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Megabulle

Ablauf bei Pleite eines ETF-Abieters?

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Megabulle

Hi,

 

falls mein ETF-Anbieter (z.B. dxtrackers, comstage, ishares etc...) pleite ginge und ich nur vollreplizierende ETFs hätte, wie würde diese Pleite abgewickelt?

Würde ich die Aktien bzw. Anleihen direkt ins Depot eingebucht bekommen? Oder das Geld?

 

Gibt es dafür einen Mechanismus bzw. eine rechtliche Grundlage?

 

Vielen Dank!

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otto03

Hi,

 

falls mein ETF-Anbieter (z.B. dxtrackers, comstage, ishares etc...) pleite ginge und ich nur vollreplizierende ETFs hätte, wie würde diese Pleite abgewickelt?

Würde ich die Aktien bzw. Anleihen direkt ins Depot eingebucht bekommen? Oder das Geld?

 

Gibt es dafür einen Mechanismus bzw. eine rechtliche Grundlage?

 

Vielen Dank!

 

Verkaufsprospekt, Abwickler ist nicht die KAG sondern die Depotbank der KAG

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amtsjustitiar
· bearbeitet von amtsjustitiar

Wenn ich das lese, frage ich mich gerade:

 

Sind die Anleger dann ab- oder aussonderungsberechtigte Gläubiger im Sinne der InsO?

 

Kann sich der Insoverwalter eine Feststellungspauschale i.S.d. § 177 InsO ziehen?

 

Weiß das zufällig jemand?

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otto03

Wenn ich das lese, frage ich mich gerade:

 

Sind die Anleger dann ab- oder aussonderungsberechtigte Gläubiger im Sinne der InsO?

 

Kann sich der Insoverwalter eine Feststellungspauschale i.S.d. § 177 InsO ziehen?

 

Weiß das zufällig jemand?

 

 

Die Anleger haben mit der Pleite der KAG nichts zu tun, sie besitzen keine Anteile am Vermögen der KAG, haben ihr auch nichts geliehen sind also auch keine Gläubiger, sie haben abgesehen von den zu zahlenden Gebühren des Sondervermögens an die KAG bis zur Pleite der KAG auch keine Verbindlichkeiten gegenüber der KAG.

 

Die Depotbank sorgt für die Abwicklung (nicht der KAG) sondern des Sondervermögens.

 

Der Insovenzverwalter für die KAG hat keinen Zugriff auf das Sondervermögen.

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