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amtsjustitiar

Frage zum Handling bei Optionsscheinen

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amtsjustitiar

Angenommen, ich habe einen amerikanischen Putoptionsschein mit einem Strike von 10 € zum Preis von einem 1 € erworben. Der Kurs des Underlyings geht während der Laufzeit auf 8 € zurück. Den Underlying habe ich nicht im Depot. Wenn ich den Gewinn von 1 € pro Schein mitnehmen will, muss ich die Option im Wege des Barausgleiches ja ausüben.

 

  1. Gibt es dafür dann einen Knopf im Onlinebanking? Wird der Barausgleich sofort durchgeführt?
  2. Kann ich die Ausübungsorder gegebüber dem Emmitenten auf Vorrat verfügen, praktisch als unlimitierte / oder limitierte Ausübungsstoploss? (Kein Verkauf, sondern Ausübung)
  3. Erhebt der Broker für die Ausübung von einem Optionsschein, also nicht für den Verkauf, in der Regel eine Gebühr? Mir ist schon klar, letztlich musst hier auf die Abrede mit dem Broker abgestellt werden. Mir geht es hier aber nur um die übliche Praxis.
  4. Ensteht im obigen Beispiel ein Gewinn von 1 €, wenn man, die Börsen- und Brokergebühren aus Vereinfachungsgründen ausblendet?
  5. Sehe ich es richtig, dass es im obigen Beispiel nur dann zu einem Knockout, wie bei den Hebelturbozertifikaten kommen kann, wenn der Basiswert zum Laufzeitende über oder auf dem Strike von 10 € steht? Also, mal angenommen der Underlying steht auf 8 € und springt dann auf 11 €. In dem Moment wird die Optionsschein zwar wertlos, aber wenn der Kurs während der Laufzeit wieder auf 9 € hätte ich einen neutralen Trade vor Gebühren, richtig ?

 

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V2A
· bearbeitet von V2A

Angenommen, ich habe einen amerikanischen Putoptionsschein mit einem Strike von 10 € zum Preis von einem 1 € erworben. Der Kurs des Underlyings geht während der Laufzeit auf 8 € zurück. Den Underlying habe ich nicht im Depot. Wenn ich den Gewinn von 1 € pro Schein mitnehmen will, muss ich die Option im Wege des Barausgleiches ja ausüben.

Eine Ausübung macht in der Regel keinen Sinn, verkaufe den Schein doch einfach. Oder behalte ihn, am Ende der Laufzeit erfolgt in der Regel (es gab' mal vor ein paar Jahren einunrühmliches Beispiel für eine Ausnahme von dieser Regel, nämlich Shittygroup, bei manchen Scheinen) eine automatische Ausübung. Genaueres steht in den Produktinformationen zum entsprechenden Schein. Wenn Du verkaufst, bekommst Du bei einem Kurs von 8 sogar ein bisschen mehr, nämlich den Zeitwert.

 

Gibt es dafür dann einen Knopf im Onlinebanking? Wird der Barausgleich sofort durchgeführt?

Bei Barausgleich macht es ja schon überhaupt keinen Sinn. Verkaufe den Schein doch einfach. Der übliche Weg der Ausübung ist jener der Abgabe einer Ausübungserklärung gegenüber dem Emittenten (Beispielformulare dafür finden sich im Netz) mittels Fax und Anweisung des Brokers, die betreffenden Stücke kostenfrei für den Emittenten (die Gebühren, die an Dich weitergegeben werden, sind daher in der Regel "geschmalzen") auf ein in den Produktinformation benanntes Wertpapierkonto der Emittentin (in der Regel ein Subkonto bei der Clearingstelle) auszubuchen. Übliche Bedingungen der Emittenten sind: Die Ausübungserklärung muss zwei Tage vor dem gewünschten Ausübungstag beim Emittenten (in der Regel bis um 10 Uhr Vormittag) eingegangen sein und die Scheine sind gecleart. Mindest-Ausübungsstückzahl ist meistens 100 oder 1000 Stück, genaueres steht in den Produktinformationen (endgültige Bedingungen bzw. Wertpapierprospekt).

 

Kann ich die Ausübungsorder gegebüber dem Emmitenten auf Vorrat verfügen, praktisch als unlimitierte / oder limitierte Ausübungsstoploss? (Kein Verkauf, sondern Ausübung)

Nein, das gibt's nirgends und macht auch keinen Sinn. Entweder Du willst ausüben, dann greift das Procedere mit der Ausübungserklärung, oder eben nicht. Was spricht denn gegen eine limitierte Verkaufsorder? Grade bei Barausgleich, wo Du eh keine Stücke des Underlyings bekommst, macht das doch genau das, was Du willst.

 

Erhebt der Broker für die Ausübung von einem Optionsschein, also nicht für den Verkauf, in der Regel eine Gebühr? Mir ist schon klar, letztlich musst hier auf die Abrede mit dem Broker abgestellt werden. Mir geht es hier aber nur um die übliche Praxis.

Kann er gar nicht, da die Ausübung ja durch den Emittenten erfolgt, ihm durch die Ausübung daher keine Kosten entstehen. Wohl aber wird er alle ihm entstehenden Kosten (also minimal Transaktionsgebühren, Clearingentgelte, eventuell sogar Lagerstellenwechselgebühr für die betreffenden Stücke, etc.) mit einem satten Aufschlag an Dich weiterreichen. Von seiten des Emittenten ist die Ausübung wahrscheinlich sogar kostenlos, zumindest war es früher so (ich habe aber noch nie ausgeübt, weil es so gut wie immer sinnfrei ist), bei einem Barausgleich wird es aber - wie bei automatischer Ausübung - sicher ein paar Tage (in der Regel 5) oder eine Woche dauern, bis der Ausgleichsbetrag Deinem Konto gutgeschrieben wird, Nähere Bedingungen stehen (wie immer) in den verbindlichen Produktinformationen.

Ensteht im obigen Beispiel ein Gewinn von 1 €, wenn man, die Börsen- und Brokergebühren aus Vereinfachungsgründen ausblendet?

Welche Börsengebühren? Wenn Du ausübst ist da die Börse doch gar nicht mehr relevant. Aber rein rechnerisch stimmts natürlich, 1 Stück Put mit 10 Euro Strike gekauft für einen Euro und ausgeübt bei einem Kurs des Basiswerts von 8 macht 10-8+1=1 Euro "Gewinn". Wenn Du den Schein aber nicht ausüben, sondern verkaufen würdest, dann bekämst Du zusätzlich noch den Zeitwert. Wenns keinen Zeitwert mehr gibt, dann lass den Schein einfach automatisch ausüben, da entstehen nämlich in der Regel gar keine Kosten.

 

Sehe ich es richtig, dass es im obigen Beispiel nur dann zu einem Knockout, wie bei den Hebelturbozertifikaten kommen kann, wenn der Basiswert zum Laufzeitende über oder auf dem Strike von 10 € steht?

Die Terminologie passt zwar nicht (denn bei OS gibt's eben keinen Knockout), aber die Überlegung stimmt. Am finalen Bewertungstag notiert der OS entweder im Geld (dann kriegst Du die Differenz zwischen Kurs des Basiswerts und Strike) oder er verfällt wertlos.

 

Also, mal angenommen der Underlying steht auf 8 € und springt dann auf 11 €. In dem Moment wird die Optionsschein zwar wertlos, aber wenn der Kurs während der Laufzeit wieder auf 9 € hätte ich einen neutralen Trade vor Gebühren, richtig?

Bei 11 wird er noch nicht ganz wertlos sein, da er dann ja bei verbleibender Restlaufzeit noch Zeitwert hat. Ideal wäre es daher in diesem Beispiel, den Schein bei einem Basiswertkurs von 8 zu verkaufen, dann hättest Du sogar noch den Zeitwert als Gewinn. Wenn Du Ausübst hast Du nur horrende Gebühren, viel Aufwand und verschenkst den Zewitwert.

 

Weswegen Du dennoch anscheinend unbedingt ausüben willst bleibt mir unverständlich. Erklär' doch bitte erst mal, warum!

 

LG, V2A

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amtsjustitiar

Angenommen, ich habe einen amerikanischen Putoptionsschein mit einem Strike von 10 € zum Preis von einem 1 € erworben. Der Kurs des Underlyings geht während der Laufzeit auf 8 € zurück. Den Underlying habe ich nicht im Depot. Wenn ich den Gewinn von 1 € pro Schein mitnehmen will, muss ich die Option im Wege des Barausgleiches ja ausüben.

Eine Ausübung macht in der Regel keinen Sinn, verkaufe den Schein doch einfach. Oder behalte ihn, am Ende der Laufzeit erfolgt in der Regel (es gab' mal vor ein paar Jahren einunrühmliches Beispiel für eine Ausnahme von dieser Regel, nämlich Shittygroup, bei manchen Scheinen) eine automatische Ausübung. Genaueres steht in den Produktinformationen zum entsprechenden Schein. Wenn Du verkaufst, bekommst Du bei einem Kurs von 8 sogar ein bisschen mehr, nämlich den Zeitwert.

 

Gibt es dafür dann einen Knopf im Onlinebanking? Wird der Barausgleich sofort durchgeführt?

Bei Barausgleich macht es ja schon überhaupt keinen Sinn. Verkaufe den Schein doch einfach. Der übliche Weg der Ausübung ist jener der Abgabe einer Ausübungserklärung gegenüber dem Emittenten (Beispielformulare dafür finden sich im Netz) mittels Fax und Anweisung des Brokers, die betreffenden Stücke kostenfrei für den Emittenten (die Gebühren, die an Dich weitergegeben werden, sind daher in der Regel "geschmalzen") auf ein in den Produktinformation benanntes Wertpapierkonto der Emittentin (in der Regel ein Subkonto bei der Clearingstelle) auszubuchen. Übliche Bedingungen der Emittenten sind: Die Ausübungserklärung muss zwei Tage vor dem gewünschten Ausübungstag beim Emittenten (in der Regel bis um 10 Uhr Vormittag) eingegangen sein und die Scheine sind gecleart. Mindest-Ausübungsstückzahl ist meistens 100 oder 1000 Stück, genaueres steht in den Produktinformationen (endgültige Bedingungen bzw. Wertpapierprospekt).

 

Kann ich die Ausübungsorder gegebüber dem Emmitenten auf Vorrat verfügen, praktisch als unlimitierte / oder limitierte Ausübungsstoploss? (Kein Verkauf, sondern Ausübung)

Nein, das gibt's nirgends und macht auch keinen Sinn. Entweder Du willst ausüben, dann greift das Procedere mit der Ausübungserklärung, oder eben nicht. Was spricht denn gegen eine limitierte Verkaufsorder? Grade bei Barausgleich, wo Du eh keine Stücke des Underlyings bekommst, macht das doch genau das, was Du willst.

 

Erhebt der Broker für die Ausübung von einem Optionsschein, also nicht für den Verkauf, in der Regel eine Gebühr? Mir ist schon klar, letztlich musst hier auf die Abrede mit dem Broker abgestellt werden. Mir geht es hier aber nur um die übliche Praxis.

Kann er gar nicht, da die Ausübung ja durch den Emittenten erfolgt, ihm durch die Ausübung daher keine Kosten entstehen. Wohl aber wird er alle ihm entstehenden Kosten (also minimal Transaktionsgebühren, Clearingentgelte, eventuell sogar Lagerstellenwechselgebühr für die betreffenden Stücke, etc.) mit einem satten Aufschlag an Dich weiterreichen. Von seiten des Emittenten ist die Ausübung wahrscheinlich sogar kostenlos, zumindest war es früher so (ich habe aber noch nie ausgeübt, weil es so gut wie immer sinnfrei ist), bei einem Barausgleich wird es aber - wie bei automatischer Ausübung - sicher ein paar Tage (in der Regel 5) oder eine Woche dauern, bis der Ausgleichsbetrag Deinem Konto gutgeschrieben wird, Nähere Bedingungen stehen (wie immer) in den verbindlichen Produktinformationen.

Ensteht im obigen Beispiel ein Gewinn von 1 €, wenn man, die Börsen- und Brokergebühren aus Vereinfachungsgründen ausblendet?

Welche Börsengebühren? Wenn Du ausübst ist da die Börse doch gar nicht mehr relevant. Aber rein rechnerisch stimmts natürlich, 1 Stück Put mit 10 Euro Strike gekauft für einen Euro und ausgeübt bei einem Kurs des Basiswerts von 8 macht 10-8+1=1 Euro "Gewinn". Wenn Du den Schein aber nicht ausüben, sondern verkaufen würdest, dann bekämst Du zusätzlich noch den Zeitwert. Wenns keinen Zeitwert mehr gibt, dann lass den Schein einfach automatisch ausüben, da entstehen nämlich in der Regel gar keine Kosten.

 

Sehe ich es richtig, dass es im obigen Beispiel nur dann zu einem Knockout, wie bei den Hebelturbozertifikaten kommen kann, wenn der Basiswert zum Laufzeitende über oder auf dem Strike von 10 € steht?

Die Terminologie passt zwar nicht (denn bei OS gibt's eben keinen Knockout), aber die Überlegung stimmt. Am finalen Bewertungstag notiert der OS entweder im Geld (dann kriegst Du die Differenz zwischen Kurs des Basiswerts und Strike) oder er verfällt wertlos.

 

Also, mal angenommen der Underlying steht auf 8 € und springt dann auf 11 €. In dem Moment wird die Optionsschein zwar wertlos, aber wenn der Kurs während der Laufzeit wieder auf 9 € hätte ich einen neutralen Trade vor Gebühren, richtig?

Bei 11 wird er noch nicht ganz wertlos sein, da er dann ja bei verbleibender Restlaufzeit noch Zeitwert hat. Ideal wäre es daher in diesem Beispiel, den Schein bei einem Basiswertkurs von 8 zu verkaufen, dann hättest Du sogar noch den Zeitwert als Gewinn. Wenn Du Ausübst hast Du nur horrende Gebühren, viel Aufwand und verschenkst den Zewitwert.

 

Weswegen Du dennoch anscheinend unbedingt ausüben willst bleibt mir unverständlich. Erklär' doch bitte erst mal, warum!

 

LG, V2A

Erstmal, vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

 

Weswegen Du dennoch anscheinend unbedingt ausüben willst bleibt mir unverständlich. Erklär' doch bitte erst mal, warum!

 

LG, V2A

 

Das ist relativ leicht erklärt.

 

Ich hatte insgeheim die Hoffnung, ich könnte, ohne jede Gebühr, ausüben d.h. insbesondere die Brokergebühr beim Verkauf sparen.

Nach Deinen Ausführungen leuchtet es mir aber ein, warum eine vorzeitige Ausübung keinen Sinn macht (Zweitwert geht flöten, Unbestimmbarkeit der Rückzahlungshöhe, da der Basiswertkurs unbekannt ist bei Einlösung, evtl. Sondergebühren)

 

Ich hätte da allerdings noch folgende Fragen:

 

Sehe ich es jedoch richtig, dass wenn man den Schein, bis zum Ende der Laufzeit laufen lässt, der Schein (soweit er im Geld ist) ausgezahlt wird und der Broker keine Gebühren in der Regel dafür für den Empfang der Auszahlung erhebt?

 

Meint Fälligkeit, von OS den Tagesschlusskurs oder einen anderen Zeitpunkt am Fälligkeitstag?

 

 

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V2A
· bearbeitet von V2A

Erstmal, vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

Freut mich, dass es Dir offenbar geholfen hat.

 

Weswegen Du dennoch anscheinend unbedingt ausüben willst bleibt mir unverständlich. Erklär' doch bitte erst mal, warum!

Das ist relativ leicht erklärt. Ich hatte insgeheim die Hoffnung, ich könnte, ohne jede Gebühr, ausüben d.h. insbesondere die Brokergebühr beim Verkauf sparen.

Hmm, das ist verständlich, allerdings sehe ich da bei nur EINEM Optionsschon (wie kommt man überhaupt zu sowas?) ziemlich schwarz. Vielleicht kannst Du kannst Du ja einen Teil der Kosten sparen, falls Du OTC (ausserbörslich) verkauft. Aber bei nur einem Schein (falls das die reale Positionsgrösse ist) werden Dich die Gebühren trotzdem auffressen. Einen Praxistipp kann ich Dir jedoch mitgeben: Bei mir kam es früher oft vor, dass ich einige hochspekulative Optionsschein-Positionen kurz vor der Laufzeit eingegangen bin, so in der Grösse von 250 Scheinen ziemlich kurz vor dem Verfallstag. Da kam's dann bei Zeiten vor, dass der Schein am Tag vor dem Verfallstag 2 Eurocent wert war, was ja dann 5 Euro Verkaufserlös entsprechen würde. Meine Transaktionskosten sind aber auch ungefähr fünf Euro, und da der Schein sowieso annähernd wertlos war, habe ich ihn in diesem Fall immer auslaufen lassen. Denn manchmal kommt es dann doch noch vor, dass der Basiswert am Bewertungstag in eine günstige Richtung dreht, und somit doch noch ein Gewinner rauskommt. Im Verlustfall wird der Schein meistens annähernd wertlos (üblich sind Euro 0,001 - hat wohl mit der Deutschen Gesetzgebung zu tun - nagle mich aber darauf nicht fest, denn ich bin kein Deutscher) ausgebucht, und der Verlust kann dann zumindest mit der Steuer gegengerechnet werden. Das ist dann immer noch ein finanzieller Vorteil gegenüber dem Verkauf der Position einen Tag Vorher mit einem Restwert von 5 Euro mit Abzug von 5 Euro Transaktionskosten.

 

Sehe ich es jedoch richtig, dass wenn man den Schein, bis zum Ende der Laufzeit laufen lässt, der Schein (soweit er im Geld ist) ausgezahlt wird und der Broker keine Gebühren in der Regel dafür für den Empfang der Auszahlung erhebt?

Ich sag' mal so: In der Regel ist das so. Zumindest bei den Brokern, bei denen ich bis jetzt gewesen bin, war es stets so, dass die Ausbuchung bei Laufzeitende kostenlos war, egal ob im Geld, wertlos, oder zum Minimalbetrag von 0,001. Näheres findest Du sicher in den AGB deines Brokers, aber ich wage mal zu behaupten, dass in 99,9% der Fälle dies kostenlos geschieht. Der Broker hat dadurch ja keine Nachteile, er hat ja schon beim Kauf verdient, und vieleicht kriegen einige Broker für's "Gratis-Ausbuchen" sogar noch einen Kickback vom Emittenten. Der kann's ja sowieso leicht finanzieren, denn er hat ja schon an der Geld-Brief-Spanne verdient und kriegt noch den Zinsgewinn zwischen Bewertungstag und Auszahlungstermin (die ja, wie bereits geschildert, üblicherweise in einer Grössenordnung von 5 Banktagen differieren).

 

Meint Fälligkeit, von OS den Tagesschlusskurs oder einen anderen Zeitpunkt am Fälligkeitstag?

Das kann man so pauschal gar nicht beantworten, maßgeblich sind die Angaben in den verbindlichen Informationen des Emittenten (Wertpapierprospekt/Final Terms). Beispiel DAX-Optionsschein: Sehr üblich sind hier sowohl der Schlusskurs (also das Ergebnis der Schlussauktion, die um 17:30 beginnt und meist um 17:45 abgeschlossen ist), als auch das Final Settlement der DAX-Futures an der Eurex (ein paar Minuten nach 13:00 Uhr). Sind immerhin fast 5 Stunden, die bei hochspekulativen Positionen gerne mal zwischen "Volltreffer" und "Totalverlust" entscheiden können. Vielleicht gibt's sogar Scheine, bei denen der Bewertungskurs der X-DAX (22:00 Uhr) oder gar eine "hausinterne Indikation" (vom Letzteren würde ich aber unbedingt die Finger lassen) ist. Was genau die Referenzstelle für den Schlussabrechnungskurs ist, steht in den - man kann's gar nicht oft genug wiederholen - verbindlichen Produktinformationen (Wertpapierprospekt). Zu Guter letzt, einen hab' ich noch: In der Regel ist der finale Bewertungstag einen Tag später als der letzte Handelstag. Wenn Du also am Montag einen Schein kaufst, der am Mittwoch bewertet wird, dann kannst Du ihn nur mehr am Montag und Dienstag nachkaufen oder verkaufen (obwohls Ausnahmen gibt, bei denen Du am Bewertungstag beispielsweise noch bis Mittag Direktgeschäfte mit dem Emittenten machen kannst, wenn der Bewertungszeitpunt am späten Nachmittag/Abend liegt). Das ist aber keine Willkür oder Ähnliches, sondern liegt schlicht daran, dass am Bewertungstag der Hebel so hoch wird, dass der Emi seine Position ansonsten unmöglich hedgen könnte.

 

LG, V2A

 

Edit: Unwesentliches rausgekürzt.

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Belgien

Sehe ich es jedoch richtig, dass wenn man den Schein, bis zum Ende der Laufzeit laufen lässt, der Schein (soweit er im Geld ist) ausgezahlt wird und der Broker keine Gebühren in der Regel dafür für den Empfang der Auszahlung erhebt?

Ich sag' mal so: In der Regel ist das so. Zumindest bei den Brokern, bei denen ich bis jetzt gewesen bin, war es stets so, dass die Ausbuchung bei Laufzeitende kostenlos war, egal ob im Geld, wertlos, oder zum Minimalbetrag von 0,001. Näheres findest Du sicher in den AGB deines Brokers, aber ich wage mal zu behaupten, dass in 99,9% der Fälle dies kostenlos geschieht. Der Broker hat dadurch ja keine Nachteile, er hat ja schon beim Kauf verdient, und vieleicht kriegen einige Broker für's "Gratis-Ausbuchen" sogar noch einen Kickback vom Emittenten. Der kann's ja sowieso leicht finanzieren, denn er hat ja schon an der Geld-Brief-Spanne verdient und kriegt noch den Zinsgewinn zwischen Bewertungstag und Auszahlungstermin (die ja, wie bereits geschildert, üblicherweise in einer Grössenordnung von 5 Banktagen differieren).

 

 

Die Information zu ggf. berechneten Gebühren findet sich im Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Brokers. Nach meiner Erfahrung wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt. Auch bekannte Online-Broker greifen hier durchaus in die Tasche des Anlegers, so berechnet z.B. Comdirect pauschal 10 Euro pro automatischer Ausübung von Optionsscheinen am Laufzeitende, die Targobank 0.2% vom Volumen, mindestens 10 Euro. Viele Broker machen dies allerdings auch kostenfrei, so dass man dies im Vorfeld abklären sollte.

 

P.S.: Meine Aussagen zu den Gebühren bei Comdirect und Targobank habe ich nicht auf der Basis der aktuellen P&L getroffen, sondern basieren auf meinen Erfahrungen in der Vergangenheit (als ich dort Depots führte) und könnten veraltet sein.

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amtsjustitiar

Ich sag' mal so: In der Regel ist das so. Zumindest bei den Brokern, bei denen ich bis jetzt gewesen bin, war es stets so, dass die Ausbuchung bei Laufzeitende kostenlos war, egal ob im Geld, wertlos, oder zum Minimalbetrag von 0,001. Näheres findest Du sicher in den AGB deines Brokers, aber ich wage mal zu behaupten, dass in 99,9% der Fälle dies kostenlos geschieht. Der Broker hat dadurch ja keine Nachteile, er hat ja schon beim Kauf verdient, und vieleicht kriegen einige Broker für's "Gratis-Ausbuchen" sogar noch einen Kickback vom Emittenten. Der kann's ja sowieso leicht finanzieren, denn er hat ja schon an der Geld-Brief-Spanne verdient und kriegt noch den Zinsgewinn zwischen Bewertungstag und Auszahlungstermin (die ja, wie bereits geschildert, üblicherweise in einer Grössenordnung von 5 Banktagen differieren).

 

 

Die Information zu ggf. berechneten Gebühren findet sich im Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Brokers. Nach meiner Erfahrung wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt. Auch bekannte Online-Broker greifen hier durchaus in die Tasche des Anlegers, so berechnet z.B. Comdirect pauschal 10 Euro pro automatischer Ausübung von Optionsscheinen am Laufzeitende, die Targobank 0.2% vom Volumen, mindestens 10 Euro. Viele Broker machen dies allerdings auch kostenfrei, so dass man dies im Vorfeld abklären sollte.

 

P.S.: Meine Aussagen zu den Gebühren bei Comdirect und Targobank habe ich nicht auf der Basis der aktuellen P&L getroffen, sondern basieren auf meinen Erfahrungen in der Vergangenheit (als ich dort Depots führte) und könnten veraltet sein.

 

Die entsprechenden Konditionen hätte ich im einzelnen ohnehin geprüft, aber trotzdem guter Hinweis.

 

 

 

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

ich glaube, die Onvista Bank, kassiert für die automatische Ausbuchung am Laufzeitende seit einiger Zeit auch Gebühren.

Bei Flatex hingegen kostet es nichts extra (eigene Erfahrung).

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