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Dr. Seltsam

steuerliche Behandlung bei Kauf nach Zufluss der Thesaurierung?

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Dr. Seltsam

Ich habe am 14.01.2015 den ETF db x-trackers II IBOXX SOVEREIGNS EUROZONE UCITS ETF [WKN: DBX0AC / ISIN: LU0290355717] gekauft.

 

Am 03.02. erhielt ich von meiner Bank diese Mitteilung:

 

 

 

 

Gutschrift fälliger Wertpapier-Erträge

 

E r t r a g s t h e s a u r i e r u n g

 

DepotbestandWertpapier-Bezeichnung WKN/ISIN

 

pe r 3 1 . 1 2 . 2 0 1 4 db x - t r . I I - I BO. S o . E u . Z .U . E T F DBX0AC

 

STK 1 2 0 , 0 0 0 I n h a b e r -An t e i l e 1C o . N . LU0290355717

 

E m i s s i o n s l a n d : LUXEMBURG

 

EUR 6,8076286 Thesaurierung p r o Stück f ü r G e s c h ä f t s j a h r 0 1. 0 1 . 1 4 b i s 3 1 . 1 2 . 1 4

 

Zu f l u ß : 31.12.2014

 

K E I N E B A R A U S S C H Ü T T U N G

 

 

Entsprechend habe ich in der JSTB 2015 ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds beshceinigt bekommen und muss diese in meiner Steuererklärung für 2015 angeben. Ich frage mich nun allerdings, weshalb ich Erträge versteuern soll, die dem Fonds schon zugeflossen waren, ehe ich ihn gekauft habe. Kann mir das jemand erklären? Ich dachte, das Zuflussdatum sei maßgeblich?

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moonraker

Beim Kauf eines Fonds bezahlt man die seit der letzten Ausschüttung oder Thesaurierung aufgelaufenen Zinsen oder Dividenden als sog. Zwischengewinn. Dieser wird als "Verlust" gemerkt (macht die Bank). Zum Thesaurierungstermin wird Dein gezahlter Zwischengewinn wieder abgerechnet.

Auch wenn Du schon vor dem Thesaurierungstermin verkaufst, musst Du den zwischenzeitlich angesammelten unterjährigen Zwischengewinn (abzüglich des gezahlten Zw.Gew.) versteuern.

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