht für einen fehlenden Ertragsausgleich ( plausibel wenn Steuerdaten nicht ermittelt werden). Auch wenn es mich wundert das der Fonds überhaupt als US-ISIN Zwischengewinne ermittelt.

 

Anhand deiner Angaben siehst du ja bereits das du wesentlich zu viel Steuern bezahlt hast.

 

Die erfolgten Ausschüttungen sind alle voll besteuert worden ( Ausschüttungbetrag = Ertragshöhe) da als Zwangsabrechnung komplett Zinsertrag unterstellt wird.

 

Erwerb der 12 Anteile 1644 €

Veräußerung der 12 Anteile 2026

= Gewinn 382 €

 

 

Du hast für diese 12 Anteile jetzt

382 Gewinn + 102,73 ZWG +137,34 = 622,07 € Ertrag versteuert. ( Die 137,34 die beim Verkauf besteuert wurden kriegst du zwar zurück , aber die 137,34 € die 2014 besteuert wurden bleiben ja)

 

Dementsprechend besteuerst du ja mehr Ertrag als du tatsächlich hattest. Und hierbei bleibt noch vollkommen unberücksichtigt ob der Fonds ggfs. anrechenbare Quellensteuern etc hätte wodurch der steuerpflichtige Ertrag noch wesentlich geringer sein könnte, gerade bei einem S&P ETF spricht da einiges für.. Das kannst du ja eh nicht korrigieren.

 

Die Zahlen die du von deiner Bank erhälst kannst du übernehmen. Die akzeptiert das Finanzamt so. Für die Korrekturrechnung wirst du eine extra ANlage machen dürfen. Je nach Finanzamt kann das auch anstregend werden.

 

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte mich schon gewundert, warum der zu versteuernde Betrag doch deutlich höher als der eigentliche Gewinn war... Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss ich zur Bereinigung d. Veräußerungsgewinns also jetzt noch sowohl den Zwischengewinn (102,73 €) als auch nochmal manuell die 137,34 € von den 622,07 € abziehen. Erfolgt der Abzug der beiden Beträge dann in der Steuererklärung von der Zeile 7 KAP (Höhe d. Kapitalerträge) ?

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