delubac März 29, 2006 Hi. Kennt sich einer damit aus, wie das o.g. läuft? Es ist ja sicher üblich, dass einer in der Familie sich mit diesem Thema beschäftigt und meist andere angelaufen kommen und auch gerne etwas Geld anlegen wollen. Erstmal ist es ja problemlos zu sagen, jeder gibt 5.000 Euro und jedem gehört immer die Hälfte vom Depot. Nur läuft das Depot ja dann meist auf eine Person, obwohl das Geld darin womöglich von zwei, drei oder vier Leuten stammt. Natürlich will man nicht vier Depots führen, schon um Gebühren u.ä. zu sparen. Aber im Steuerfalle würde ja erstmal alles auf den Inhaber laufen, z.b. die Freigrenze von 512 Euro gäbs nur einmal. Und wie laufen die Ein- und Auszahlungen? Kann ich mal eben meinem Freund 5.000 Euro überweisen und er mir nächstes Jahr 6.000 zurück? Oder gilt das dann wieder, obwohl schon von ihm versteuert, als weiteres Einkommen bei mir? Muss ich womöglich das Geld des Freundes als Darlehen bezeichnen, rückzahlbar nach dem anteiligen Stand des Depots? So in etwa wie ein Indexzertifikat? Und kann dann die "Darlehenskosten" von meiner Steuerlast abziehen, der Freund muss seine Gewinne dann aber als Einkommen versteuern? Mich interessiert jetzt wirklich nur das offizell rechtliche. Nicht der Aspekt ob man für Freunde Geld anlegen soll und ob man sich überhaupt irgendwelches Geld leihen soll. Gruß, delubac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb März 29, 2006 denke mal, am einfachsten wäre es, wenn ihr sonen aktiensparclub, oder börsenverein oder wie sich die dinger schimpfen gründet, und dann ein gemeinsames depot eröffnet. es gibt online-depots wo soetwas angeboten wird. wenn du dir das geld als kredit leihst, muss das mit vertrag und, zumindestens innerhalb der familie, zum üblichen zinssatz usw. gemacht werden. das FA ist hier immer sehr misstrauisch dass würde bedeuten, dass der kreditgeber natürlich nicht auf seine spekulationsgrenze zurückgreifen kann, sondern seinen zins versteuern muss (es sei denn, der liegt unter seinem freibetrag) zum thema "für freunde und familie geld anlegen" sage ich wie gewünscht lieber nix gruß horeb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 29, 2006 Mit mehreren Personen ist eine gemeinschaftliche Anlage über eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) möglich. Viele Banken mögen solche Konten allerdings nicht oder bieten sie gar nicht erst an. Steuerrechtlich wird dann eine Steuererklärung der GbR gemacht und die Einkünfte, Kapitalertragsteuern usw. werden auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Für kleinere Beträge lohnt sich so etwas nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb März 29, 2006 Steuerrechtlich wird dann eine Steuererklärung der GbR gemacht und die Einkünfte, Kapitalertragsteuern usw. werden auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Für kleinere Beträge lohnt sich so etwas nicht. im gegenteil: es funktioniert nur bei kleineren beträgen und geringer Teilnehmerzahl. eine gbr darf höchstens 30 mitglieder umfassen. und wenn das depot eine gewisse grenze überschreitet (glaub das waren mal 1 mio mark, k.a. wie das heute ist) gilt man als finanzdienstleister - und man benötigt eine lizenz. ne gbr kann man sehr schnell gründen- ca. 20 minuten reichen aus. und dann ist jedes mitglied selber für seine steuern etc verantwortlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
delubac März 29, 2006 Reicht es denn dann aus, wenn ein Gesellschafter sozusagen Hauptamtlich das Depot verwaltet und nur vertraglich geregelt ist wem wieviel Anteile im Depot gehören? Oder muss tatsächlich jeder Gesellschafter bei der Bank als Bevollmächtigter gemeldet sein? Dazu kommt ja noch dass dann auch jeder eventuell die Finanztermingeschäftsfähigkeit benötigt und eine Selbstauskunft gem. WpHG ausfüllen muss. Kann ich dann pro Nase in der GbR 512 Euro Freigrenze veranschlagen, oder muss jeder die anteiligen Gewinne für sich selbst ausrechnen und dann seine persönliche Freigrenzen, -Beträge und Steuersätze nehmen? Gruß, delubac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 29, 2006 Reicht es denn dann aus, wenn ein Gesellschafter sozusagen Hauptamtlich das Depot verwaltet und nur vertraglich geregelt ist wem wieviel Anteile im Depot gehören?Oder muss tatsächlich jeder Gesellschafter bei der Bank als Bevollmächtigter gemeldet sein? Dazu kommt ja noch dass dann auch jeder eventuell die Finanztermingeschäftsfähigkeit benötigt und eine Selbstauskunft gem. WpHG ausfüllen muss. Kann ich dann pro Nase in der GbR 512 Euro Freigrenze veranschlagen, oder muss jeder die anteiligen Gewinne für sich selbst ausrechnen und dann seine persönliche Freigrenzen, -Beträge und Steuersätze nehmen? Die Gesellschafter sind nicht Bevollmächtigte sondern alle Kontoinhaber bei der Bank. Jeder braucht ggf. Termingeschäftsfähigkeit und Selbstauskunft. Deshalb mögen die Banken das nicht so gerne. Die GbR kann einen Gesellschafter mit der Depotverwaltung beauftragen. Die GbR selbst ist kein Steuersubjekt, also nicht (Einkommen-) steuerpflichtig. Sie hat keine eigene Freigrenze. Sie ist lediglich Steuerzurechnungssubjekt. Beispiel: Gesellschafter A und B mit je 60 Einlage. Aktienkauf zu 100. Aktienverkauf innherhalb eines Jahres zu 200. GbR macht also Steruerklärung mit 100 Gewinn. A und B erhalten je 50 Gewinn zugerechnet und nehmen die Beträge in ihre persönliche Steuererklärung wie eigene Spekulationsgewinne auf. Damit wird dann die jeweilige Freigrenze belastet. Die Besteuerung erfolgt dann mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz von A bzw. B. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kitano März 30, 2006 Was mir dazu noch einfiele und was auch sehr gern gemacht wird. Habt ihr nicht ein Kind oder einen Minderjährigen in der Familie, der ist zwar noch nicht (voll) geschäftsfähig, kann aber sehr wohl Vermögen haben, welches unter dem Einstiegstarif (um die 7.800 ) nicht versteuert, aber zur Steuerberechnung herangezogen wird. Von daher wäre auf jeden Fall eine Erklärung abzugeben. Das Konto könnte aber dann auf das Kind bzw. den Minderjährigen laufen, die Geschäfte führen aber die Eltern/der Vormund. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Mai 14, 2008 Hallo Leute, lese schon länger im Forum, und möchte mich nun erstmals hier zu Wort melden. Ich grabe dafür mal diesen älteren Thread aus: Ich beschäftige mich schon länger mit der Börse; dies ist Verwandten/Bekannten nicht ganz entgangen, und es wurde der Wunsch an mich herangetragen, ich könne doch für sie Gelder verwalten. Generell stehe ich dem sehr kritisch gegenüber. Schließlich investiere ich selbst nicht im Niedrigrisikobereich. Auch wenn ich bisher sehr gut damit gefahren bin, bin ich mir immer bewusst, dass auch mittelfristig Verluste entstehen können. Für die Beziehung zu Bekannten sehe ich da nichts Gutes auf mich zukommen. Wie auch immer, sollte ich mich dennoch für eine solche Sache entschließen, habe ich mich gefragt, wie dies am besten zu realisieren ist (es soll auch steuerrechtlich alles sauber ablaufen): Meine Idee wäre eine GbR, die mir die alleinige Depotverwaltung überträgt. Weil ich das für eine erfolgreiche Anlage notwendige Wissen nicht im Schlaf bekomme, würde ich die Gewinnverteilung überproportional zu meinen Gunsten geregelt wissen wollen (sowas wie: 10% des Gewinnes der Mitgesellschafter geht an mich). Meine Frage: kann man das so vertraglich regeln und welche "Vergütung" haltet ihr für angemessen? Grüße, Insanetrader. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Mai 14, 2008 problematisch, da Du dann wohl schon gewerblich handelst könntest --> Gewerbesteuer, Gewerbeschein, evtl KWG-pflichtig Evtl klappt es einfacher, wenn Du unentgeltlich die Depots Deiner Bekannten verwaltest (mit Vollmacht). Also ich würde davon - schon um die Freundschaften zu erhalten - nur abraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 14, 2008 Also ich würde davon - schon um die Freundschaften zu erhalten - nur abraten. Yep. Sollen sie doch fuer sich selbst ein Depot eroeffnen und die Transaktionen durchfuehren; kann man ja bei helfen, aber fuer andere handeln und dann auch noch in einem Depot fuer alle wuerde ich nicht machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beijing84 Mai 14, 2008 Auf gar keinen Fall würde ich das alles auf deinen Namen laufen lassen - da ist der Ärger vorprogrammiert. Abgesehen davon , dass du steuerlich veranlagt wirst für Dividenden, Spekulationsgewinne etc., hast du jede Menge andere Sachen zu bedenken. Was ist wenn dir etwas passiert und du für eine Zeitlang nicht handeln kannst? Die anderen kommen nicht an das Depot ran. Gesetzt der Fall, du stirbst - wer erbt dann? Was ist, wenn das Depot heftige Verluste einfährt, und einer der Gruppe dich dafür haftbar machen will? Mir persönlich wäre das viel zu aufwendig und mit zuviel Komplikationen behaftet - ganz abgesehen von dem persönlichen Faktor. Im schlimmsten Falle leistet du sogar Beihilfe zur Steuerhinterziehung - z.B. wenn dein persönlicher Steuersatz mit dem die Depotgewinne besteuert werden, unter dem deiner Verwandten/Freunde liegt. Und da es Depots doch schon recht günstig gibt, ist es in meinen Augen viel besser, wenn jeder sein eigenes Depot eröffnet und du als Berater agierst. Oder eben eine GbR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Mai 14, 2008 Also, auf meinen Namen soll das auf keinen Fall laufen. Habe mich noch ein wenig im Netz umgeschaut: scheint echt kompliziert zu sein. Eine GbR ist eigentlich unproblematisch; allerdings scheint es nicht möglich zu sein, dem "Verwalter" eine Vergütung zukommen zu lassen - selbst innerhalb einer GbR? Dann fällt man wohl schon unter Finanzdienstleister. Vielleicht lasse ich das doch besser sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Mai 14, 2008 · bearbeitet Mai 14, 2008 von klausk Die Möglichkeit besteht -- rechtlich und steuerrechtlich sehe ich keinerlei Haken. (Abgesehen natürlich vom Risiko, dass Geld die Ursache Nr. 1 ist für Beziehungsprobleme in Familie und Freundschaft.) InteractiveBrokers bietet das Programm "Freunde und Familie" an. Damit können Nicht-Professionelle (wie du und ich) bis zu 15 Unterkonten anlegen und verwalten. Gucks dir mal an. Die Inhaber deiner Unterkonten sind Eigentümer ihrer Konten, können sich ihr Konto ansehen und Abrechnungen fürs Finanzamt bekommen. Du kannst und solltest deine "Kunden" beraten, aber das Traden musst du selbst besorgen. Ich würde dringend empfehlen, auf ausdrücklichen Anweisungen zu bestehen, selbst wenn Tanta Anna sagt, "du machst das schon, Jungchen". Generell verlangt IB min. $10000 bzw. Euro-Äquivalent zur Kontoeröffnung und Gebühren für Realtimedaten (z.B. $10/Monat für alle US-Aktien und -Options), falls du weniger als $30/Monat an Commissions generierst. Was gar nicht so leicht ist, denn die Commissions sind unschlagbar niedrig (Xetra: 0,1% vom Handelswert, min. 4 Euro). Du kannst dein Konto in Euro führen und ohne Umtausch in USD handeln, wenn du willst. Edit: US-Aktien $0,005/Aktie, min. $1. Viele der IB-Webseiten sind in deutsch, es gibt eine kostenlose Nummer in der Schweiz, aber ein bisschen Englisch ist immer nützlich. Gruss, klausk. PS: Ich bin seit fast zehn Jahren ein sehr zufriedener IB-Kunde, trade aber nur für mich selbst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Mai 14, 2008 Also Danke schonmal für die Antworten. Ich werde mir das Ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen und gut überlegen, bevor ich eine vorschnelle Entscheidung treffe. Gute Nacht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag