yeahiii März 22, 2016 Hallo, ich habe heute einige Anteile eines ETFs verkauft. Dabei ist ein Veräußerungsgewinn von 69,98 Euro angefallen. Dabei wurden allerdings nur 18,24 Euro von meinen Freibetrag abgezogen. Sollten nicht eigentlich folgende Steuern anfallen: Veräußerungsgewinn 69,98 Euro Abgeltungssteuer (25 %) 17,495 Euro Kirchensteuer (Bayern 8%) 1,3996 Soli (5,5%) 0,9622 Euro Abgaben gesamt: 19,8568 Euro Hätten nicht diese 19,8568 Euro von meinem Freibetrag abgezogen werden müssen und somit rund 1,62 Euro mehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 22, 2016 · bearbeitet März 22, 2016 von odensee Zur Kirchensteuer siehe hier: https://de.wikipedia...er_(Deutschland)#Kapitalertragsteuer_und_Kirchensteuer da Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist, verringert sich die Bemessungsgrundlage. edit: Nochmal der Link: Link Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni März 22, 2016 Daran habe ich auch zuerst gedacht. Und war gerade noch beim Nachrechnen. Passt dann aber immer noch nicht! Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yeahiii März 22, 2016 · bearbeitet März 22, 2016 von yeahiii Okay, offensichtlich stand ich auf dem Schlauch Ich hatte noch Verluste aus dem Vorjahr, welche nun verrechnet wurden. Und natürlich wird nich die Steuerschuld sondern der Ertrag mit dem Freibetrag verrechnet. Verwirrung hat sich somit aufgelöst. Falls ich hier falsch liege, gerne korrigieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 22, 2016 Hallo, Und natürlich wird nich die Steuerschuld sondern der Ertrag mit dem Freibetrag verrechnet.Das war das was ich dir als erstes geantwortet hätte, aber nun hast du es ja selbst erkannt. Und weil nicht die Steuer sondern der Ertrag gebucht wird spielen Soli und Kirchensteuer auch keine Rolle, die beiden kommen ja erst später. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag